Bundestag genehmigt Durchsuchung bei Held

Der Deutsche Bundestag hat heute in Berlin genehmigt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz bei Oppenheims Stadtbürgermeister Marcus Held  Durchsuchungen machen darf. Wir hatten versprochen, unsere Berichterstattung zu diesem Thema zeitnah zu aktualisieren – hier das erste Update. 

Nein, es hat – anders als wir berichtet hatten – heute keine Razzia bei Marcus Held gegeben.

Und ja, der Bundestag hat sich noch einmal mit der Causa Held beschäftigen müssen: Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte eine Genehmigung für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen beantragt – und der Bundestag stimmte zu, einstimmig.

Das sind die wichtigsten lokalen News an diesem Tag, an dem sich das höchste deutsche Parlament erneut mit den Vorgängen im kleinen rheinhessischen Oppenheim beschäftigen musste. Es war 13.15 Uhr, es war nur ein recht kurzer Augenblick, der Fall war auch unstrittig:

Gegen Bundestagsabgeordnete darf, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft auch bei schwerwiegenden Rechtsverstößen nicht ohne weiteres tätig werden. Für die Ermittlungen gegen Marcus Held wurde seine Immunität  bereits vor einigen Monaten auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben; damals lautete die offizielle Mitteilung der Strafverfolgungsbehörde ganz lapidar:

„Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt Oppenheim“.

Heute lautet die Formulierung völlig anders, sie lässt den Schluss zu, dass die Mainzer Strafverfolgungsbehörde die Ermittlungen intensivieren will, eventuell sogar Durchsuchungen von Helds Wohn- und Arbeitsräumen plant. Aber auch dafür muss sich die Staatsanwaltschaft zuvor eine Genehmigung vom Deutschen Bundestag einholen. Der entsprechende Antrag findet sich in der  Bundestags-Drucksache mit der Nummer 19/90, diese stammt vom heutigen 22. November 2017 und trägt die  Überschrift:

Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse.

Mit dem Antrag beschäftigte sich heute morgen zunächst der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Unterzeichnet haben ihn die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) und Dr. Johann David Wadephul (CDU). Wir dokumentieren den Beschlussvorschlag im Wortlaut:

Die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Marcus Held gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. September 2017 – II B 1 zu 1044/1 E (202) – 21 817/2017 – sowie Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin in Mainz vom 7. November 2017 wird erteilt; es ist gemäß Nummer 5 des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT) zu verfahren.

Um 13.15 Uhr wurde der Antrag in der 3. Sitzung des Deutschen Bundestags angenommen.

Kurze Zeit später meldeten sich Leser bei uns, dass im Oppenheimer Privathaus Held eine Durchsuchung stattfinde. Diese Information war nicht richtig; die AZ stellte auf ihrer Internetseite umgehend richtig:

Verwirrung im Fall Held: Keine Spur von Razzia in Oppenheim

Die Staatsanwaltschaft in Mainz selbst will sich zu ihrem weiteren Vorgehen derzeit verständlicher Weise nicht näher äußern. Ausdrücklich heißt es, man wolle die weiteren Ermittlungen nicht gefährden.

Auf Anfrage teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am späten Nachmittag mit:

Zutreffend ist, dass sich der Deutsche Bundestag mit Immunitätsfragen in dem Verfahren befasst hat, auch vor dem Hintergrund, dass sich der Deutsche Bundestag neu konstituiert hat. Zu ggf. weiteren (geplanten) Maßnahmen in dem Verfahren erfolgt zu gegebener Zeit eine Presseerklärung. Weitere Ausführungen kann ich derzeit nicht machen, ohne Ermittlungen zu gefährden. Ich bitte insoweit um Verständnis.

Inzwischen berichten bundesweit weitere Medien, dass der Bundestag die Immunität des Oppenheimer SPD-Abgeordneten aufgehoben habe. Marcus Held selbst soll dazu gesagt haben, dieses Vorgehen sei nach der neuen Konstituierung des Bundestages nötig geworden, damit die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen ihn fortsetzen könne. Zu möglichen Durchsuchungen, die im Beschluss des Bundestages diesmal – im Unterschied zur Immunitätsaufhebung im Sommer – ausdrücklich genannt werden, finden sich in den Medienberichten bisher noch keine Held-Äußerungen.

Am Nachmittag wurde schließlich in Berlin ein weiteres Dokument vom Deutschen Bundestag veröffentlicht: Darin wird erklärend mitgeteilt, dass eine Razzia bei einem Parlamentarier nur dann stattfinden dürfe, wenn ein weiterer Bundestagsabgeordneter zugegen sei. Unter der Titelzeile „Vollzug gerichtlicher Beschlüsse genehmigt“  heißt es weiter:

Ist der Vollzug einer angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme gegen ein Mitglied des Bundestages genehmigt, ist der Präsident beauftragt, die Genehmigung mit der Auflage zu verbinden, dass beim Vollzug der Zwangsmaßnahme ein anderes Mitglied des Bundestages und – falls die Vollstreckung in Räumen des Bundestages erfolgen soll – ein zusätzlicher Vertreter des Präsidenten anwesend sind; das Mitglied des Bundestages benennt der Präsident im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Fraktion des Mitgliedes des Bundestages, gegen das der Vollzug von Zwangsmaßnahmen genehmigt ist.“ (vom/22.11.2017)

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Hinweis: In der ersten Fassung dieses Berichts lautete die Überschrift: „Staatsanwaltschaft: Razzia bei Marcus Held!“ Weil das missverständlich formuliert war, haben wir die Headline geändert.

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