LRH 4: Tägliche „Wohlverhaltenskontrolle“ auf Kosten der Stadt

 Die folgende Geschichte klingt auf dem ersten Blick wie eine Lappalie. Erst wenn wir genauer hinschauen, sehen wir, wie durchtrieben Marcus Held die finanziellen Möglichkeiten seiner Stadt dazu benutzt, Menschen an sich zu binden. Er macht’s im großen Stil – das haben wir bei seinen Immobiliengeschäften in Krämereck erfahren –, er macht’s aber auch im Kleinen: So vergibt er zum Beispiel in der Stadt jede Menge kleinerer Jobs, die er aus der Stadtkasse bezahlt. Das macht Menschen abhängig. In jedem Fall dankbar. So bindet man sie an sich. Das ist sein Ziel.

Es sieht aus wie eine nette Geste. Es ist aber nicht nett: Es ist das Plündern der Stadtkasse, das Erkaufen von persönlichem Wohlgefallen auf Kosten der Allgemeinheit.

Im Falle Oppenheim zudem finanziert auf Pump.

Der Landesrechnungshof (LRH) nennt ein konkretes Beispiel: Er moniert in seinem Bericht den regelmäßigen Einsatz von acht Schülerlotsen.

Das ist zunächst einmal die nüchterne Nachricht, und beim ersten Lesen klingt’s sicher kleinkariert. Doch dann erfahren wir:

Die Rede ist nicht von Helfern, wie man sie vielerorts kennt: die einen freiwilligen Dienst an der Gemeinheit erbringen und Kindern beim Überqueren gefährlicher Straßenkreuzungen helfen. Die Rede ist nicht von engagierten Mitmenschen, die uneigennützig den Verkehr an Gefahrenstellen kontrollieren und Autos anhalten, damit Jungen und Mädchen nicht von Autos überfahren werden.

In Oppenheim hat Marcus Held dafür gesorgt, dass der ehrenamtliche Dienst bezahlt wird. Die acht Schülerlotsen kosten die Stadt 40.000 Euro im Jahr. Macht 5.000 Euro pro Schülerlotsen.

Und das finden die Rechnungsprüfer überzogen, ja völlig ungerechtfertigt. Sie begründen das auch sehr einleuchtend:

Erstens sei der Schülerlotsendienst in einer ministeriellen Verwaltungsvorschrift ganz eindeutig geregelt: Danach sind die Dienste ehrenamtlich, und sie müssen von den Schulen organisiert werden.

Schülerlotsen sollen zudem nur dort eingesetzt werden, wo Jungen und Mädchen in Schulnähe oder auf dem Schulweg beim Überqueren der Straße besonders gefährdet sind.

In Oppenheim wurde diese recht klare Vorschrift unter Stadtbürgermeister Marcus Held völlig anders geregelt: Nicht die Schulen setzte die Schülerlotsen ein, sondern die Kommune. Und der Dienst ist auch nicht ehrenamtlich-unbezahlt, sondern wird von der Stadt bezahlt – wie gesagt, mit 40.000 Euro im Jahr. Macht etwas mehr als 400 Euro im Monat – pro Schülerlotse.

Die städtischen Oppenheimer Schülerlotsen stehen auch nicht, das ist ein zweiter Kritikpunkt des Rechnungshofes, nur an gefährlichen Kreuzungen. Sie postierten sich zum Beispiel, so fanden die Prüfer heraus, an einem Straßenübergang, der mit einer Fußgängerampel gesichert ist. Und auch an einer Unterführung unter der B 9, wo sie nur aufpassen, dass die Kinder auf dem Fußweg blieben.

Die Rechnungsprüfer sprechen Klartext: „Allgemeine Angstminderung und Wohlverhaltenskontrolle bei Schülern vermag eine freiwillige kommunale Leistung vor allem dann wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, wenn die Kommune notorisch gegen das Haushaltsausgleichgebot nach § 93 Abs. 4 Gemeindeordnung verstößt.“

Soll heißen: Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, darauf zu achten, dass sich Kinder gut benehmen. Dafür auch noch Geld auszugeben, obwohl man total in den Miesen steckt: Das geht gar nicht!

