GWG: Es droht eine Schlammschlacht!

Aus der Traum! Die Oppenheimer Wohnungsbaugenossenschaft GWG und ihre Tochtergesellschaft HGO werden im geplanten Gradinger-Wohnblock definitiv keine Mietwohnungen zu sozialverträglichen Preisen anbieten. Alle Wohnungen sollen verkauft werden, und zwar so teuer wie möglich. Das ist längst beschlossene Sache, wurde bisher allerdings unter der Decke gehalten: Die Wahrheit soll erst am Dienstag auf den Tisch – bei der GWG-Mitgliederversammlung. Dort droht eine üble Schlammschlacht, im Hintergrund steht einmal mehr ein Name: Marcus Held…

In Oppenheimer Geschäften und Büros, in Cafés und Weinstuben wird seit Wochen getuschelt und gemunkelt: Der geschasste Ex-SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held und sein „Kettenhund“ Marc Sittig würden „wie verrückt herumtelefonieren“. Angeblich versuchten sie, GWG-Mitgliedern ihre Stimmrechte abzuschwatzen. Ziel der Undercover-Mission: „Heldianer“ sollen die nächste Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) dominieren können und dann die Entlastung des bisherigen GWG-Vorstands durchdrücken – im wahrsten Sinne des Wortes: um jeden Preis.

Wenn das Vorhaben gelingen sollte, wenn der alte Vorstand wirklich vorbehaltlos entlastet würde, hätte Marcus Held ein paar Sorgen weniger. Die Mitglieder der Genossenschaft hätten allerdings ein Riesen-Problem: Ansprüche auf Schadensersatz – die Rede ist von Beträgen in sechsstelliger Höhe – wären gegen den früheren SPD-Stadtbürgermeister und GWG/HGO-Chef kaum noch durchzusetzen.

Die Versammlung der GWG-Mitglieder ist für übermorgen, Dienstag, um 18 Uhr, im Oppenheimer Altenzentrum terminiert. Früher war das ein entspanntes Beisammensitzen unter Federführung von Marcus Held: Schnelles Abstimmen, gegenseitiges Schulterklopfen – alles gut!

Diesmal dürfte es richtig spannend werden. Themen gibt’s genug:

  • Der geplante Neubau des Gradinger-Wohnblocks droht zum Millionen-Desaster für die GWG-Tochter HGO zu werden. Was lief da wirklich schief? Wie teuer wird’s am Ende noch? Und welche Einstandsverpflichtungen treffen die GWG?
  • Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen den bisherigen GWG/HGO-Chef Marcus Held wegen des Verdachts der Untreue: Er soll Verträge zum Nachteil der HGO abgeschlossen haben. Wird ihn die GWG/HGO wegen erlittener Vermögensschäden auf Schadensersatz verklagen – oder wollen die neuen GWG/HGO-Chefs Marcus Held in alter Verbundenheit schützen?
  • Noch völlig offen: Held hatte als Privatmann klammheimlich und eigennützig ein äußerst lukratives Immobiliengeschäft im Baugebiet Kette-Saar getätigt und damit vermutlich Geschäftschancen „seiner“ GWG/HGO vereitelt. Auch hier müssten jetzt eigentlich Schadenersatzforderungen geprüft werden: Was haben die Verantwortlichen bei GWG/HGO in dieser Sache unternommen, wie gedenken sie vorzugehen?

GWG verschickt Brief im Stile von Marcus Held

Es hat sich inzwischen eine Gruppe oppositioneller GWG-Mitglieder zusammengefunden, die sich die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat genauer anschaut und kritische Fragen stellen will. Eine ganz neue Erfahrung in Oppenheim! Zu Zeiten von Marcus Held – und das ist noch gar nicht so lange her! – wäre ein solches Vorgehen als unbotmäßiger Akt von Obrigkeitsbrüskierung bewertet worden, als eine Art Majestätsbeleidigung, die umgehend mit persönlicher Diffamierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung geahndet worden wäre.

Inzwischen hat die Stadt die Wende vollzogen, Marcus Held wurde aus allen (erst einmal: lokalen) Ämtern getrieben, und mit Walter Jertz wurde ein unabhängiger, überparteilicher Bürgermeister gewählt, der demnächst sein Amt antritt.

Nur in der GWG/HGO, da regiert offenbar noch immer der alte Corps-Geist:

Das Unternehmen ist dem Wählerwillen nicht zugänglich, weshalb sich hier etliche Held-Anhänger verschanzen konnten: Sie nutzen die gemeinnützige Genossenschaft wie bisher zur Selbstversorgung mit lukrativen Posten und fetten Pfründen. Zudem dient ihnen das zumeist intransparent agierende Immobilienunternehmen als persönliche Machtbastion, von der aus sie eines Tages, und das auch noch abseits jeder demokratischen Kontrolle, Einfluss nehmen könnten auf Stadtpolitik und Stadtentwicklung.

Der Brief der GWG vom 7. Juni 2018 an alle Mitglieder.

