Drei Tage haben wir über Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Arbeit der Verwaltung der Verbandsgemeinde berichtet. Wir haben beleuchtet: Das organisatorische Versagen der VG-Verwaltung auf breiter Linie. Die rechtswidrige unentgeltliche Privatnutzung eines Dienstwagens durch Bürgermeister Penzer. Das Beauftragtenwesen, mit dessen Hilfe sich einige Politiker – allen voran Marcus Held – die Taschen füllen.
Heute wollen wir noch einmal direkt ins „Rondo“ hineinschauen:
„Nicht aktualisiert“, „lückenhaft“, „nicht vorhanden“, „nicht beigefügt“ – was die Rechnungsprüfer in ihren Prüfmitteilungen schreiben, klingt nach Schlamperei und Schlendrian im Hause Penzer. Die Experten der Kontrollbehörde in Speyer waren eigentlich gekommen, um die Amtsgeschäfte von Stadtbürgermeister Marcus Held zu prüfen. Tiefere Einblicke in die Arbeit der VG-Verwaltung waren kaum möglich. Dass sie trotzdem hanebüchene Fehlleistungen feststellten, dürfte also eher Zufall gewesen sein – gibt allerdings auch zur Befürchtung Anlass, dass die ganze Wahrheit noch ganz andere Ausmaße haben muss.
In Dienstanweisungen steht noch die gute alte D-Mark
Die Dienstanweisungen der Verbandsgemeinde über das sog. Anordnungswesen sind offensichtlich völlig veraltet. Sie lauten teilweise noch auf den Namen der früheren Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim (gibt es seit 2014 nicht mehr) und beziehen sich (mit ausgewiesenen Zahlstellen in den städtischen Rathäusern Oppenheim und Nierstein) auf Regelungen der Gemeindekassenverordnung, die seit Jahren außer Kraft ist.
Einige Dienstanweisungen wiesen sogar noch Geldbeträge in „Deutsche Mark“ aus.
Die Prüfer: „Spätestens nach der zum 1. Juli 2014 erfolgten Fusion der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim und Guntersblum zur Verbandsgemeinde Rhein-Selz waren die Dienstanweisungen entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben neu zu fassen.“ Neufassung und Aktualisierung von Dienstanweisungen stehen im übrigen nicht im Ermessen der Gemeinde, schreiben die Rechnungsprüfer. Sie seien vielmehr „rechtlich verpflichtend“, denn: Verstöße gegen diese Pflicht gefährden die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsverfahren“.
Da haben sie in „Rondo“ jetzt allerhand zu tun, ihr Haushalts- Finanz- und Rechnungswesen schleunigst auf Vordermann zu bringen!
Beteiligungsberichte sind bis heute nicht vorhanden
Wir hatten das schon mal hier ausführlich thematisiert: Kommunen sind verpflichtet, ihre Beteiligung an Unternehmen offenzulegen. Sie müssen so genannte Beteiligungsberichte erstellen und auch öffentlich machen. Eine Anfrage vom Autor dieser Webseite, Einblick nehmen zu können, wurde noch vor wenigen Wochen von der Stadtverwaltung in Oppenheim wie auch von der Verwaltung der Verbandsgemeinde abschlägig beschieden – was natürlich den Verdacht nährte, dass es die vorgeschriebenen Berichte gar nicht gibt…
Volltreffer! Es gab diese Berichte bislang nicht, und es gibt sie bis heute nicht ordnungsgemäß. Die Oppenheimer Stadtführung versuchte noch zu retten, was nicht mehr zu retten war: Der zweite Beigeordnete Helmut Krethe fertigte nachträglich Beteiligungsberichte für die Oppenheim Tourismus GmbH an und legte sie dem Stadtrat vor. Allerdings sind sie bis heute nicht vollständig, zumindest wurde der Stadtrat nicht dementsprechend informiert.
Jetzt wird die Berichterstattung auf dieser Webseite vom Landesrechnungshof vollumfänglich bestätigt: „In der Verwaltung lagen insbesondere zu Beteiligungen der Stadt Oppenheim keine Unterlagen vor. So fehlten unter anderem der Gesellschaftsvertrag und die Jahresabschlüsse zur Tourismus GmbH.“ Daneben müssten Geschäftsführerverträge und Niederschriften über Gremiensitzungen beschafft werden.
Das muss jetzt alles schleunigst aufgearbeitet und sauber gestellt werden, denn: „Die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen von Gemeinden erfordert eine Beteiligungsverwaltung, die über erforderlichen Unterlagen verfügt und diese Entscheidungsträgern bei Bedarf zur Verfügung stellt“, heißt es im Rechnungshofbericht.