In seiner Stellungnahme schiebt Marcus Held auch hier wieder alle Schuld auf die VG-Verwaltung seines bisherigen SPD-Parteifreundes Klaus Penzer: „Die aufgeführte Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz war der Stadt nicht bekannt. Sie wurde von Seiten der VG-Verwaltung der Stadt auch nicht vorgelegt.“ Man werde im Stadtrat vorschlagen, die Aufgaben der Schülerlotsen an die Schulen zu übertragen. Der finanzielle Aufwand der Stadt solle „deutlich verringert“ werden.

24 Kommentare zu „LRH 4: Tägliche „Wohlverhaltenskontrolle“ auf Kosten der Stadt“

  1. Traurig das die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei den Kleinsten ankommt. Aber diese Regelung war nicht unbekannt, da der Schülerlotseneinsatz in Guntersblum mit dieser Begründung verweigert wurde.

  2. Lachhaft. Da spielt der Stadtbürgermeister den Ahnungslosen, obwohl er mitbekommen haben muss – auch aufgrund der mehrmaligen Berichterstattung seines Verkündigungsorgans auf der ersten Seite des Lokalteils -, dass ein Vorstoß der Guntersblumer SPD zur Einrichtung eines Schülerlotsendienstes auf Kosten der Gemeinde unter anderem daran scheiterte, dass die Gemeinde hierfür nicht zuständig ist (worauf, glaube ich, die FWG hinwies).
    Wenn ich mich recht entsinne, überquerten früher die Kinder aus dem Oppenheimer Neubaugebiet, damals noch „Siedlung“ genannt, ohne fremde Hilfe den damals noch existierenden Bahnübergang und die Friedrich-Ebert-Straße. Diese war früher, als die B 9 noch dort entlangführte, viel, viel stärker befahren als jetzt.
    Wenn man in Mainz an jeder Ampel an einer ähnlich stark befahrenen Straße Schülerlotsen postieren würde, würde an fast jeder Ecke eine Kelle geschwenkt werden.
    Aber wie Herr Ruhmöller schreibt: Hier ein Job, da ein Pöstchen – schon sind einem wieder ein paar Wähler mehr in Dankbarkeit verbunden.
    Angefangen hat damit aber tatsächlich sein Vorgänger mit der Einstellung eines „Stadtkehrers“.

  3. MH macht es sich recht einfach. Statt sich vorher sach- und fachkundig zu machen, wird beschlossen und vollzogen/gezahlt. Und jetzt schiebt er die Schuld auf die VG – das ist absolut lachhaft. MH steht in der Pflicht, nicht die VG. Und so was will Volljurist sein???
    Auch wenn ich jetzt „Prügel“ beziehe: sind/waren die begünstigten Schülerlotsen auch nach dem Parteibuch ausgewählt worden 🙂 ?

  4. Schwieriges Thema. An der Sicherheit von Kindern sollte nicht gespart werden, allerdings geht so ein rechtswidriges Verhalten nicht. Zumal ich sicher bin, dass sich das auch rein ehrenamtlich organisieren lässt…

  5. Wie dem Artikel aus der Landskrone vom April 2015 zu entnehmen ist, hatte keiner der Beteiligten auch nur annähernd eine Ahnung von dem Thema – auch nicht die SPD. Ausschließlich der Mann von der Verkehrswacht hatte darauf hingewiesen, dass Schülerlotsen gewöhnlich ehrenamtlich tätig sind. Dass Marcus Held natürlich mal wieder aus den Vollen geschöpft hat, geht in dem Bericht unter. Die AZ-Landskrone hat ihrer Pflicht zur kritischen Berichterstattung wieder mal nicht genügt, sonst hätte sie sich mal schlau gemacht und über die Steuerverschwendung berichtet.
    Die ganze Nummer ist, wenn vielleicht nicht juristisch, dann aber jedenfalls ethisch und moralisch ein Fall von Untreue.