Angesichts des sich formierenden Widerstands müssen die Verantwortlichen in der GWG/HGO befürchten, dass es diesmal eng werden könnte. Sie reagierten prompt: Erst verweigerten sie den Oppositionellen Einblick in die Mitgliederliste, um ihnen Kontaktaufnahme und Schulterschluss mit anderen Mitgliedern zu erschweren. Letztens unterzeichneten sie gemeinsam einen Brief, der in der vergangenen Woche an alle GWG-Mitglieder geschickt wurde:

Ganz im Stil der alten Zeit werden dort wieder Fronten gegen eventuelle Kritiker aufgebaut: „Seit einigen Wochen wird zu Unrecht versucht, unsere GWG in ein schlechtes Licht zu rücken“, heißt es in dem Schreiben. „Wir bitten Sie, lassen Sie sich nicht durch Parolen verunsichern, die in letzter Zeit verbreitet wurden. Lassen Sie uns gemeinsam weiter für ein echtes Juwel in der Stadt Oppenheim zusammenstehen – unsere Wohnungsbaugenossenschaft.“

Woran erinnert uns nur dieses Schreiben und diese Sprache? Genau: Exakt im gleichen Stil formulierte früher Marcus Held, wenn er sich in die Enge getrieben wähnte. Ein Beispiel aus seiner SPD-Postille, die er vor wenigen Monaten veröffentlichte (damals ging’s um die Tourismus GmbH):

„Mehr als nur unsachliche und zum Teil auch geschäftsschädigende sowie persönlich diffamierende Darstellungen, die in den sozialen Medien durch einen angeblich neutralen Journalisten seit Wochen in Oppenheim und Umgebung verbreitet werden…“

Die Vermutung, dass Marcus Held – noch dazu erkrankt – den jüngsten GWG-Brief mitformuliert haben könnte, werden die Unterzeichner sicherlich als abstrus bezeichnen. Aber sagen sie uns denn immer die Wahrheit?

Neuer GWG-Chef: Erst 29, unerfahren, dafür Held-Fan

Schauen wir uns doch mal etwas genauer an, wer heute dort sitzt, wo bislang Marcus Held thronte:

Marco Meidinger, noch keine 30 Jahre alt, ist der neue GWG-Chef und schmückt sich seither mit dem protzigen Titel „Vorstandsvorsitzender“. Die lokale Zeitung berief sich auf eine GWG-Pressemitteilung, als sie Meidingers Qualifikation für dieses verantwortungsvolle Amt mit seiner Ausbildung zum Bankkaufmann benannte. Kritisches Hinterfragen und ein paar Recherchen hätten auch diesmal wieder interessante Details aufgedeckt:

Im Internet stellt sich Marco Meidinger als Persönlicher Referent von Marcus Held vor.

Meidinger hat in seiner kurzen Berufslaufbahn eine mehr als wechselvolle Karriere hinter sich gebracht: Gleich nach einer Lehre bei der lokalen Volksbank, so verbreitete er selbst in sozialen Netzwerken, absolvierte er ein Praktikum bei einem Internet-Anbieter namens EDVnotruf24 (den gibt’s nicht mehr). Danach machte er sich mit einer Firma namens „MM Büroservice“ selbständig, die wohl auch nicht richtig lief. Nächste Stufe der „Karriere“-Leiter: Er wurde stellvertretender Abteilungsleiter des Tourist- und Festspielbüros in Oppenheim. Danach nannte er sich vollmundig „Vertriebsrepräsentant“, als solcher arbeitete für die Eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH.

Seinen aktuellen Beruf gibt der pausbäckige 29-Jährige in diversen Internet-Netzwerken noch immer mit „Persönlicher Referent bei Marcus Held, MdB“ an. Seit 2013 sei er das, schreibt er dazu. Dem SPD-Bundespolitiker zeigte er sich in all den Jahren stets engstens verbunden: Meidinger saß im so genannten Held-Kompetenzteam, er leitete das Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten, er saß neben ihm im SPD-Vorstand Rhein-Selz…

Viel gehört hat man von Meidinger in all den Jahren nicht. Seit der Aufdeckung des Oppenheim-Skandals auf dieser Webseite machte er nur ein einziges Mal von sich reden: Held hatte sich Anfang dieses Jahres krankgemeldet, und SPD-Mann Torsten Kram beantragte in einer Parteiversammlung, dass die SPD-Stadtratsfraktion Schadensersatzansprüche gegen den Politiker prüfen solle. Das wurde mehrheitlich abgelehnt, woraufhin Marco Meidinger einen neuen Antrag stellte: Man möge dem erkrankten Held gute Genesung wünschen. Dieser Antrag wurde angenommen.

Die Frage muss erlaubt sein: Was – außer einer unterwürfig anmutenden Held-Anhänglichkeit – befähigt und berechtigt den unerfahrenen 29-Jährigen zum Vorstandsvorsitz eines Immobilien-Unternehmens, das sich in großen, vielleicht sogar existenziellen Schwierigkeiten befindet? In seiner Vita sind jedenfalls keinerlei Hinweise auf eine besondere Befähigung zu finden, und auch Bekannte und Freunde schütteln ratlos den Kopf: null Ahnung!

Kann so ein Jungspund wirklich Macher und Krisenmanager eines Wohnungsbaukonzerns mit mehr als 250 Wohnungen sein? Oder ist er vielleicht nur eine Marionette?

Krethe ist da – mit üblen Taschenspielertrick

An Meidingers Seite steht seit wenigen Wochen ein Mann, der erst vor kurzem und auch ganz überraschend in Oppenheim auftauchte: Gerald Kümmerle löste als Vorstandsmitglied den schon recht betagten Franz Kram ab, der sein Amt nach dem Held-Rücktritt abgab.

