LRH 7: VG-Verwaltung rechtswidrig übergangen – das kostet!

Gravierende Mängel“. „Rechtswidrig“. „Fehleranfällig“. „Wirtschaftlich bedenklich“. Das sind Schlagworte in einem weiteren Kapitel der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH), das wir uns heute etwas genauer anschauen wollen und das von der Schaffung einer „Nebenverwaltung“ in der Stadt Oppenheim handelt. Wir müssen uns dazu ins „Auge“ des Oppenheim-Skandals begeben, nämlich in das Rathaus an der Merianstraße:

Die externen Prüfer haben sich die eigentliche Verwaltungstätigkeit von Stadtbürgermeister Marcus Held (SPD) etwas genauer angeschaut – und sie kommen erneut zu einem vernichtenden Urteil. Um das richtig verstehen zu können, müssen wir allerdings kurz ausholen:

Im Jahr 2010 erließ die rheinland-pfälzische Landesregierung ein Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform: Um die Leistungskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft der Kommunen zu verbessern, wurde unter anderem festgelegt, dass eine Verbandsgemeinde nicht zu klein sein dürfe, mindestens 12.000 Einwohner haben müsse.

Auf dieser Gesetzesgrundlage wurden die Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim vom Landtag mit der Mehrheit der SPD und Grünen und gegen die Stimmen der CDU zusammengelegt. Zwangsfusioniert, wetterten die Kritiker.

Die neue Verbandsgemeinde bekam den Namen Rhein-Selz, Verwaltungssitz ist das „Rondo“ in Oppenheim, Chef dort ist Bürgermeister Klaus Penzer, heute 67 Jahre alt, ein SPD-Parteifreund von Oppenheims Stadtbürgermeister Marcus Held.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird über eine Umlage von allen Ortsgemeinden finanziert, also auch durch die Stadt Oppenheim. Die VG-Verwaltung fungiert im Gegenzug als sogenannte „Schreibstube der Gemeinden“, das heißt, sie erbringt mit ihren Fachkräften umfangreiche Verwaltungsaufgaben, die in der Gemeindeordnung ziemlich genau definiert sind und für die den Kommunen sowohl das Personal als auch in der Regel das Geld fehlt.

Womit wir beim Thema sind:

Stadtbürgermeister Marcus Held ist offenbar egal, was im Gesetz steht. Er hat Leistungen, die von der Verbandsgemeinde für die Stadt Oppenheim erbracht werden müssen (und für deren Bereitstellung die Stadt Oppenheim – wie jede Kommune – über eine Umlage bezahlen muss) einfach bei sich im Rathaus konzentriert. So schuf er einen zusätzlichen städtischen „Verwaltungsapparat“. Das hat den Vorteil, dass Oppenheim einige Dinge – zum Beispiel im Baubereich – direkt erledigen kann. Das hat aber zugleich den großen Nachteil, dass die Stadt dafür den doppelten Preis (eigene Kosten plus Verbandsumlage) bezahlen muss.

Das sichert dem Stadtbürgermeister natürlich besten Zugriff: Er ist nicht nur über alle Abläufe in seiner Stadt stets bestens informiert, sondern kann viele Dinge losgelöst von einem geordneten Verwaltungsverfahren nach Gusto regeln. So wie es ihm gerade am besten passt – zum Beispiel die Vergabe von Aufträgen an befreundete Firmen.

Ein weiterer und großer Nachteil ist allerdings, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

Die Rechnungsprüfer stellten fest, dass in Oppenheim „Bürgermeister, Beigeordnete oder Personal der Stadt“ Aufgaben ohne Beteiligung der Verbandsgemeindeverwaltung erledigt haben, zum Beispiel

  • den Abschluss von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
  • die Durchführung von Beschaffungs- und Vergabeverfahren,
  • den An- und Verkauf von Grundstücken
  • die Beantragung von Fördermitteln.

Die Rechnungsprüfer haben einen klaren Blick auf derartiges Handeln:

„Die eigenständige Aufgabenwahrnehmung (durch die Stadt, Anm. d. Verf.) ist im Hinblick auf die gesetzliche Verwaltungskompetenz der Verbandsgemeinde rechtswidrig und wirtschaftlich bedenklich. Sie erwies sich als fehleranfällig und vereitelte einen mit der gesetzlichen Aufgabenbündelung intendierten wirtschaftlichen und gleichmäßigen Verwaltungsvollzug.“

