Wir müssen dringend über Klaus Penzer reden. Über den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der letztens die Polizei alarmiert hat, weil er glaubte, seine Behörde werde von Unbekannten illegal abgehört. Der zuvor mit dem Bericht des Landesrechnungshofes einfach in den Urlaub verschwunden war und seither so tut, als sei das brisante Dokument sein Privateigentum. Penzer irritiert zunehmend, und das nicht erst seit vergangener Woche. Versuch einer Annäherung: Was ist nur los mit diesem Mann?
In seiner Behörde heißt es, er bereite seinen Abgang vor: Klaus Penzer habe begonnen, seinen Schreibtisch im „Rondo“ aufzuräumen, erste Unterlagen wegzuwerfen und Dokumente von der Festplatte seines Dienstcomputers zu löschen. Er wolle, so wird kolportiert, im nächsten Jahr als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zurücktreten. Längst bereue er, nicht früher den Bettel hingeworfen zu haben: Jetzt nämlich hängt er tief mit drin im Schlamassel des Oppenheim-Skandals.
Es ist keine gute Zeit für Klaus Penzer. Im März wurde er 67 Jahre alt, seit mehr als 20 Jahren ist er hauptamtlicher Bürgermeister, erst in der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim, jetzt in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. In seinem Alter lehnt man sich schon mal gerne zurück und blickt, wohlwollend mit sich und zufrieden mit der Welt, auf sein Lebenswerk zurück. Der grauhaarige Mann, der von Bekannten als bodenständig und heimatverbunden beschrieben wird, der Fotos von seinen mit deftiger Hausmannskost gefüllten Speisetellern auf Facebook postet und auch mal mit seinem alternden Rauhaardackel posiert: Er könnte längst mit seiner Lebensgefährtin den Ruhestand genießen, draußen auf dem Land, in dem Wohnhäuschen am Ortsrand, mit üppigem Garten und Blick auf die rheinhessische Hügellandschaft.
Doch er wurde, 2014 war’s, für acht Jahre gewählt, seine Dienstzeit endet also erst im Jahre 2022. Dann wäre er über 70 Jahre alt! Parteifreunde berichten, dass er sich in letzter Zeit häufiger frage: Muss ich mir das wirklich antun?
Es gibt aber auch immer mehr Menschen in seiner Verbandsgemeinde, die fragen: Muss er uns das wirklich antun?
Die Provinz-Posse um einen von ihm angeordneten polizeilichen Anti-Lausch-Angriff in seiner eigenen Behörde war nur ein weiterer Hinweis auf Penzers zunehmend entrückte Wirklichkeits-Wahrnehmung. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin hatte ein Kriminalbeamter aus Mainz den Sitzungssaal im „Rondo“ nach Abhörgeräten durchsucht: Steckt irgendwo eine Wanze? Wurden Miniatur-Mikrofone platziert? Hat wer eine winzige Überwachungskamera installiert? Das scheint Penzers Paranoia zu sein: Der Autor dieser Webseite hört die VG-Verwaltung ab! Wie sonst käme der Journalist immer wieder an hochgeheime Informationen aus dem tiefsten Innersten seines Behördenapparats?
Das Ergebnis des Polizeieinsatzes ist bekannt: Es gab keine Wanze. Nur eine Wahnidee.
Jetzt hat auch noch sein Büroleiter den Job hingeschmissen. Gut, richtig gerne gemocht habe Penzer den Thomas Dilg nie, heißt es. Der Mann habe sich beharrlich geweigert, sich vor den SPD-Karren spannen zu lassen. So etwas kann Penzer, der alte Parteisoldat, angeblich überhaupt nicht leiden, schon gar nicht in seiner Nähe. Aber andererseits musste er anerkennen, dass der Mann seinen Job sehr gut machte und auch bei den Mitarbeitern anerkannt ist – sonst hätte ihn die neue Landrätin wohl kaum vom Fleck weg engagiert. Jetzt muss sich Penzer auf seine alten Tage eine neue Vertrauensperson suchen. Sehr unschön!
