Der Fall Held und die Frage: Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich?

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“: So steht es in Artikel 3.1 des Grundgesetzes, dessen 70-jähriges erfolgreiches Bestehen und Wirken wir am 23. Mai dieses Jahres völlig zurecht gefeiert haben. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – aber dann möchte man doch ergänzen: Der eine mehr, der andere weniger… Nehmen wir den Fall Marcus Held: Wir haben das Vorgehen der Justiz im Oppenheim-Skandal abgeglichen mit verschiedenen Fällen, in denen Menschen mit dem Gesetz in Konflikt gerieten. Un da gibt’s dann doch schon einige Auffälligkeiten…

Beispiel 1a

Millionenbetrüger: Nach 14 Monaten stand das Urteil fest

Am 16. Januar 2013 verbreitet Stern-online, ein Spitzenrepräsentant des Deutschen Fußballs habe bei einer Schweizer Bank einen dreistelligen Millionenbetrag versteckt. Schon zwei Monate später, am 20. März 2013, lässt die Staatsanwaltschaft das Haus von Uli Hoeneß am Tegernsee durchsuchen.

Und am 30. Juli desselben Jahren erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß.

Am 13. März 2014 verurteilte das Landgericht München II nach vier Verhandlungstagen den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Von der ersten vagen Behauptung eines investigativ arbeitenden Presseorgans bis zur Verurteilung waren gerade knapp 14 Monate vergangen.

Beispiel 1b

Fall Held: Nach zwei Jahren liegt noch keine Anklageschrift vor

Mit Datum 9. Februar 2017 erscheint ein anonymes Dossier in der Öffentlichkeit, in dem dubiose Grundstücksgeschäfte, Fälle von Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Scheingeschäfte und verschiedene Formen von Rechtsverstößen in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen der Bürgermeister Klaus Penzer, VG Rhein-Selz, und Marcus Held, Stadt Oppenheim, aufgelistet werden.

Helds Immunität als Bundestagsabgeordneter wird nach fünf Monaten, am 10.7.2017 erstmals aufgehoben, und staatsanwaltliche Ermittlungen werden eingeleitet – zunächst gegen Marcus Held, ein halbes Jahr später auch gegen Penzer.

Nach zehn Monaten, am 12.Dezember 2017, wird ein 112-seitiger Prüfbericht des Landesrechnungshofs veröffentlicht, in dem zahlreiche Rechtsverstöße konkret und dezidiert benannt, beschrieben und bewertet werden.

Die Ermittlungen gegen Held werden ein Jahr nach erscheinen des Dossiers, am 15. März 2018, um sieben Tatbestände erweitert.

Nach einem weiteren Jahr werden die Ermittlungen gegen Penzer am 22.3.2019 eingestellt.

Am 22. Mai 2019 leitet die Staatsanwaltschaft ihren Bericht zum Stand der Ermittlungen an den Bundestags-Immunitätsausschuss weiter, der einer Anklageerhebung am 6. Juni 2019 zustimmen dürfte.

Wenn nach dem 6. Juni Anklage erhoben wird, werden seit der Veröffentlichung des Dossiers  dann 28 Monate vergangen sein. Ein Urteil wird auch dann noch nicht in Sicht sein.

Beispiel 2a

CD mit Bankdaten: Der Dieb wird vom Staat reich belohnt

Im Januar 2006 kauften deutsche Behörden erstmals CDs mit bankgeheimen Informationen über Geldanlagen von Deutschen im Ausland.

2010 bezahlte das Land Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Euro für Bankdaten, die bei einer Schweizer Bank gestohlen oder veruntreut worden waren.

Im April 2013 belohnt das Land Rheinland-Pfalz das fragwürdige Beschaffen und Weiterleiten vertraulicher Bankdaten mit vier Millionen Euro. Das Datenmaterial wird Grundlage für die Ermittlung zahlreicher Steuervergehen, zur Überführung und Verurteilung von Steuerhinterziehern.

Das Bundesverfassungsgericht bewertete das Verwerten der gestohlenen Daten durch deutsche Finanzbehörden als rechtmäßig, da der Datendiebstahl nicht dem deutschen Staat anzulasten sei.

Beispiel 2b

Fall Held: Gegen den Whistleblower wird noch immer ermittelt

Am 8. Mai 2017 erstattet VG-Bürgermeister Klaus Penzer Anzeige gegen den unbekannten Whistleblower, der mit seinem Dossier („Memorandum“) eine große Zahl an Fällen von Amtsmissbrauch, Selbstbereicherung, Willkür im Amt usw. öffentlich gemacht und damit das Tätigwerden von Rechnungshof und Staatsanwaltschaft überhaupt erst auslöste. Der Vorwurf lautete Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Ausspähen von Daten (§§ 202 a, 202 b StGB), Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) und Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB).

Mitte Oktober 2017 durchsuchte die Mainzer Kriminalpolizei auf Veranlassung Penzers das Verwaltungsgebäude der VG Rhein-Selz auf versteckte Abhörgeräte.