    40 000 Euro Steuergelder der Oppenheimer Bürger jährlich aus dem Fenster geschmissen und damit ein paar junge Leute an den Bürgermeister und seine Partei, die SPD, gebunden. Wie man das ethisch bewerten könnte, geht deutlich aus der Erklärung des Begriffes „Korruption“ in Wikipedia hervor:

    „Korruption (von lateinisch corruptio‚ Verderbnis, Verdorbenheit, Bestechlichkeit) bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im juristischen Sinn steht Korruption für den Missbrauch einer Vertrauens­stellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils….“

    1. Der Schaden für die Stadt Oppenheim, 40 000 Euro im Jahr, ist unbestreitbar.

    2. Zu beachten ist aber auch das Wörtchen „immaterieller Vorteil“: Wenn Schülerlotsen, die eigentlich ehrenamtlich tätig sein müssen, für diese Tätigkeit auf Betreiben eines SPD-Bundestagsabgeordneten und Bürgermeisters monatlich 400 Euro erhalten, ist davon auszugehen, dass diese ideell, ideologisch und parteipolitisch vereinnahmt werden (und werden sollen). Das ist ein „immaterieller Vorteil“ für die Partei des Bürgermeisters bzw. kann es zumindest sein. Allein schon die Möglichkeit der Korrumpierung der jungen Leute durch die illegitime Bezahlung für eine eigentlich ehrenamtlich zu verrichtende Tätigkeit reicht völlig aus, um das Oppenheimer Bezahl-Modell für Schülerlotsen ad absurdum zu führen.

    3. Die Verteidigung des Bürgermeisters lässt vermuten, dass er öffentlichen Ämtern nicht gewachsen ist: „Die aufgeführte Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz war der Stadt nicht bekannt. Sie wurde von Seiten der VG-Verwaltung der Stadt auch nicht vorgelegt.“ Dazu ein jedermann in Europa bekannter Spruch:

    „Ignorantia legis non excusat“ ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ bekannt ist. Diese Volksweisheit findet sich im deutschen Strafrecht beim vermeidbaren Verbotsirrtum und kann auch bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Rolle spielen.

    Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse („ignorantia facti“) schließt ein Rechtsirrtum, insbesondere ein Verbotsirrtum, die Schuld eines Täters nach deutschem Recht nur dann aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war (§ 17 StGB).

  6. Aus einem anderen Artikel der AZ geht dann sogar hervor, dass die Beteiligten sehr genau die entsprechenden Vorschriften kannten:
    http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/vg-rhein-selz/guntersblum/fwg-guntersblum-schuelerlotsen-sind-sache-von-schule-und-eltern-nicht-der-gemeinde_15163398.htm

    Die Ratsmitglieder in Guntersblum haben sich dem „gebeugt“. Der Stadtbürgermeister sah sich nicht veranlasst, sein Verhalten zu ändern. Meiner Meinung nach hat er (auch) hier gewußt und gewollt, und damit vorsätzlich gehandelt. Das gilt auch sowohl für die Finanzaufsicht. Denn auch denen muss, spätestens nach dem Hinweis auf diese Vorgaben, klar gewesen sein, dass es hier was zu prüfen bzw. zu verhindern gilt. Aber stattdessen wird die Rechnung bezahlt und gut ist’s. Ist ja nicht mein Geld…

    Der Bursche muss sich schwer in Acht nehmen: laut aktueller Rechtsprechung wird bei einem Schaden von 50.000 Euro ein „besonders schwerer Fall der Untreue“ per se angenommen. Da dürfte er mal so ganz locker drüber kommen. Und seine Beihelfer sollten sich überlegen, ob sie nicht langsam (strafmildernd) auspacken.

    Unverschämt ist die Behauptung, dass er davon nichts gewußt haben will.

    Wer möchte kann gerne mal „googlen“. Unter den Suchbegriffen „AZ, Guntersblum, Schülerlotsen“ finden sich einige Treffer, die belegen, dass der Volljurist sehr wohl im Bilde war und sich hätte vergewissern müssen. Das freut die Staatsanwaltschaft und bestätigt den Rechnungshof.