So richtig viel fällt Marcus Held zu diesen Vorhaltungen nicht ein. „Die Frage der Wahrnehmung von Verwaltungsgeschäften der Stadt“ sei „nochmals zu prüfen“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Festzustellen sei, dass sich „aus den unterschiedlichsten Gründen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll“ in den letzten 30 Jahren „eine bestimmte tatsächliche Handhabung bzw. Verwaltungspraxis entwickelt hat.“

Es ist nicht immer einfach, nein, es ist unmöglich, in derart allgemeinplätzigen Formulierungen einen tieferen Sinn zu erkennen. Dagegen lässt sich der tiefere Sinn einer angeblich Jahrzehnte lang geübten Oppenheimer Verwaltungspraxis durchaus erkennen: Auf diese Weise lassen sich Aufträge an ausgesuchte Firmen vergeben, dies frei von jeder Kontrolle, von lästiger Konkurrenz und kommunalen Gremien

Die Rechnungsprüfer nennen Beispiele, die sie unter der Überschrift „Vergabe von Leistungen an Dritte“ zusammenstellten:

Danach bekam die Firma MAP Consult GmbH, die bekanntlich im Rathaus ein Büro zum Schnäppchenpreis angemietet hat, regelmäßig und vor allem ohne Wettbewerb Aufträge zugeschoben – zum Beispiel für Ausbauarbeiten in der Schul- und Kirchstraße, in der Krämerstraße sowie in der Wormser Straße.

„Im Prüfungszeitraum gab die Stadt für die Inanspruchnahme des Unternehmens insgesamt 684.000 Euro aus“, errechneten die Experten der Kontrollbehörde, was wohl nicht ganz einfach zu ermitteln war, denn: „Die fehlende Beteiligung der Verbandsgemeindeverwaltung führte dazu, dass bei der Prüfung Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung nicht vorlagen.“

Gleichwohl bleibt festzustellen: Mindestens drei Unternehmen hätten zur Angebotsaufgabe aufgefordert werden sollen, schreiben die Rechnungsprüfer, und es sollten immer wechselnde Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Schießlich merken die Prüfer noch an, was einige Firmenchefs gar nicht gut finden dürften, wurden sie doch in Oppenheim unter Marcus Held regelmäßig und exklusiv mit Aufträgen versorgt: „Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit sollten im Wettbewerb an unterschiedliche Unternehmen vergeben werden.“

Mit der MAP Consult GmbH wurde zudem, auch das merken die Rechnungsprüfer kritisch an, ein unbefristeter (!) Dienstleistungsvertrag für die planerische und organisatorische Unterstützung bei der Instandhaltung und Sanierung aller städtischer Liegenschaften (also Gebäude, Straßen, Wege und Plätze) abgeschlossen. Dafür zahlte die Stadt laut Erkenntnis des Rechnungshofs von 2013 bis 2016 „überschlägig ermittelt“ 77.000 Euro. Auch hierfür wäre eine Ausschreibung erforderlich gewesen, und vor allem hätte der Stadtrat zwingend zustimmen müssen.

Es gab aber keine Ausschreibung. Und der Stadtrat wurde nicht einmal gefragt. Die Rechnungsprüfer schreiben, was ein Marcus Held als Jurist eigentlich wissen sollte, weil’s gemeinhin die größte Selbstverständlichkeit ist:

„Dienstleistungsverträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Vor dem Abschluss von Verträgen ist die Entscheidung der zuständigen Gremien einzuholen.“

Und es gibt noch ein Beispiel:

2013 wurden Beratungs- und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Abrechnung des Sanierungsgebiets „Altstadt Kernstadt“ „freihändig für 52.000 Euro an ein weiteres im Rathaus ansässiges Unternehmen vergeben“. Die Rechnungsprüfer schreiben: Diese Arbeiten hätten „ohne Zusatzkosten für die Stadt von der Verbandsgemeindeverwaltung“ erbracht werden müssen.

Held schreibt in seiner Stellungnahme wenig überraschend, dass er anderer Meinung sei:

Für die Ingenieursleistungen sei kein Wettbewerb notwendig gewesen, weil die Einzelaufträge so klein waren, „dass hier kein Problem auf die Vergaben existieren dürfte“.

Die Einsetzung externer Berater bei der Abrechnung sei im Übrigen unumgänglich gewesen, weil die Verwaltung der Verbandsgemeinde mangels personeller Kapazität die Arbeit nicht hätte leisten können – wie ihm sein Parteifreund Penzer bestätigt habe.

Zur Vorhaltung, dass er immer wieder freihändig teure Aufträge an dieselben im Rathaus ansässigen Firmen und immer wieder auch hinterm Rücken des Stadtrates vergeben habe, schreibt Marcus Held: nichts.

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