LRH 7: VG-Verwaltung rechtswidrig übergangen – das kostet!

Gravierende Mängel“. „Rechtswidrig“. „Fehleranfällig“. „Wirtschaftlich bedenklich“. Das sind Schlagworte in einem weiteren Kapitel der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH), das wir uns heute etwas genauer anschauen wollen und das von der Schaffung einer „Nebenverwaltung“ in der Stadt Oppenheim handelt. Wir müssen uns dazu ins „Auge“ des Oppenheim-Skandals begeben, nämlich in das Rathaus an der Merianstraße:

Die externen Prüfer haben sich die eigentliche Verwaltungstätigkeit von Stadtbürgermeister Marcus Held (SPD) etwas genauer angeschaut – und sie kommen erneut zu einem vernichtenden Urteil. Um das richtig verstehen zu können, müssen wir allerdings kurz ausholen:

Im Jahr 2010 erließ die rheinland-pfälzische Landesregierung ein Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform: Um die Leistungskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft der Kommunen zu verbessern, wurde unter anderem festgelegt, dass eine Verbandsgemeinde nicht zu klein sein dürfe, mindestens 12.000 Einwohner haben müsse.

Auf dieser Gesetzesgrundlage wurden die Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim vom Landtag mit der Mehrheit der SPD und Grünen und gegen die Stimmen der CDU zusammengelegt. Zwangsfusioniert, wetterten die Kritiker.

Die neue Verbandsgemeinde bekam den Namen Rhein-Selz, Verwaltungssitz ist das „Rondo“ in Oppenheim, Chef dort ist Bürgermeister Klaus Penzer, heute 67 Jahre alt, ein SPD-Parteifreund von Oppenheims Stadtbürgermeister Marcus Held.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird über eine Umlage von allen Ortsgemeinden finanziert, also auch durch die Stadt Oppenheim. Die VG-Verwaltung fungiert im Gegenzug als sogenannte „Schreibstube der Gemeinden“, das heißt, sie erbringt mit ihren Fachkräften umfangreiche Verwaltungsaufgaben, die in der Gemeindeordnung ziemlich genau definiert sind und für die den Kommunen sowohl das Personal als auch in der Regel das Geld fehlt.

Womit wir beim Thema sind:

Stadtbürgermeister Marcus Held ist offenbar egal, was im Gesetz steht. Er hat Leistungen, die von der Verbandsgemeinde für die Stadt Oppenheim erbracht werden müssen (und für deren Bereitstellung die Stadt Oppenheim – wie jede Kommune – über eine Umlage bezahlen muss) einfach bei sich im Rathaus konzentriert. So schuf er einen zusätzlichen städtischen „Verwaltungsapparat“. Das hat den Vorteil, dass Oppenheim einige Dinge – zum Beispiel im Baubereich – direkt erledigen kann. Das hat aber zugleich den großen Nachteil, dass die Stadt dafür den doppelten Preis (eigene Kosten plus Verbandsumlage) bezahlen muss.

Das sichert dem Stadtbürgermeister natürlich besten Zugriff: Er ist nicht nur über alle Abläufe in seiner Stadt stets bestens informiert, sondern kann viele Dinge losgelöst von einem geordneten Verwaltungsverfahren nach Gusto regeln. So wie es ihm gerade am besten passt – zum Beispiel die Vergabe von Aufträgen an befreundete Firmen.

Ein weiterer und großer Nachteil ist allerdings, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

Die Rechnungsprüfer stellten fest, dass in Oppenheim „Bürgermeister, Beigeordnete oder Personal der Stadt“ Aufgaben ohne Beteiligung der Verbandsgemeindeverwaltung erledigt haben, zum Beispiel

  • den Abschluss von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
  • die Durchführung von Beschaffungs- und Vergabeverfahren,
  • den An- und Verkauf von Grundstücken
  • die Beantragung von Fördermitteln.