    Es gibt genügend Menschen und Institutionen, die auf die Rechtslage hingewiesen haben.

    Ich befürchte, dass in naher Zukunft einige Personen Privatinsolvenz anmelden (müssen), da sie neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtlich gehörigen Schadensersatz zu ertragen haben. Aber es gibt ja noch ein paar Unterstützer. Vielleicht springen die ein…

    Zu den Schülerlotsen. Ein sehr wichtiger und toller Job. Wer es aber so wirklich ehrenamtlich meint, der nimmt dafür kein Geld. Hat mal jemand ausgerechnet, wie hoch der Stundenlohn aufs Jahr bezogen ist, unter Berücksichtigung der Schulferien? Wenn der Lotse an 20 Tagen bei 400 Euro tätig wird verdient er 20 Euro pro Tag. Für gewöhnlich sind die Lotsen morgens vor Schulbeginn vor Ort. Danach ist Feierabend.
    Eine Stunde Dienst ist da noch großzügig berechnet. Ein schöner Stundenlohn für Ehrenamtler…

    Mach das mal einer den Eltern in Selzen klar. Die begleiten ihre Kinder zu Fuß nach Hahnheim in die Schule. Und das für ein herzliches und ehrliches „Dankeschön“. Z.B. hier: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/vg-rhein-selz/undenheim/ein-bus-aus-vielen-beinen-in-hahnheim_17395353.htm

  7. Steh’n an gefahrenfreier Stelle
    Schülerlotsen mit der Kelle,
    brauchst Du nicht irritiert zu sein,
    denn Du fährst durch Oppenheim.

    In dieser schönen Schuldenstadt
    keiner je gelesen hat
    des Ministeriums VV,
    wonach der Lotse lotst für lau.

    Entlohnet aus dem Stadtbudget
    der Lotse an der Ampel steht.
    Er spricht zum Schüler: „Jetzt ist grün,
    nun darfst Du Deines Weges ziehn.“

    Der Schüler spricht mit leisem Frust:
    „Das hätt‘ ich auch noch selbst gewusst!“
    Noch größer wär sein Frust gewesen,
    hätt‘ er den Haushaltsplan gelesen.

    Denn daraus hätte er entnommen,
    dass das, was Lotsen hier bekommen,
    aus Darlehn finanziert die Stadt,
    die später er zu zahlen hat.

    In Jahren wird er erst verstehn,
    was er als Schüler hat gesehn:
    Dass überflüss’ger Lotsen Lohn
    auch festigt Bürgermeisters Thron.

  8. Als Volljuristen werden umgangssprachlich Juristen bezeichnet, die nach der bestandenen Zweiten juristischen Prüfung die Bezeichnung Rechtsassessor führen und die Befähigung zum Richteramt haben. (Wikipedia)

    Auf Helds Webseite heißt es: 2006: Zweites Juristischen Staatsexamen in Mainz, Zulassung als Rechtsanwalt

  9. In Guntersblum hat vor ein paar Jahren die SPD versucht, unter Hinweis auf die „vorbildlichen“ Regelungen in Oppenheim, einen von der Gemeinde bezahlten Schülerlotsendienst aufzuziehen. Die FWG Fraktion im Gemeinderat hat auf die eindeutige Rechtslage hingewiesen, wonach es Aufgabe der Schulen ist, diesen Dienst zu organisieren. Damit war die Angelegenheit bei uns erledigt und dort, wo sie auch hingehört.
    Gerhard Stärk, Guntersblum

  10. Tatsächlich, im Ortsrat Guntersblum sieht man ganz klar dass die Opposition funktioniert.
    Insbesondere habe ich schon mehrmals die Genossen der FWG, insbesondere durch Herrn Stärk beobachten können, wie Sie mit ihren Anmerkungen und Stellungnahmen einiges im Ortsrat gestoppt haben, auch wenn diese (FWG) nicht die Stimmenmehrheit haben. Wahrscheinlich deshalb weil dort die Amtsträger Vernunft haben und auf die Einwände der Opposition eingehen und nicht nur seine eigenen Ideen um jeden Preis durchboxen…

    Guntersblum, Ihr seid ein echtes Vorbildlich für die ganze VG!

