Für den heutigen Tag unseres Adventskalenders haben wir zwei Themen vorbereitet, die gemeinhin selbst nach übermäßigem Genuss von Oppenheimer Krötenbrunnen nicht besonders unterhaltsam zu werden versprechen: Es geht um den Rechnungsprüfungsausschuss sowie das Protokollwesen bei Sitzungen. Das ist nicht richtig sexy, weil das alles ganz streng formalistisch geregelt ist. Gleichwohl schafft es die Oppenheimer Stadtspitze im Verbund mit der VG-Führung, sich auch bei diesen Themen böse Ordnungsrufe von den Prüfern aus Speyer einzuhandeln. Marcus Held wiederum nutzt die Gelegenheit, an Nebenkriegsschauplätze zu bauen, die ablenken sollen von seinen rechtswidrigen und für die Stadt ruinösen Eigenmächtigkeiten.
Rechnungsprüfungsausschuss muss richtig prüfen
Dem Thema „Rechnungsprüfungsausschuss“ stellen wir eine kurze Erläuterung voran, um Missverständnisse zu vermeiden:
Es gibt den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz: Das ist eine unabhängige Kontrollbehörde mit Sitz in Speyer, die in diesem Jahr im Rahmen einer Sonderprüfung ausgewählte Amtsgeschäfte von SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held überprüft und darüber einen ungewöhnlich umfangreichen Bericht erstellt hatte, den wir auf diesen Seiten vorstellen.
Daneben gibt es einen Rechnungsprüfungsausschuss, den jede Kommune einrichten muss: In dieses Gremium werden Mitglieder durch den Stadtrat entsandt; zu ihren Pflichtaufgaben zählt es, die Jahresabschlüsse und sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung zu kontrollieren.
Der Landesrechnungshof hat im Rahmen seiner Sonderprüfung auch Unterlagen des Oppenheimer Rechnungsprüfungsausschusses angefordert und für gar nicht gut befunden, was er da zu sehen bekam. Er schreibt:
In den Jahren 2013 bis 2015 tagte das Gremium jeweils nur ein Mal und machte dabei lediglich ein paar Stichproben, weshalb die Sitzungen gerade mal gut zwei Stunden dauerten.
Im letzten Jahr wurden erstmals einige intensivere Fragen von den Kommunalpolitikern gestellt, vor allem zu den Kosten der 1.250-Jahr-Feier und zum Baugebiet Krämereck-Süd, weshalb eine zweite Sitzung stattfinden musste, in der die Verwaltung Antworten gab.
Der Stadtbürgermeister habe in all den Jahren nur an einer einzigen Sitzung teilgenommen, schreiben die Prüfer aus Speyer weiter, und diese lapidar klingende Feststellung ist durchaus als deutliche Kritik an Marcus Held zu verstehen, denn: „Der Bürgermeister und die Beigeordneten haben zur Erteilung von Auskünften grundsätzlich bei den Sitzungen anwesend zu sein.“
In diesem Jahr war dann alles ein bisschen anders. Es gab schließlich genug „Futter“ für kritisches Hinterfragen der Oppenheimer Ausgabenpolitik: Ein von anonymen Autoren verteiltes „Dossier“ hatte die administrativen Übergriffigkeiten des Stadtbürgermeisters aufgedeckt, diese Webseite hatte den Oppenheim-Skandal einem breiten Publikum bekannt gemacht, und schließlich wurden immer mehr Details aus dem Bericht des Landesrechnungshofs bekannt, die den Verdacht auf breitflächiges, im Grunde systemisches Verwaltungsversagen untermauerten…
In dieser Situation hielt es der Stadtbürgermeister wohl für angebracht, sich im Rechnungsprüfungsausschuss sehen zu lassen. Was sich allerdings als nicht sonderlich hilfreich herausstellte, im Gegenteil: Der AL-Vorsitzende Raimund Darmstadt beschwerte sich hinterher laut Lokalzeitung über „Zwischenrufe, Unterbrechen der Redebeiträge oder verhöhnendes Gelächter“; ein anderes Ausschussmitglied sprach sogar von „Einschüchterung“.