Die Rechnungsprüfer haben einen klaren Blick auf derartiges Handeln:

„Die eigenständige Aufgabenwahrnehmung (durch die Stadt, Anm. d. Verf.) ist im Hinblick auf die gesetzliche Verwaltungskompetenz der Verbandsgemeinde rechtswidrig und wirtschaftlich bedenklich. Sie erwies sich als fehleranfällig und vereitelte einen mit der gesetzlichen Aufgabenbündelung intendierten wirtschaftlichen und gleichmäßigen Verwaltungsvollzug.“

So richtig viel fällt Marcus Held zu diesen Vorhaltungen nicht ein. „Die Frage der Wahrnehmung von Verwaltungsgeschäften der Stadt“ sei „nochmals zu prüfen“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Festzustellen sei, dass sich „aus den unterschiedlichsten Gründen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll“ in den letzten 30 Jahren „eine bestimmte tatsächliche Handhabung bzw. Verwaltungspraxis entwickelt hat.“

Es ist nicht immer einfach, nein, es ist unmöglich, in derart allgemeinplätzigen Formulierungen einen tieferen Sinn zu erkennen. Dagegen lässt sich der tiefere Sinn einer angeblich Jahrzehnte lang geübten Oppenheimer Verwaltungspraxis durchaus erkennen: Auf diese Weise lassen sich Aufträge an ausgesuchte Firmen vergeben, dies frei von jeder Kontrolle, von lästiger Konkurrenz und kommunalen Gremien

Die Rechnungsprüfer nennen Beispiele, die sie unter der Überschrift „Vergabe von Leistungen an Dritte“ zusammenstellten:

Danach bekam die Firma MAP Consult GmbH, die bekanntlich im Rathaus ein Büro zum Schnäppchenpreis angemietet hat, regelmäßig und vor allem ohne Wettbewerb Aufträge zugeschoben – zum Beispiel für Ausbauarbeiten in der Schul- und Kirchstraße, in der Krämerstraße sowie in der Wormser Straße.

„Im Prüfungszeitraum gab die Stadt für die Inanspruchnahme des Unternehmens insgesamt 684.000 Euro aus“, errechneten die Experten der Kontrollbehörde, was wohl nicht ganz einfach zu ermitteln war, denn: „Die fehlende Beteiligung der Verbandsgemeindeverwaltung führte dazu, dass bei der Prüfung Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung nicht vorlagen.“

Gleichwohl bleibt festzustellen: Mindestens drei Unternehmen hätten zur Angebotsaufgabe aufgefordert werden sollen, schreiben die Rechnungsprüfer, und es sollten immer wechselnde Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Schießlich merken die Prüfer noch an, was einige Firmenchefs gar nicht gut finden dürften, wurden sie doch in Oppenheim unter Marcus Held regelmäßig und exklusiv mit Aufträgen versorgt: „Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit sollten im Wettbewerb an unterschiedliche Unternehmen vergeben werden.“

Mit der MAP Consult GmbH wurde zudem, auch das merken die Rechnungsprüfer kritisch an, ein unbefristeter (!) Dienstleistungsvertrag für die planerische und organisatorische Unterstützung bei der Instandhaltung und Sanierung aller städtischer Liegenschaften (also Gebäude, Straßen, Wege und Plätze) abgeschlossen. Dafür zahlte die Stadt laut Erkenntnis des Rechnungshofs von 2013 bis 2016 „überschlägig ermittelt“ 77.000 Euro. Auch hierfür wäre eine Ausschreibung erforderlich gewesen, und vor allem hätte der Stadtrat zwingend zustimmen müssen.

Es gab aber keine Ausschreibung. Und der Stadtrat wurde nicht einmal gefragt. Die Rechnungsprüfer schreiben, was ein Marcus Held als Jurist eigentlich wissen sollte, weil’s gemeinhin die größte Selbstverständlichkeit ist:

„Dienstleistungsverträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Vor dem Abschluss von Verträgen ist die Entscheidung der zuständigen Gremien einzuholen.“

Und es gibt noch ein Beispiel:

2013 wurden Beratungs- und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Abrechnung des Sanierungsgebiets „Altstadt Kernstadt“ „freihändig für 52.000 Euro an ein weiteres im Rathaus ansässiges Unternehmen vergeben“. Die Rechnungsprüfer schreiben: Diese Arbeiten hätten „ohne Zusatzkosten für die Stadt von der Verbandsgemeindeverwaltung“ erbracht werden müssen.

