Tourismus GmbH: Marcus Held droht tiefer Absturz

Jetzt also doch: Die Stadt Oppenheim bessert bei der Tourismus GmbH nach. Die mehrheitlich stadtfremde Gesellschaft beutet seit Jahren ohne Rechtsgrundlage eine städtische Geldquelle aus – das hatten wir hier vor sechs Wochen aufgedeckt. Und wir hatten auch geschrieben, dass es sich um einen weiteren Fall von Untreue handeln dürfte, wofür sich die Staatsanwaltschaft interessieren könnte. Jetzt will die Stadtspitze nachbessern – Marcus Held droht trotzdem ein tiefer Absturz.

Wenn die Aussage eines Beweises bedürfte, dass Oppenheims SPD-Stadtbürgermeister mit falschen Informationen agiert – hier ist er:

„Gezielte Stimmungsmache am Beispiel der Tourismus GmbH“ lautete eine Überschrift in dem SPD-Blättchen, das er kürzlich an die Haushalte seiner Stadt und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz verteilen ließ. Ein „angeblich neutraler Journalist“ verbreite „seit Wochen unsachliche und zum Teil auch geschäftsschädigende sowie persönlich diffamierende Darstellungen“, wütete Marcus Held, und er steigerte sich immer mehr in Rage: „An der Stimmungsmache gegen die hervorragend funktionierende Tourismus GmbH in Oppenheim wird nach Auffassung der Verantwortlichen deutlich, wie von interessierter Seite durch den angeblichen Journalisten…“ usw. usf.

Genug der Tiraden! Inzwischen steht fest: Die maßlosen Attacken des SPD-Politikers waren bar jeder Substanz, seine Ausfälle einmal mehr nur heiße Luft. Die kritischen Anmerkungen des „angeblichen Journalisten“ zur Tourismus GmbH haben sich dagegen als vollauf berechtigt erwiesen; jetzt wurde bekannt:

Die Stadtführung ist gerade intensiv mit „Reparaturarbeiten“ bei der Tourismus GmbH beschäftigt. Die Missstände in dem Firmenkonstrukt, die auf dieser Webseite erstmals beschrieben wurden, sollen schnellstens beseitigt werden – nach Möglichkeit geräuschlos. Entsprechende Papiere sind bei der Verwaltung in Arbeit, demnächst sollen sie den Rathaus-Politikern zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die inhaltliche Arbeit der Tourismus GmbH war, anders als Marcus Held immer wieder zu suggerieren versucht, auf dieser Webseite nie kritisiert worden (wobei inzwischen ernsthafte Zweifel an Helds Darstellung bestehen, dass die GmbH erfolgreich arbeite: die objektiven Zahlen, insbesondere der hohe Personalaufwand, sprechen eine gänzlich andere Sprache).

Auf dieser Webseite war vielmehr erstmals öffentlich gemacht worden, wer wirklich hinter der Tourismus GmbH steht: Der Stadt Oppenheim gehören nur 49 Prozent, sie besitzt damit nicht die Mehrheit. 51 Prozent der Anteile haben hinlänglich bekannte Held-Freunde und einige Unternehmer unter sich aufgeteilt – wogegen man nichts einwenden könnte, wenn die Herrschaften von ehrlichem Bemühen getrieben wären, die Stadt mit eigenen Gesellschafterbeiträgen voranzubringen.

Sie haben allerdings einen schwerwiegenden Fehler gemacht, auch das wurde auf dieser Webseite aufgedeckt: Ihre Firma kassiert „einfach so“ die Eintrittsgelder aus dem städtischen Kellerlabyrinth-System. Jedes Jahr fließen auf diese Weise mehr als 200.000 Euro, die eigentlich der Stadtkasse zustehen, in die mehrheitlich private GmbH, ohne dass der verantwortliche Stadtrat das genehmigt hätte. Das ist rechtswidrig!

Auf welcher Grundlage behält die GmbH die städtischen Gelder ein? Das hatte der Autor dieser Webseite von den Verantwortlichen im Oppenheimer Rathaus wissen wollen. Hansjürgen Bodderas, Erster Beigeordneter und trotz null Erfahrung im Tourismusgeschäft inzwischen als Tourismus-GmbH-Geschäftsführer mit einem üppigen 70.000-Euro-Vertrag ausgestattet, antwortete auf die Frage erst gar nicht.

