Falscher Ratsbeschluss kann Held teuer zu stehen kommen

So also geht das in Oppenheim: Der Landesrechnungshof hielt ein anonymes Dossier mit der Darstellung dubioser Transaktionen von SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held für – so wörtlich – „substantiiert“, und er ordnete daraufhin eine umfangreiche Sonderprüfung an: wegen Millionen-Deals ohne Ratsbeschlüsse, zum Beispiel, und wegen Grundstücksgeschäfte, die die Stadt viel Geld kosteten.

Jetzt, da die ganze Sache aufgeflogen ist, will Held plötzlich, dass die Stadt Oppenheim dafür blutet: Er will sich juristisch gegen den zu erwartenden Bericht des Landesrechnungshofes wehren – auf Kosten der Stadtkasse.

So ist das in Oppenheim. Lex Marcus Held. Und die Ratsmitglieder der SPD folgen ihrem Stadt- und Parteioberhaupt wie Schafe dem Hirten. Dumm nur, dass der sie wieder einmal in die Irre geführt hat:

Die Beschlussvorlage für den Stadtrat Oppenheim aus der Verwaltung der Verbandsgemeinde.

In der Stadtratssitzung am Dienstagabend (15.08.) legte Marcus Held für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung einen Antrag vor (als Tischvorlage, also ohne dies ordentlich mit der Tagesordnung anzukündigen) – Überschrift: „Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Beauftragung einer rechtlichen Überprüfung des anstehenden Berichtes des Landesrechnungshofes“.

Mit einfachen Worten: Im Herbst dieses Jahres will der Landesrechnungshof seinen Bericht über die Sonderprüfung vorlegen. Marcus Held fürchtet – zu Recht – Ungemach, und er verlangte deshalb vom Stadtrat schon jetzt einen Freibrief dafür, dass er einen Anwalt engagieren kann: Der soll eines Tages den Bericht des Landesrechnungshofs überprüfen. Honorarabsprachen? Stundensätze? Höchstbeträge? Fehlanzeige! Fragen danach wurden erst gar nicht gestellt. Bezahlen soll das alles nach dem Willen von Marcus Held und der lokalen SPD die klamme Stadt Oppenheim.

Es bleibt Helds Geheimnis, warum er darüber nicht in der Öffentlichkeit sprechen wollte. Er verlangte am Dienstag, dass das Thema nur im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt werden dürfe. Und die Herde ging folgsam mit: Nachdem die Öffentlichkeit aus dem Ratssaal verschwunden war, wurden die Anwaltskosten – der Höhe nach völlig unbekannt – für Marcus Held freigegeben. Mit der Stimmen-Mehrheit der SPD-Fraktion, gegen die AL und ein aufrechtes CDU-Ratsmitglied.

Jetzt allerdings gibt’s ein Problem:

Alle Themen einer Ratssitzung müssen – das ist in einer Demokratie nun mal so – öffentlich besprochen und beschlossen werden. Das ist der Grundsatz, ein eherner Grundsatz.

Die Öffentlichkeit darf nur bei ganz bestimmten Themen ausgeschlossen werden: wenn es um schutzwürdige Interessen von Einzelpersonen geht, etwa in Personal- oder Steuerangelegenheiten.

Davon kann natürlich nicht die Rede sein, wenn sich Oppenheims Stadtbürgermeister juristischen Beistand bezahlen lassen will, weil ihm der Landesrechnungshof Fehlverhalten nachweisen könnte. Insofern hätte das Thema zwingend im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden müssen.

Es geht an dieser Stelle nicht um die Frage, ob einem Marcus Held rechtlicher Beistand auf Kosten der Stadt zusteht oder nicht (wobei diese Frage sicherlich zu erörtern lohnt). Es geht zunächst – und einmal mehr – um die Frage, ob sich auch der Stadtbürgermeister von Oppenheim an die Vorschriften der Gemeindeordnung halten muss.