Held schreibt in seiner Stellungnahme wenig überraschend, dass er anderer Meinung sei:

Für die Ingenieursleistungen sei kein Wettbewerb notwendig gewesen, weil die Einzelaufträge so klein waren, „dass hier kein Problem auf die Vergaben existieren dürfte“.

Die Einsetzung externer Berater bei der Abrechnung sei im Übrigen unumgänglich gewesen, weil die Verwaltung der Verbandsgemeinde mangels personeller Kapazität die Arbeit nicht hätte leisten können – wie ihm sein Parteifreund Penzer bestätigt habe.

Zur Vorhaltung, dass er immer wieder freihändig teure Aufträge an dieselben im Rathaus ansässigen Firmen und immer wieder auch hinterm Rücken des Stadtrates vergeben habe, schreibt Marcus Held: nichts.

23 Kommentare zu „LRH 7: VG-Verwaltung rechtswidrig übergangen – das kostet!“

  1. So langsam wundert mich schon nach dem 7. Adventsfenster gar nichts mehr! Das ist so eine kriminelle Energie, die da zu Tage kommt! M.H. gehört in den Knast! Der kann hier in Oppenheim endlich einpacken!

  2. Eine Frage zum Tag 7.
    Welche im Rathaus ansässige Firma hat denn die 52.000€ für Ingenieursleistungen bekommen ? Ist das bekannt ?

  3. Es wird der Eindruck suggeriert, dass dem Stadtrat der Dienstleistungsvertrag mit der Firma MAP Consult nicht vorgelegt und dieser dem Vertrag nicht zugestimmt habe.
    Der im Text suggerierte Eindruck ist eindeutig falsch.
    Richtig ist, dass die Dienstleistungsverträge mit der Firma MAP Consult dem Stadtrat vorgelegt wurden und der Stadtrat diesen auch zugestimmt hat. Die entsprechenden Stadtratssitzungen waren am 9.12.2009 und 11.12.2014 .
    Es zeugt von schlechtem Stil, Dinge einfach so ins Blaue zu behaupten ohne richtig recherchiert zu haben.

  4. wer suggeriert denn diesen Eindruck?? Der LRH hat doch die Unterlagen geprüft und diese Feststellung getroffen, oder nicht? Wenn dem so wäre, warum legt die Stadtverwaltung diesen Beschluss aus 2009 und 2014 nicht einfach der Stellungnahme bei? Ich verstehe Ihre Einlassung leider nicht! Wann wurde denn der Beschluss gefasst Wirklich in diesen Jahren? Ich glaube das eigentlich nicht! Sorry, aber da sind zu viele Ungereimtheiten dabei! Es muss sich zwingend etwas ändern, in dem Vorgehen und bei den handelnden Personen, sonst wird das nichts! Ihre Rolle bei der ganzen Sache sehe ich sehr kritisch! Auch die von Herrn Bodderas und seinem Gefolge! Dieses Pöstchengehasche innerhalb von Familien ist moralisch fragwürdig und erinnert zwanghaft an die Zeit der DDR- Blockflöten!

  5. Was Sie hier fälschlicher Weise als Suggestion in der Ihnen wohl ganz eigenen Wahrnehmungssphäre betrachten, ist der Wortlaut der Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Dienstleistungsvertrag mit der MAP Consult GmbH!
    Zitat: „Dienstleistungsverträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Vor dem Abschluss von Verträgen ist die Entscheidung der zuständigen Gremien einzuholen.“
    Im Übrigen hätte Marcus Held in seiner Stellungnahme eben dies entgegnen können! Hat er aber nicht!
    „Zur Vorhaltung, dass er immer wieder freihändig teure Aufträge an dieselben im Rathaus ansässigen Firmen und immer wieder auch hinterm Rücken des Stadtrates vergeben habe, schreibt Marcus Held: nichts.
    Sie wollen schlechten Stil suggerieren? Den finden Sie genau beim Beschuldigten eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und nicht nur das!

