Korrektur: HGO (nicht GWG) soll Gradinger-Objekt gekauft haben

Wir müssen uns in einem Punkt möglicherweise korrigieren: Das Gradinger-Objekt wurde offenbar doch nicht von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft (GWG; Vorstandsvorsitzender: Marcus Held) gekauft, wie Unterlagen aus dem Rathausbüro von Stadtbürgermeister Marcus Held vorgaben.

Das Gradinger-Objekt hat angeblich die Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft Oppenheim (HGO; Geschäftsführer: Marcus Held) erworben: Das ist die hundertprozentige Tochter der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft.

Wie konnte es zu der möglicherweise fehlerhaften Angabe kommen?

Während eines Gesprächs, das auf Einladung von Marcus Held am Montag, dem 22. Mai, im Oppenheimer Rathaus stattfand und bei dem er Fragen zu in einem anonymen Dossier („Memorandum“) erhobene Vorwürfe beantworten wollte, überreichte er dem Autor dieser Webseite ein mehrseitiges Papier: Das seien die Vertragsunterlagen zum Gradinger-Verkauf durch die Stadt, so Held. Sie würden beweisen, dass beim Kauf und Weiterverkauf wie auch beim Abbruch des alten Möbelhauses keinerlei Kosten an der Stadt hängen bleiben würden.

Bei den Unterlagen handelte es sich um ein notarielles „Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages“, das Marcus Held im Namen der GWG bereits am 6. Juni 2016 gegenüber der Stadt herausgelegt hatte. Mit der von Held suggerierten Annahme dieses Angebots durch die Stadt wäre der – dem Angebot beigefügte – Kaufvertrag zustande gekommen. Dann hätte die GWG für das Gradinger-Objekt 972.740 Euro an die Stadt zahlen müssen, plus zusätzlich anfallende Abbruchkosten, soweit sie nicht über Fördermittel finanziert würden.

Darüber haben wir umfänglich berichtet, hier und hier. Und nicht zuletzt auch hier und bis heute unwidersprochen, dass der Stadtbürgermeister die GWG als Käufer angegeben habe.

Vielleicht war’s ein Versehen, dass Marcus Held möglicherweise überholte Unterlagen herausgegeben hatte. Vielleicht war’s aber auch eine dieser Tricksereien, die bei ihm nicht unüblich sein sollen, um Verwirrung zu schaffen und Intransparenz zu erzeugen. Ratsmitglieder jedenfalls meldeten sich jetzt und machten darauf aufmerksam, dass die überreichten Unterlagen möglicherweise veraltet seien:

Stadtbürgermeister Marcus Held habe nämlich bereits Anfang März den angeblich richtigen Verkaufsvertrag im Stadtrat verteilen lassen. In nicht-öffentlicher Sitzung, natürlich. In diesen Unterlagen wird die HGO als Käufer genannt. Held habe jedoch keine Kopie eines Originalvertrags herausgegeben (sollte der denn in dieser Form überhaupt existieren): Er habe lediglich einen Vertragsentwurf verteilt: ohne Datum, mit einigen offenen Passagen.

Wie sieht denn nun der richtige Vertrag zwischen Stadt und GWG oder HGO aus? Ratsmitglieder, die es wissen müssten, zeigen sich ratlos. Heldsche Intransparenz, sagen sie.

Gravierende Änderungen sind zwischen den beiden vorliegenden Vertragsfassungen nicht festzustellen. Für die GWG lautete der Kaufpreis 972.740 Euro, für die HGO 958.597 Euro. In beiden Fällen wurden die 580.000 Euro einberechnet, die von der Stadt an Horst Gradinger gezahlt worden waren, dazu die Erwerbsnebenkosten, Maklercourtage, Zwischenfinanzierungskosten.

Auffällig sind lediglich Veränderungen bei den Abbruchkosten. In der ersten Vertragsfassung (GWG) wurden sie noch auf 590.000 Euro beziffert. Das ist exakt die Summe aus dem Angebot der Firma Witera, die den Zuschlag bekam.

Im zweiten Vertragswerk (HGO) wurden die Abbruchkosten bereits mit 617.100 Euro angegeben. Das heißt: Held muss bereits in der Stadtratssitzung im März gewusst haben, dass der Abriss des alten Gemäuers teurer als geplant werden würde. Aber erst jetzt, in der Sitzung des Stadtrates am heutigen Montag (15.08.), tischt er die Wahrheit auf: Die Kosten sind inzwischen explodiert, um über 50 Prozent angestiegen.

Den wahren Knackpunkt bei dem Verkauf hatten wir beschrieben, er ist in beiden Vertragsfassungen geblieben: Die Abbruchkosten sollten bekanntlich nicht gedeckelt werden, damit der Stadt kein Schaden entstehen kann. Das bedeutet: Für den Käufer, egal ob der GWG oder HGO heißt, kann’s noch sehr teuer werden. Für die Bewertung der Verantwortlichkeiten ändert sich nichts:

Der Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzungen von Held (diesmal eben als Geschäftsführer der HGO und nicht als Vorstand der GWG) und des Aufsichtsrats der GWG (diesmal hinsichtlich der Beteiligungssteuerung bei der HGO) bleibt mit Blick auf die nicht vereinbarte Deckelung der Abbruchkosten unverändert im Raum stehen.

PS

Wie das so ist mit den Rathaus-Verträgen und -Papieren in Oppenheim: Die GWG hatte, wie gesagt, der Stadt 2016 das Angebot gemacht, das Gradinger-Objekt zu kaufen. Dann aber kaufte offenbar die HGO, den entsprechenden Vertragsentwurf hat Held im März 2017 an die Ratsmitglieder verteilt. In diesem Vertragswerk (anwesend waren beim Notar für die Stadt: der erste Beigeordnete Bodderas, für die HGO deren Geschäftsführer Marcus Held) steht zu lesen: Das Angebot der GWG werde „nicht angenommen, es wird als erledigt angesehen“. Und weiter: „Hieraus werden keine Rechte geltend gemacht.“

Eine solche Erklärung über die Nichtannahme hätte natürlich die Stadt nur gegenüber der GWG abgegeben können. Die aber war laut Vertragsentwurf gar nicht urkundsbeteiligt: Held saß ja als HGO-Mann am Tisch.

Aber so ist das eben, wenn einer alle Hüte aufhat: Dann kann man schon mal ein bisschen durcheinander kommen…

1 Kommentar zu „Korrektur: HGO (nicht GWG) soll Gradinger-Objekt gekauft haben“

  1. was mir auch auffällt ist, dass die FASSADENFARBEN an den Häusern Held und HGO/GWB identisch sind. Ein Schelm, der böses dabei denkt! Auch die Bauzeiten dürfen in etwa identisch sein! Dies nur einmal so bemerkt, weil, ob HGO oder GWB, das ist doch …….egal, wer da den Steuerzahler betrügt, oder? Man steht fassungslos da und es ist eine Überlegung wert, zu fragen, was da noch alles aufgedeckt wird! Quo Vadis Oppenheim?

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