Kümmerle war auch zuvor schon im Immobiliensektor tätig, er arbeitete zuletzt für einen Konzern, dem 85.000 Wohnungen in Deutschland gehören. Dass dieses Unternehmen in einschlägigen Internetportalen nicht gerade bestens abschneidet (ein Kommentator: „Vermietung des Grauens“), ist sicherlich nicht Kümmerle anzulasten. Der sollte aber den GWG-Mitgliedern wenigstens diese Fragen beantworten: Warum gibt ein Mann seinen Job im großen Berlin bei einem weltweit agierenden Konzern auf – für die Problem-Baustelle HGO im kleinen Oppenheim? Wer hat ihn gelockt – und mit welchen Versprechungen?

Das ungleiche Gespann Meidinger/Kümmerle sorgte zuletzt mit einer äußerst dubiosen  Personal-Entscheidung für Aufsehen: Es holte im Verbund mit dem Aufsichtsrat Helmut Krethe als drittes Mitglied in den Vorstand.

Ausgerechnet Krethe! Der zweite Beigeordnete im Rathaus, der vor wenigen Jahren vom engagierten CDU-Vorsitzenden (und als solcher sogar ausgespäht über den Schufa-Account der GWG) zum innigen Held-Fan mutiert war, hat in der Vergangenheit wiederholt mit allerlei juristischen Verlautbarungen für schwere Irritationen gesorgt: Tourismus GmbH, Beteiligungsberichte, privatisierte Parkplätze und einiges mehr – es bleibt erstaunlich, wie der spätberufene Jurist es immer wieder schafft, mit seinen vorgeblich fachkundigen Expertisen regelmäßig total krass daneben zu liegen.

Unlängst, bei der Proklamation seines neuen 450-Euro-Jobs bei der GWG, stolperte er schon wieder: Via Lokalzeitung teilte er mit, dass man über Schadensersatzforderungen gegen Held noch nicht entschieden habe. Krethes überraschende Begründung: HGO und GWG unterlägen der „gesetzlichen Prüfungspflicht durch einen genossenschaftlichen Prüfverband, der die Geschäfte der Wohnungsbauunternehmen unabhängig zu untersuchen hat“. Erst wenn der Prüfbericht vorliege, würden GWG und HGO über das weitere Vorgehen entscheiden.

Juristische Experten lasen das und vermuten angesichts der hektisch anberaumten Mitgliederversammlung Taschenspielertricks der übelsten Sorte:

In der Tat, die Pflichtprüfung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 Genossenschaftsgesetz umfasst neben der Vermögenslage auch die Geschäftsführung der Genossenschaft. Freilich: „Ansprüche aber können nicht nur, sondern sie müssen – vor allem vor dem Hintergrund eines drohenden Verjährungseintritts – unverzüglich geltend gemacht werden, wenn sie, wie hier, indiziert sind“, sagt ein Fachmann, „da braucht man keine Prüfung abzuwarten“.

Gänzlich schockierend für Fachleute aber ist folgendes: Während der nicht vorliegende Prüfungsbericht einerseits als Alibi dafür herhalten soll, dass über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht entschieden werden könne, wird gleichzeitig – trotz fehlenden Prüfungsberichts – die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen! Dazu muss man wissen:

Es fehlt damit nicht nur an einer für die Entlastungsentscheidung maßgebenden Grundlage. Nein! Die begehrte Entlastung würde die Chancen der Genossenschaft auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen praktisch vollständig vereiteln!

Der Experte macht darauf aufmerksam: Bei der Entlastung von Vorstand/Geschäftsführung sollte allergrößte Zurückhaltung geboten sein! Die Entlastung sei entweder zu verweigern – oder aber die Entscheidung darüber sei solange auszusetzen, bis der Prüfungsbericht vorliege: Ansonsten würde Marcus Held für all seine Untaten „ein Persilschein ausgestellt“.

Held soll, geht’s nach den Vorstellungen der neuen Verantwortlichen, entlastet werden, und das wohl auch noch möglichst schnell: Für diesen Plan spricht auch die ungewöhnliche Hast bei der Terminierung der Mitgliederversammlung. Nicht einmal die Amtseinführung des neuen Stadtbürgermeisters Walter Jertz wartete man ab, obwohl der als Vertreter der Stadt sicher gerne gekommen wäre (und vermutlich auch ein paar interessierte Fragen gestellt hätte). „Mutmaßlich wollen Krethe und Konsorten hier mit der schnellen Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat Fakten schaffen“, sagt ein Beobachter.

Beim Thema HGO zeigt sich die GWG wortkarg

Dass die GWG/HGO in unruhiges, vielleicht sogar gefährliches Fahrwasser geraten sind, ist natürlich zu allererst ein Versagen von Marcus Held, der als GWG-Vorstand und HGO-Geschäftsführer alle Macht und Entscheidungen an sich gerissen hatte. Es lässt aber darüber hinaus auch Rückschlüsse auf die Qualität des Aufsichtsrates zu:

In dem Gremium, das die operative Arbeit des Vorstands kontrollieren und überwachen müsste, finden wir die Namen von Klaus Waldschmidt (Vorsitzender), Rudolf Baumgarten, Andrea Bunk und Markus Krämer. Diese Herrschaften sind uns allesamt bestens bekannt durch diverse SPD-Aktivitäten, eine schier unverbrüchliche Treue zum früheren SPD-Bürgermeister – sowie ein festes, bisweilen auch lukratives berufliches Eingebundensein in das System Held. Richtig verblüffend ist es also nicht, dass sie Held bei der GWG/HGO ungehindert walten und schalten ließen, wie es ihm gefiel.

