LRH 16: Dienstwagen – Penzer muss mehr als 6500 Euro nachzahlen

Unschöne Adventsüberraschung im Hause Penzer am Ortsrand von Selzen: Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz bekam eine Rechnung über mehr als 6.500 Euro, die er von seinem Privatkonto an seine eigene Behörde überweisen muss. Damit soll er die Kosten – oder wenigstens einen Teil davon – begleichen, die er mit Privatfahrten in seinem Dienstwagen verursachte. Mit dem Bezahlen der Rechnung dürfte das Thema aber noch nicht vom Tisch sein: Zu viele Fragen bleiben offen. Zugleich wird einmal mehr deutlich, wie unverfroren die Öffentlichkeit von der Oppenheimer Stadtspitze getäuscht und belogen wird – bis heute!

Wir hatten unlängst berichtet, was der Landesrechnungshof zum Dienstwagen von Oppenheims Stadtbürgermeister geschrieben hat: Die Autos, die sich Marcus Held auf Stadtkosten zugelegt hatte (zuletzt einen Allrad-BMW mit dem Kennzeichen MZ-MH 1510, Held ist am 15.10.1977 geboren), waren viel zu teuer. Die Leasingraten kosteten mehr, als Minister in Mainz ausgeben dürfen. Auch glaubte der Stadtbürgermeister, der Nutzungsvertrag – der rechtswidrig zustande gekommen war, Held hatte ihn im stillen Kämmerlein mit seinem Beigeordneten ausbaldowert – erlaube ihm Privatfahrten auf Stadtkasse. Was er auch jahrelang ausgiebig nutzte, ebenfalls rechtswidrig…

Und jetzt lesen wir im Bericht des Landesrechnungshofes: Auch Penzer hat sich einen Dienstwagen für seine privaten Fahrten gegönnt. Also hat auch er sich auf die gleiche Weise wie Marcus Held an der Allgemeinheit bereichert.

Man muss sich das wohl so vorstellen: Die ersten Jahre fuhr der Chef der Verbandsgemeindeverwaltung biedere Opel aus Rüsselsheim – erst einen Omega, dann einen Vectra, dann einen Astra. Danach, es war die Zeit, als Oppenheims Stadtbürgermeister mit einem BMW allradgetrieben durch die Lande kutschierte, wollte auch Penzer einen solch flotten Flitzer aus der Münchener Autofabrikation. Es verlangte ihn nach einen BMW 318i, und er ließ sich zwei solcher Fahrzeuge in den Jahren 2012 bis 2014 bestellen, wie gesagt, immerzu auf Kosten der Allgemeinheit.

Jetzt will ich aber einen Audi! Der ist nicht nur schicker, der ist auch ein bisschen höher, da kann man im Alter leichter ein- und aussteigen: So müssen die nächsten Wünsche Penzers an seine automobile Dienstausstattung geklungen haben. Auch das war kein Problem: Fortan stand ein schicker Audi A3 vorm „Rondo“. Letztes Jahr kam das neueste Modell, ganz in Schwarz, das fährt Herr Bürgermeister bis heute…

Irgendeine schriftliche Dienstwagenvereinbarung, wonach er das Auto zur Privatnutzung, und zwar unentgeltlich, nutzen dürfe, „konnte nicht vorgelegt werden“, heißt es im Bericht des Rechnungshofs. Und weiter: „Der Bürgermeister teilte dazu am 12. Juni 2017 mit, dass eine entsprechende Regelung wahrscheinlich bereits unter seinem Vorgänger bestanden habe.“ Wahrscheinlich! Könnte möglich sein! Penzer ist ja auch erst seit 23 Jahren als Bürgermeister im Amt, da kann er nicht alles so genau wissen…

Die Rechnungsprüfer kennen allerdings kein Pardon: „Der Bürgermeister war nicht berechtigt, sich die unentgeltliche Privatnutzung seines Dienstwagens selbst zu genehmigen“, schreiben sie. Das ist eine grundsätzliche Sache: Wenn ein Bürgermeister privat mit dem Dienstwagen fahren will, bedarf es dafür einer Dienstwagenvereinbarung. Die kann auch nicht innerhalb der Verwaltungsspitze ausgeklüngelt werden: Darüber kann allein der VG-Rat entscheiden.