Der Chef kriegt seinen Laden nicht in den Griff
Es gibt inzwischen deutliche Hinweise darauf, dass über den Oppenheim-Skandal um Stadtbürgermeister Marcus Held auch Klaus Penzer schwer ins Schlingern geraten ist, beruflich natürlich, aber auch persönlich. In seiner Behörde wurden folgenschwere Fehlsteuerungen begangen, das steht längst fest, und was vor allem negativ zu bewerten ist: Der Chef kriegt den Laden einfach nicht mehr in den Griff, lässt Fehlentwicklungen und Fehlleistungen sehenden Auges zu!
Und als wäre das nicht schlimm genug, ist auch noch festzuhalten: Penzer selbst macht gravierende Fehler, immer wieder. So etwas kann eine Behörde gar nicht gut ertragen! Schon sagen erste Ratsmitglieder, die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sei ein dringender Fall für die Kommunalaufsicht, vielleicht sogar fürs Innenministerium. Andere sehen Penzers Situation dramatischer, einer sagt: „Hier müsste sich eigentlich der Staatsanwalt kümmern!“
Es wirkt, als stehe Penzer am Abgrund, und das ausgerechnet jetzt, auf seine alten Tage: Wie konnte das nur geschehen?
Mit einer Schlappe vor Gericht fing alles an
Die wahren Gründe sind nicht genau auszumachen, zeitlich aber lässt sich alles einordnen, wir müssen dafür nur etwas ausholen:
Es war vor gut drei Jahren, die Verbandsgemeinde Rhein-Selz war gerade gegründet, Penzer war Bürgermeister geworden, alles gut soweit. Doch dann wollte er, der stramme Genosse, auf keinen Fall einen überzeugten Konservativen an seiner Seite akzeptieren. Dabei war die rechtliche Situation völlig unstrittig: Michael Stork, CDU-Mitglied und vordem Bürgermeister der (zwangsaufgelösten) Verbandsgemeinde Guntersblum, stand schon von Gesetzes wegen der Posten des Ersten Hauptamtlichen Beigeordneten – mithin die Stellvertreterposition Penzers – in der VG Rhein-Selz zu. Daran gab es überhaupt keine Zweifel.
Penzer versuchte zu tricksen. Er wollte Stork ausbooten, verweigerte ihm den Rechtsstatus des „Ersten“ Beigeordneten, gruppierte ihn damit auch finanziell niedriger ein. Stork klagte vor Gericht, monatelang zog sich der Streit hin, 2015 war dann klar: Penzer musste Stork akzeptieren. Durfte ihm nicht länger Position und Besoldung vorenthalten.
Es war eine juristische Blamage für Penzer, die vorhersehbar war. Weshalb auch bis heute nicht erklärlich ist, weshalb er sich den Tort des sinnlosen Prozesses überhaupt angetan hat. Es ist fatal für einen machtbewussten Chef, wenn er wegen der rechtswidrigen Behandlung von Mitarbeitern – zumal eines Spitzenbeamten – gerichtlich abgewatscht wird. Das hängt ihm auf immer und ewig an, nicht nur, aber vor allem bei seinen Mitarbeitern. Penzer sollte sich von der gerichtlichen Schlappe nie wieder richtig erholen.
Vielleicht ist das in dem Stork-Rechtsstreit zutage getretene Amtsverständnis Penzers symptomatisch für das, was in Penzers Behörde seit Jahren schief läuft. Immer wieder wird hier, im „Rondo“, am Gesetz, insbesondere an der Gemeindeordnung und an den einschlägigen Verwaltungsvorschriften vorbei agiert. Und da ist offenbar keiner, der ein- und durchgriff.