Die Fahndung nach dem Whisteblower, dessen Verdienst es vor allem ist, dass in der Stadt Oppenheim und in der VG Rhein-Selz das Potentat zweier Vertreter des Provinz-Absolutismus beendet und dem Wiedereinzug von Recht und Gesetz der Boden bereitet wurde, geht unverdrossen weiter, jetzt schon im zweiten Jahr. Die Staatsanwaltschaft teilte in diesen Tagen mit, dass die Ermittlungen zwar weitgehend abgeschlossen seien: „Es sind indes noch gesetzlich vorgesehen Anhörungen durchzuführen. Etwaige Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren bleiben abzuwarten und wären in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.“ Es kann also noch ein wenig dauern.

Beispiel 3a

Hohe Strafe für versehentlich zu Unrecht bezogene Leistung

Frau Wagner (Name geändert) war bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet. Sie hat dann eine Beschäftigung aufgenommen. Die Vorgesetzte teilte ihr mit, sie müsse sich nicht bei der Arbeitsagentur als “wieder arbeitend” melden, da sie das tun würde.

Frau Wagner hat sich naiver Weise darauf verlassen.

Die Vorgesetzte vergaß die Meldung, und Frau Wagner bezog für ca. zwei Wochen zu unrecht Arbeitslosengeld. Einige Zeit später stand das Zollamt bei Frau Wagner vor der Tür, um die Forderung „einzutreiben“. Frau Wagner musste zahlen – über 100,00 € mehr als die zu unrecht bezogene Leistung.

Ein halbes Jahr später erhält Frau Wagner noch einen Strafbefehl, in dem es heißt, sie habe die Leistung unrechtmäßig bezogen  und für sich verbraucht. Sie wird des Betrugs beschuldigt und soll eine Geldstrafe leisten. („Strafbefehl wegen Betrugs trotz Rückerstattung“, nach www.123recht.de)

Beispiel 3b

Fall Penzer: Stadt und Verbandsgemeinde bleiben auf Schaden sitzen

Der Prüfberichts des Landesrechnungshofs (LRH) rügt auf S. 17 ff, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Selz (früher VG Nierstein-Oppenheim) in 23 Dienstjahren insgesamt sieben Neuwagen für den VG-Bürgermeister anschaffte, also ungefähr alle drei Jahre eine neue Karosse für den Chef. Zuletzt ein schnittiger Audi A3, der laut Hersteller „mit muskulös gespannten Flächen Selbstbewusstsein ausstrahlt“.  Der Chef fuhr somit standesgemäß, aber noch dazu auch kostenfrei, ohne Fahrtenbuch, ohne irgendeine Art von Reglementierung der Privatnutzung.

Der LRH kritisiert den Vorgang über mehrere Seiten und fasst schließlich zusammen: „rechtswidrig“.

Der Bürgermeister handelte somit gegen geltendes Recht. Den damit erzielten geldwerten Vorteil beziffert der LRH für die Zeit ab 2014 mit 6.526,00 Euro, die Penzer zurückzuzahlen habe. Penzer zahlt den Betrag. Den sich gegönnten Vorteil in den zwanzig Jahren davor interessiert ihn nicht mehr und offenbar auch sonst niemanden. Doch damit nicht genug:

In sechs Fällen soll Penzer, so der LRH-Bericht, „trotz Kenntnis des fehlenden Nachweises der Rechtsgrundlagen“ die Rechnungen von Maklern gegengezeichnet haben „und so deren Begleichung ohne Rechtsgrund veranlasst haben, wodurch der Stadt Oppenheim ein Schaden in Höhe von 90.783 Euro entstanden sein soll“.

Nicht so schlimm. Die Staatsanwaltschaft hat die Akte Penzer geschlossen. Kein Strafbefehl.

Beispiel 4a

Wer krank ist und einen Fehler macht, kriegt kein Geld

Trotz Krankheit wird bei vielen PatientInnen die Zahlung des Krankengelds (70 Prozent des Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts) eingestellt. Formale Lücken in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind häufig der Grund. Eine nicht erfüllte sogenannte Mitwirkungspflicht, ein verpasster oder ein nicht dokumentierter Arzttermin können da schon ausreichen.

Die Zahl der Beratungen wegen Problemen mit dem Krankengeld bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) lag im Jahr 2017 bei 14.334. Nicht selten werden Patienten, die Krankengeld beziehen, von ihrer Krankenkasse einseitig für arbeitsfähig erklärt und die Zahlung damit eingestellt. Dagegen kann Einspruch erhoben werden werden. Bis darüber entschieden ist, gibt es aber kein Krankengeld.