Aber selbst wenn eine solche Genehmigung erteilt worden wäre: Privatfahrten müssen immer bezahlt werden! Kommunen dürften nun mal ihren Beamten über die Besoldung und Aufwandsentschädigungen hinausgehende „sonstige Zuwendungen“ nicht zukommen lassen. Für bestimmte Spitzenbeamte des Landes mögen andere Regelungen gelten, diese könnten jedoch auf den „Bürgermeister einer Verbandsgemeinde nicht entsprechend angewendet werden“ – heißt es im Bericht der Kontrollbehörde aus Speyer.

Der Fall ist damit für die Experten des Rechnungshofes eindeutig:

„Dass der Bürgermeister den Dienstwagen unentgeltlich und damit unter Verzicht auf eine Anrechnung auf die Besoldung unbeschränkt privat nutzte, war daher rechtswidrig.“

Diese klare Feststellung sollte für Penzer recht teuer werden: Da er kein Fahrtenbuch führte, sei zunächst der Umfang seiner Privatfahrten „belastbar zu ermitteln“. Sodann seien die Kosten dafür zu errechnen. Die hätten ihm in den letzten Jahren jeden Monat vom Gehalt abgezogen werden müssen. Weil das nicht geschah – „rechtswidrig“ –, seien jetzt „die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zurückzufordern“, so die Experten aus Speyer.

Inzwischen hat man in der Verbandsgemeindeverwaltung, wie immer das ohne Fahrtenbuch möglich war, Dienst- und Privatfahrten Penzers auseinanderklamüsert – zumindest für die Jahre seit 1. Januar 2014. Dafür seien ihm 6.526 Euro in Rechnung gestellt worden, heißt es im Bericht des Rechnungshofes. Macht rund 1600 Euro pro Jahr, keine 140 Euro im Monat. Der in Besoldungsgruppe B 5 eingestufte Bürgermeister (ca. 9000 Euro/Monat) dürfte das spielend verkraften können.

Aber stimmt die Rechnung überhaupt? Und was ist mit den Jahren zuvor? Sind die verjährt? Oder wird hier noch gerechnet? Die Fragen sind offen.

Der Bericht des Rechnungshofes lässt übrigens vermuten, dass Penzer von Anfang an versucht hat, die ihm drohende Nachzahlung so gering wie eben möglich zu halten. Schon bei der Besprechung am 12. Juni dieses Jahres soll er  „zum Umfang der Privatnutzung“ mitgeteilt haben, „dass diese keinen hohen Anteil habe“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht. Der vorsorgliche Hinweis Penzers kann natürlich nur den einen Grund gehabt haben: Er wollte darauf hinwirken, möglichst wenig bezahlen zu müssen.

Penzers Einlassung werden die Prüfer des Rechnungshofes ganz bestimmt nicht ohne Hintergedanken in ihren Bericht aufgenommen haben. Sie darf als eindeutiges Indiz dafür gewertet werden, dass die Oppenheimer Dienstwagen-Sünder – Penzer wie auch Marcus Held – spätestens seit Sommer dieses Jahres sehr genau über die rechtswidrige Nutzung ihrer Dienstwagen umfassend informiert waren.

