LRH 1: Helds Dienstwagen – teurer als ein Minister-Auto in Mainz

Dass hinter dem ersten Türchen unseres Oppenheimer Adventskalender die ganze Wahrheit zur Dienstwagen-Affäre von Marcus Held zu finden ist, mag auf dem ersten Blick überraschen: Der Fall spielt in den Jahren 2011 bis 2014 und liegt damit schon drei Jahre und mehr zurück; inzwischen gönnt sich Oppenheims Stadtbürgermeister kein Fahrzeug mehr auf Kosten der Stadtkasse.

Gleichwohl haben wir diese Geschichte ausgewählt, aus zwei Gründen: Denn hier wird erkennbar, wie stark Informationen von der Lokalzeitung „gewaschen“ werden: Entscheidende Passagen wurden in der Berichterstattung kurzerhand weggelassen – unterm Strich eine manipulierte Darstellung ganz im Sinne von Marcus Held.

Zugleich zeigt uns die Dienstwagen-Affäre ein ungeschminktes Bild vom Charakter des Stadtbürgermeisters: Erkennbar wird eine ausgeprägte Mischung aus persönlicher Raffgier und rüder Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Allgemeinwohl. Kritische Beobachter des Stadtgeschehens sagen, diese Wesenszüge prägten das gesamte politische Handeln von Marcus Held; der Mann verstehe es allerdings meisterhaft, sie mit großspurigen Reden und fortwährenden Verweisen auf sein angeblich stetes Bemühen um das Wohl der Stadt zu übertünchen.

Es geht um die Dienstwagen für den Stadtbürgermeister, die von 2011 bis 2014 aus der Stadtkasse bezahlt wurden. Es handelte sich um BMW vom Typ 330d Touring, in den letzten Jahren mit Allrad-Ausstattung (xDrive), was den Neupreis des Fahrzeugs auf deutlich über 50.000 Euro getrieben haben dürfte.

In der Zeitung durfte Held letztens erzählen, dass sein Dienstwagen eigentlich ein Schnäppchen gewesen sei (Leasingraten „niedriger als die des vorangegangenen Peugeots“).

Zur Frage der Bezahlung seiner Privatfahrten mit dem Fahrzeug lieferte die „Allgemeine Zeitung“ sodann zwei unterschiedliche Versionen: Zunächst hieß es, laut Held habe die Verbandsgemeinde „eine nachträgliche Berechnung erarbeitet“ – das klang, als sei das schon geschehen.

Anderntags aber titelte dieselbe Zeitung: „Held: Privatfahrten wurden erstattet“. Der Stadtbürgermeister lege Wert auf die Feststellung, dass er die private Nutzung des Fahrzeugs „im Rahmen der 1-Prozent-Regelung nach eigenen Angaben versteuert und damit erstattet“ habe.

Das war eine Darstellung, wie sie Held gefallen haben dürfte: Als gebe es allenfalls den Hauch eines Vorwurfs, der sich ganz schnell verflüchtige. „Wie Held erläuterte, sei er entgegen der Darstellung in dieser Zeitung ,sehr wohl’ seiner damaligen Ausgleichspflicht nachgekommen“, schreibt die Zeitung zum Thema Dienstwagen. Und hinterfragt nicht und korrigiert schon gar nicht, obwohl sie doch angeblich alle Unterlagen des Rechnungshofs vorliegen und die Wahrheit kennen müsste.

Schauen wir in den Bericht der Kontrollbehörde: Sieben Punkte sind zur Dienstwagen-Affäre auszumachen.

1. Keine Vergleichsangebote

Die Stadt leaste das Auto für den Stadtbürgermeister – ohne eine Ausschreibung oder irgendwelche Preise einzuholen.

Das war schon der erste Fehler – die Prüfer sagen: Eine freihändige Vergabe sei zwar zulässig gewesen. Doch es hätten mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden müssen.

2. Rechtswidrige Vereinbarung

Am 2. November 2010 schloss der damalige Zweite Beigeordnete Marc Sittig (SPD) im Namen der Stadt mit seinem „Chef“ Marcus Held eine „unbefristete Dienstwagenvereinbarung“ ab. Danach sollte dem Stadtbürgermeister ein Fahrzeug unentgeltlich und unbegrenzt zur Verfügung stehen – wohlgemerkt: zur unentgeltlichen (!) Privatnutzung.