Helmut Krethe, als Tourismus-Beigeordneter politisch (mit-)verantwortlich, schrieb trotz angeblich juristischer Studienzeit allen Ernstes: „Ein gesonderter Stadtratsbeschluss, mit dem explizit erklärt wird, dass die Eintrittsgelder für die Führungen von der GmbH vereinnahmt werden dürfen, gibt es nicht und dieser ist rechtlich auch nicht erforderlich.“

Das ist falsch, und das wird man auch den Zuständigen im Oppenheimer Rathaus inzwischen in aller Deutlichkeit beigebracht haben. Marcus Held, der als verantwortlich für das Firmenkonstrukt gilt, dürfte zudem die eigentliche Brisanz erkannt haben, die unmittelbar seine Person betrifft: Ein Jurist bezeichnete die nicht genehmigte Verwertung städtischen Vermögens vorbei an der Stadtkasse als „treuwidrige Beschädigung städtischen Vermögens“. Dabei treffe den Stadtbürgermeister im Verhältnis zur Stadt eine Vermögensbetreuungspflicht. „Deren Verletzung wäre nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch ein Fall von Untreue.“ Womöglich der nächste Fall – zusätzlich zu denen, die bereits Gegenstand des anhängigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sind.

Hat Marcus Held, der sich auf dem Wahlzettel als „Volljurist“ darstellt, das alles wirklich nicht gewusst? Oder hat er geglaubt, dass nie einer hinter die Kulissen gucken werde? Hat er darauf gesetzt, dass die Machenschaften nie durchschaut würden?

Nachdem die ganze Sache aufgeflogen ist, wütete er zunächst lautstark – und reagierte dann klammheimlich:

Am Montag nächster Woche, 18. September, tagt im Rathaus an der Merianstrasse der Ausschuss für Altstadtentwicklung, Tourismus und Wirtschaftsförderung. Beginn ist um 19.45 Uhr. Und was lesen wir unter Punkt 2 der Tagesordnung: „Entwurf eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Oppenheim und der Tourismus GmbH“.

Geht doch! Helmut Krethe, der eben noch behauptet hatte, ein solcher Vertrag sei nicht notwendig, arbeitet derzeit einen Entwurf für genau einen solchen Vertrag aus, um diesen dann nächste Woche den lokalen Politikern vorzulegen. Die Arbeit der Tourismus GmbH soll wohl doch noch auf eine vertraglich saubere Basis gestellt werden. Im fünften Jahr des Firmen-Bestehens.

Es wird interessant werden zu beobachten, was am Ende in dem Vertragswerk stehen wird. Werden die Einnahmen aus dem Kellerlabyrinth-System der mehrheitlich privat geführten Gesellschaft weiterhin zum Nulltarif überlassen? Oder wird die Stadt – wie eigentlich üblich – eine angemessene Nutzungsentschädigung von der Tourismus GmbH bekommen?

Genau das hatte Ende vergangenen Jahres AL-Chef Raimund Darmstadt im Stadtrat gefordert: Die GmbH solle 30.000 Euro jährlich an die Stadtkasse überweisen, als Nutzungspauschale. Doch im Rathaus-Parlament werden Vorschläge der kleinen AL-Fraktion in der Regel abgeblockt, selbst wenn sie vernünftig sind. Die SPD stimmte mit der CDU – gegen den Antrag.

Der AL-Chef hatte auch vorgeschlagen, dass man die zwei Tourismus-Mitarbeiter, die noch auf Kosten der Stadtkasse beschäftigt werden, bei der GmbH einstellen sollte. Einsparung für die Stadt: 70.000 Euro. Abgelehnt.

Und dann beantragte Darmstadt, dass die GmbH von ihren Gewinnen jährlich 5000 Euro an die Stadtkasse überweisen soll. Ebenfalls: abgelehnt.

Es gibt allerdings dann noch ein Thema, und da kann’s richtig spannend werden: Die Tourismus GmbH behielt in den Jahren ihres Bestehens insgesamt rund eine Million Euro aus den Eintrittsgeldern der Kellerführungen ein. Einfach so, ohne dass der Stadtrat das genehmigt hätte.

Juristen sprechen von einer ungerechtfertigten Bereicherung der GmbH zu Lasten der Stadt (Paragraf 812 BGB). Sie sagen auch, das rechtsgrundlos (= vertragslos) Erlangte sei wieder herauszugeben.

Die Stadt Oppenheim – vertreten durch ihren Stadtbürgermeister Marcus Held – muss demnach jetzt alles daran setzen, dass die GmbH die Gelder der zurückliegenden Jahre zurückzahlt.

Sollte die Rückforderung der Stadt scheitern, weil die GmbH diese Zahlungsverpflichtungen nicht bedienen kann: Dann wäre das städtische Vermögen irreversibel beschädigt.

Aber selbst wenn die GmbH den Gegenwert der gezogenen Nutzungen zurückzahlen könnte: Die anzunehmende Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht zum Nachteil der Stadt ist strafrechtlich längst und unabdingbar vollendet, selbst wenn es gelingen sollte, den Schaden nachträglich wieder gut zu machen.

Die Tourismus GmbH erweist sich immer mehr als eine gefährliche juristische Fallgrube: Marcus Held könnte hier eines Tages noch tiefer abstürzen!

