Marcus Held: Deshalb muss er sich jetzt vor Gericht verantworten

Blicken Sie noch durch, weshalb sich Marcus Held vor Gericht verantworten muss? Prozessbeginn ist an diesem Dienstag, 4. Mai, um 10 Uhr in Saal 201 des Mainzer Landgerichts. Darum geht’s – wir erklären hier schnell und verständlich, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft:

Angeklagt sind insgesamt drei Männer: Da ist der 43 Jahre alte Marcus Held, der noch immer für die SPD im Bundestag sitzt und bis Anfang 2018 Stadtbürgermeister von Oppenheim war. Neben ihm auf der Anklagebank sitzen zwei ältere Herren: Der eine ist 81, der andere 83 Jahre alt – die beiden hatten als Inhaber bzw. Mitarbeiter eines Makler-Büros mit Held ein richtig krummes Ding gedreht:

In einer Pressemitteilung nennt das Landgericht die Prozesstermine und schreibt dazu: „Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-jährigen Angeklagten Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie mehrfache Verstöße gegen § 31d Abs.1 ParteiG vor. Den beiden anderen Angeklagten wird Betrug und Bestechung vorgeworfen.“

So ging Marcus Held laut Anklage vor: Die Stadt wollte damals landwirtschaftliche Flächen ankaufen, um das Wohn- und Gewerbegebiet Krämereck-Süd anlegen zu lassen. Die privaten Eigentümer der Grundstücke waren allesamt namentlich bekannt, ebenso ihre Bereitschaft zu verkaufen. Die Stadt hätte also die Grundstücke problemlos und schnell direkt erwerben können.

Doch in Absprache mit Held – so die Anklage – schaltete sich das Maklerbüro dazwischen. Es schickte sogenannte „Andienungsschreiben“ ins Oppenheimer Rathaus, obwohl gar keine Maklerverträge abgeschlossen worden waren. Die Stadt – vertreten durch Marcus Held – kaufte über die Makler diverse Grundstücke an. Der Stadtrat hatte der Zahlung einer Maklercourtage nicht zugestimmt, die Makler aber kassierten natürlich trotzdem ab: Ihre Rechnungen gingen über den Schreibtisch von Marcus Held, der sie prompt abzeichnete.

Erstmals ausführlich beschrieben und mit Dokumenten aufgezeigt wurde das Vorgehen des Stadtbürgermeisters und der beiden Immobilienmakler auf dieser Webseite im Bericht „Ein Maklerbüro sahnt ab“. Als Grundlage der Berichterstattung dienten Unterlagen, die bis heute unbekannte Autoren an diverse Medien verschickt hatten („Memorandum“). Held bestritt damals gegenüber dem Autor dieser Webseite die Vorwürfe: Alles sei rechtmäßig gelaufen, versicherte er, er habe für die Stadt nur Gutes getan (ebenfalls hier nachzulesen). 

In dem anonymen Memorandum wurde die Maklercourtage, die von der Stadt gezahlt wurde, mit 184.870,80 Euro beziffert. Jetzt heißt es in der Mitteilung des Landgerichts: „Es soll zur Auszahlung von Maklercourtagen in 10 Fällen gekommen sein, wobei sich diese insgesamt auf rund 200.000 € belaufen haben sollen.“

Bleibt festzuhalten: Ein Maklerbüro hatte bei der Stadt Oppenheim offenbar richtig fett abkassieren können – mit dem Segen von Stadtbürgermeister Marcus Held. Da stellt sich doch die Frage: Warum hat der SPD-Politiker das gemacht, was hatte er davon?

Die Dossier-Autoren wussten die Antwort naturgemäß nicht, konnten damals nur mutmaßen:  „Aus den nicht gerechtfertigten Provisionszahlungen könnten Rückflüsse (sog. Kick-backs) in Richtung der SPD Oppenheim und/oder sogar der Person Held gespeist worden sein.“

Jetzt kommen wir der Wahrheit ein großes Stück näher: 

Das Gericht schreibt unter Berufung auf die Anklageschrift: Die Makler hätten sich gegenüber Held bereit erklärt, zehn Prozent der einkassierten Courtagen an den SPD-Ortsverein zu überweisen – um dem SPolitiker seinen Bundestagswahlkampf zu finanzieren. Es sei auch zu sechs Zahlungen gekommen, schreibt das Gericht, und zwar in der Zeit vom  11. Juli 2013 bis 11. März 2015. Insgesamt seien 24.600 € überwiesen worden.

Held hat den Hintergrund dieser Spenden natürlich immer schön verheimlicht. Er soll, schreibt das Gericht, in den Jahren 2014 bis 2016 die Rechenschaftsberichte des SPD-Ortsvereins unterzeichnet haben. Damit habe er bestätigt, dass sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte korrekt erfasst worden seien. Dabei hätte er die Spenden zurückschicken oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterleiten müssen. Das Gericht: Weil er’s nicht getan hat, sei dem SPD-Bundesverband ein Vermögensnachteil in Höhe von 73.800 € entstanden.

An dieser Stelle ein kurzer Einschub:

Entweder herrscht in der Landes-SPD heilloser Schlendrian – oder die Partei hat im Zuge des Marcus Held-Skandals einmal mehr versucht, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen. Im November 2017 ließ man über die „Allgemeine Zeitung“ verbreiten: „SPD: Parteikasse in Oppenheim ist sauber“. Und SPD-Generalsekretär Daniel Stich behauptete öffentlich: „Die Prüfer haben mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisinstrumenten keine Belege für strafbares Handeln im SPD-Ortsverein Oppenheim gefunden.“ Entweder hat er’s nicht besser gewusst Oder er hat vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Beides wäre fatal.

Zurück zum bevorstehenden Prozess. Die Anklageschrift nennt noch einen weiteren Vorwurf gegen Held:

Er soll in seiner Funktion als Stadtbürgermeister ein städtisches Grundstück im Baugebiet Krämereck-Süd verkauft haben – unter dem Mindestpreis, den der Stadtrat festgesetzt hatte. Auch dieser Fall wurde bereits vor vier Jahren sehr ausführlich auf dieser Webseite geschildert. „Frau S. trifft Spendierhose“: 140 Euro pro Quadratmeter hätte Frau S. für ein städtisches Grundstück bezahlen müssen. Doch Marcus Held gab sich der Frau gegenüber – aus welchen Gründen auch immer – wiederholt (auch hier) äußerst spendabel.

Das Landgericht: Er reduzierte eigenmächtig den Kaufpreis auf 130 Euro und soll der Stadt so einen Vermögensschaden in Höhe von 15.000 Euro eingebrockt haben.

Die Pressemitteilung des Mainzer Landgerichts ist hier nachzulesen.

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