Schlendrian im Hause Held – gar mit System?

Im Oppenheimer Rathaus haben sich Abgründe aufgetan, und viele Menschen nicht nur in der Stadt fragen sich: Wie konnte das geschehen? Hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister Marcus Held mit seinen vielen Jobs und Nebentätigkeiten vielleicht übernommen, macht er deshalb so viele gravierende Fehler bei der Führung der Stadtgeschäfte? Geschieht dies gar willentlich? Oder hat ihn die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nicht genügend unterstützt und betreut? Hat ihn VG-Bürgermeister Klaus Penzer viel zu lange ohne Kontrolle gewähren lassen, weil Held als Jurist doch eigentlich wissen müsste, was Recht und Unrecht ist?

Nicht nachvollziehbare Zahlungen zu Lasten der Stadtkasse wurden vom Stadtbürgermeister veranlasst, er hat Grundstücke zu teuer eingekauft und zu billig weiterverkauft, er stattete Parteifreunde mit Dauer-Aufträgen aus – und zu alledem agierte er bei diesen Entscheidungen, die teilweise bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, auch noch oftmals hinterm Rücken des Stadtrates! Das alles und noch viel mehr ist inzwischen bekannt und wird auf dieser Webseite ausführlich dokumentiert. Der Rechnungshof prüft, die Staatsanwaltschaft ermittelt – und Marcus Held tönt, er habe „immer versucht, für die Stadt Bestes zu tun“. Es klang nach purer Verzweiflung, als er jüngst seine Facebook-Gemeinde per Video-Botschaft anflehte: Man solle doch jetzt „einfach dem Politiker Marcus Held, dem Menschen Marcus Held in die Augen schauen“.

Und dann? Was sehen wir dann?

Wenn wir genauer hinschauen, wenn wir noch tiefer hinabsteigen in die Verwaltungsgeschäfte des Marcus Held: Dann sehen wir, dass unter seiner Regentschaft selbst simpelste Vorschriften der Gemeindeordnung in Oppenheim offenbar nicht beachtet wurden.

Ein neues Beispiel wurde jetzt bekannt: Laut Gemeindeordnung ist nahezu jede Kommune mit Unternehmensbeteiligungen verpflichtet, einen „Beteiligungsbericht“ zu erstellen. Das ist in Paragraf 90 Absatz 2 ganz klar geregelt: Wenn eine Gemeinde an auch nur einem Unternehmen mit mindestens fünf Prozent beteiligt ist, muss sie das in einem Beteiligungsbericht festhalten und dabei insbesondere über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Beteiligung und die Wirtschaftsführung des Unternehmens – namentlich auch über die Bezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat – informieren. Es ist genau vorgeschrieben, welche Informationen ein solcher Bericht enthalten muss, und zudem ist in Paragraf 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung festgelegt, dass er an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen ist.

So ist unser Verwaltungssystem nun mal: Simple Vorgänge werden ganz genau definiert, damit Transparenz herrscht und von den Verantwortlichen nicht gemauschelt werden kann.

Der Beteiligungsbericht einer Kommune ist also kein Geheimpapier. Er muss öffentlich einsehbar sein!

Jetzt fragen wir mal nach, ob wir den Beteiligungsbericht der Stadt Oppenheim einsehen dürfen: Die Stadt ist mit 49 Prozent an der Oppenheim Tourismus GmbH beteiligt (Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stadtbürgermeister Marcus Held), also müsste Marcus Held ja wohl auch einen Beteiligungsbericht erstellt haben.

Bei dieser Frage gibt sich der Stadtbürgermeister plötzlich völlig untypisch äußerst wortkarg: Nach allem, was er auf dieser Webseite habe lesen müssen, „insbesondere wie Sie Tatsachen so verdreht haben, dass daraus ein Politkrimi fälschlicherweise zu meinen Lasten wurde“, werde er „keine Berichte oder lange Stellungnahmen, gleich welcher Art“, herausgeben. Und er verweist an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, die von seinem Parteifreund Klaus Penzer geleitet wird: Da solle man nachfragen.