Und das wiederum beweist, wie durchtrieben Marcus Held auch in diesem Fall die Öffentlichkeit versucht hat zu täuschen – erneut unter Einbeziehung der lokalen Presse:

Erst unlängst veröffentlichte die „Allgemeine Zeitung Landskrone“ auf sein Drängen hin den Artikel: „Held: Privatfahrten wurden erstattet“. Oppenheims Stadtbürgermeister, so hieß es, sei „sehr wohl“ seiner damaligen Ausgleichspflicht nachgekommen – er habe den Dienstwagen schließlich nach der 1-Prozent-Regelung versteuert. Der SPD-Politiker wird mit den Worten zitiert: „Der Rechnungshof beanstandet bei mir, wie auch bei VG-Bürgermeister Penzer, dass privat gemachte Fahrten neben dieser 1-Prozent-Regelung nicht nochmals zusätzlich abgegolten worden sind.“ Wenn er jetzt nachträglich für seine Privatfahrten bezahlen müsse, klagte Held bei der Zeitung, komme das einer doppelten Abrechnung gleich, die rechtlich nicht nachvollziehbar sei.

Das war blanker Unsinn: Steuern und Privatfahrten-Bezahlung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge: Held wird das sehr genau gewusst haben, Penzer wiederum schwieg einmal mehr und unterließ es, die Wahrheit in der Öffentlichkeit klarzustellen.

Helds Offensive via Lokalzeitung steht mithin als weiteres Beispiel dafür, wie unverfroren die Öffentlichkeit im Oppenheim-Skandal getäuscht wird.

22 Kommentare zu „LRH 16: Dienstwagen – Penzer muss mehr als 6500 Euro nachzahlen“

  1. Das ist ja ein super Deal. Jahrzehnte lang mit dem Dienstwagen privat rumfahren und das für diesen lächerlichen Betrag. Herr P. schämen Sie sich, die Allgemeinheit so zu betrügen. Sie wurden „erwischt“, ein Mann mit Ehre würde das zum Anlass nehmen, die Sache auch ehrenvoll zu beenden.

  2. Ein Bürger der VG

    Ja, Wahnsinn !

    Und jetzt ruft sogar die AZ nach Rücktritt. Erstaunlich.

    Ich bleibe ja aber dabei, dass die Herren Held und Penzer nicht gehen dürfen, bevor sie ihren Müll im Verein mit ihren Unterstützern nicht selbst aufgeräumt haben – und hätte dazu einen wirklich ernst gemeinten Vorschlag:

    Herr Held legt nicht sein Bürgermeisteramt, sondern sein Bundestagsmandat zusammen mit allen seinen politischen Funktionen in VG und Kreis nieder und tritt von allen sonstigen Ämtern (Schwimmbadbeauftragter, HGO etc) zurück.

    Die offiziellen Repräsentationsaufgaben übernimmt ein anderer ( es gibt ja genügend Beigeordnete und Beauftragte) , das erspart allen Beteiligten Peinlichkeiten.

    Für Herrn Penzer gilt das gleiche, natürlich mit Ausnahme des Mandats im BT.

    Das schont die SPD, der beide viel zu verdanken haben, gibt den Wählern, die der SPD vertraut haben ein positives Signal und gibt beiden die erforderliche Zeit, am Schreibtisch in Oppenheim zu sitzen, zu arbeiten und Verfehlungen abzuarbeiten.

    Und weil Herr Baumgarten ja sein Büro bereits in Oppenheim hat, kann dieser sich anschließen mit kurzen Wegen und optimierten Abläufen.

    Und H, B und P könnten am Ende einigermaßen geläutert gehen, weil sie nach dem Verursacherprinzip wieder etwas gut gemacht hätten. Es muss für alle ja auch noch ein Leben nach dem Desaster geben.

    Und Herr Kühl könnte nach Berlin und dort vernünftige Arbeit für alle machen.

    Natürlich müssen alle mitwirken wollen, denn die Mandate gehören H,P und B und nicht der SPD, aber vielleicht mit etwas Nachdruck, der manchmal die Einsicht beflügelt ..?

  3. Der Gute ist scheinbar „IMMER IM DIENST“, da fällt es echt schwer noch private Fahrten zu generieren. Sogar die Haare wachsen während der Dienstzeit, da muss man ihm doch auch die Fahrten zum Frisör als Dienstreisen zugestehen, oder? SPASS beiseite. Natürlich ist das völlig daneben. Ich denke, dass die Finanzverwaltung auch dort einmal sehr gründlich nachschauen wird.

