Wir sind den dritten Tag in Krämereck-Süd, und dann soll’s auch erst einmal gut gewesen sein mit den Geschichten über die dubiosen Geschäfte des Marcus Held in diesem Baugebiet. Dafür kommt’s heute noch mal richtig dicke: Wie der Oppenheimer Stadtbürgermeister hier mit städtischem Geld um sich geworfen hat – das ist wirklich völlig abgefahren!
Jenseits aller finanziellen Verwerflichkeiten – Marcus Held, dem immer wieder die rücksichtslose Spaltung der Stadtgesellschaft nachgesagt wird, muss sich hier auch diesem Vorwurf stellen: Mit seiner Politik des Verteilens von finanziellen Vergünstigungen an bestimmte Bürger mag er sich persönlich Freunde und Wohlgefallen erkaufen können. Aber zugleich düngt er den Boden des kleinen Gemeinwesens für Neid und Missgunst unter benachbarten Menschen, die nie verstehen werden, warum nur die einen bekommen, sie selbst aber nicht.
Es geht um Preisnachlässe für Baugrundstücke in Krämereck-Süd, die Held von eigenen Gnaden gewährte, ohne den zuständigen Stadtrat einzuweihen, geschweige denn entscheiden zu lassen. Helds Eigenmächtigkeiten sind nur schwer erklärlich und in der Summe derart gravierend, dass der Landesrechnungshof (LRH) ihnen einen eigenen Abschnitt in seinem Entwurf der Prüfmitteilungen gewidmet hat.
Grundsätzlich galt, das war vom verantwortlichen Stadtparlament so festgelegt: In Krämereck-Süd sollte der Quadratmeter für Wohngrundstücke mindestens 280 Euro kosten, für Bauplätze im Gewerbegebiet mindestens 140 Euro. Mehr durfte jeder Bauherr natürlich gerne zahlen. Aber keinesfalls weniger.
Tatsächlich hat Stadtbürgermeister Marcus Held etlichen Grundstückskäufern mehr Geld abgeknöpft – einigen 300 Euro, anderen sogar 320 Euro. Das war sicherlich zum Nutzen der Stadt, doch nach welchen Kriterien er vorging, das hat er nirgendwo hinterlegt. Hat er Freunde begünstigt? Hat er Nicht-Parteimitglieder benachteiligt? Das wissen wir nicht, das müssen wir hier offen lassen.
Fest steht dafür, dass Held einigen Grundstückskäufern entgegen gekommen ist und ihnen Baugrundstücke teilweise deutlich unter dem vom Stadtrat festgesetzten Mindestpreis überließ. Die Prüfer des Landesrechnungshofes benutzen in ihrem Bericht mehrmals das nicht sonderlich geläufige, aber sehr klangstarke Wort „Verschleuderungsverbot“. Sie beziehen sich dabei auf § 79 der Gemeindeordnung, in dem festgehalten ist, dass eine Stadt ihre Vermögensgegenstände in der Regel nur zum Verkaufswert veräußern darf.
Marcus Held hat sich nicht daran gehalten. Er hat eigenmächtig drei Grundstückskäufern bessere Konditionen geboten, als der Stadtrat vorgegeben hatte.
1. Fall: 1.200 Schaden für die Stadt
Den Bauplatz für ein Wohnhaus gab Held für 277 Euro pro Quadratmeter ab. Seine Begründung: Das Grundstück liege an einem Spielplatz, andere Interessenten habe es nicht gegeben.
Das klingt fast wie eine Petitesse angesichts des vom Stadtrat festgelegten Mindestkaufpreises von 280 Euro.
Die Rechnungsprüfer allerdings sagen: Dem unmittelbaren Grundstücksnachbarn hat Marcus Held 300 Euro pro Quadratmeter abgeknöpft. Es sei deshalb keineswegs nachvollziehbar, warum er die angrenzenden 415 Quadratmeter nicht für den gleichen Preis, mindestens aber für die vorgegebenen 280 Euro verkauft hat.
Schaden für die Stadt in diesem Fall: jedenfalls 1.200 Euro.
2. Fall: 11.700 Euro Schaden für die Stadt
Im Gewerbegebiet verkaufte er zwei Grundstücke von jeweils rund 1.170 Quadratmeter an einen jungen Unternehmer für 135 (statt der vorgegebenen 140 Euro): Den Preisnachlass habe er unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung eingeräumt, sagte Held später.
Die Rechnungsprüfer sagen dazu: Natürlich kann eine Stadt aus Gründen der Wirtschaftsförderung einem Unternehmer günstiges Bauland überlassen. Aber dazu bedürfe es in jedem Fall einer Genehmigung des Stadtrates, der hier nicht einmal gefragt wurde.
Schaden für die Stadt in diesen beiden Fällen: 11.700 Euro.
3. Fall: 52.979 Euro Schaden für die Stadt
Diesen dritten Schadenfall haben wir ausführlich beschrieben in der Geschichte „Frau S. trifft Spendierhose“: Die Ehefrau eines Dienheimer Autohaus-Besitzers hatte ein 1.807 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück gekauft. Wenig später sollte angeblich – so erzählte Marcus Held später – in der Nähe eine neue Polizeistation gebaut werden, für die über das Firmengelände des Autohändlers eine Notausfahrt hätte gebaut werden sollen.
