Die lokale Zeitung zeigte sich recht kurz angebunden: „Die Stadt Oppenheim wird das Restgrundstück hinter der neuen Tankstelle im Krämereck Süd zurückkaufen. Sie bezahlt dafür mit 5000 Euro denselben Preis, den der Käufer einst berappt hatte. Den Beschluss fasste der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung.“
Nur drei Sätze – das war’s. Der Verkauf eines städtischen Grundstücks durch den Stadtbürgermeister an eine Geschäftsfrau zum Super-Schnäppchenpreis von nur 5000 Euro soll – geheim, geheim! – rückabgewickelt werden. Die Öffentlichkeit durfte nicht zugegen sein, als der Beschluss gefasst wurde. Für die „Allgemeine Zeitung Landskrone“ scheint damit eines der zentralen Themen im Oppenheim-Skandal (mehr hier) abgehakt. Marcus Held wird’s freuen.
Ob das Thema mit der Kurzmeldung aber wirklich vom Tisch ist, darf bezweifelt werden: Die Rechnungsprüfer befassen sich bereits eingehend mit der Sache. Und dann wurde bekanntlich auch noch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Held hatte mit dem Geschäft fast 53.000 Euro Schaden zu Lasten der Stadtkasse verursacht. Das sei, so schreiben die Autoren des Dossiers, „eine abermalige Verletzung seiner gegenüber der Stadt Oppenheim bestehenden Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB“.
Der Rückkauf des Grundstücks, den der Stadtbürgermeister zuvor als unsinnig bezeichnet hatte, macht die Sache strafrechtlich nicht weniger relevant. Ein Ladendieb, der erwischt wird und die Klauware zurück gibt, kommt ja auch nicht ungeschoren davon:
Eine Strafbarkeit ist gegeben, das weiß jeder Jurist, wenn das sogenannte Stadium der „Vollendung“ eingetreten ist. Ab diesem Moment kommt weder ein strafbefreiender Rücktritt, noch eine nachträgliche Rechtfertigung und erst recht kein nachträgliches „Rückdrehen“ in Frage. Mit dem Verkauf eines Grundstücks von 307 qm zum nicht marktkonformen Preis von 5.000 Euro ist bei der veräußernden Stadt ein Vermögensnachteil eingetreten. Tatbestand vollendet, und zwar irreversibel.