„Es war evident gesetz- und rechtswidrig, dass der Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst wurde“, sagt ein Verwaltungsfachmann. Deshalb sei der SPD-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Klaus Penzer (ebenso wie Held selbst), verpflichtet, den Ratsbeschluss auszusetzen und ultimativ der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Nach der Gemeindeordnung dürfe der Beschluss gar nicht vollzogen werden.

Wenn Penzer, der seinem robusten Parteifreund Held noch nie Paroli geboten haben soll, in dieser Sache nichts unternehmen sollte: Dann, so der juristische Fachmann, wäre Held im Begriff, wissentlich einen evident rechtswidrigen Ratsbeschluss zu Lasten der Stadtkasse zu vollziehen. Das wiederum könnte im Zweifelsfall ernsthafte Folgen für den Stadtbürgermeister haben:

Sollte Marcus Held auf Grundlage des gesetzeswidrigen Ratsbeschlusses einen Anwalt auf Kosten der Stadtkasse engagieren, könnte das erneut strafrechtlich relevant werden. Und Held wäre dann ein weiterer Fall für den Staatsanwalt…

6 Kommentare zu „Falscher Ratsbeschluss kann Held teuer zu stehen kommen“

  1. Held hat recht! Wenn er so zum Wohle der Stadt Oppenheim gewirkt hat und wirken wird, muss ihm, bei strafrechtlichem Unbill auch der Rechtsbeistand gezahlt werden; schließlich hat er ha viele Millionen, nein, Abermillionen für Oppenheim erwirtschaftet, da fallen so ein paar Kostenposten ja nicht wirklich ins Gewicht! Wie bei der Maklerprovision usw. Nein, hier tut man ihm Unrecht! So geht das nicht! Es gibt da sicherlich einen Studienkollegen von ihm, dessen Kanzlei gerade nicht so „läuft“, da hilft man eben als Gutmensch mit einer Beauftragung!

    Nein, Spaß beiseite, was passiert da alles noch in Oppenheim, und, glaubt man wirklich (wer denn noch), dass Penzer, der Dackelkönig der VG, da tätig wird? Oder Held sich besinnt? Oder die Ratsmehrheit der SPD, übrigens meiner ehemaligen Partei, jetzt erkennt, dass es um das Wohl der Wähler und nicht um das Wohl von Held und seinen Helfern geht? Das, was da abgeht ist nahe an Anarchie! Das ist undemokratisch und im höchsten Maße verwerflich! Das ist Verrohung der Sitten! Bei der Bundestagswahl wird das die SPD zu spüren bekommen, obwohl sie nur der Steigbügelhalter dieses „Genossen“ ist. Hoffentlich handeln die Wähler! Wie heißt es doch: Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlachter selbst!

  2. Wie sieht das den eigentlich am Ende aus?
    Wenn Herrn Held wirklich nachgewiesen werden würde das die Anschuldigungen wahr sind, der Stadt dadurch Schaden entstanden ist, klagt die Stadt dann gegen Herrn Held?
    Müßte die Stadt einen Anwalt für sich und für Herr Held bezahlen?
    Evtl. auch noch die anderen anfallenden Kosten?
    Warum braucht er auf einmal einen (von der Stadt bezahlten) Rechtsbeistand, wo er doch immer behauptet hat das er alles richtig gemacht hat und es jederzeit wieder so machen würde?
    Sind da doch Zweifel bei ihm aufgekommen?
    Vielleicht wäre ein Bürgerentscheid bei der Bundestagswahl in ein paar Wochen der richtige Weg darüber zu entscheiden, immerhin geht es da auch um unser Geld, das in Oppenheim eh sehr knapp ist vielleicht auch wegen den Entscheidungen unseres Bürgermeister und seinem Gefolge.