Penzer hätte einschreiten können, nein: er hätte einschreiten müssen. Er hat es nicht getan, selbst dann nicht, als er von verantwortungsbewussten Beamten seiner Behörde eindringlich auf Missstände hingewiesen wurde. Was schließlich dazu führte, dass sich einige Mitarbeiter hinter seinem Rücken zusammentaten und inkriminierende Unterlagen sammelten, die den Oppenheim-Skandal ans Licht brachten und den SPD-Bundestagsabgeordneten und Stadtbürgermeister Marcus Held in die Krise seines Politikerlebens stürzten: Jetzt ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft gegen ihn.
Seither, in der schwierigsten Phase seiner langjährigen Verwaltungsarbeit, machte der eigentlich als erfahren geltende Penzer neue Fehler, einen nach dem anderen. In seiner Verwaltung wie auch in den politischen Gremien der Verbandsgemeinde wird gerätselt: Was sind die Ursachen? Überstrapaziert der Mann seine Loyalität zu seinem Parteifreund Marcus Held? Oder ist er einfach aufgebraucht im Dienst, altersmüde, überfordert?
Im Folgenden eine Auswahl über das gravierendsten bisher bekannten Fehlverhalten des VG-Bürgermeisters:
1.: Bei Fehlern in der eigenen Behörde weggeschaut
Im Frühjahr dieses Jahres tauchte das Dossier („Memorandum“) auf, mit dem anonyme Autoren die Verfehlungen von Penzers Parteifreund Marcus Held öffentlich machten. Die Unterlagen stammten größtenteils aus Penzers Verwaltung.
Der Behördenchef war, das steht unstrittig fest, über etliche der dubiosen und vermutlich auch strafrechtlich relevanten Aktivitäten von Held umfassend informiert: Er war von seinen eigenen Mitarbeitern wiederholt und schriftlich darauf hingewiesen worden. Aber Penzer ignorierte diese Hinweise. Er brüskierte damit nicht nur seine eigenen Mitarbeiter. Er gab dem Stadtbürgermeister auch Raum für weitere anrüchige Geschäfte.
Wäre Penzer frühzeitig gegen die krummen Oppenheimer Deals vorgegangen, er hätte der Stadt viel Ungemach – und Geld – erspart. Nun aber ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Stadtbürgermeister. Und was ist mit Penzer, der von Helds Treiben wusste und nicht einschritt? Das könnte sich nicht nur verwaltungs-, sondern auch strafrechtlich als fatal erweisen. Ein Strafrechtler dazu:
Penzer hat in mindestens zwei Fällen auf Remonstrationen seiner Verwaltungsmitarbeiter nicht reagiert: Er hat treuwidrige (weil erkennbar rechtsgrundlose) Zahlungen von Maklercourtagen nicht aufgehalten und zudem aus der bereits erfolgten treuwidrigen Abgabe städtischer Grundstücke durch Held keinerlei verwaltungsrechtliche Konsequenzen gezogen.
Geht man davon aus, dass Held im Hinblick auf die Provisionszahlungen als Haupttäter wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar wäre, läge in der Nichtbeachtung der Gegenvorstellung des Verwaltungsmitarbeiters eine strafbare Teilnahmehandlung – Beihilfe zur Untreue durch Unterlassen, §§ 266, 27 StGB. Subsidiär käme möglicherweise auch eine Strafbarkeit Penzers wegen Begünstigung, § 257 StGB, in Betracht.
Das Nichtaufgreifen des Hinweises auf die Beschädigung städtischen Vermögens beim Grundstücksverkauf von Frau Petra S. weist in Richtung einer Strafbarkeit Penzers wegen Strafvereitelung, § 258 StGB (bzw. versuchter Strafvereitelung, wenn man davon ausgeht, dass Held schlussendlich bestraft wird).
2.: Herabwürdigende Tatsachen über Kollegen verbreitet
Natürlich kann es ein Behördenchef im ersten Augenblick nicht begrüßen, wenn aus seiner Verwaltung vertrauliche Papiere ihren Weg an die Öffentlichkeit finden. Aber: Ohne die beweisstarken Papiere in dem Dossier würde Held noch heute ungehindert schalten und walten können, als wäre er der absolutistische Herrscher von Oppenheim. Ohne die mutigen Whistleblower in Penzers Verwaltung wären die strafrechtlich relevanten Aktionen des Stadtbürgermeisters niemals bekannt geworden.