Und jetzt sollen diese Herrschaften  den GWG/HGO-Karren aus dem morastigen Dreck ziehen? Wie soll das funktionieren? Vor allem die HGO steckt ganz tief drin: Ihr Engagement im Fall Gradinger hat die aktuellen Krise ausgelöst. Wenn sich am Dienstag die GWG-Mitglieder zusammenfinden, sollen sie gleichwohl über die HGO offenbar möglichst wenig erfahren. Im GWG-Geschäftsbericht 2017 heißt es kurz und knapp:

„Das Geschäftsjahr 2017 war für die HGO, die im Jahr 2011 gegründete Tochtergesellschaft der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft eG, erneut ein sehr arbeitsintensives Jahr. Des weiteren war die HGO auch im Geschäftsjahr als Hausverwalter für sieben Wohnobjekte in Oppenheim tätig.“

So wortkarg gibt sich nur, wer mit der ganzen Wahrheit nicht herausrücken will. Dabei hat sich längst herumgesprochen: Die HGO steckt bis zum Hals in Schwierigkeiten. Das Unternehmen (Leitung damals: Marcus Held) hatte sich gegenüber der Stadt (Leitung damals: Marcus Held) verpflichtet, das Gradinger-Grundstück zu kaufen – und zwar zu einem Preis, der sich aus zwei Teilen zusammensetzt: Einmal 580.000 Euro – diese Summe (einschließlich Courtage für Makler Erich Menger) zahlte die Stadt dem alten Gradinger für sein heruntergekommenes Möbelhaus im Kautzbrunnenweg. Dazu sollte die HGO die Abrisskosten übernehmen, die laut einer früheren Aussage von Held nur rund 300.000 Euro betragen sollten, vom beauftragten Unternehmen dann mit 590.000 Euro taxiert wurden – und inzwischen auf über eine Million Euro angewachsen sind (wobei die Endabrechnung noch nicht vorliegt).

Wir haben die ganze Gradinger-Geschichte wiederholt ausführlich dokumentiert (hier zum Beispiel, hier und auch hier). 44 Wohnungen hatte der frühere Stadtbürgermeister noch vor wenigen Jahren versprochen, der größte Teil sollte sozialverträglich vermietet werden. Bereits im letzten Jahr hatten wir geschrieben: Helds Reden vom sozialen Wohnungsbau sei nur Polit-Getöse; wahrscheinlicher sei, dass ein Großteil der geplanten Wohnungen verkauft werde – was Held wohl erst nach der Bundestagswahl eingestehen werde.

Held hat’s nie eingestanden, im Gegenteil: Er ging Kritiker und Zweifler, wie gewohnt, frontal an. Noch in seinem letzten SPD-Stadtmagazin, das vor gut sechs Monaten erschien, schrieb er:

Damit (mit dem Gradinger-Neubau) entsteht am Ende für die Vorstadt ein weiterer neuer Blickpunkt, der die Attraktivität des Umfeldes deutlich steigern wird. Außerdem passiert dies, ohne dass der Stadt Oppenheim auch nur ein einziger Euro Kosten entsteht. Es wäre wirklich fair und angemessen, wenn dies einmal von den politischen Gegnern zur Kenntnis genommen und anerkannt würde.

Keine drei Monate später verschwand der SPD-Stadtbürgermeister in der Versenkung – und jetzt lesen wir im neuen GWG-Geschäftsbericht:

„Die jetzige Geschäftsführung hat sich aber dazu entschlossen, alle Wohneinheiten dem Markt zur Verfügung zustellen und nicht wie bisher geplant die unteren beiden Stockwerke der Muttergesellschaft zur Bildung von Mietwohnungen zu übergeben. Diese Projektvariante sehen wir als beste Version zu einer Realisierung an.“

Heißt: Helds vollmundige Reden von sozialem Wohnungsbau sind zerplatzt wie Seifenblasen. Preisgünstige Mietwohnungen in Oppenheims Vorstadt? Ja, damit hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held jahrelang die Menschen geködert. Und nein, es wird diese Wohnungen nie und nimmer geben: Wenn die HGO eines Tages das Mehrfamilienhaus mit 32 (statt ursprünglich geplanter 44) Wohnungen gebaut haben sollte, wird sie sämtliche Wohnungen verkaufen. Verkaufen müssen: Ansonsten ist eine Kostendeckung offenbar völlig aussichtslos, und die HGO müsste hohe Verluste hinnehmen.

Und dabei ist noch gar nicht sicher, ob der Verkauf selbst aller Wohnungen die exorbitanten Ausgaben der HGO überhaupt wieder einspielt. Zeitweilig hatte ein Mainzer Maklerbüro (Peter Ammann, seinerzeit stellvertretender Oppenheimer SPD-Vorsitzender und guter Held-Freund, arbeitet dort) die Wohnungen im Internet angeboten – für sagenhafte 3500 Euro pro Quadratmeter. Angesichts des Bauplatzes direkt neben einer viel befahrenen und zunehmend von Güterverkehr frequentierten Bahnstrecke war das ein horrender Preis, der von Fachleuten als völlig überzogen eingeschätzt wurde. Nachdem wir darüber berichtet hatten, nahm Ammann sein Angebot schleunigst aus dem Internet…