    Zu „Helds Offensive via Lokalzeitung“ möchte ich Ihnen ein Erlebnis von gestern (15.12.2017) nicht vorenthalten, was ich persönlich erleben durfte:

    Ein Kollege, wohnhaft im nördlichen Verbreitungsgebiet der AZ und politisch nicht engagiert, erhält einen Anruf der AZ. Die Dame will mit ihm über mögliche Ergänzungen etc seines Abos sprechen. Mein Kollege antwortet ihr gleich: „Gut, dass Sie anrufen. Ich will Ihnen einmal zwei Dinge nennen, die mir an der AZ nicht gefallen. Da ist einmal…“ Die Dame fällt ihm ins Wort und wird schnell pampig. Er sagt „Aber ich will Ihnen doch nur sagen, was mir als Abonnent und Kunde nicht gefällt bzw auffällt“ Wieder wird er unwirsch unterbrochen. „Hören Sie mir doch bitte einmal zu …. Das muss Sie doch interessieren“
    Und dann hat sie den Hörer aufgelegt. Er versuchte eine geschlagene Stunde zurückzurufen. Erst war er in einer Warteschleife, dann ging niemand mehr ans Telefon.

    Er erzählte mir dann, was er mitteilen wollte:
    a) dass er morgens von der Druckerschwärze des Blattes eingenebelt werde, und er wollte fragen, ob man das nicht ändern kann
    b) dass ihm am konkreten Beispiel „CDU-Spenden an der Mosel“ vs „Oppenheim-Skandal“ im Landesteil die Berichterstattung deutlich tendenziös in Erinnerung bleibt und diese direkt vergleichbaren Artikel seine bisherige Wahrnehmung unterstreichen. Er wollte nur mal sagen, dass er eine andere Erwartungshaltung von einer unabhängigen Presse habe.

    Naja, das wollte die AZ nicht wissen. Sie muss sich es auch nicht anhören und nicht mit ihm auseinandersetzen. Denn auch er hat postwendend sein Abo gekündigt.

  4. Immerhin das erste Mal, das eine konkrete Konsequenz für einen der Beteiligten spürbar wird. Die Höhe der Strafe ist lächerlich und wird andere deswegen nicht abhalten es ebenfalls zu versuchen oder weiter zu tun. Aber wie gesagt: Immerhin.

    Wie sieht es denn da für Marcus Held aus? Habe ich was verpasst oder prüft die Staatsanwaltschaft nach Monaten noch immer? Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich innerhalb kürzester Zeit ein Beweisfoto und eine Zahlungsaufforderung. Wenn ich der nicht nachkomme, gibt es klare Konsequenzen. Wie viel mehr Beweise als den Rechnungsprüfungsbericht braucht es denn noch, bis auch Marcus Held endlich Konsequenzen spürt? Herr Ruhmöller, vielleicht können Sie im nächsten Wochenrückblick den Stand der Dinge in dieser Hinsicht zusammenfassen?

    Die letzten beiden Tage ging es hier in der Hauptsache um Penzer. Es wird Marcus Held freuen, mal nicht im Rampenlicht dieses Blogs zu stehen, gerade jetzt, wo er auf dem Weihnachtsmarkt mit den Geprellten (uns Oppenheimern ohne rotes Parteibuch) in Kontakt kommen könnte. Das zeigt deutlich, dass dieser Blog hier keine reine Stimmungsmache gegen Marcus Held ist, denn dann hätte Herr Ruhmöller auch andere Themen aus dem Bericht für das Marktwochenende aufheben können.

  5. Alle Beschlüsse der VG und auch alle Satzungen müssen auf den Prüftisch.
    Viele sind überholt, andere nur mit dem Netzwerk der SPD zustande gekommen.
    Manche fehlen. Hier ist ein unabhängiger Jurist und Wirtschaftsprüfer nötig. Für Oppenheim habe ich mir schon einen Fragenkatalog zusammengestellt. Als Prüferin im Haushaltsausschuss ist mir Vieles aufgefallen, was desolat und grottenschlecht und auch manipuliert ist.