Klaus Penzer, dem der Ruf vorauseilt, Befehlsempfänger von Marcus Held zu sein, antwortet auf eine entsprechende Anfrage erst gar nicht. Irgendwann zu nächtlicher Stunde schickt er von seinem iPhone aus und über den Bürgermeister-Account eine Email, die allerdings nur eine arg abseitige Karikatur enthält. Eine üble Schmähung. Keine Antwort.

Nächste Stufen in der Verwaltungshierarchie: die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, die noch von Claus Schick geleitet wird. Auch er ist ein strammer SPD-Mann, und die in seinem Haus platzierte Kommunalaufsicht soll, so heißt es landauf landab, Hinweise auf kritikwürdige Vorgänge in SPD-geführten Kommunen nur ungern nachgehen, sondern lieber in langwierigen bürokratischen Prozessen auszusitzen versuchen.

In diesem Fall aber hat die Verwaltung wenigstens eine Antwort parat, die Pressestelle lässt sie von Julia Isermenger übermitteln:

„Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüft derzeit die Haushalts- und Wirtschaftsführung der VG Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim und damit auch die Frage nach der Notwendigkeit eines Beteiligungsberichts. Solange der Rechnungshof als zuständige Landesbehörde prüft, wird die Kommunalaufsicht der Prüfung des Rechnungshofes nicht vorgreifen.“

Wenn man diese Antwort wörtlich nimmt, ist sie natürlich Unsinn: Der Rechnungshof wird kaum die Notwendigkeit eines Beteiligungsberichts prüfen, weil der ja laut Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben ist. Wenn er im letzten Jahr herausgegeben wurde, war er öffentlich, müsste mithin auch jetzt noch einsehbar sein.

Aber vielleicht soll die verdrehte Antwort etwas ganz anderes verklausuliert vermitteln: dass es nämlich gar keinen Beteiligungsbericht in Oppenheim gibt, weshalb der Rechnungshof erst einmal prüfe, ob er überhaupt notwendig sei…

Kein Beteiligungsbericht in der Stadt Oppenheim? Das entspräche den Aussagen mehrere Ratsmitglieder, die auf Befragen erklärten, ein solches Schriftstück noch nie von Marcus Held bekommen zu haben. Und auch in den bei der Verbandsgemeinde archivierten Protokollen der Stadtratssitzungen findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass den Oppenheimer Parlamentarier jemals ein solches Papier vorgelegt worden wäre.

Wir müssen also davon ausgehen: Es gibt gar keinen Beteiligungsbericht der Stadt Oppenheim und damit auch keinen Bericht zur Wirtschaftsführung der Oppenheim Tourismus GmbH! Das wäre ein krasser Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Wieder einmal müssen die Ratsmitglieder der Stadt, ob von SPD, AL oder CDU, erkennen, dass sie von ihrem Stadtbürgermeister nicht sachgerecht informiert wurden. Geschah das vorsätzlich, weil dubiose Geschäfte nicht publik werden sollten? Oder fahrlässig, weil die Vielzahl an Jobs und Tätigkeiten den Stadtbürgermeister zu überfordern beginnen?

Das wäre, nein: Das ist zu prüfen. Ebenso wie die Mitverantwortung der Verbandsgemeindeverwaltung von Klaus Penzer, die doch Hilfestellung bei örtlichen Verwaltungsgeschäften leisten muss. Und nicht zuletzt wäre die Frage zu klären, warum sich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Kommunalaufsicht leistet, wenn diese die Geschäfte der Kommunen nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt…

Der Rechnungshof hat übernommen: Das ist die gute Nachricht in diesem Akt des Oppenheim-Skandals! Es wird, ganz bestimmt, eines Tages alles geklärt!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top