    Weiter so!

  11. mich wundert, daß noch kein ‚Schülerlotsen-BEAUFTRAGTER‘ installiert wurde – um die Lotsen zu kontrollieren….
    Der neue ‚Sportstätten- BEAUFTRAGTE‘ könnte das evtl. noch mit-übernehmen (die neue Halle in Ülversheim kriegt der Baumgarten auch so hin)?

  12. Es wäre richtig gewesen, wenn man bei der Grundschule nachgefragt hätte ob sie den Schülerlotsendienst ehrenamtlich organisieren kann. Es ist richtig, dass es die Stadt wohl nicht hätte tun dürfen, aber gemacht hat das schon Helds Amtsvorgänger und niemand hat etwas dagegen gesagt, das sollte man doch auch schreiben. Und man sollte nicht so tun, als ob sich die Schülerlotsen die Taschen voll machten, man sollte eher fragen, warum es die Eltern der GRUNDSCHULE nicht machen und warum der Träger der Grundschule, die Verbandsgemeinde unter Herrn Klaus Penzer es nicht macht. Tablets für die Schüler konnten Herr Beigeordneter Tröger und Bürgermeister Penzer für viel Steuergeld ja auch anschaffen und sich in der Allgemeinen Zeitung feiern lassen. Die Energie hätten Sie ja auch für die ehrenamtliche Organisation von Schülerlotsen verwenden können.

  13. Der Schulweg in Oppenheim ist durchaus gefährlicher als in manch anderen Ortschaften. Und dass die Stadt hier regelnd eingreift zum Wohl der Kinder, finde ich gut! Es sind eben Kinder und die halten sich nicht immer an Regeln wie Ampeln oder Bürgersteige. Und ich habe schon oft genug beobachtet, dass die Kids von den Lotsen zur Raison gerufen werden mussten. Sie sind nur so lange überflüssig, bis sie weg sind und was passiert. Dann ist das Geschrei groß! Klar, man muss sie nicht bezahlen, aber man kann. Vergütung für Ehrenamt ist durchaus eine Art der Anerkennung. Jeden Schultag bei jedem Wetter… finden Sie mal jemanden, der das freiwillig und verlässlich macht… wie weiter oben geschrieben, es könnten ja auch die Eltern machen, aber da findet sich sicher keiner. Insofern nicht auf allem rumhacken, manches mag zwar finanziell unsinnig erscheinen, aber wenn die Herren vom Rechnungshof sich das mal vor Ort angucken, kommen sie sicher zu dem Schluss, dass hier eine gute Lösung gelebt wird.

  14. Aus ethischen Standpunkten haben Sie sicherlich Zustimmung sternschwader eben nicht RECHT. Denn Recht ist, dass die Kommunen dafür nicht zuständig ist und nicht bezahlen darf.
    Das stellt der Rechnungshof fest und würdigt aus guten Gründen die Nutznießer nicht.
    So könnte man auch trefflich darüber streiten, ob die Feuerwehr oder lieber der Rettungsdienst oder die Tafel oder sonst eine Institution entsprechend wohlwollend zu behandeln wäre.
    Und klar doch. Warum genau sollen sich denn vorrangig Schule und Eltern NICHT um ihre Kinder suf dem Schulweg kümmern? Und warum soll, wenn es gewünscht ist, die Schule, der Förderverein oder der Träger die „Gehälter “ nicht übernehmen. Immerhin sprechen wir suchen in diesem Fall von EHRENAMT. Aber das wird, Dank der politischen Vorbilder, bereits immer häufiger mit einem Salär in Verbindung gebracht. Schauen Sie nach Seltzen oder in andere Gemeinden. Dort geht’s auch ohne. Und wenn es wirklich so gefährlich ist wäre eine Bestreifung durch das Ordnungsamt auch eine Möglichkeit, neben baulichen Maßnahmen.