GWG-Geschäftsbericht: Viele Sprüche, wenig Substanz

Blättern wir noch ein wenig im 21-seitigen Geschäftsbericht 2017: Wir lesen, dass die GWG derzeit über 257 Wohnungen, 30 Garagen und 105 Parkplätzen verfügt. Dass im letzten Jahr 172.639 Euro in die Modernisierung gesteckt wurden, was rein rechnerisch rund 670 Euro pro Wohnung macht und im Geschäftsbericht so kommentiert wird:

„Durch diese umfassenden Maßnahmen erfahren die Immobilien der GWG weitere Wertsteigerungen in ihrer Bausubstanz.“

An anderer Stelle heißt es:

„Durch die stetigen Investitionen und Verbesserungen des Wohnungsbestandes erfahren die Immobilien unserer Genossenschaft nachhaltigen Wertzuwachs verbunden mit einem Ertragszuwachs bei Neuvermietung.“

Naja, Papier ist bekanntlich geduldig, das sind wohl eher die üblichen Sprüche. Bei genauerem Hinsehen stellen sich dann doch einige Fragen:

  • Wie können Investitionen von 670 Euro je Wohneinheit einen „nachhaltigen Wertzuwachs“ tragen?
  • Wie kann man von „Ertragszuwachs“ reden, wenn an anderer Stelle die durchschnittliche Nettokaltmiete für GWG-Wohnungen mit nur sechs Euro pro Quadratmeter angegeben wird?
  • Der Jahresgewinn ging deutlich zurück – von 118.537 (in 2016) auf nur noch 35.363 Euro (in 2017). Ein Teil der Erklärung findet sich in der Rubrik „Löhne und Gehälter“, die um fast 50.000 Euro (auf 364.474 Euro) angestiegen sind. 2017 war Kümmerle, der seinen Job bestimmt nicht für 450 Euro macht, noch gar nicht an Bord: Wer hat denn da plötzlich abkassiert?
  • Unter „Ausleihungen an verbundenen Unternehmen“ (damit kann nur die HGO gemeint sein) werden 359.500 Euro genannt. Wofür braucht die HGO plötzlich so viel Geld von der Muttergesellschaft? Kein Wort dazu in Lagebericht und Anhang: Vielsagendes Nichtssagen!
  • Warum weist der Geschäftsbericht 25.455,38 Euro als Prüfungskosten aus, wenn der Geschäftsbericht doch gar keinen Hinweis auf das Ergebnis einer Prüfung enthält und keinem Mitglied ein Prüfungsbericht zu Verfügung steht?
  • Gerade angesichts des fehlenden Hinweises auf den Prüfungsbericht stellt sich die Frage: Warum sollen die GWG-Mitglieder jetzt hoppla-hopp für eine Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats votieren? Wäre es nicht geboten, mit der Entscheidung über die Entlastung zu warten, bis der Prüfbericht für das Geschäftsjahr 2017 vorliegt?

Hunderttausende könnte sich die GWG von Held holen

Es gibt also noch viele Fragen, die das neue Führungsduo/-trio beantworten müsste. Und dann natürlich auch die Frage, wie die Sache mit Marcus Held weitergehen soll: Soll er geradestehen für das, was er bei der GWG/HGO alles angerichtet hat? Muss er den Schaden, der in die Hunderttausende geht, wiedergutmachen? Oder will die GWG/HGO-Führung darauf verzichten – durch eine schnelle Entlastung, aus alter Verbundenheit mit Held, aber zum Schaden der Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaft HGO und zum Nachteil der vielen Mitglieder?

Es hat sich, Stand heute, schon so einiges angesammelt, was man bei Held einfordern könnte und müsste:

Als SPD-Stadtbürgermeister kaufte Held das Gradinger-Grundstück und verkündete stets, alle Kosten würde beim Weiterverkauf von der GWG/HGO (Chef: Marcus Held) übernommen. Als die Abrisskosten des alten Möbellagers unerwartet explodierten, enthüllten wir auf dieser Webseite, dass die Stadt auf einen Teil der Kosten sitzenbleiben werde: Die Verträge, die Held abgeschlossen hatte und streng unter Verschluss hielt, wiesen gravierende Lücken auf.

In einer Geheimaktion justierte Held bei der Kostentragung nach, was wir allerdings ebenfalls erfuhren und aufdeckten. Das rief später die Staatsanwaltschaft Mainz auf den Plan: Held hatte zu Lasten der HGO die unlimitierte Übernahme zusätzlicher Kosten beim Gradinger-Objekt einfach akzeptiert­ – eindeutig ein Verstoß gegen seine Treuepflichten als Geschäftsführer nach dem GmbH-Gesetz. Der GWG/HGO ist dadurch ein Vermögensnachteil von bislang mindestens 200.000 Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft zu dieser Vermögensbeschädigung: Verdacht der Untreue. Zivilrechtliche Folge: Schadensersatz!

Später kaufte Held im Gewerbegebiet Kette-Saar eine leerstehende Gewerbeimmobilie, ließ im Bebauungsplan ein Mischgebiet ausweisen – und verkaufte Grundstück und Gebäude nur wenige Monate später an das Hilfswerk Zoar mit einem Gewinn von rund 400.000 Euro (hier).

