Mainzer Innenministerium nennt Oppenheimer Whistleblower „vorbildlich“

Wir haben eine überraschende vorweihnachtliche Freude erlebt, die wir gerne mit Ihnen teilen wollen: Der Whistleblower, der den Oppenheim-Skandal enthüllte und damit den SPD-Politiker Marcus Held aus dem Amt des Stadtbürgermeisters fegte, erfuhr jetzt späte Anerkennung. Das rheinland-pfälzische Innenministerium stufte das Wirken des bis heute Unbekannten als – so wörtlich – „vorbildlich“ ein.

Der Oppenheimer Whistleblower deckte im Frühjahr 2017 massiven Machtmissbrauch in der rheinhessischen Stadt auf: Er schmuggelte vertrauliche Dokumente aus der Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz heraus, die dann über die Webseite www.der-oppenheim-skandal.de einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Demnach hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held als Stadtbürgermeister über Jahre hinweg in grober Weise rechtswidrig und zum Schaden seiner Stadt gehandelt.

Nun wird – wir machen einen Sprung in die Gegenwart – in Rheinland-Pfalz alljährlich ein Preis für Zivilcourageverliehen. Zuständig zeichnet die Leitstelle Kriminalprävention im Mainzer Innenministerium. Die Landesbehörde wird von Roger Lewentz angeführt, der zugleich SPD-Chef in Rheinland-Pfalz ist. Der Innenminister galt viele Jahre als enger Parteifreund und Förderer von Marcus Held, der deshalb wiederholt über die SPD-Landesliste in den Bundestag einziehen konnte.

Für die diesjährige Verleihung des Preises für Zivilcourage hatte Frieder Zimmermann den Oppenheim-Whistleblower vorgeschlagen. Der bekannte Schriftsteller (er schreibt auch regelmäßig für diese Webseite) und bekennende Held-Kritiker trug in seiner Begründung vor: Ihm sei durchaus bewusst, dass es ungewöhnlich sei, eine namentlich nicht bekannte Person zur Ehrung vorzuschlagen. Er sei aber überzeugt davon, dass der unbekannte Hinweisgeber „in geradezu vorbildlicher Weise Zivilcourage praktizierte, als er die Rechtmäßigkeit bei Amtshandlungen als das höhere Gut in der Abwägung gegenüber der Dienstpflicht zur Vertraulichkeit erachtete und im Amt begangene Rechtsverstöße öffentlich machte“.

Bekanntlich hatte der Whistleblower mit der Veröffentlichung der geheimen Behördenpapiere am Ende durchschlagenden Erfolg: Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof rückte zu einer Sonderprüfung in Oppenheim an. Im Juli 2017 leitete die Mainzer Staatsanwaltschaft erste Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held ein. Im November 2017 legten die Rechnungsprüfer einen mehr als 100-seitigen Bericht vor, in dem sie zahlreiche Verfehlungen und Rechtsverstöße im Rathaus wie auch in der VG-Verwaltung auflisteten (alle Details wurden im„Oppenheimer Adventskalender 2017“ genannt). Es folgten Ende 2017/Anfang 2018 lautstarke Protestdemonstrationen von Oppenheimer Bürgern gegen ihren Stadtbürgermeister. Der verließ wenig später fluchtartig die Stadt und lebt mittlerweile in Berlin: Dort sitzt er noch immer für die SPD im Bundestag, was ihm Monat für Monat fünfstellige Bezüge beschert. 

Zimmermann: Das Handeln des Anonymus ist beispielgebend

Zivilcourage heiße nichts anderes als Bürgermut, sagt jetzt Frieder Zimmermann. Der Whistleblower habe als Bürger besonderen Mut bewiesen. Er habe “für die Wiederherstellung von Recht und Gesetz sogar seine berufliche Existenz riskiert”. Tatsächlich warf Marcus Held, damals noch in Amt und Würden, dem Unbekannten öffentlich “kriminelle Energie” vor. Und VG-Bürgermeister Klaus Penzer erstattete Strafanzeige, woraufhin sich die Kriminalpolizei auf die Suche machte, zwei Jahre lang. Erst Mitte 2019 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das Verfahren eingestellt werde: Der Whistleblower habe “trotz intensiver und aufwändiger polizeilicher Ermittlungen nicht identifiziert werden” können.

Falls es sich bei dem unbekannten Hinweisgeber um einen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde gehandelt haben sollte – wovon allgemein ausgegangen wird –, dann war der natürlich an seine Dienstpflichten gebunden, zum Beispiel an die Schweigepflicht bei vertraulichen Vorgängen. Ein Verstoß dagegen hätte ihm nicht nur ein Strafverfahren eingebracht, sondern wahrscheinlich auch den Job gekostet.

Hier die Dienstpflicht, da die Anzeigepflicht schwerwiegender Verfehlungen zu Lasten der öffentlichen Hand:  Am Ende entschied sich der Unbekannte für das Gemeinwohl als das höhere Gut. Damit habe er, sagt Frieder Zimmermann, im besonderen Maße Zivilcourage praktiziert:  “Denn ohne sein mutiges, selbstloses Vorgehen wären die zahlreichen rechtswidrigen Vorgänge mit hoher Wahrscheinlichkeit unentdeckt geblieben.” Und weiter: „Das Handeln des Anonymus ist beispielgebend, weil es zeigt, dass Machtmissbrauch demokratiegefährdend wirkt, aber nur beendet und geahndet werden kann, wenn er aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht wird.“

Innenminister Lewentz: Wer nichts tut, macht mit

Letzte Woche nun hat Innenminister Lewentz in Mainz die Preise für Zivilcourage verliehen. Er soll gesagt haben: „Wer nichts tut, macht mit – dieses Motto kommt nicht aus der Mode. Jeder von uns sollte es verinnerlicht haben.”  Die Lokalzeitung zitierte ihn mit einem weiteren Satz: “In diesen Zeiten ist unsere Gesellschaft darauf angewiesen, dass Menschen aufstehen, Gesicht zeigen und ihre Stimme erheben.”

Kluge Worte. Sie klangen, als seien sie direkt an die Adresse des Oppenheimer Whistleblowers gerichtet.

Doch Innenminister Lewentz hat den Unbekannten nicht geehrt. Eine Begründung dafür wurde Zimmermann auf Nachfragen schriftlich mitgeteilt, sie klingt etwas konstruiert: Es würden ausschließlich couragiert handelnde Personen, nicht aber couragierte Handlungen allein ausgezeichnet. “Da in dem vorliegenden Fall die Person nicht bekannt war, konnte die Jury den Vorschlag nicht berücksichtigen.“

Aber dann heißt es in dem Schreiben auch: “Der von Ihnen geschilderte Fall ist vorbildlich.” Wer hätte das für möglich gehalten? Im rheinland-pfälzischen Innenministerium von SPD-Minister Roger Lewentz wird das Vorgehen des Oppenheimer Whistleblowers  als “vorbildlich” eingestuft: Alle Achtung!

Der Duden umschreibt die Bedeutung des Wortes “vorbildlich” übrigens mit “hervorragend und deshalb jederzeit als Vorbild dienen könnend”.

Frieder Zimmermann: „Die aus dem Ministerium verlautete Bewertung ‘vorbildlich’ darf unser Whistleblower als Auszeichnung verstehen, auch wenn die offizielle Ehrung ausbleiben musste.“

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