Viel Arbeit für den Staatsanwalt
Der Oppenheim-Skandal beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Mainz. Gleich mehrere Anzeigen gingen dort ein – und gegen Marcus Held wird inzwischen offiziell ermittelt: wegen des Verdachts der Untreue in neun Fällen.
Akte 1:
Am 9. Februar wurde anonym eine Strafanzeige gegen Marcus Held erstattet – wegen des Verdachts der Untreue. Anfangs wollte die Staatsanwaltschaft noch nichts unternehmen, die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller sagte: „In dieser Strafanzeige, der auszugsweise Dokumente in Kopie als Anlage beigefügt waren, werden im wesentlichen Grundstücksgeschäfte thematisiert.“ Da der Rechnungshof in derselben Angelegenheit eine eigene Überprüfung durchführe, habe man „aus arbeitsökonomischen Gründen“ vereinbart, dass der Rechnungshof zu gegebener Zeit die Unterlagen und auch seine Erkenntnisse mitteilt.
Der Rechnungshof hat seinen Schlussbericht noch nicht vorgelegt, dennoch leitete die Staatsanwaltschaft Mainz nach entsprechenden Hinweisen der Behörde in Speyer und auf Grund eindeutiger Akten-Hinweise vein Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held ein. Lesen Sie dazu den Bericht „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Marcus Held„.
Akte 2:
Am 11. April gab der Anwalt von Marcus Held eine Kopie eines anonymen Schreibens und eines Kuverts bei der Staatsanwaltschaft ab und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt wegen versuchter Nötigung: Der Bürgermeister, so die Leitende Oberstaatsanwältin, habe einen „Drohbrief“ erhalten. Die Akte sei noch am 11. April an die Polizei übersandt worden, um das Original-Schreiben und -Kuvert als Beweisstücke sicherzustellen, „da nur an den Originaldokumenten Spuren gesichert werden können“. Neben der Untersuchung des Briefes und des Kuverts sei eine Vernehmung Helds zur Auffindesituation beabsichtigt. „Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Ich vermag nicht abzuschätzen, wie lange die Ermittlungen zeitlich dauern werden.“
Mitte Juli teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass es keine Erkenntnisse gebe.
Akte 3:
Schließlich erstattete Bürgermeister Klaus Penzer für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz am 8. Mai Strafanzeige gegen den oder die unbekannten Verfasser des so genannten „Memorandums“. Penzers Strafanzeige sei von einem Rechtsanwalt verfasst, es gehe um Vorwürfe der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), des Ausspähens von Daten (§§ 202 a, 202 b StGB), der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) und der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB). Andrea Keller: „Auch dieser Vorgang ist zur Durchführung von Ermittlungen an die Polizei versandt. Ich vermag nicht abzuschätzen, wie lange die Ermittlungen zeitlich dauern werden.“
Auch wenn Marcus Held bei jeder Gelegenheit den Anschein erweckt, die Autoren seien enttarnt, und auch wenn er sogar mit Namen hausieren geht: Das ist eher als politische Stimmungsmache und auch unter „üble Nachrede“ einzuordnen. Laut Staatsanwaltschaft Mainz haben die Ermittlungen zu dieser Sache bisher keine Erkenntnisse erbracht; die Verfasser des „Memorandums“ sind also – Stand 20. Juli – nach wie vor unbekannt.