Die Rechnungsprüfer sagen heute: Eine solche Dienstwagenvereinbarung hätte zwingend vom Stadtrat genehmigt werden müssen. Denn ein solcher Vertrag sei nicht Sache der „laufenden Verwaltung“, sondern ein einmaliges Geschäft, für das die gewählten Bürgervertreter zuständig seien. Auch schreibe die Gemeindeordnung in Paragraf 32 vor, dass Verträge, die eine Kommune mit ihrem Bürgermeister und ihren Beigeordneten abschließe („Insider-Geschäfte“), in jedem Fall vom Stadtrat genehmigt werden müssten.

Besonders pikant; In dieser Form („unentgeltliche Privatnutzung“) wäre die Dienstwagenvereinbarung überhaupt nicht genehmigungsfähig gewesen – selbst wenn der Stadtrat gefragt worden wäre (dazu im Einzelnen unten Ziffer 6).

Marcus Held aber hat den Stadtrat gar nicht erst gefragt und auch nicht informiert – er hat ihn einfach übergangen. Der Abschluss der Vereinbarung war damit bereits formell rechtwidrig, konstatieren die Prüfer aus Speyer.

Das Zustandekommen der Dienstwagenvereinbarung wirft auch ein Schlaglicht auf die Abläufe im Rathaus: Damals regierte im Stadtrat eine Koalition aus SPD und Alternativer Liste (AL). AL-Chef Raimund Darmstadt war Erster, sein Fraktionskollege Rainer Ebling Dritter Beigeordneter. Beide sagen heute, sie seien über den Abschluss der Dienstwagenvereinbarung nie informiert worden.

Marc Sittig, der das rechtwidrige Vertragswerk im Namen der Stadt abzeichnete, wurde für seine treuen Dienste von Marcus Held später belohnt: Der 42-Jährige, der gerade eine Ausbildung bei den Wasserwerken der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen absolviert, darf sich heute ehrenamtlicher Oppenheimer Umweltbeauftragter nennen: Der Job ist zwar völlig überflüssig, weil es bereits den Umweltbeigeordneten Hans-Willi Mohr (auch SPD) gibt. Aber er beschert Marc Sittig jeden Monat ein Zusatzeinkommen in Höhe von 450 Euro aus der klammen Stadtkasse.

3. Zu viele Privat-Kilometer

In der Zeit vor Anschaffung des Dienstwagens absolvierte Held alle Dienstfahrten mit seinem Privatauto. Im Jahr 2009 rechnete er Reisekosten über 354 Euro ab, was einer Kilometerleistung von rund 1400 Kilometer entspricht. In der Verwaltung der Verbandsgemeinde heißt es heute, eine Abrechnung in dieser Größenordnung sei normal: Viel mehr Kilometer könne ein ehrenamtlich tätiger Bürgermeister in einer Gemeinde von der überschaubaren Größe Oppenheims dienstlich kaum zurücklegen – vor allem angesichts der Tatsache, wenn Held als SPD-Bundestagsabgeordneter einen Großteil seiner Zeit in Berlin zu verbringen habe.

Der Leasingvertrag, der im Jahr 2011 für Helds Dienstwagen abgeschlossen wurde, sah demgegenüber eine Laufleistung von 20.000 Kilometern pro Jahr vor. Für die Rechnungsprüfer ist damit klar: Der Vertrag war völlig überzogen! Der städtische BMW sei nur recht wenig dienstlich und zum weitaus überwiegenden Teil privat genutzt worden – wohlgenmerkt: unentgeltlich! Damit habe die Anschaffung des Fahrzeugs bzw. der Leasingvertrag gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen, wozu ein Stadtbürgermeister laut Gemeindeordnung verpflichtet sei.

4. Teurer als Minister-Auto

Die Leasingraten für das zuletzt allradangetriebene Held-Mobil stiegen von 360,35 Euro im Jahr 2011 auf 618,62 Euro im Jahr 2013. Über die Lokalzeitung konnte Held wiederholt verkünden, das sei ein sehr günstiges Angebot gewesen. Tatsächlich aber handelte es sich um ein völlig überteuertes Dienstfahrzeug. Das machen die Prüfer an einem ebenso einfachen wie überzeugendem Beispiel fest:

Die höchstzulässige monatliche Leasingrate für Dienstfahrzeuge eines rheinland-pfälzischen Ministers lag im Jahr 2016 bei 250 Euro netto. Die Prüfer: „Der Aufwand der hochverschuldeten und chronisch defizitär wirtschaftenden Stadt für den Dienstwagen ihres Bürgermeisters lag somit in allen Jahren erheblich über den höchstzulässigen Aufwand des Landes für Dienstwagen von Regierungsmitgliedern.“

5. Unfall auf Stadtkosten

Die Rechnungsprüfer fanden in den Akten auch eine Unfallrechnung: Nach einer Reparatur aufgrund eines Unfalls im Rahmen der Privatnutzung zahlte die Stadt im Jahr 2014 eine Kasko-Selbstbeteiligung in Höhe von 1.236,14 Euro.

