LRH 10: Rathaus inside: Weinlager und Weihnachtsgeschenke von Sponsoren

Im Oppenheimer Rathaus geht’s offenbar manchmal richtig rund: Das jedenfalls lässt der Bericht des Landesrechnungshofes vermuten. Kistenweise Wein wird dort verkonsumiert, und alle Jahre wieder, zu Weihnachten, verteilt der Chef großzügig Geschenke – finanziert aus der Stadtkasse und von Sponsoren.

Die Sache mit den vielen Flasche im Rathaus Oppenheim hat einige Leute aufhorchen lassen: Wir hatten unlängst kurz darüber berichtet, dass sich hinter dem altehrwürdigen Gemäuer ein ziemlich üppiges Weinlager befinden müsse, nach allem, was man so höre…

Jetzt kennen wir die Details und lassen deshalb an diesem 10. Tag unseres Adventskalenders die Korken knallen: Was unter dem Stichwort „Repräsentation“ im Bericht der Rechnungsprüfer zu lesen ist, klingt tatsächlich, nun ja, recht süffig:

In den Jahren 2013 bis 2015 hatte die Stadt für diesen Haushaltsposten 50.000 Euro veranschlagt. Ausgegeben wurden 60.285 Euro. Es fängt also schon mal gut an…

2016 schlugen weitere 22.596 Euro für die Repräsentation zu Buche. Und die haben sich die Rechnungsprüfer ganz genau angeschaut. Sie fanden heraus:

Allein für 5.439 Euro wurden letztes Jahr insgesamt 1.356 Flaschen Wein und Secco gekauft (2015: 1.116 Flaschen für 4.414 Euro; 2014: 1.568 Flaschen für 6.447 Euro). Macht im Schnitt gut drei Flaschen an wirklich jedem einzelnen Tag des Jahres!

In seiner Funktion als Beigeordneter erklärte Hansjürgen Bodderas den Rechnungsprüfern, dass die vielen Flaschen als Präsente, für Gästebewirtungen und für Veranstaltungen benötigt würden; zum Beispiel habe die Stadt ihre Gäste beim Weinritterschlag oder Neujahrsempfang bewirtet.

Sind so viele Flaschen denn nun zu viel für eine so kleine Stadt wie Oppenheim? Oder ist eine so große Menge Wein vielleicht nicht doch üblich?

Im Bericht der Experten aus Speyer heißt es, man habe Vergleichsdaten bei der Stadt Bingen erhoben. Die hat knapp 25.000 Einwohner, ist also ein bisschen größer als Oppenheim. „Dort wurden 2015 insgesamt 368 Flaschen Wein, Sekt und Traubensaft für 1.821 Euro, 2016 insgesamt 648 Flaschen für 3.206 Euro gekauft.“ Auch in Bingen würden Flaschen bei Jubiläen von Bürgern oder Mitarbeitern der Stadtverwaltung als Präsente übergeben, zusätzlich werde Wein bei Veranstaltungen ausgeschenkt.

Das heißt: Auf eine Flasche im Rathaus Bingen kommen zwei bis drei Flaschen im Rathaus Oppenheim. Na denn: prosit!

Die Rechnungsprüfer kommen zu dem Fazit: „Dass sachlich begründbare alkoholische Repräsentationsnotwendigkeiten einer verbandsangehörigen, ehrenamtlich geführten Kleinstadt derart höher sein könnten als bei einer hauptamtlich geführten großen kreisangehörigen Stadt, die ebenfalls in einer Weinbaugegend liegt, ist nicht erkennbar.“

Und noch eine letzte Runde vor Kneipenschluss:

Die Stadt Oppenheim, so schreiben die Rechnungsprüfer noch, kaufte die Flaschen bei verschiedenen Weinbaubetrieben in der Stadt, und sie zahlte dafür zwischen 3 und 5,10 Euro je Flasche. Die Stadt habe zugleich 18 Hektar Weinberge an das Weingut Paul Rainer Gillot auf 25 Jahre verpachtet, und sie könne laut Vertrag die Entrichtung des Pachtzinses anteilig in Naturalpacht verlangen: Bis zu 800 Flaschen seien vereinbart worden, wofür die Stadt nur 80 Prozent des Listenpreises bezahlen müsse. „Die Stadt hat dieses Kontingent bisher auch nicht annähernd ausgeschöpft“, so der Landesrechnungshof.