Tatsächlich wurden in diesem Jahr, ein echtes Novum, die Rechnungen erstmals intensiver geprüft. Allerdings beteiligten sich daran nicht alle Ratsmitglieder: Die Vertreter der SPD schwiegen die meiste Zeit, wobei sie, wie sich hinterher sogar ein Mitarbeiter der Verwaltung mokierte, neben demonstrativ zur Schau gestelltem Desinteresse auch und vor allem mangelhafte Vorbereitung offenbarten. Die Vertreter von AL und CDU dagegen waren gut gewappnet, hinterfragten jede Menge Verwaltungsvorgänge, verlangten Einsicht in Unterlagen, wollten nicht nur Überweisungsbelege sehen, sondern auch die dazugehörigen Verträge und Auftragsvergaben…
Das ist im Grundsatz genau richtig – der Rechnungshof schreibt: Alleinige Belegprüfungen genügen nicht den Anforderungen, die an einen Rechnungsprüfungsausschuss gestellt werden. „Unter anderem die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einzubeziehen.“ Das ist natürlich nicht in einer so kurzen Zeit möglich, wie sie bisher von den Ratsmitgliedern investiert wurde, weshalb der Rechnungshof in seinen Bericht schreibt: „Die Prüfungshandlungen sind künftig umfangreicher und im gesetzlich gebotenen Maß unter weitergehender Einbeziehung des Stadtvorstands vorzunehmen.“
In Oppenheim, wo sich die Stadtführung von allen Vorschriften und Verordnungen losgelöst zu haben scheint, erweisen sich solch theoretischen Anforderungen immer wieder als viel zu komplex für eine praktische Umsetzung. So auch hier: „Die Verwaltung der Verbandsgemeinde erledigte bisher viele Dinge auf Zuruf des Stadtbürgermeisters“, sagt ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses. „Deshalb konnten bei der Prüfung nur selten die dazu gehörigen Auftragsvergaben gefunden werden. Unter solchen Umständen kann man leider kaum klären, ob eine Rechnung inhaltlich korrekt ist.“
Gleichwohl blieben die Oppositionspolitiker hartnäckig. Vier Mal tagte das Gremium in den letzten Wochen, so oft wie noch nie in einem Jahr, wobei auch noch jede Sitzung länger dauerte als jemals zuvor. Dann allerdings hatten die SPD-Mitglieder wohl keine Lust mehr: Sie beantragten kurzerhand, die Prüfung für beendet zu erklären. Mit ihrer Mehrheit konnten sie die Abstimmung schnell entscheiden: Die Rechnungsprüfung war vorbei.
Helga Dahlem, parteiloses Mitglied im Ausschuss, schrieb daraufhin auf dieser Webseite einen Kommentar, die ein wenig frustriert klang: „Die anderen im Ausschuss haben in Gegenwart der Verwaltung und der Stadtspitze gegen eine weitere Belegprüfung gestimmt. Es wird also keine weitere Belegprüfung mehr geben. Es sei denn, die Kommunalaufsicht will einen Weg finden.“
Angesichts der offensichtlichen Hilflosigkeit der Opposition, die von seiner SPD so einfach ausgebootet werden kann, wird Stadtbürgermeister Marcus Held gefeixt haben – seine Stellungnahme zum Rechnungshofbericht klingt denn auch wie eine Verhöhnung seiner Kritiker: Was Dauer und Intensität der Prüfungshandlungen angehe, liege diese „ausschließlich in der Zuständigkeit und Verantwortung des Rechnungsprüfungsausschusses“.
Soll wohl heißen: Wenn die SPD-Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss beschließen, die Prüfung zu beenden, könne man das wohl kaum ihm, dem Stadtbürgermeister, zum Vorwurf machen, oder?
VG-Verwaltung mit Protokolldienst überfordert
Unser zweites Thema „Sitzungsniederschriften“ hat inzwischen, nicht zuletzt dank der Einwürfe des Stadtbürgermeisters, für einiges Aufsehen gesorgt. Darum geht’s: Alle wesentlichen Punkte in den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse müssen mitgeschrieben werden, die Protokolle sind auf der Webseite der Verbandsgemeine öffentlich einsehbar.