    Es ist wie beim Hauskauf. Man sieht die Bausünden und die gemachten Fehler erst bei näherem Hinsehen. Gott sei Dank gibt es den LRH. Die Kommunalaufsicht und auch die Landesregierung haben weggesehen.
    Vor allem wenn, die zwei Bürgermeister der VG und Oppenheim in den alten Häusern diese Sünden vertuschen aus Nachlässigkeit gepaart mit einem Bereicherungstrieb und Geldgier.

    Da ist dieser Dienstwagen und alles andere nur die Spitze vom Eisberg.

  6. Sind da eigentlich nur Amateure an der Spitze der VG und im Rathaus? Und wie bewusst oder unbewusst darf man eigentlich sein, bis das Konsequenzen hat – bei zwei Staatsexamen in Jura kann man sich Kenntnisse erwarten.

    Hat Herr Bodderas auch einen Dienstwagen?

  7. Bodderas fährt einen recht neuen Mercedes, die Kennzeichen-Ziffern 1955 sind sein Geburtsjahr. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass der Wagen ihm selbst gehört (Held hatte sich Tag und Monat seiner Geburt aufs Kennzeichen seines Dienstwagen setzen lassen).

    Bodderas hat in dem Mercedes einen Bewohner-Parkausweis liegen, der auf die Stadt Oppenheim ausgestellt ist. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass es sich um einen städtischen Dienstwagen handelt (vielleicht hat Bodderas als ehrenamtlicher Beigeordneter Anspruch auf einen solchen Ausweis von der Stadt – oder glaubt es zumindest).

    Wir hatten bei Bodderas Mitte des Jahres schriftlich angefragt, ob er über einen Dienstwagen verfüge. Er schrieb zurück: „Nein, ich habe keinen Dienstwagen.“ Das war eine klare Aussage, der wir zunächst einmal glauben müssen.

  8. Die Staatsanwaltschaft(StA)/Polizei und der Landesrechnungshof (LRH) verfolgen unterschiedliche Ziele.
    Während der LRH die Haushaltsführung prüft und kommentiert, werden von der StA strafrechtlich relevante Sachverhalte unter die Lupe genommen.
    Vorliegend hat der LRH aber in der Tat in ungewöhnlich deutlicher Weise auf (möglicherweise) strafrechtliche Verfehlungen aufmerksam gemacht. Möglicherweise deshalb, weil diese Beurteilung zunächst der StA obliegt.
    Wir müssen uns aber alle immer wieder vor Augen halten, dass der LRH hier eine kurzfristige SONDERPRÜFUNG durchgeführt hat. Eine Regelprüfung, so wie sie demnächst turnusgemäß ansteht, dauert deutlich länger und ist sicherlich viel intensiver.
    Vor dem Hintergrund der Kurzfristigkeit, dem atemberaubenden Ergebnis und der dennoch grandios klugen und hintergründigen Darstellung in der kurzen Zeit ziehe ich meinen Hut!

    Die StA prüft die Unterlagen und nimmt sicherlich den sachverständigen Ball des LRH auf.
    Wenn dann noch weitere Hinweise oder Eingaben eingehen, werden diese natürlich mit geprüft, um das Bild abzurunden. Natürlich erhalten die Beschuldigten Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. In der Regel machen sie das nach Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt/-anwältin. Das verzögert den Gesamtprozess natürlich weiter.
    Sind die Einlassungen angekommen wird der Vorgang an das zuständige Gericht mit einer Klageschrift abgegeben.
    Damit sind aber die Schadensersatzansprüche noch lange nicht geklärt!
    Die müssen ggfs in einem separaten Verfahren eingeklagt werden. Recht einfach wird es, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Dann kann eventuell aus deliktischer Haftung heraus ein Schadensersatz begründet werden. Es wird so oder so dauern…. In gewisser Weise könnte die Kommunalaufsicht abkürzen und (endlich) einschreiten.