Im übrigen muss der geforderte Beteiligungsbericht, auch darauf machen die Prüfer aus Speyer nochmals ausdrücklich aufmerksam, dem zuständigen Gemeinderat vorgelegt werden, wie Paragraf 90 der Gemeindeordnung vorschreibt.
Der Personalratsvorsitzende und das Loch in der Kasse
Die Kassen der Verbandsgemeinde scheinen ein ganz großes schwarzes Loch zu sein. Ob dort alles richtig verbucht wurde? Keiner weiß es.
Wir wissen dank des Rechnungshofes jetzt wenigstens ein bisschen mehr: Die Kassen wurden zuletzt 2012 und 2014 geprüft – damals gab es allerdings noch die Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum. „Seit der Fusion zur Verbandsgemeinde Rhein-Selz prüfte der Kassenaufsichtsbeamte lediglich sechs Zahlstellen von Ortsgemeinden, aber nicht die Verbandsgemeindekasse.“
Die VG-Verwaltung habe dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt zwar schon 2014 eine umfassende Kassenprüfung zugesagt: „Das unterblieb“. Stattdessen sei der Kassenaufsichtsbeamte im März 2016 als Personalratsvorsitzender „vollständig von den ihm übertragenen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt“ worden. Mit der Folge, dass seine Arbeit liegen blieb. Bis heute.
Der freigestellte Personalratsvorsitzende der Verbandsgemeinde, auch das so ein typischer Fall von Günstlingswirtschaft in dieser SPD-gesteuerten Verbandsgemeinde, wir hatten darüber schon einmal kurz berichtet: Personalratsvorsitzender ist Matthias Mohr. Sein Vater Hans-Willi gilt als Fan von Marcus Held, spätestens seit der Stadtbürgermeister seinem Sohn ein Praktikum in der Kommunalverwaltung verschafft hat. Matthias blieb bei der Penzer-Behörde, Vater Hans-Willi unterschrieb den SPD-Aufnahmeantrag und machte eine späte lokalpolitische Karriere: Er wurde Ratsherr, dann dritter Beigeordneter. Es lohnt sich auch für ihn: 801 Euro kriegt er Monat für Monat dafür.
Weshalb sein Sohn als Personalratsvorsitzender freigestellt wurde, darüber kann nur spekuliert werden. Vorgeschrieben ist eine solche Freistellung erst in einer Behörde mit mindestens 300 Mitarbeitern. Die VG Rhein-Selz hat gerade mal knapp 170 (Stellenplan 2017: 165,8 Stellen).
„Mit der rechtlich nicht gebotenen vollständigen Freistellung des Personalratsvorsitzenden verzichtete die Verbandsgemeinde rechtswidrig auf die Zuweisung der gesetzlichen Prüfungsaufgaben an einen Kassenaufsichtsbeamten“, heißt es im Bericht des Rechnungshofes.
In einer Fußnote ist allerdings jetzt auch zu lesen, dass mit Bescheid des Bürgermeisters vom 14. Juni 2017 die Freistellung von Matthias Mohr auf 75 Prozent der Arbeitskraft einer Vollzeitkraft zurückgeführt worden sei: Der Beamte solle in der verbleibenden Arbeitszeit u.a. wieder Aufgaben als Kassenaufsichtsbeamter wahrnehmen.
Bleiben zwei Fragen, die Penzer (noch) nicht beantwortete:
Wenn der freigestellte Personalratsvorsitzende Matthias Mohr erst auf Druck des Rechnungshofes die Zeit findet, sich fachlich ins Verwaltungsgeschehen einzubringen – warum war das vorher nicht möglich? Bzw. was hat der Mann bislang in seiner Arbeitszeit gemacht?
Und zweite Frage, vielleicht wichtiger: Wenn ein freigestellter Personalratsvorsitzender rechtlich gar nicht geboten ist, wenn zugleich die Verbandsgemeindeverwaltung dringend von ihren viel zu hohen Kosten herunterkommen soll (und nach den Feststellungen des Rechnungshofs insbesondere Personaleinsparungen geboten sind), damit unnötige Belastungen für die Bürger reduziert werden können: Warum arbeitet Herr Mohr dann nicht wieder zu hundert Prozent, wie’s anderswo doch auch möglich ist?
Die dringend gebotenen und notwendigen Aufräumarbeiten in Penzers VG-Verwaltung haben, so scheint es, noch gar nicht richtig angefangen.