Als Privatmann durfte Held dieses Geschäft machen. Als Politiker war die blitzschnelle Geldvermehrung zumindest anrüchig, noch dazu zu Lasten einer gemeinnützigen Einrichtung. Als dem Wettbewerbsverbot unterliegender Geschäftsführer der HGO aber hat Marcus Held – so sieht es ein Jurist – seiner eigenen Gesellschaft „Schaden in Form einer verhinderten Vermögensvermehrung“ zugefügt. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geprüft und sieht vorerst keinen strafrechtlichen Ansatz. Aber: Zivilrechtlich müsste die HGO auch in diesem Fall gegen Held vorgehen, weil er pflichtwidrig seine privaten Interessen denen der HGO vorangestellt hat, indem er gegen das Wettbewerbsverbot verstieß, dem er als Geschäftsführer unterlag.

Wenn der Vorstand – Meidinger, Kümmerle und Krethe – auf eine Schadensersatzklage verzichten, müsste der GWG-Aufsichtsrat eingreifen. Reagiert auch der nicht, könnten GWG-Mitglieder ihren Aufsichtsrat verklagen…

Dann wird’s ebenso brisant wie pikant: Die Stadt ist Anteilseigner der GWG, ihr ist ein Schaden in Form eines anteiligen geringeren Bilanzgewinns entstanden. Der neue Stadtbürgermeister Walter Jertz, der versprochen hat, im Rathaus aufzuräumen, müsste eingreifen – und unter anderem gegen den GWG-Aufsichtsrat vorgehen.

Oppenheimer Verhältnisse. Es bleibt spannend in dieser Stadt!

12 Kommentare zu „GWG: Es droht eine Schlammschlacht!“

  1. Wenn kein sozialer Wohnungsbau entsteht, wird das Land den Zuschuss zu den Abrisskosten auch zurück haben wollen.
    Oder sehe ich das falsch?

  2. Markus Mahlerwein

    Das sehe ich genauso.
    Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und Überlegungen anstellen im Hinblick auf einen weiteren Straftatbestand, nämlich den des Subventionsbetruges.
    Die Stadt Oppenheim, besser: der Held, hat seinerzeit diesen ominösen Landeszuschuß zu den Abrißkosten beantragt mit der Begründung, daß auf dem Gradinger-Gelände in ganz erheblichem, sogar überwiegendem Umfang Sozialwohnungen entstehen sollen. Das Land wiederum hat wohl im Wesentlichen unter diesem Aspekt einen Zuschuß zumindest angekündigt.
    Ein solches Vorgehen selbst halte ich schon für fragwürdig, weil ja nicht etwa die Stadt, sondern die rein private und gewinnorientierte HGO in den Genuß dieses Zuschusses kommen sollte, obwohl die HGO selbst diesen Zuschuß weder hätte beantragen noch gar erhalten können.
    Der Held hat als BGM also im Namen der Stadt Oppenheim beim Land Gelder beantragt, die ausschließlich dem Held und seiner HGO Vorteile bringen.
    Und jetzt kommt – nach mehreren abgespeckten Versionen – heraus, daß die HGO nicht nur den Landeszuschuß aus Steuermitteln einheimsen, sondern darüber hinaus auch noch keine einzige Sozialwohnung auf dem Gradinger-Gelände mehr bauen will.
    Das kommt der krebsgeschwürartig wuchernden Tendenz von Firmen sicher entgegen, die Gewinne zu privatisieren, die Kosten und Lasten aber zu sozialisieren.
    Ein Muster, das der Held nicht nur bei der HGO praktizierte, sondern bspw. auch bei der Touristik GmbH, der Stadt Oppenheim etc. . Er ist halt ein echter Sozialdemokrat und seine Genossen in Landesregierung, Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden werden es – wie gewohnt – schon richten. Schon allein wegen der ganzen Parteispenden, die der Held für die Partei aquiriert hat.

    Dem Herrn Ruhmöller kann ich im Übrigen nur beipflichten, wenn er ins Auge springende Parallelen zwischen den früheren Pamphleten von Held und dem zitierten Schreiben der GWG-Granden und Held-Jünger ausmacht.
    Das ist bis in die Formulierungen hinein gleichbleibend nichtssagend, inhaltslos und erbärmlich. Wie der Herr, so´s Gescherr. Oder wie sollten die völlig abhängigen und hörigen Jünger eines ausgewiesenen Maulhelden etwas Anderes sein oder zustande bringen?

    Apropos Maulheld:
    Hatte der Held nicht in seiner damaligen Privatpostille (= AZ Landskrone) groß getönt, wenn an der Stadt Oppenheim für das Gradinger-Objekt irgendwelche Kosten hängen blieben (obwohl er ja so toll agiert hatte), würde ER diese Kosten der Stadt Oppenheim erstatten?
    Ich sage dazu: Einmal Maulheld, immer Maulheld. Bis zum Beweis des Gegenteils.

  3. Es gibt ein Urteil des LG Wiesbaden vom 12.05.2009 (- 6 KLs – 1160 Js 26113/05), das einen ähnlichen Fall wie den Zoar-Deal entschieden hat:
    Titel: Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, Geschäftschancen, die der Gesellschaft gebühren, als verdecktes Eigengeschäft wahrzunehmen.

    Vielleicht sollte man Herrn Krethe auf diese Entscheidung hinweisen, damit er die Interessen der Stadt in der Mitgliederversammlung wahrnehmen kann.

