Also doch – jetzt ist es sogar amtlich: Die Staatsanwaltschaft lässt im Oppenheim-Skandal erste Durchsuchungen machen! In einer soeben veröffentlichten Mitteilung der Mainzer Strafverfolgungsbehörde heißt es, „aufgrund richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Mainz“ würden das Oppenheimer Rathaus, ein Steuerberaterbüro in Oppenheim sowie die Geschäftsräume einer Immobilien-Vermittlungs-GmbH in Nackenheim durchsucht. Es geht um den Verdacht gewerbsmäßigen Betruges: Die Stadt soll um mehr als 200.000 Euro geschädigt worden sein.
Mehrere Staatsanwälte aus Mainz sowie Kriminalbeamte des Kommissariats zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sind am heutigen Donnerstag im Einsatz – im Rathaus an der Merianstraße, bei einem Steuerberater sowie in Nackenheim in einem Immobilienbüro.
Das gegen Stadtbürgermeister Marcus Held geführte Ermittlungsverfahren richte sich, so die Staatsanwaltschaft, inzwischen gegen zwei weitere Personen, die im Verdacht der Untreue und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen zum Nachteil der Stadt Oppenheim stünden. Konkret geht es um Maklerprovisionen im Baugebiet Krämereck Süd, die von der Stadt zu Unrecht gezahlt wurden. Mutmaßlicher Schaden für die Stadt Oppenheim: 205.000 Euro.
Gestern war die Immunität des SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held im Deutschen Bundestag erneut aufgehoben worden. Zugleich hatte der Bundestag den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse gegen Marcus Held, wie berichtet, genehmigt.
Die heutige Mitteilung, die von der Leitenden Oberstaatsanwältin Andrea Keller unterzeichnet ist, veröffentlichen wir zur Dokumentation im Wortlaut:
In dem Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Oppenheim werden am 23. November 2017 aufgrund richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Mainz vom 11. und 21. August 2017 die Geschäfts- und Nebenräume des Rathauses in Oppenheim sowie die Geschäfts- und Nebenräume einer Immobilien-Vermittlungs-GmbH in Nackenheim nach § 103 Strafprozessordnung durchsucht.
Weiter erfolgt nach § 102 Strafprozessordnung die Durchsuchung der Geschäftsräume eines Steuerberaterbüros in Oppenheim. Das gegen den Bürgermeister der Stadt Oppenheim geführte Ermittlungsverfahren richtet sich insoweit inzwischen gegen zwei weitere Personen, die im Verdacht der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch) in zehn Fällen zum Nachteil der Stadt Oppenheim stehen. Der Schaden für die Stadt Oppenheim soll sich durch die rechtsgrundlose Übernahme von Maklergebühren für die Vermittlung von Grundstücken im Baugebiet „Am Krämereck-Süd“ in Oppenheim auf insgesamt 205.500 Euro belaufen.
Mit der Durchsuchung sind Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Mainz sowie Beamtinnen und Beamte des Kommissariats zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Mainz befasst.
Nach Ziffern 192 Abs.1, 192a Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren der Deutsche Bundestag um Genehmigung der Durchführung der genannten Durchsuchungsmaßnahmen ersucht. Dem wurde am 22. November 2017 entsprochen.
Die vollständige Mitteilung, der auch die Rechtsvorschriften beigefügt sind, finden Sie auch auf der Internetseite der Mainzer Justizbehörden (hier).