  15. Es kann auch absolut schädlich für Kinder sein, im Straßenverkehr bzw. auf dem Schulweg, überbehütet (im Sinne von: an jeder Ecke steht ein Onkel und passt auf mich auf) zu werden! Das fördert selbständige Verantwortung und Umsicht für sich und andere in keiner Weise! Weshalb sich bei den heutigen Helikopter-Eltern keine Selbstorganisation findet, ist sehr fragwürdig, denn „wenn etwas passiert“, dürfte das Geschrei vor allem unter ihnen groß sein! Es ist und bleibt jedoch in erster Linie Angelegenheit der Schulen! Wenn es darum ging, Hilfs-Sheriffs aus der Schülerschaft auf dem Pausenhof zur Unterstützung der Lehrerschaft zu organisieren, funktionierte es doch auch. So könnten auch ältere Schüler die Kleineren zusätzlich unterstützen. Über die städtischen Kindergärten könnten bereits Lotsen über die Elternausschüsse organisiert werden. Wenn Marcus Held „Drive-In-Eltern“ in Bezug auf elterliche Schulfahrten moniert, ist seine verfehlte Schülerlotsenpolitik doch nichts anderes, nur auf anderer Ebene! Im Übrigen ging das Gerücht, dass Privatpersonen aus Helds nahem Umfeld von einem Mitarbeiter des Bauhofes/Rathauses regelmäßig chauffiert (Friseurbesuche etc.) wurden. Eben dieser wurde einmal von einem Kindergartenkind auf einer städtischen Veranstaltung gefragt, ob er der „Diener“ Helds wäre! Kindermund tut Wahrheit kund??? Man weiß es nicht, man hört’s nur munkeln!

  16. Mein Gott, was muss noch alles aufgedeckt werden, damit Marcus Held endlich von allen ! Ämtern zurück tritt incl. Bundestagsmandat. Das ist doch Bereicherung auf dem Rücken der Oppenheimer Bürger. Pfui Teufel.

  17. Ich reagiere nur ungern auf anonyme Zuschriften – Können Sie sich nicht mit Klarnamen ausweisen? …

    Der Punkt ist doch letztlich nicht der, ob mit oder ohne Lotsen (Verkehrshelfer) die Sicherheit unserer Kinder auf den Ortsstraßen erhöht wird oder nicht. Der wirklich wichtige Punkt ist: Nach Recht und Gesetz und auch mit guten Gründen haben die Eltern (!!) die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Diese Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf den Schulweg der Kinder und kann und darf nicht abgegeben werden – nicht an Verkehrshelfer, nicht an Gemeinderäte, Beauftragte oder Stadtbürgermeister, gleichgültig, ob die nun an den Ampeln stehen oder auch nicht.

    Es ist mir unbegreiflich, dass dennoch immer mehr Eltern derlei Aufgaben und Pflichten nicht nachkommen und diese gerne an „den Staat“ übertragen (wollen), dem sie ansonsten doch gerne nur Dreck hinterher werfen. Allen diesen sei gesagt: Wir alle sind Teil dieses „Staats“. Wenn wir nur fordern, ohne selbst einmal ein öffentliches Amt zu übernehmen oder in anderer Form ehrenamtlich zu arbeiten, dann kann und wird auch „der Staat“ nicht funktionieren. Und dann werden wir noch viele Skandale haben wie den in Oppenheim.

    Gerhard Stärk, Guntersblum

  18. Wenn sich unter den Eltern schon niemand findet, der auf ihre Kinder aufpasst, ist das interesse der Eltern an ihren Kindern nicht all zu groß.
    Warum soll dann die Allgemeinheit dafür aufkommen???

  19. Ein Amt zu übernehmen bedeutet nicht das gleiche (Fehler) wie der Vorgänger zu machen.
    Fehler müssen erkannt und beseitigt werden.
    Und wenn ich keine Ahnung davon habe, was ich als Bürgermeister, darf oder auch nicht, sollte ich mich belesen oder bei übergeordneten Stellen dementsprechend beraten lassen, dafür sind sie nämlich auch da.

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