Die Frau musste 307 Quadratmeter wieder zurückgeben. Als Gegenleistung für angeblich bereits angefallene Planungskosten überließ ihr der Stadtbürgermeister die 1500 Quadratmeter für je 130 Euro.
Schaden für die Stadt: 15.000 Euro.
Dann – so erzählte Held später – seien die Polizei-Pläne geplatzt, die 307 Quadratmeter waren plötzlich wieder frei. Held überließ sie der Frau für einen runden Preis: 5000 Euro. Macht einen Quadratmeterpreis von 16,29 Euro.
Schaden für die Stadt: 37.979 Euro.
Die Rechnungsprüfer hatten wohl Zweifel an dieser Geschichte, sie verlangten Nachweise von den Umplanungskosten. Eine entsprechende Frage, heißt es in den Prüfmitteilungen, sei unbeantwortet geblieben. Nicht nur deshalb zeigen sie wenig Verständnis für den im ersten Schritt eingeräumten 15.000-Euro-Nachlass: „Ein Rechtsgrund für eine weitergehende städtische Beteiligung an Umplanungskosten bestand nicht. Planungen vor endgültigem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages fallen grundsätzlich in die Risikosphäre des Käufers und begründen keine Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss.“
Die Abgabe der 307 Quadrater für nur 5000 Euro nennen die Rechnungsprüfer unmissverständlich einen „Verstoß gegen das Verschleuderungsverbot“. Auch wenn’s ein Restgrundstück war: Eine Reduzierung des Kaufpreises auf zwölf Prozent vom Verkehrswert sei „wirtschaftlich nicht gerechtfertigt“ gewesen.
Mitte dieses Jahres gab Marcus Held im Stadtrat bekannt, dass Frau S. die 307 Quadratmeter an die Stadt zurück gegeben habe – und auch die Kosten der Rückübertragung übernehme – möglicherweise auch unter dem Eindruck, dass der Rechnungshof die Frage aufgeworfen hat, dass der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verschleuderungsverbot nichtig sein könnte. Offensichtlich war die Frau jedenfalls nur noch genervt vom öffentlichen Rummel um die angeblich uneigennützigen „Geschenke“ des Stadtbürgermeisters.
Was war mit den Wohltaten wirklich bezweckt?
Marcus Held hat zum Thema „Preisermäßigungen“ eine Stellungnahme erarbeitet, der er eine Übersicht mit allen verkauften Grundstücken beifügte – mit Grundstücksgröße, Soll- und Ist-Preis sowie Differenzbetrag. Danach erwirtschaftete er durch teils erhöhte Verkaufspreise ein Plus von 458.630 Euro für die Stadtkasse. Er schreibt: „Im Sinne einer Gesamtbetrachtung der Preisabwicklung ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der beschlusskonformen summenmäßigen Unterschreitung der Mindestverkaufspreise in Höhe von insgesamt 65.909,00 € Mehrerlöse durch entsprechendes Überschreiten der Mindestverkaufspreises i.H.v. 458.000 € gegenüberstehen.“
Soll wohl heißen: Es macht doch gar nichts, wenn ich als Stadtbürgermeister ein paar Vergünstigungen zu Lasten der Stadtkasse gewähre und städtische Vermögensgegenstände unter Wert abgebe – wenn ich am Ende durch anderorts erzielte Gewinne für Ausgleich sorgen kann.
Ein solches Verständnis vom Vermögenswalter des Gemeinwesens? Noch dazu eines maroden Gemeinwesens mit (so der Rechnungshof) „desolater Haushaltslage“?
Als Stadtbürgermeister unterliegt Held einer Vermögensbetreuungspflicht für die Stadt Oppenheim, hat Verluste zu vermeiden und jedwede Gewinne bestmöglich für das Gemeinwesen zu realisieren. Von seiner Vorbildrolle als Bundestagsabgeordneter ganz zu schweigen. Von ihm, dem Volljuristen, soll die Öffentlichkeit (und ihr Sachwalter: der Rechnungshof) sich nun sagen lassen: Bewusst herbeigeführte Verluste der Stadt Oppenheim von (allein an dieser Stelle) mehr als 65.000 Euro sind Peanuts, nicht der Rede wert „im Sinne einer Gesamtbetrachtung“?
Mitnichten. Und auch hier fragen wir: Was war mit den Wohltaten für einige wenige denn wirklich bezweckt?
Prolog:
Da erinnern wir uns wieder: Im zeitlichen Zusammenhang mit der Verschleuderung des 307 Quadratmeter großen Areals an die Ehefrau eines Autohändlers nahm Helds Ehefrau einen Fahrzeugwechsel vor. Das neue Fahrzeug verfügt über einen Kennzeichenträger jenes Autohändlers. Held selbst negiert eine Geschäftsbeziehung: Monate nach Bekanntwerden der Beobachtung ließ er sich ein, das Fahrzeug stamme von einem Autohändler in Brandenburg. Was denn sonst?