Die Prüfer: Die Dienstwagenvereinbarung sah vor, dass Held die Selbstbeteiligung bei Schäden im Rahmen der Privatnutzung vollumfänglich hätte selbst tragen müssen. Was er nicht tat – nicht einmal in Teilen.

6. Rechtswidriger Vermögensvorteil

Und schließlich gibt es noch das Thema „Bezahlung von Privatfahrten“: Paragraf 79 der Gemeindeordnung schreibt vor, dass eine Gemeinde Vermögensgegenstände nur gegen angemessenes Entgelt an Dritte zur Nutzung überlassen dürfe. Das ist so festgeschrieben, Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Held hatte sich jedoch mit der Dienstwagenvereinbarung die Erlaubnis geben lassen, mit dem BMW alle seine Privatfahrten unentgeltlich – besser: auf Kosten der Stadtkasse – machen zu können. Damit sei ihm ein Vermögensvorteil zusätzlich zur Aufwandsentschädigung verschafft worden, heißt es im Rechnungshofbericht, das sei auch materiell rechtswidrig (von der fehlenden Genehmigung des Stadtrats – vorstehend Ziffer 2 – ganz zu schweigen).

In einer ersten Stellungnahme an den Landesrechnungshof hatte Oppenheims Stadtbürgermeister behauptet, dass der Gemeinde- und Städtebund seine Dienstwagenvereinbarung schriftlich für rechtmäßig erklärt habe – und damit auch seine kostenlosen Privatfahrten. Vielleicht hatte Held gehofft, die Prüfer würden ihm das abnehmen. Vielleicht hatte er geglaubt, die Rechnungsprüfer würden schon nicht so genau hinschauen.

Da hat er Pech gehabt: Die Rechnungsprüfer ließen sich das von Held angeführte Schreiben zeigen – und entdeckten sofort den entscheidenden Satz, den Held übersehen hatte bzw. nicht hatte sehen wollen: „Privatkilometer werden kostenneutral dem Ehrenbeamten in Rechnung gestellt.“

Gleichwohl behauptete Marcus Held noch vor kurzem in der Zeitung, mit der 1%-Regelung sei er allen Verpflichtungen ausreichend nachgekommen. Wenn er seine Privatfahrten zusätzlich bezahlen müsste, dann würde es sich um eine doppelte Abrechnung handeln, „die rechtlich nicht nachvollziehbar sei“.

Blufft er? Kennt er die gesetzliche Regelung wirklich nicht? Die ist ziemlich eindeutig: Ein Dienstwagen ist, wenn er unentgeltlich für Privatfahrten zur Verfügung gestellt wird, eine Art Gehaltserhöhung (zusätzlicher Gehaltsbestandteil). Dieser private Nutzungsvorteil ist deshalb als Gehaltsbestandteil zu versteuern: Das kann man durch Führung eines Fahrtenbuchs machen, was jedoch auf Dauer sehr viel Arbeit bedeutet. Einfacher ist die 1%-Regelung: Dabei muss ein Prozent vom Neuwagenwert monatlich dem zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet werden.

So oder so: Die Versteuerung des privaten Nutzungsvorteils nach der 1%-Regelung basiert gerade auf der kollusiv mit Sittig verabredeten Unentgeltlichkeit der Privatnutzung. Sie beseitigt die Unentgeltlichkeit nicht, sondern setzt diese gerade voraus.

Dabei entstanden der Stadt für Helds private Pkw-Nutzung signifikante Kosten (Leasingraten, Benzin, Versicherung etc. bis hin zu Reparaturkosten). Dass die Stadt jahrelang diese Kosten für Helds Privatfahrten gezahlt habe (klar in Widerspruch zu den Handreichungen des Gemeinde- und Städtebunds), stelle einen „Vermögensvorteil zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung“, für den es weder Veranlassung noch Berechtigung gebe. Insofern sei die unentgeltliche Nutzungsüberlassung für Privatfahrten auch materiell rechtwidrig, wodurch der Stadt ein Schaden entstanden ein.