Zum Mindestinhalt eines Protokolls verweisen die Prüfer des Landesrechnungshofs auf die Gemeindeordnung: Der Wortlaut eines Beschlusses müsse genannt werden; wenn ein Beschluss nur unter Hinzuziehung von Unterlagen verständlich werde, „sind diese der Niederschrift beizufügen, um deren Dokumentationsfunktion zu erhalten“. Im übrigen sollten die Niederschriften die wesentliche Ausführungen des Gemeinderates enthalten, „hierzu gehören alle rechtlich relevanten Daten, Fakten und Vorgänge“.
An alledem hapert’s in Oppenheim. Und das ist zunächst ein Versagen der Verwaltung der Verbandsgemeinde. Die ist für die Protokolle zuständig, engagiert dafür seit 2015 externe Kräfte, zuletzt eine Wirtschaftskauffrau, die in 2016 ein Honorar von 2802 Euro erhielt, plus 104 Euro Reisekosten.
Und da liegt vielleicht schon ein Fehler. Der Rechnungshof jedenfalls stellt jetzt klar: „Die privatrechtliche Rekrutierung von Schriftführern ist nach den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Vorrang hat der Einsatz verwaltungserfahrener kommunaler Bediensteter. Dies dient auch der Qualitätssicherung.“
In einer ersten Reaktion sieht sich Bürgermeister Klaus Penzer – der laut Rechnungshof viel zu viel Personal in seiner Behörde beschäftigt – zur Erfüllung einer solchen ordnungsgemäßen Protokoll-Aufgabe nicht in der Lage: „Eine Neuorganisation des Sitzungsdienstes mit eigenem Personal ist aufgrund der Zahl der Sitzungen nicht möglich“, schreibt er. Dann solle er zumindest eine „risikoorientierte Differenzierung“ vornehmen, empfiehlt der Rechnungshof: Fachlich versiertes Verwaltungspersonal sollte in größeren Orten und für Themen eingesetzt werden, bei denen „angesichts der Komplexität anfallender Ratsentscheidungen der Qualitätssicherung von Sitzungsniederschriften eine herausgehobene Bedeutung beizumessen ist“.
Auch Stadtbürgermeister Marcus Held hat sich zum Thema „Sitzungsniederschriften“ geäußert, damit allerdings ein peinliches Eigentor geschossen:
Im Zusammenhang mit der Beauftragung seines Parteifreundes Rudolf Baumgarten als Makler in Krämereck-Süd hatte der Landesrechnungshof geschrieben, Held habe die Ratsmitgliedern falsch informiert. Der Stadtbürgermeister wird im Bericht der Prüfer unmissverständlich ermahnt, dass er in Ausübung seines Amtes die Gremien der Gemeinde gefälligst wahrheitsgemäß und vollständig zu unterrichten habe.
Den Vorwurf, die Ratsmitglieder belogen zu haben, will Held wohl nicht auf sich sitzen lassen. Er wies in seiner Stellungnahme auf die „Unvollkommenheit der Protokollierungen“ hin, was wohl bedeuten sollte, dass die Protokollanten schuld seien: Möglicherweise seien „von ihm gemachte Äußerungen missverstanden worden“.
Kein Einzelfall. Auch an anderer Stelle weist der Stadtbürgermeister Vorhaltungen des Rechnungshofes mit der Begründung zurück, die Protokollierung sei „offensichtlich unzutreffend“ – etwa wenn es um die Information des Stadtrats zu der Flut von einsamen Eilentscheidungen ging, oder auch „die Beschlussfassung sei nicht richtig protokolliert worden“.
Das ist allzu durchsichtig: Held versucht die Schuld für fehlerhaftes Verhalten von sich abzuwälzen, indem er die Protokollanten angreift.
An diesem Punkt aber stellte sich Bürgermeister Penzer vor die Arbeit seiner Behörde: Jedes Protokoll durchlaufe einen Kontrollweg, der Vorsitzende sei dabei gleich mehrfach mit dem Protokollentwurf befasst – am Ende müsse es der Vorsitzende mit seiner Unterschrift absegnen.
Wäre eine Protokollierung fehlerhaft gewesen, hätte Marcus Held sie nicht nur nicht unterzeichnen dürfen: Er hätte sie korrigieren müssen. Bedarf für Korrekturen hat der Stadtbürgermeister aber zu keiner Zeit gesehen – er hat für Vollständigkeit und Richtigkeit all seiner Protokolle gezeichnet. Für sein Lamento ist nicht der geringste Raum.