Und wie reagierte Penzer, als das Dossier erschien? Dankte er den Whistleblowern für ihren Mut und für die Verteidigung demokratischer Werte? Entschuldigte er sich bei seinen Mitarbeitern, dass er ihre berechtigten und wichtigen Hinweise sträflich nachlässig, vermutlich auch wissent- und willentlich beiseite geschoben hatte? Rief er zu einer Umkehr im Verwaltungshandeln auf, zu mehr Rechtsbewusstsein und auch zu besserer Kontrolle der lokalen Orts- und Stadtverwaltungen?
Mitnichten! Penzer eröffnete stattdessen eine nie erlebte Jagd auf die Whistleblower in seiner Verwaltung. Er bezichtigte seine Mitarbeiter, die nur Unrecht aufdecken wollten, des kriminellen Geheimnisverrats, er nannte sie öffentlich Straftäter. Und dann verstieg er sich dazu, einen Namen zu nennen – eben den seines ungeliebten Stellvertreters, der ihm die bittere juristische Niederlage beigebracht hatte. Penzer konnte keine Beweise gegen den Mann vorbringen. Er schwadronierte herum („wurde am Kopierer gesehen“), nannte maue Indizien, mehr hatte er wirklich nicht vorzuweisen.
Angesichts der öffentlich inszenierten Hexenjagd wurde selbst der stets Penzer freundlichen Lokalzeitung angst und bang um den Verwaltungschef. Sie kommentierte unter der Überschrift „Am Abgrund“:
„Dass der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde – noch dazu der größten des Landes – seinen Stellvertreter verklausuliert, aber dennoch eindeutig in die Nähe des Geheimnisverrats rückt, ist ein in der rheinland-pfälzischen Kommunalpolitik einmaliger Vorgang. (…) Penzer geht mit seinem Schritt an die Öffentlichkeit ein gewisses Risiko ein.“
Und wie beurteilt ein Jurist diese Penzer-Aktion? Er sagt:
Prinzipiell kommt eine Strafbarkeit wegen Falschverdächtigung, § 164 StGB, in Betracht. Problematisch ist das Tatbestandsmerkmal „wider besseres Wissen“. Penzer musste zwar für möglich halten, dass der geäußerte Verdacht falsch sein könnte; das ist aber nicht zwingend gleichbedeutend mit einer wissentlich falschen Verdächtigung. Blieben aber jedenfalls Anhaltspunkte für eine Üble Nachrede, § 186 StGB, mit Blick darauf, dass Penzer herabwürdigende Tatsachenbehauptungen aufstellte, die er nicht beweisen konnte.
3.: Was geschah wirklich beim Aktensichtungstermin?
Die anonymen Whistleblower hatten ihr Dossier auch an den Rechnungshof in Speyer geschickt. Dort sah man sich die Papiere an – und reagierte sofort: Wertete sie aus und schickte, bevor eine Sonderprüfung angeordnet wurde, einen langen Fragenkatalog an die Verbandsgemeinde.
Die Fragen hätten die Fachleute aus Penzers Verwaltung unvoreingenommen und wahrheitsgemäß beantworten müssen. Doch es geschah etwas, das bis heute nicht aufgeklärt wurde, auch weil Penzer auf Anfragen beharrlich jede Auskunft verweigert:
Die Beantwortung der Fragen des Landesrechnungshofes blieb nicht in der Letztverantwortung der Verwaltung. Vielmehr fand vor Versendung nach Speyer eine Art Ausgangskontrolle durch die „Betroffenen“ selbst statt; sie wurden von Penzer eingeschaltet und am 16. März 2017 zu einem Sichtungstermin versammelt: Stadtbürgermeister Marcus Held, sein Beigeordneter Helmut Krethe und sogar der externe Unternehmer, der in Oppenheim als Stadtplaner und als Immobilienmakler sowie in mannigfacher Vereins- und Geschäftsfunktion tätige Rudolf Baumgarten durften mitentscheiden, welche Dokumente nach Speyer geschickt werden sollten. Hartnäckig hält sich seither auch das Gerücht, dass die Unterlagen vor Weitergabe an den Landesrechnungshof verändert wurden. Penzer verweigert dazu jede Auskunft.