    Nun dürfte aber jedem klar sein, warum der Stadtbgm so früh einen Anwalt im Zusammenhang mit der LRH-Prüfung einschalten wollte. Da benötigt er scheinbar anwaltlichen Sachverstand für Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Disziplinarrecht, Haushaltsrecht, Vertragsrecht, Vergaberecht, Gewerberecht, Vereinsrecht, Tarifrecht, Beamtenrecht, Parteirecht, Handelsrecht usw.
    Ob er da schon Kanzlei(en) im Augen hatte? (Ich hätte allzu gerne den Beitrag des LRH gelesen, wenn ER tatsächlich für seine offensichtlichen Verfehlungen von der Stadt auch noch einen Anwalt bezahlt bekommen hätte. Aber vielleicht legen die verbliebenen Unterstützer noch zusammen.)

    Fazit: es wird noch lange dauern, bis alles aufgeklärt und bereinigt ist. Jetzt ist es an der Zeit, dass alles auf den Tisch kommt. Denn wenn erst einmal über eine Klage entschieden worden ist, werden nachträgliche Hinweise und Sachverhalte in einer Klage keine genügende Berücksichtigung mehr finden können. Sonst würde sich das Ermittlungsverfahren unendlich in die Länge ziehen.

  9. Ich war doch glatt auch einer der Naiven, der geglaubt hatte, das die Fusion der bisherigen VG Guntersblum und der VG Nierstein-Oppenheim zu Synergien in den Verwaltungen, zu Einparungen und zu mehr Qualität bei Leistungen für die Bürger/innen in den Gemeinden führen würde.

    Raffgierige Politiker wie Penzer und Held haben das nicht geglaubt. Sie haben (im Verein mit der CDU) vielmehr geglaubt, das ein solcher Zusammenschluss zu mehr Macht und mehr Möglichkeiten der persönlichen Bereicherung bringen könnte.

    Stand heute kann man sagen, dass die Politiker recht behalten haben und die Bürger/innen die Doofen sind.

  10. Rheinland-Pfalz ist ein Land der Skandale:
    1) Spendenaffäre CDU Kohl – ein Rheinland-Pfälzer
    2. Finanzaffäre CDU-Landesvorsitzender Christoph Böhr
    3. CDU-Finanzaffäre Mauss
    4. Nürburgring-Affäre Beck/SPD
    5. Bad-Bergzabern-Hotel-Affäre Beck /SPD
    6.Affäre Flughafen Hahn/SPD-Regierung Beck
    7. Affäre Hartmann, SPD-MdB, Crack und mehr
    8. Oppenheim-Skandal SPD-MdB Held

    Jedes Mal: ethisch-moralisches Totalversagen von politisch Verantwortlichen. In einer Zeit, in der die Gesellschaft dringend Vorbilder sucht – gähnende Leere am rheinland-pfälzischen Horizont. Wen wundert es da, dass die Wähler Reißaus nehmen und ihr Heil bei Parteien suchen, die eigentlich keiner wollte….

  11. WAS GANZ NEUES:
    Eben ziehe ich das Wurfblatt „Der Ortsanzeiger“ aus dem Briefkasten. Verbreitungsgebiet ist die alte VG Nierstein, also NICHT Oppenheim.
    Was sehe ich da auf grünem Papier (Seite 6 und 7) und nicht als „Anzeige“ gekennzeichnet:
    Eine zweiseitige Aufmachung zum „Oppenheimer Märchenweihnachtsmarkt 2017“
    Der Märchenonkel natürlich mit Bild dabei.
    Da darf er, ohne dass dies als Anzeige besonders gekennzeichnet ist, vor dem Hintergrund der Weihnachtszeit weiterhin für seine Schandtaten werben.
    WOHL GEMERKT. die beiden Seiten sind NICHT als Anzeige gekennzeichnet.