7 Kommentare zu „Tourismus GmbH: Marcus Held droht tiefer Absturz“

  1. Die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden ist in der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in den §§ 85 ff. GemO umfassend geregelt.
    http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7bp/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=F99729CDB50B3D1498D3A97996605339.jp14?p1=3c&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemORPV20P85&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

    Ein beliebter und durchaus richtiger Juristen-Spruch lautet: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“. Das sollte auch hier gelten, zumindest, wenn man in Oppenheim noch darauf vertrauen kann, dass die GemO dort (noch) Gültigkeit hat.

    Neben dem reinen Gesetzestext wird in der vorherrschenden Rechtsmeinung und Literatur allgemein als Zwingend angesehen, dass sich die Gemeinde in den privatrechtlich geführten Betrieben eine Stimmenmehrheit sichert, um den gemeindlichen Zweck auch gegen die privatwirtschaftlichen Interessen durchsetzen zu können. Das bedeutet: ein Stimmanteil von 51% für die Kommune.

    Ein wichtiges Kriterium ist daneben die Stellung des Geschäftsführers, der den Spagat zwischen Geschäftsinteressen und eventuellen Weisungen des Gemeinderates unter einem Hut bringen muss.

    Um so mehr verwundert es, wenn das alles in Oppenheim keine Rolle spielen soll.

    Zum Salär des Geschäftsführers: irgendwo stand zu lesen, dass das (gemeint sind die 70.000 Euro p.a.) von ihm auch verdient werden würde, wenn er von der Kommune angestellt wäre.
    Ein Blick ins Tarifrecht zeigt, dass der Stelleninhaber damit ganz locker mal ein Spitzenamt bekleiden muss, um einigermaßen an dieses Jahresbruttogehalt nach TV-L zu kommen: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2017&g=E_15&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2017&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25

    Und wer hat einen Anspruch auf solch eine Eingruppierung?

    „Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst

    Entgeltgruppe 15
    1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

    2. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

    Entgeltgruppe 14
    1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

    2. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

    3. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

    4. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

    Entgeltgruppe 13
    Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)“

    Solche Eingruppierungen werden in der Regel nur in Ministerien wegen der dort angenommenen „besonderen Verantwortung“ erreicht. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass solche Stellen im Haushaltsplan der Stadt ausgewiesen sind. Jedenfalls könnte man dafür eine Menge an ErzieherInnen oder anderen Fachkräften einstellen und beschäftigen.

    Ob diese Voraussetzungen für den Geschäftsführer hier vorliegen, bedarf einer Prüfung.

    Bei der Eingruppierung von Michael Storck, der als hauptamtlicher Beigeordneter aus Gesetz heraus einen Anspruch auf eine beamtenrechtliche Planstelle hatte, war die Aufregung nach meiner Erinnerung sehr hoch, auch in Oppenheim.

    Ich bin mal sehr gespannt…..

  2. Zitat: ‚ Bodderas ist mit einem üppi­gen 70.000-Euro-Vertrag aus­ge­stat­tet‘

    Frage: Ist das auf ein Kalenderfahr bezogen? Dann hätte Herr Bodderas in den 5 Jahren 350.000 Euro Gehalt bekommen – jeden Tag fast 200 Euro???
    Ich bezweifle, daß die ‚Tourismus Gmbh‘ derartige Einnahmen generiert?
    Bitte Info

  3. Warum keine konzertierte Aktion wie beim Bündnis für Arbeit oder beim Bündnis Zukunft der Industrie?

    Landesrechnungshof, Staatsanwaltschaft, Kommunalaufsicht & Co könnten – und müssen – Oppenheim gründlich durchleuchten und ihre Ergebnisse austauschen. Es lohnt sich.

  4. Es ist richtig, Bodderas hat die Zahl selbst genannt: Er bekommt als Geschäftsführer ohne Erfahrung im Tourismus-Geschäft 70.000 Euro pro Jahr. Das sind im Schnitt tatsächlich 200 Euro an jedem Tag (incl. Sonn-, Feier- und Urlaubstagen etc.) oder pro Arbeitstag mehr als 300 Euro. Es geht allerdings noch besser – hier beschrieben.

  5. Zitat aus dem Bericht: „Ein Jurist bezeichnete die nicht genehmigte Verwertung städtischen Vermögens vorbei an der Stadtkasse als „treuwidrige Beschädigung städtischen Vermögens“. Dabei treffe den Stadtbürgermeister im Verhältnis zur Stadt eine Vermögensbetreuungspflicht. „Deren Verletzung wäre nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch ein Fall von Untreue.“ – Ich würde gerne eine Strafanzeige gegen herrn Held in dieser Sache erstatten. Ich binin solchen Sachen allerdings nicht bewandert – wie macht man das? Staatsanwaltschaft Mainz oder wo??

  6. Das kann jeder und zur jeder Zeit formlos schriftlich oder zu Protokoll z.B. bei einer Polizeidienststelle oder einer Staatsanwaltschaft erstatten.
    Es geht auch über das Portal irgendeiner Online-Wache (z.B. Polizei Berlin). Die Anzeigen werden dann über die jeweiligen Landeskriminalämter an die zuständige Dienststelle weiter geleitet.

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