Stadtbürgermeister Marcus Held gibt sich in seiner Stellungnahme kleinlaut wie ein am Arbeitsplatz ertappter Trinker: Man werde mögliche Einsparungen überprüfen, verspricht er ungewohnt wortkarg. Und mit dem Weingut der Stadt werde man auch entsprechende Verhandlungen führen.

Held im Rathaus: Geld mit der Gießkasse verteilt

Ein weiterer Kritikpunkt der Rechnungsprüfer an den internen Rathausabläufen könnte auch heißen: Held verteilt Geld allzu freigiebig an seine Mitarbeiter.

Darum geht’s in diesem Punkt: Im Jahr 2007 wurde für den öffentlichen Dienst eine variable und leistungsorientierte Bezahlung eingeführt, die zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt werden kann. Das setzt natürlich ein System der Leistungsbewertung voraus, damit das zur Verfügung stehende Geld „zweckentsprechend“ verteilt werden kann…

In Oppenheim hat Marcus Held das anders geregelt. Eine seit 2008 bestehende Dienstvereinbarung sieht vor, dass das Geld nach dem „Gießkannenprinzip“ auf alle Beschäftigten verteilt wird. Leistung spielt danach keine Rolle.

Das geht nicht, sagen jetzt die Rechnungsprüfer aus Speyer, eine solche Dienstvereinbarung sei nach der obergerichtlichen Arbeitsrechtsprechung unwirksam: Die Ermittlung eines Leistungsentgelts habe leistungs- bzw. erfolgsdifferenziert zu erfolgen.

Held merkt dazu lediglich an, das sei nicht seine Schuld – die Personalräte hätten auf das Gießkannenprinzip beharrt. Nun müsse man die Diskussion darüber eben erneut führen.

Sponsoren spenden für Rathaus-Mitarbeiter

Und noch ein weiterer Kritikpunkt an der Rathaus-Führung und vor allem am großzügigen Umgang mit städtischen Geldern durch den Bürgermeister wird vom Landesrechnungshof vorgebracht, und der dürfte den städtischen Beschäftigten so kurz vor Weihnachten gar nicht gefallen:

Marcus Held spendiert den Beschäftigten der Stadt jedes Jahr Betriebsausflüge und Weihnachtsgeschenke, natürlich auf Kosten der Allgemeinheit. Die Prüfer aus Speyer fanden eine Rechnung aus 2016 über 1.483 Euro für einen Betriebsausflug; zwei Jahre zuvor waren 2.200 Euro für Weihnachtsgeschenke aus der Stadtkasse genommen worden.

Solche Leistungen über die tarifvertraglichen Regelungen hinaus seien nicht zulässig, schreiben die Experten der Kontrollbehörde. Insbesondere lasse die „desolate Haushaltslage“ für zusätzliche Leistungen „keinen Raum.“

Held schreibt dazu zwei Anmerkungen, die allerdings dringend einer weiteren kritischen Überprüfung bedürfen:

  1. Die Durchführung eines Betriebsausfluges diene der Mitarbeitermotivation, so der Stadtbürgermeister, und sei auch „allgemein üblich“. Letzteres darf bezweifelt werden: Kein Unternehmen, das kurz vor der Überschuldung steht (um nicht zu sagen: überschuldet ist), wird seinen Mitarbeitern alljährlich Vergnügungsausflüge spendieren.
  2. Die Weihnachtsgeschenke für seine Mitarbeiter habe er über Sponsoring „stets kostenneutral“ organisiert, behauptet Held. Das widerspricht allerdings der Erkenntnis des Rechnungshofes, der Ausgaben in Höhe von 2.200 Euro mit dem Text „Spende Weihnachtsgeschenke Mitarbeiter der Stadt“ auf dem Buchungskonto 563900 („Sonstige Geschäftsaufwendungen“) entdeckt hat.

Angesichts dieser Aussage des Stadtbürgermeisters wäre es allerdings jetzt auch an der Zeit zu prüfen, ob ein Sponsoring von Weihnachtsgeschenken für die Mitarbeiter einer städtischen Verwaltung im Einklang steht mit den Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung.

Die Frage verlangt dringend Klärung: Welche Firmen spendeten, damit der Stadtbürgermeister von Oppenheim seine Mitarbeiter zu Weihnachten bescheren konnte? Und wenn’s solche Firmen wirklich geben sollte: Was erwarteten bzw. bekamen sie als Gegenleistung?

Das könnte ein weiterer Fall für die Kommunalaufsicht sein. Und vielleicht auch für die Staatsanwaltschaft?

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