    In der vergangenen Woche war zu lesen, dass die Schadenersatzforderungen aufgrund der laufenden Ermittlungen auf Eis liegen. Hinsichtlich der Entlastung von Geschäftsführung und Vorstand sollen die laufenden Ermittlungen aber keine Rolle spielen. Warum will man in diesem Punkt das Ergebnis nicht abwarten ?
    Ist eine Beschlussfassung über die Entlastung angesichts der laufenden Ermittlungen überhaupt zulässig ?

  4. Machen wir uns nichts vor. Die Karawane zieht weiter. Der Bürgerprotest hat in Oppenheim zwar den selbstherrlichen Marcus Held aus den örtlichen Ämtern gehoben. Er ist nicht mehr offiziell und amtlich, aber physisch noch da. Er mag krank sein, aber nicht so krank, dass er nicht die Strippen ziehen könnte, an denen nach wie vor seine Marionetten hängen. Die Konstellationen bei GWG und HGO sind dafür symptomatisch.

    Das, was Marcus Held dem AZ-Landskron-Redakteur für die Ausgabe vom 12.02.2016 in den Schreibblock notierte, besteht bis heute: Gremien, die „nie Parteipolitik“ betreiben und „ganz basisdemokratisch“ organisiert sind, eine Konstellation, zu der der Redakteur in seinem freundlichen Kommentar dann auch keine Alternative erkennen konnte. Das gesamte Konstrukt aus Alt-SPD, Held, Heldianern, Günstlingen und Abhängigen macht GWG und HGO zu einem Konglomerat aus Vetternwirtschaft, Mauschelei, Filz und Protektion, dem nur das soziale Männtelchen umgehängt wird, und schon verstummt jede Kritik. Wer wollte etwas sozial gebundene Wohnungen sagen?

    Dabei ist aktuell das Primärziel des Strippenziehers, entlastet zu werden und nicht zum Objekt von Schadensersatzforderungen zu werden. Und weil an den Schalthebeln, mit denen GWG und HGO gesteuert werden, Helds alte Vasallen sitzen und ihm unverändert treu ergeben sind, stehen die Chancen für ihn nicht so schlecht.

    Zu vermuten steht auch, dass die SPD-geführte Landesregierung die Berechtigung für den Landeszuschuss zum Gradingerbauabriss nicht noch einmal prüfen wird. Aber es gibt ja auch Oppositionsfraktionen im Landtag, die in Verantwortung für die Steuerzahler im Land vielleicht doch noch nachfragen.

    Ich habe mir die Seite 9 der AZ-Landskrone vom 12.02.2016 gut aufgehoben. Heute weiß ich warum. Der Kommentator damals zu HGO und GWG: „legal und transparent“, „gibt es in anderen Städten genauso“ und das sozio-romantische Fazit: „Den sensiblen Wohnungsmarkt dem freien Spiel der Marktkräfte zu überlassen, das kann in Zeiten, in denen Wohnraum zu sozialverträglichen Preisen an allen Ecken und Enden fehlt, auch keine Lösung sein.“

    Dann überlassen wir den Wohnungsmarkt doch lieber den Paladinen eines Meisters der persönlichen Vermögensbildung, auch wenn es auf dem Gradingergelände zu keiner einzigen der versprochenen Sozialwohnungen kommen wird. Shit happens.

  5. Es bleibt abzuwarten, wie wirksam die parlamentarischen Kontrollfunktionen wahrgenommen und sowohl vom Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung als auch vom Landesrechnungshof unterstützt werden. Könnten sich Wettbewerber auf das UWG berufen?

    BVerwG, Urteil vom 25. 4. 2012 – 8 C 18.11
    „… [31] b) Aus der Unvereinbarkeit der Förderung mit den Förderrichtlinien des beklagten Landes folgt jedoch nicht, dass sie auch rechtswidrig war. Die Abweichung von den Förderrichtlinien führt nur dann zur Rechtswidrigkeit des Förderbescheides, wenn darin zugleich ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt. …“

  6. Von Herrn Mahlerwein nehme ich die Bezeichnung „Maulheld“ auf und weise auf den Internetauftritt des MdB Markus Held hin:
    Über die App des Bundestages kommt der interessierte Wähler zu Held, Markus. Dann in seine Biografie, weiter zu Punkt 2, Angaben: Hier erfährt der Leser, dass MdB MH bei der GWG immer noch Mitglied des Vorstandes ist, immer noch Geschäftsführer der HGO. Für die Stadt Oppenheim immer noch Bürgermeister, Stufe 1, beim Zivilhospital immer noch Vorsitzender der Stiftungskommission, und für die VG ist MH noch Hallenbadbeauftragter!
    Das ist der Internetauftritt des Maulhelden und ich füge hinzu und des Hochstaplers MH, MdB!
    Auch etwas für Juristen…?

  7. Nachdem jetzt die Abstimmungsergebnisse der GWG Mitgliederversammlung bekannt sind, muss man wohl davon ausgehen, dass am Ende in der Sache GWG, Gradinger-Abriss etc. alles im Sand verläuft. Es scheint wirklich so, dass Filz und Vetternwirtschaft kaum auszumerzen sind.

    Vor Monaten ließ die SPD Mainz-Bingen noch verlauten, dass sie so sehr entsetzt sei. Ich meine mich auch daran zu erinnern, dass man „aufräumen“ und für einen sauberen Neuanfang sorgen wollte. Für mich sieht das aber weder nach ordentlichem Aufräumen noch nach einem sauberen Neuanfang aus.