    Wer das nicht zur Hand hat: da wirbt er u.a. damit, dass das Land zu 80% Sanierungsmaßnahmen fördert („SPD-Genosse und Innenminister Lewentz: Hau mich jetzt bloß nicht in die Pfanne. Ich mach doch so schöne Werbung für Dich!“) Daneben dankt er auch noch dem Landkreis (macht mich nicht platt), lobt das Desaster um Gradinger und verspricht im „neuen Jahr moderne Wohnungen zum Kauf und zur Miete …

    Die Krönung: „wer so viel arbeitet, der darf auch feiern“. Na dann Prost.

    Jetzt sind die Mediziner gefragt.

  12. „Bewerben“ geht in Rheinland-Pfalz nicht. Siehe LMK in Ludwigshafen und das anhängige Verfahren am Verwaltungsgericht Neustadt.
    Kompenzen werden durch Parteibuch ersetzt. Ich kenne da unzählige Beispiele.
    Allerdings werden Ihnen 2 Jahre Parteibuch mit einem einschlägigen Hochschulabschluss gerne verrechnet.
    Ich befürchte allerdings, dass das bei einer anderen Partei auch so vergütet wird……

  13. Naja, die Landesregierung ist keine Kontrolleurin der Kommunen: Die Aufgabe der Kontrolle ist allerdings von ihr in Gestalt der Kommunalaufsicht und des unabhängigen Landesrechnungshofes klar geregelt. Ohne eine solche Aufgabenteilung hieße es doch immer, die Landesregierung kontrolliere ihre Parteifreunde doch gar nicht richtig. Alternativ hieße es, wie ja nun auch Marcus Held so gerne behauptet, es werde nur „politisch motiviert“ gegen ihn ermittelt beziehungsweise kontrolliert.

  14. Erstaunlich. Der ehem. Bürgermeister von Ruwer (Trier) hatte nicht soviel Glück. Ihm wurden vom Verwaltungsgericht eine harte Rechnung aufgemacht. Es ist nicht verständlich, warum man bei so einem Gehalt solche riskanten Sparmanöver versucht. Herr Penzer sollte wohl besser schnell in Rente gehen.

  15. Hallo R. Bürger, ich erlaube mir, Ihre Aufzählung um einen weiteren Punkt zu ergänzen: Flughafen Zweibrücken. Der musste Insolvenz beantragen, nachdem 47 Millionen EUR von Brüssel als unzulässige Subvention zurückgefordert wurden. Irgendwie scheint die SPD in Rheinland-Pfalz mit ihren „Investitionen“ kein glückliches Händchen zu haben. Mit ihrem Personal offenbar auch nicht.

  16. Statt sich in Grund und Boden zu schämen, bei soviel Lüge und Intrige sehen wir fast täglich Berichte des M.H. In Facebook wie toll alles ist. Schämt der Mann sich nicht? Wenn da nur ein wenig Anstand und Moral wäre, würde er seine Ämter sofort niederlegen. Wer haftet eigentlich für soviel Schäden die in unserer Stadt durch diese Führung entstanden sind? Wieso wird das Treiben immer weiter toleriert. Wer versagt da noch? Werden wir nur noch belogen und betrogen? Ich bin fassungslos und darf nicht sagen was die meisten Bürger sich auch nicht trauen.

  17. Das ist endlich einmal ein vernünftiger Vorschlag. Das meine ich wirklich so! Und dann sollten aber 1-2 Aufpasser ihn jeden Tag begleiten bzw. jeden Tag muss Herr Held seinen Tagesbericht abgeben. Vielleicht ist er ja lernfähig und würde dann für das richtige Berufsleben die wirkliche Praxis bekommen. Ansonsten hätten wir ihn zwar irgendwann nicht mehr als von uns bezahlten Politiker, sondern im schlimmsten Fall als Sozialfall. Und schon wieder kostet er unser Geld das wir uns redlich verdienen. Schwierige Aufgabe. Insbesondere da er ja die letzten Monate bis zum heutigen Tag keine Einsicht zeigte. Momentan trägt er noch den Status : Nicht vermittelbar! Eigentlich eine Arme S… ehrlich gesagt. Was er auch macht – Sackgasse ! Aber vielleicht nimmt er ja irgendwann ja Hilfe an. Damit meine ich aber keine politische Hilfe sondern eine Hilfe aus dem wahren Leben.