Der Jurist hat dazu eine klare Einschätzung:
Indem Penzer es als Dienstherr zuließ, dass die an den Rechnungshof zu übersendenden Unterlagen am 16. März 2017 von Held, Krethe und – vor allem – Baumgarten gesichtet wurden, und wenn es zutrifft, dass dabei in den Aussagewert der Unterlagen eingegriffen wurde, ergibt sich in einem weiteren Fall der Verdacht der Strafvereitelung, § 258 StGB, hier möglicherweise sogar in der Qualifikation der Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB.
4.: Verwaltung missachtet Vorschriften – in Serie
Penzer hat wiederholt nicht dafür gesorgt, evidente Fehler seiner Behörde bei der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben für die Stadt Oppenheim „auszubügeln“. Er hat vielmehr versucht, sie zu vertuschen und zu verheimlichen. Soweit sie trotzdem bekannt wurden – auch Dank dieser Webseite –, war Penzers Reaktion Trotz oder Schweigen. Als sei Schweigen eine Lösung.
So hatte es die Stadtverwaltung Oppenheim über Jahre unterlassen, die vorgeschriebenen Berichte zu städtischen Unternehmensbeteiligungen zu erstellen. Penzer bzw. seine Verwaltung hätten darauf achten müssen, dass eine in der Gemeindeordnung verankerte Vorschrift, wonach Beteiligungsberichte zwingend zu erstellen sind, beachtet und umgesetzt wird. Penzers Verwaltung aber schaute zu, besser: weg.
Penzer und seine Verwaltung hätten auch wissen müssen, dass Eilentscheidungen eines Stadtbürgermeisters nur in außergewöhnlichen Ausnahmesituationen zulässig sind. Doch sie ließen nicht nur zu, dass Marcus Held Eilentscheidungen in Serie fällte. Sie schrieben ihm auch noch entsprechende Vorlagen. Sie unterstützten ihn auf diese Weise aktiv, den Stadtrat auszuhebeln.
Selbst als Penzer auf diese Fehler seiner Verwaltung hingewiesen wurden, als ihm Fragen dazu übermittelt wurden: Er verdrückte sich in trotziges Schweigen. Sagte einfach nichts. Er glaubte wohl, er könne durch das Verweigern von Antworten die Fehler eliminieren. Inzwischen dürfte er es wissen: Das funktioniert meistens nicht.
5.: Es gilt das Motto: Wissen ist Macht ist Chefsache
Am 27. September, so teilte der Landesrechnungshof in Speyer schriftlich mit, wurde der Entwurf des Prüfungsberichts einem Vertreter der Verbandsgemeinde ausgehändigt. Und was tat Penzer? Informierte er seine Führungskräfte? Bat er die Verantwortlichen im Stadt- und VG-Rat zu einem Gespräch, um sie zu informieren und mit ihnen das weitere Vorgehen abzustimmen?
Nichts von alledem! Penzer nahm die Unterlagen – und verschwand in den Urlaub.
Der Bürgermeister machte (und macht) aus einem Vorgang, der die für die Stadt verantwortlichen Ratsmitglieder unmittelbar betrifft, ein Geheimnis. Er gebärdet sich, als sei der Bericht des Rechnungshofes seine Privatangelegenheit.
Als die „Allgemeine Zeitung Landskrone“ die Nachricht verbreitete, der Landesrechnungshof habe die Verbandsgemeinde „zum Schweigen vergattert“, hätte Penzer normalerweise widersprechen müssen. Er wusste doch: Das war eine klassische Fake News.