Beispiel 4b

Fall Held: Kranker Politiker kassiert 15.000 Euro im Monat, plus Extras

Mit Wirkung zum 5. März 2018 trat der damalige Oppenheimer Stadtbürgermeister Marcus Held von allen seinen Ämtern und Posten in Oppenheim und der VG Rhein-Selz zurück, nachdem er krankheitsbedingt bereits Wochen vorher seinen Aufgaben nicht mehr nachkam. Die rätselhafte Krankheit, die bis heute anhält, hindert Held auch daran, sein Bundestagsmandat in Berlin und im Wahlkreis auszuüben. Es ruhe, heißt es.

Seit nunmehr 15 Monaten ist Marcus Held krank. Krankengeld bezieht er nicht, sondern die volle Summe aus rund 10.000 Euro Diäten und 4.300 Euro steuerfreier Kostenpauschale monatlich. Er erwirbt Monat für Monat Pensionsansprüche ohne einen Cent Beitrag dafür zu zahlen. Büro, Mitarbeiter, Büroausstattung, Bahnreisen zahlt der Bundestag oben drauf.

Wird wirklich immer nach gleichen Maßstäben vorgegangen?

Vier Beispiele, die zumindest die Frage aufwerfen, ob der hohe Anspruch, den Artikel 3.1 des Grundgesetzes formuliert, in der praktischen Umsetzung möglicherweise nicht immer erfüllt wird. Zumindest muss das der Nichtjurist mit dem gesunden Menschenverstand gelegentlich so empfinden.

Ein Verfahren gegen einen Prominenten, der von Fußballfans in ganze Deutschland verehrt oder gehasst wird, wird vom ersten Verdacht bis zur Verurteilung in 14 Monaten durchgezogen. Das Fehlverhalten eines ehemaligen Bürgermeisters Marcus Held liegt trotz umfassender Dokumentation in einem Bericht des Landesrechnungshofs nach fast zwei Jahren noch immer bei der Staatsanwaltschaft, während der mutmaßliche Rechtsbrecher unbehelligt und gut alimentiert in seiner Hängematte schaukelt.

Da drängen sich Zweifel auf, ob hier nach gleichen Maßstäben vorgegangen wird.

Der Mitarbeiter einer kommunalen Verwaltung muss feststellen, dass ein Stadtbürgermeister zweifelhafte Grundstücksgeschäfte macht, die von der VG durchgewunken werden, und dass willkürliche und rechtswidrige Handlungen vorliegen, die für Stadt und VG erheblichen finanziellen Schaden zur Folge haben: Was soll er dann tun? Er muss abwägen: Hier seine Pflicht zur vertraulichen Behandlung  von Verwaltungsvorgängen und zur Bewahrung von Dienstgeheimnissen. Da das damit einhergehende Inkaufnehmen von Rechtsverstößen und strafbaren Handlungen im Amt und einer Verletzung des Dienstrechts, ohne die Verfolgung und Ahndung der beobachteten Rechtsverstöße nicht möglich ist.

Eine ähnliche Abwägung nahmen Zoll- und Finanzbehörden vor, bevor sie CDs, die nachweislich Hehlerware darstellten, für viel Geld, das nachweislich Dieben zufloss, aufkauften, um damit Steuerstraftaten aufzudecken, Steuerbetrüger zu entlarven und dem Fiskus vorenthaltene Einnahmen einzutreiben.

In beiden Fällen wurde ein vergleichsweise geringfügiger Rechtsverstoß in Kauf genommen, um einen massiven Rechtsverstoß verfolgen zu können.

Der Bürger wird bestraft. Warum bleibt der Amtsträger straffrei?

Wenn ein Bürger einen formalen Fehler begeht und dadurch einen Vorteil erlangt, indem ihm z.B. eine Geldleistung zufloss, die ihm nicht zustand, reicht es dem Rechtsstaat nicht, wenn die unrechtmäßig bezogene Geldleistung zurückerstattet wird. Dem Gesetz wird damit Genüge getan, dass das Fehlverhalten auch noch bestraft wird.

Wenn aber ein Amtsträger erwiesenermaßen einen Vorteil durch Fehlverhalten erzielt, bleibt er nicht nur straffrei, sondern muss auch nur einen Teil des unrechtmäßig genossenen Vorteils zurück erstatten.

Wer versteht das?

Wenn ein Arbeitnehmer schon einmal in der Situation war, auf Krankengeld angewiesen zu sein, weiß er ganz genau, was das an Einschränkung bedeutet, wie man sich kontrolliert und gar unter Druck gesetzt fühlt und dass man alles dafür tut, schnellstmöglich wieder einsatz- und arbeitsfähig zu sein.

Dass es in Deutschland aber möglich ist, monatelang krank geschrieben zu sein und keinerlei Einbußen zu haben, sogar Entschädigung für nicht geleisteten Aufwand zu erhalten, nicht von der Krankenkasse streng beobachtet zu werden, keinen Termin beim Amtsarzt fürchten zu müssen und gänzlich unbeschwert und mit jeder Menge Freizeit seinen fremdfinanzierten Wohlstand genießen zu können, kann jemand, der schon einmal von Krankengeld leben musste, nur sehr, sehr schwer nachvollziehen.

Auch wenn vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.

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