  3. Die Sache ist ganz einfach: Im § 42 – Aussetzung von Beschlüssen der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, die – das sei festgehalten – auch für die Stadt Oppenheim gilt, heißt es:

    „(1) Hat der Gemeinderat einen Beschluß gefaßt, der nach Ansicht des Bürgermeisters die Befugnisse des Gemeinderats überschreitet, gesetz- oder rechtswidrig ist oder die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verletzt, oder hat er eine Aufwendung oder Auszahlung beschlossen, für die keine Deckung im Haushaltsplan vorhanden ist, so hat der Bürgermeister die Ausführung des Beschlusses auszusetzen und die Gründe hierfür dem Gemeinderat spätestens in der nächsten Sitzung mitzuteilen; die nächste Sitzung muß spätestens innerhalb eines Monats nach der Aussetzung stattfinden.“

    Es ist somit alles geregelt; es gibt drei Gründe, den Ratsbeschluss auszusetzen – aber: Hat Verbandsbürgermeister Penzer schon jemals einen Gemeinderatsbeschluss der Stadt Oppenheim ausgesetzt?

  4. Der Beschluss verstößt gegen § 93 Gemeindeordnung, wonach der Haushalt sparsam und wirtschaftlich auszuführen ist. Der Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes ist von den Beamten (Dipl. Verwaltungswirten) der Verbandsgemeinde zu beantworten und diese sind dafür gut ausgebildet und haben Berufserfahrung. Für diese Dienstleistungen der VG zahlt die Stadt bereits eine sehr teure Verbandsumlage.
    Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes bedeutet die Entmündigung der Fachkompetenz der VG, ist gleichzeitig ein Affront gegen Herrn Penzer und dessen Verwaltung sowie skrupellose Verschwendung von Steuergeldern. Unfassbar, dass dies von einer Stadt beschlossen wird, die hoch verschuldet ist. Der Beschluss muss von Herrn Penzer nach § 42 der Gemeindeordnung ausgesetzt werden, weil er gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verstößt. Es bleibt abzuwarten, ob sich Herr Penzer dem Gesetz und dem Gemeinwohl oder mehr seinem Parteifreund Marcus Held verpflichtet fühlt.

  5. Angelika Hofmeister

    Dieser Marcus Held hat kein Unrechtsbewusstsein. Er meint nach wie vor, er ist in Oppenheim der
    Herrscher alles Reusen.Und was daran so schlimm ist, seine Genossen segnen alles ab und vertuschen weiter.
    Ja wo leben wir denn. Diesem Menschen muss man Einhalt gebieten. Wir leben in einem demokratischen
    Deutschland und nicht in einer autokratischen Türkei. Wenn die Genossen weiter Markus Held die Steigbügel halten, verlieren sie am 24.9. nicht nur die Wahl sondern auch ihr Gesicht. Und es tun sich immer mehr Abgründe auf. Auch Herr Penzer wird stillhalten . Augen zu und durch. Aber diesmal nicht. Kein vernünftig
    denkender Mensch kann diesen Marcus Held noch wählen. Auch wenn er der SPD nahe steht.
    Letzter verzweifelter Versuch: Die Brotdosen-Aktion an Grundschulen. Wie schäbig.

  6. Arthur Schopenhauer sagte einmal: Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man.

    Ja, das mit den Brotdosen; ich fühle mich, weil es ja Steuergeld sind, die da verschenkt werden, auch als einer dieser Schenker! Frau Hofmeister, wenn man kein Gewissen hat, entwickelt man ja auch kein Unrechtsbewusstsein, so einfach ist das bei Herrn Held! Sie haben recht, das Problem sind die, die ihm blind nachlaufen und alles abnicken! Und Herr Penzer, der wird nichts machen, wie bisher auch! Er sucht ja immer noch den Verräter! Besser wäre es, er würde sich um den Tatbestand des Verrats kümmern, nur, das kostet Energie und ein gewisses Maß an Intelligenz, die ich ihm abspreche, nach den Erfahrungen, die ich persönlich mit ihm gemacht habe!

    Penzer und Held leben nach dem Motto: Wer esse will, sollte den Koch nicht beleidigen!

    Gefährlich ist, den Leu zu wecken; Verderblich ist des Tigers Zahn, jedoch der schrecklichste der Schrecken, das ist der Mensch in seinem Wahn! Friedrich Schiller!

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