Inzwischen hat der Landesrechnungshof unmissverständlich mitgeteilt, dass Stadtratsmitglieder den Berichtsentwurf sehr wohl einsehen dürften. Wir hatten folgende Frage an die Kontrollbehörde nach Speyer geschickt: „In Oppenheim liegt der Berichtsentwurf Ihrer Behörde vor. Ist er geheim – in dem Sinne, dass ihn nur die Behördenleitung der Verbandsgemeinde bzw. der Stadtbürgermeister einsehen darf? Oder darf der Berichtsentwurf dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt werden?“
Der Landesrechnungshof antwortete:
Das Deckblatt des Entwurfs enthält folgenden Hinweis: „Dieser Entwurf der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ist nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei dienstlicher Notwendigkeit gestattet.“
Daraus folgt zunächst, dass die Kommunen im Umgang mit ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Prüfungsmitteilungen nicht durch den Rechnungshof beschränkt werden. Der zitierte Hinweis wahrt lediglich die Urheberrechte des Rechnungshofs am Entwurf der Prüfungsmitteilungen, für die die gesetzliche Veröffentlichungspflicht des § 110 Abs. 6 GemO nicht gilt. Er schränkt die Verwaltung beim körperschaftsinternen Umgang mit dem Entwurf nicht ein.
Dritte im Sinne des Hinweises sind nur körperschaftsexterne Personen oder Organe. Bedienstete der Verwaltungen sowie die jeweiligen Räte sind jedoch körperschaftsinterne Personen und Organe, deren interne Befassung mit dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen durch den Hinweis nicht beschränkt wird.
6.: Pressefreiheit? Nicht für kritische Journalisten!
Es gibt klar definierte Regeln, wie Behörden mit der Öffentlichkeit umzugehen haben. Journalisten haben einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Informationen. Ihre Herausgabe einfach zu verweigern: Das mag in der Türkei und ähnlichen Diktaturen funktionieren. Bei uns ist das nicht erlaubt.
Das stört einen Penzer nicht. Er nimmt gesetzliche Vorschriften, wie wir gesehen haben, nicht so ernst: Pressefragen zum Oppenheim-Skandal beantwortet er nicht, zumindest nicht gegenüber Journalisten, die ihm zu kritisch erscheinen.
SPD-Chef Martin Schulz tönte noch vor wenigen Wochen, im Wahlkampf, es sei die Aufgabe einer freien Presse, die Macht zu hinterfragen: Wer das nicht wolle, „der legt die Axt an die Wurzeln der Demokratie, ob er Präsident der Vereinigten Staaten ist oder ob er bei Pegida mit herumläuft“.
Die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Doris Ahnen hat im Frühjahr dieses Jahres im Namen der rheinland-pfälzischen Landes-SPD verkündet: „Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind ein hohes demokratisches Gut, das alle Demokraten und anständigen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam schützen müssen.“
Klare Worte, deren Botschaft bei Klaus Penzer offenbar nie angekommen ist. Weshalb er wohl glaubt, weiterhin die Axt an die Wurzeln der Demokratie anlegen zu können.
7.: Wenn es Nacht wird im Hause Penzer...
Der Autor dieser Webseite hat Penzer wiederholt um Informationen und Auskünfte gebeten, schriftlich. Penzer antwortete nicht.
Nur einmal, da meldete er sich. Es war bereits zu nächtlicher Stunde – exakt 22.48 Uhr –, da schickte er über sein Handy von seinem Bürgermeister-Account eine bösartige Karikatur, in der Journalismus mit Prostitution verglichen wird.
Der vorgerückten Stunde mag eine gewisse Hemmungslosigkeit geschuldet gewesen sein. Ansonsten müssten wir fragen: Ist der Mann eigentlich nicht mehr Herr seiner Sinne?
Das wäre schlimm – für ihn.
Aber vor allem für die Verbandsgemeinde.