    Am Ende bewahrheitet sich, was der Bote des Bundestages (Jürgen Dietz) immer zum Abschluß seiner Reden sprach:

    „Deutschland, Deutschland über alles,
    über alles wächst mal Gras.
    Ist das Gras so’n Stück gewachsen,
    frisst’s ein Schaf und sagt: Das war’s.“

  8. Markus Mahlerwein

    Gerade las ich in der AZ Landskrone den Bericht über die GWG-Versammlung am Dienstag und die Ergebnisse.

    Meine Erwartungen wurden, ehrlich gesagt, voll und ganz erfüllt.
    Über die wie auch immer gearteten Mittel und Methoden, mit denen Held und Konsorten diese Nummer in wohl altbekannter Manier abgezogen haben, um sich selbst zu „entlasten“, mag ich nicht einmal spekulieren. Allerdings werde ich das Gefühl nicht los, wenn das „Wie“ bekannt wird (und das wird es), müßte ich mich ganz erheblich ekeln.

    Gegen diese – manche sagen „mafiösen“ – Strukturen anzutreten, erfordert Schneid und ein gewisses Selbstverständnis, über das Held und seine Jünger im Leben nicht verfügen werden.
    Daher mein Respekt für jene, die sich gegen dieses neuerliche „System“ völlig zu Recht aufgelehnt haben. Und ein aufmunterndes „Weiter so!“, denn die jüngste Oppenheimer Geschichte zeigt, daß man mit einer gewissen Hartnäckigkeit, Konsequenz und einem langen Atem auch das verfilzteste Geflecht aufzubrechen vermag.

    Schade nur, daß auch diejenigen, die sich gewehrt haben, den Preis für die Irrungen und Wirrungen ihrer „Genossen“ werden mitbezahlen müssen, wenn die bekannt elitäre Clique in Vorstand und Aufsichtsrat der GWG/HGO die ganze Nummer an die Wand fährt. Was angesichts der Akteure und deren Qualifikationen durchaus abzusehen ist.
    Diesen „Genossen“ kann man nur ins Stammbuch schreiben:
    Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber.
    Und das habt ihr ganz fein hingekriegt. Glückwunsch.

  9. „Er ist wieder da“ heißt ein 2012 erschienener Roman von Timur Vermes. In Oppenheim angesiedelt müsste eine entsprechende Story „Er ist noch da“ heißen. Hauptfigur wäre Marcus Held. Die Geschichte würde von einem demissionierten Alleinherrscher handeln, der sich zwar in die innere Emigration zurück gezogen hat, derweil aber unverändert das Spiel kontrolliert. Eine Realsatire, weil das Ganze nicht verdeckt geschieht, nicht heimlich, sondern offen, trotzig, dreist, ohne dass die Forderungen nach Aufklärung, Transparenz, Rechenschaft, Sühne und Wiedergutmachung auch nur ansatzweise erfüllt würden.

    Im Gegenteil: Es wird eine Art Vorverurteilung im positiven Sinne vorgenommen. Der Mann gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, der mutmaßlich für Geschäfte verantwortlich ist, die HGO und in der Konsequenz GWG in arge Bedrä#ngnis bringen können, wird in demokratischer Abstimmung entlastet. Mehr noch: Sein treuester Vasall und Zuschläger wird in den GWG-Aufsichtsrat gewählt. „Unfassbar“ nennt das der geläuterte AZ-Landskrone-Kommentator, der Helds Machtapparat vor noch nicht allzu langer Zeit gerne durch die rosarote Brille sah. Endlich, möchte man stöhnen. Doch der Vorgang zeigt, dass das System Held auch die Beobachtung durch eine kritische Pressse nicht scheut. Sittig im Aufsichtrsrat, Meidinger und Krethe im Vorstand – da ist Marcus Held gleich dreimal vertreten. Wobei der Aufsichtsrat, der seinen Namen nicht verdient, sowieso schon auf den ehemaligen Großen Vorsitzenden eingeschworen war und ist.

    „Er ist noch da“, das ist auch eine Warnung vor der Illusion, das Demokratie per se immer gut und richtig ist, dass Mehrheitsentscheidungen immer gut und richtig sind und dass Mehrheit vor Recht geht. „Die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber“ ist ein alter Sinnspruch, der diese Warnung aufgreift. Der Unterschied zwischen Oppenheim und der Augsburger Puppenkiste ist, dass man in Augsburg nicht weiß, wer das Spielkreuz, an dem die Fäden mit den Marionetten dran hängen. in der Hand hat. In Oppenheim weiß man das und lässt den Strppenzieher gewähren. Unfassbar!

  10. Hoffen wir mal, daß uns M. H. 2019 nicht wieder von den Wahlplakaten anlächelt. Es scheint ja noch genug, von den „allerdümmsten Kälber“, die ihren Metzger selbst wählen, zu geben.

  11. M.H. kann man wahrscheinlich nur dann stoppen, wenn die Menschen wieder auf die Straße gehen und ihn öffentlichkeitswirksam in steter Regelmäßigkeit auffordern, endlich sein Bundestagsmandat niederzulegen. Meine Person, und geht man mit offenem Ohr durch unseren Wahlbezirk, auch viele Andere möchten nicht durch diese Person im Bundestag vertreten werden. Auch sollte man die SPD fragen, wann das „Aufräumen“ und der „saubere Neuanfang“ beginnt und was sie dazu beitragen will. Eine Wiederwahl der SPD wird es unter den gegebenen Umständen in unserer Familie nicht geben.

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