Fassbieranstecher und Toiletten-Befreier
Unsere beliebte Wochen-Rückschau könnte diesmal fast dazu führen, dass wir uns Sorgen machen: Jetzt ist der Monat Oktober schon acht Tage alt – und die „Allgemeine Zeitung Landskrone“, in der Marcus Held seinen Namen bislang nahezu täglich lesen durfte (an Spitzen-Tagen fand er sich gerne auch bis zu einem halben Dutzend Mal erwähnt), hat nur zwei winzige Meldungen über ihren Stadtbürgermeister veröffentlicht:
Er habe beim Oktoberfest des Tanzsportvereins Rhein-Selz satte fünf Schläge benötigt, bis der Zapfhahn „unverrückbar an seiner Stelle“ saß, schrieb eine Beate Nietzel unter der Überschrift „Kaleidoskop klingender Kracher“. Die Botschaft dieser netten Alliteration war unmissverständlich: Fassbieranstich muss der Held noch üben! Bekanntlich sind zwei, drei Schläge das Maximum, will man sich bei einem Oktoberfest nicht blamieren.
Und dann gab Michael Reitzel (SPD) im Kreistag ganz ungeniert eine Geschichte zum Besten, die eine Beate Schwenk prompt in der AZ weitererzählte: Sein Parteifreund Marcus habe ihn aus der Toilette befreit, wo sich eine Tür derart verkeilt habe, dass er das stille Örtchen nicht mehr aus eigener Kraft habe verlassen können…
Beides sind nicht gerade Meldungen, nach der ein Politiker von Heldscher Machart giert. Jetzt machen sich schon die AZ-Beates über ihn lustig! Ist das nicht bitter?
Die Menschen haben sich abgewendet
Es sind medial sehr düstere Tage für den SPD-Stadtbürgermeister nach seinem desaströsen Abschneiden bei der Bundestagswahl. Sicher, das Mandat in Berlin ist ihm sicher, dank dem vierten Platz auf der Landesliste. Dem allein verdankt Marcus Held weiterhin und gleich für einige Jahre nicht unbeträchtlichen Geldzufluss auf Steuerzahlers Kosten.
Aber was zählt das schon? Politiker speisen ihr Selbstbewusstsein aus der öffentlichen Anerkennung. Wenn diese schwindet oder gleich ganz zerfällt, können sie Selbstbewusstsein allenfalls noch vortäuschen. Die heitere Miene ist dann nur noch Fassade. Billige Show.
In Oppenheim, der heimatlichen Bastion von Marcus Held, ist nichts mehr so, wie es lange war:
Der Stadtbürgermeister, dem immer wieder vorgeworfen wird, er spalte die Stadt, hat es nun schwarz auf weiß: Die Mehrheit der Menschen hat sich von ihm abgewendet. Der Landeswahlleiter hat das amtliche Endergebnis bekannt gegeben: Nur noch 31,6 Prozent der Wähler in „seiner“ Stadt stehen hinter Marcus Held – nach 50,1 Prozent vor vier Jahren. 66,4 Prozent votierten gegen ihn. Hinzu kommen diejenigen Oppenheimer Wahlberechtigten, die sich abgewendet haben und gar nicht erst zur Wahl gingen.
Leser dieser Webseite machten darauf aufmerksam: Wäre das Ergebnis der Briefwahl in das Oppenheim-Ergebnis eingeflossen, wäre es sicherlich noch schlechter für Held ausgefallen.
Mag sein. Wir wissen es nicht. Ist aber auch egal. Ist auch so deutlich genug. Überdeutlich.
Kloos ist weg – und keiner soll es wissen
Schon mal wieder was von Stephanie Kloos gehört? Das ist die Oppenheimer SPD-Aktivistin, die nur zu gerne trotz fehlender Qualifikation Erste Beigeordnete im Landkreis Mainz-Bingen werden wollte. Marcus Held, so hieß es, wollte der Verkäuferin südafrikanischer Weine den gut dotierten Job an der Spitze der Kreisverwaltung zuschanzen.
Das sicher etwas anrüchige SPD-Arrangement wurde auf dieser Webseite erstmals enthüllt. CDU-Mitglieder empörten sich daraufhin, sie stellten wegen der Personalie Kloos sogar die geplante Große Koalition im Kreistag in Frage. Die „Allgemeine Zeitung Landskrone“ griff das Thema auf und berichtete gleich zweimal (hier und hier).
Jüngst hat sich die SPD-Fraktion im Kreistag gegen Stephanie Kloos (und damit gegen Marcus Held) entschieden – und was schreibt die Zeitung? Nichts! Die Nachricht, dass Frau Kloos auf Drängen der CDU und nach dem Willen der SPD-Fraktion den Job als Kreisbeigeordnete nicht bekommt, wurde von der AZ-Redaktion einfach unterschlagen. Kein Wort davon erfuhren die Zeitungsleser, weder im Internet noch in der Zeitung.
Eine Redaktion, die sich von Parteipolitikern instrumentalisieren lässt, höhlt die Glaubwürdigkeit des Lokaljournalismus systematisch aus. Wundert’s wen, dass die Tageszeitung dramatisch an Auflage verliert?
Neuer Anlauf für einen Anwalt auf Stadtkosten?