  18. Sehr geehrter Herr Pfau, auch über dem Bürgermeister der VG Rhein-Selz dürfte das Damoklesschwert noch schweben. Die Kommunalaufsicht resp. der Kreistag wurde im Fall Ruwer erst nach einem Urteil des Amtsgerichts Trier tätig. Das könnte auch hier noch passieren, wenn sich die Mainzer Staatsanwaltschaft aufgrund des nun vorliegenden LRH-Berichts der Sache annimmt. Da hilft auch kein schneller Eintritt in die Rente. Warten wir es einmal ab.
    Nur mit der Zahlung einer relativ kleinen Summe für Privatfahrten der Jahre ’14 bis heute dürfte und darf ein jahrelanges Fehlverhalten eines Verwaltungsfachmanns, der dieses Amt seit mehr als 2 Jahrzehnten ausübt, nicht abgegolten sein. Wohlgemerkt, wir sprechen hier noch nicht von einer Strafe. Dies war lediglich eine Zahlung für bisher nicht in Ansatz gebrachte Privatfahrten. M.E. aber eine Rechnung, die lediglich dem Zweck diente, Bürger und Wähler ruhig zu stellen. Denn bei überschlägiger Rechnung deckt die Summe doch lediglich die Fahrten von und zur Arbeitsstätte des VG-Bürgermeisters und einiger wenigen anderen Privatfahrten ab. Wäre interessant einmal die Laufleistung der Fahrzeuge zu erfahren.
    Befremdlich ist in diesem Zusammenhang, dass das Fehlverhalten den Kontrollgremien (VG-Rat und Kommunalaufsicht/Kreistag) jahrelang nicht aufgefallen ist. Zufall? Die werten Leser mögen sich selbst ein Urteil bilden.
    Wenn es bei einer derartigen Berechnung bleiben würde, kann sich der Bürgermeister aus Oppenheim beruhigt zurücklehnen, da sein Wohnsitz lediglich ein Steinwurf von seiner Arbeitsstätte Rathaus entfernt ist.
    Einfach nur beschämend, wie sich unsere gewählten Vertreter aus den Töpfen bedienen. Was der Wähler von derartigem Verhalten hält, kann er bei den nächsten Wahlen zeigen.

  19. Festspiele streichen, denn seit Jahren rückläufige Besucherzahlen bei viel zu hohen Kosten und das für eine kleine Minderheit der Gesellschaft.

    Touristbüro zurück in die Stadt integrieren, dadurch das völlig überzogene Gehalt des Geschäftsführers und dessen frühere viel zu hoch dotierte Stellebei der Stadt einsparen.

    Das alleine bringt sofort eine jährliche Ersparnis von rund € 500.000,—

    Weg vom Kompetenzteam, hin zur Arbeit des Bürgermeisters der natürlich einige seine zusatz Posten aufgeben und das tun wofür er gewählt worden ist.

    Das spart ebenfalls die üppigen Beigeordneten Bezüge.

    Das wäre mal ein Anfang

  20. So weit muss man gar nicht Blättern… bereits auf Seite 1 macht Herr Mühleck, seines Zeichens Propaganda Beauftragter von Herrn Held, Werbung für das kommende Rhein-Radeln.
    Auch in einem zweiten Bericht wird Herr Held von selbigen Autor in den Himmel gelobt.
    Die Krönung ist dann natürlich die Doppelseite über den Märchenweihnachtsmarkt. Vermutlich auch von Herrn Mühleck initiiert…
    Somit ist auch dieses Blättchen es nicht mehr wert, es an der Papiertonne vorbei zu tragen…

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