Und wer kommt jetzt für den Schaden auf?

Der Stadt, so der Landesrechnungshof, sei mit Helds Dienstwagen ein Schaden entstanden. Der müsse geltend gemacht werden – zunächst gegenüber Marcus Held. Die Rechnungsprüfer schreiben konkret, der Schaden sei „gegenüber am Abschluss der Dienstwagenbeteiligung Beteiligung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geltend zu machen“. Heißt: Notfalls kann eine Nachforderung auch Marc Sittig treffen.

Wir können hier nur grob überschlagen, wie hoch der Schaden allein durch die Dienstwagen-Affäre für die Stadt ist: Bei einer erlaubten Jahreskilometerleistung von 20.000 Kilometern und – da sind wir mal großzügig – 2000 dienstlich gefahrenen Kilometern fuhr Held pro Jahr 18.000 Privatkilometer auf Stadtkosten. In vier Jahren waren das 72.000 Kilometer; bei einer Kilometerpauschale von 0,30 Euro beläuft sich der Schaden auf rund 24.000 Euro.

Held hat eine gut anderthalbseitige Stellungnahme zu diesem Thema geschrieben, die keine neuen Erkenntnisse bringt. Nur in einem Punkt ist sie bemerkenswert: Offenbar versucht er, die Schuld für sein rechtwidriges Handeln der Verwaltung der Verbandsgemeinde zuzuschieben: Die Abrechnung seines Dienstwagens sei stets durch die Verbandsgemeinde erfolgt, „der Stadtbürgermeister musste deshalb auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser monatlichen Abrechnung der Verbandsgemeinde vertrauen können“.

5 Kommentare zu „LRH 1: Helds Dienstwagen – teurer als ein Minister-Auto in Mainz“

  1. Ich fasse es nicht! Allein diese „kleine“ Geschichte reicht doch für einen sofortigen Rücktritt! Der Mann verhohnepiepelt doch alle! Es kann doch nicht sein, dass so einer mit den fadenscheinigsten Ausreden durchkommen kann, wenn die Vorschriften/die Rechtslage eindeutig gegen ihn sprechen. Man muss kein Prophet sein um vorauszusagen: politisch kann Held diese Affäre nicht überleben.

  2. Herr Ruhmöller wollte eigentlich nix beschönigen.
    Eigentlich sollte das Türchen eher heißen, teurer als ZWEI Minister Autos zusammen!

  3. Werden die Diäten knapp,
    bringt den Vertreter man auf Trab.
    Der konzediert dem Ortschef Held
    privat zu fahren ohne Geld.

    Das wollte man nur heimlich wagen,
    ohne je den Rat zu fragen.
    Denn niemals einer gerne hatte
    zum Privileg die Neiddebatte.

    Fliegt dann auf der krumme Deal,
    spricht man „Ich zahlte Steuern viel!“
    Und erklärt der tumben Welt:
    „Die Steuern sind zugleich Entgelt.“

    Kritik am Allrad-BMW,
    dem in Rheinhessen fehlt der Schnee,
    weist man zurück, im Ton unwillig:
    „Der BMW war super billig“.

    Verweist der Hof auf die Minister,
    hält man die Prüfer für Philister,
    die niemals werden es verstehen,
    Herrn Held im rechten Licht zu sehen.

  4. „… 2. Rechtswidrige Vereinbarung

    Am 2. November 2010 schloss der damalige Zweite Beigeordnete Marc Sittig (SPD) im Namen der Stadt mit seinem „Chef“ Marcus Held eine „unbefristete Dienstwagenvereinbarung“ ab. …“

    Nach § 68 Abs. 1 GemO hat kein Beigeordneter die Kompetenz, eine Dienstwagenvereinbarung o.ä. im Namen der Stadt abzuschließen.
    Die Bürgermeistereien haben bei Bildung der Verbandsgemeindeverwaltungen ihre Verwaltungskompetenz an die Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben.
    Nur diie Entscheidungskompetenzen – mit der Bindung an Recht und Gesetz – sind bei den Gremien der Städte / Ortsgemeinden verblieben. Siehe auch VV zu § 68 GemO RP.

    Die rubr. Dienstwagenvereinbarung könnte mangels Vertretungsmacht des Zweiten Beigeordneten bis dato schwebend unwirksam sein.

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