Landgericht Mainz: Prozess gegen Marcus Held beginnt im November

Ein Jahr lang hat man sich beim Landgericht in Mainz Zeit gelassen: Jetzt haben die Richter die Anklage gegen Oppenheims früheren Stadtbürgermeister Marcus Held zugelassen. Im November soll die Hauptverhandlung gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten beginnen. Die Vorwürfe lauten auf Untreue, Betrug, Bestechung und Bestechlichkeit. Wir dokumentieren hier den Wortlaut der Mitteilung des Landgerichts:

Eröffnung der Anklage im Verfahren gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim u.a.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Mainz hat am 01. Juli 2020 über die Eröffnung der Anklage gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim entschieden und die Anklage zum weit überwiegenden Teil wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Nachdem die Staatsanwaltschaft am 09. Juli 2019 Anklage gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim, zwei Verantwortliche eines Maklerunternehmens sowie den Geschäftsführer eines Abrissunternehmens zum Landgericht Mainz erhoben hatte, hatte dieses nunmehr in einem Zwischenverfahren über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.


Unvergessen: Helds Video aus der Reichstagskuppel, das er vor genau zwei Jahren auf Facebook veröffentlichte (zum Reinhören aufs Bild klicken). Die dreieinhalb Minuten lassen erahnen, wie dreist der SPD-Bundestagsabgeordnete jahrelang die Menschen belog (siehe auch Bericht vom 15.07.2017)

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Allein  mit der Zulassung der Anklage und der Eröffnung des Hauptverfahrens ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten in wechselnder Beteiligung begangene Vergehen der Untreue, des Betruges, der Bestechung und Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie des Verstoßes gegen das Parteiengesetz vor, wobei den beiden Verantwortlichen eines Maklerunternehmens sowie dem Geschäftsführer eines Abrissunternehmens jeweils nicht die Beteiligung an allen Fällen zur Last gelegt wird.

Im Hinblick auf folgende Vorwürfe hat das Landgericht das Hauptverfahren nicht oder abweichend von der Anklageschrift zugelassen:

  • Sofern dem früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim Vorwürfe im Zusammenhang mit der Annahme von Spenden der zwei mitbeschuldigten Verantwortlichen eines Maklerunternehmens zur Last gelegt werden, bewertet die Kammer den Sachverhalt rechtlich partiell anders als die Anklage und sieht hierbei keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz, hat die Anklage jedoch im Hinblick auf den Vorwurf der Untreue zugelassen.
  • Im Hinblick auf den Vorwurf, der dem früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Randgrundstücks der Stadt Oppenheim an einen Dritten zur Last gelegt wurde, hat das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
  • Ebenso hat das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen hinsichtlich der Vorwürfe der Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz im Zusammenhang mit den Abrissarbeiten an dem sog. Gradinger-Grundstück abgelehnt. Im Hinblick darauf wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeschuldigten, den Geschäftsführer eines Abrissunternehmens, insgesamt abgelehnt.

Im Übrigen hat das Landgericht die Anklage wie beantragt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der frühere Bürgermeister der Stadt Oppenheim sowie zwei Verantwortliche eines Maklerunternehmens werden sich daher insbesondere im Hinblick auf die Vorwürfe der Untreue, des Betruges, der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet „Krämereck-Süd“ der Stadt Oppenheim sowie in diesem Zusammenhang getätigter und angenommener Spenden verantworten müssen.

Der Beginn der Hauptverhandlung ist für Anfang November 2020 geplant.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Eröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt.

Die Mitteilung des Landgerichts kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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