Und noch eine Information, die Sie bislang nur auf dieser Webseite erfahren: Stadtbürgermeister Marcus Held hat eine weitere Sitzung des Stadtrates angesetzt. Sie sollte ursprünglich am 17. Oktober stattfinden.
Inzwischen ist der Termin gecancelt. Im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde steht hinter dem Termin: „entfällt“.
Der Termin wurde allerdings längst für Anfang November festgelegt. Warum das nicht im Internet-Terminkalender steht: unbekannt.
Wir erinnern uns: Die letzte Sitzung des Stadtrates hat am 15. August stattgefunden.
Eine weitere Sitzung war schon damals für den 13. September geplant gewesen. Doch sie wurde von Marcus Held kurzfristig abgesagt: Kurz vor der Wahl wollte er wohl keine weiteren Negativ-Schlagzeilen produzieren. Wochenlang war diese Sitzung im VG-Kalender angegeben, dann wurde auch hier das Wörtchen „entfällt“ eingefügt, inzwischen ist der Termin verschwunden.
Die nächste Sitzung war ursprünglich erst wieder für Dezember geplant. Das allerdings konnte ihm nicht so recht nicht gefallen:
In der Sitzung am 15. August hatte Marcus Held seine SPD-Mehrheit beschließen lassen, dass er auf Stadtkosten einen Rechtsanwalt engagieren dürfe, der den demnächst zu erwartenden Bericht des Landesrechnungshofs juristisch überprüfen solle. Dummerweise hatte Held den Beschluss im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung fassen lassen, was einen klaren Verstoß gegen die Gemeindeordnung bedeutet.
Nachdem wir ihn auf dieser Webseite über die Folgen eines solch rechtswidrigen Beschlusses aufmerksam gemacht hatten, reagierte Marcus Held und cancelte den Beschluss. Er kann ihn natürlich jederzeit in öffentlicher Sitzung nachholen: Er hätte das Thema zum Beispiel auf die Tagesordnung der Dezember-Sitzung setzen können. Das aber wäre vermutlich zu spät gewesen: Der Bericht des Landesrechnungshof dürfte früher vorliegen.
Bis vor kurzem hätte Marcus Held eine Lösung aus dieser misslichen Situation parat gehabt: Er hätte sich die Beauftragung des Rechtsanwalts per Eilentscheidung kurzerhand selbst genehmigt. Doch seit öffentlich bekannt ist, dass er mit seinen Eilentscheidungen den Stadtrat aushebelt und damit in Serie gegen die Gemeindeordnung verstößt, ist er vorsichtiger geworden:
Diesmal gibt’s wohl nicht schon wieder eine rechtswidrige Eilentscheidung. Sondern eine weitere Ratssitzung.
Es steht zu erwarten, dass Held in der Sitzung am 2. November die rechtliche Beratung – auf Stadtkosten! – einfordern wird. Er wird den Beschluss im öffentlichen Sitzungsteil fassen lassen, und es ist zu erwarten, dass seine SPD-Fraktion ihm wieder treu folgt.
Das dürfte dann allerdings ein weiterer Fall für den Landesrechnungshof werden: Denn die Beauftragung eines Rechtsanwalts vergeudet in diesem Fall nur städtische Gelder. Sie bringt nichts, gar nichts. Jedenfalls der Stadt nicht.
Auszug aus der Selbstdarstellung der Behörde:
Der Rechnungshof ist eine der Landesregierung gegenüber selbständige, nur dem Gesetz unterworfene, unabhängige, oberste Landesbehörde (Art. 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz i.V.m. § 1 Abs. 1 Landesgesetz über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz). Im Staatsgefüge des Landes Rheinland-Pfalz nimmt der Rechnungshof als oberste Landesbehörde auf der Ebene der Landesministerien eine Sonderstellung im sog. ministerialfreien Raum ein. Er ist selbstständig und unabhängig von Legislative und Exekutive, d.h. weder die Regierung noch das Parlament können dem Rechnungshof Weisungen erteilen.
Zur Durchsetzung seiner Prüfungsergebnisse kann sich der Rechnungshof keiner Aufsichts- und Weisungsbefugnisse bedienen. Die Umsetzungen seiner Forderungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen ist letztlich Aufgabe der politisch Verantwortlichen, d.h. des Parlaments und der Landesregierung sowie der entsprechenden Organe im kommunalen Bereich.
Das heißt: Der Bericht, den der Landesrechnungshof zu den Oppenheimer Rathaus-Geschäften erstellt, ist ohne rechtsgestaltende Wirkung. Was auch immer darin steht: Seine Konsequenzen sind politischer, nicht rechtlicher Natur. Er kann mithin auch nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzung sein.
Folglich nutzt die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht der Kommune. Vielmehr erfolgt sie ausschließlich eigennützig für Marcus Held: Sie dient allein dem Stadtbürgermeister, dessen persönliches Interesse dahingehen muss, die Feststellungen des Rechnungshofs im Hinblick auf das gegen ihn anhängige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren auszuhebeln.
Das ist Helds gutes Recht (wenn es denn gelingt) – aber es sollte bittschön auf eigene Kosten geschehen. Der städtischen Vermögensnachteile sind genug.
Geld, Geld, Geld regiert die Welt, Geld, Geld, Geld, macht jeden Deppen zum Held!