  6. Nachschlag! Es geht doch nicht um den Vertrag, oder? Es geht doch um die Vergabe einzelner Gewerke und Aufträge an diese Unternehmen; diese müssen, Sie sind Jurist, durch die Gremien gehen, und, eigentlich haben sie als Stadt damit ja auch nicht mehr zu tun, denn das ist originäre Aufgabe der VG Rhein-Selz! Sie als Stadt brechen das Recht! Das geht nicht!

  7. Herr Krethe, wo Sie schon einmal hier schreiben, bitte ich um Beantwortung folgender Frage, auch in Bezug auf die Genehmigung des Stadtrates auf folgenden Kommentar bei FB:
    „Demnächst gibt es ja den „Märchen“-Weihnachtsmarkt rund um das Oppenheimer Rathaus! Da dürften am zuvorigen Freitagmorgen („wie immer“ und dem Hörensagen nach) die Erzieherinnen der städtischen Kitas, stundenlang die Märchendekoration der Weihnachts-Zelte in der Merianstraße aufbauen! Während der staatlich bezahlten Dienstzeit (?) oder über Überstundenzettel (?), in jedem Fall jedoch unter der Regie der Ex-Märchenbraut! Ist diese vermutliche Zweckentfremdung Angestellter des Öffentlichen Dienstes, dienstrechtlich eigentlich einwandfrei und wie lässt sich die entsprechende Einschränkung der Dienststellenbelegschaft der Kitas, während des laufenden Betriebes rechtfertigen? Das wäre doch eine Recherche wert!“

  8. Sorry, aber wenn ich so viele Böcke geschossen hätte wie MH, dann würde ich mich nicht mehr auf die Straße trauen. Der Oppenheimer Bürgermeister verfügt ganz augenscheinlich über eine Eigenschaft, die man als Chuzpe bezeichnet.
    Was ist Chuzpe? Chuzpe ist, wenn ein Elternmörder vor Gericht um ein mildes Urteil bittet, weil er doch Vollwaise ist.

    Die nicht ganz so originelle Erklärung des Begriffs: Chuzpesteht bedeutet Frechheit, Anmaßung, Dreistigkeit, Unverschämtheit. Chuzpe ist eine Mischung aus zielgerichteter, intelligenter Unverschämtheit, charmanter Penetranz und unwiderstehlicher Dreistigkeit.

  9. Sie werfen dem Landesrechnungshof schlechten Stil vor? Oder ist der Vorgang im Gegensatz zur hiesiger Darstellung im Entwurfsbericht aus Ihrer Sicht korrekt dargestellt?

    Wie der Autor der Internetseite schreibt, stellt er in 24 Berichten vor, was der Landesrechnungshof über die Amtsführung von SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held herausgefunden hat. Außerdem ergänzt er jeweils um die ihm vorliegenden Stellungnahmen von Marcus Held und der Verwaltung der Verbandsgemeinde.

    Nur, achja, Marcus Held antwortet ihm auf Anfragen ja lieber gar nicht mehr:

    Wenn Sie also den Autor auffordern zu fundiert recherchieren, fordern SIe bitte ihren Stadtbürgermeister dazu auf, ihm auch mittels Antworten, Korrekturen und aussagekräftigen Unterlagen zu helfen! Alternativ können Sie ihm sicherlich die entsprechenden Dokumente vorlegen. Ihr Vorwurf ist folglich genauso saft- und kraftlos wie Ihre Mithilfe im bisherigen Geschehen.

  10. Ich vermisse WILHELM BUSCH
    Seine Beiträge hätten auf jeder Fasenachtsitzung in der VG Rhein-Selz einen berechtigten Platz.

  11. Wie ist es möglich, dass diese Situation entsteht, die in Oppenheim herrscht? Wieso halten immer noch viel zu viele die Füße still? Andernorts wäre in solch einem Fall der Betroffene nicht nur einmal aus der Stadt gejagt worden. Schauen wir nur auf Mainz 05. Der neue Vorsitzende war innerhalb kürzester Zeit nicht mehr zu halten. Angefangen bei der Zeitung, über den Vorstand, den Aufsichtsrat bis zu den Angestellten, alle distanzieren sich vom Betroffenen und üben teilweise scharfe Kritik. In Oppenheim? Nichts, die Parteifreunde sieht man nicht, die Opposition existiert auch nicht und die Zeitung kennt kritischen Journalismus in Oppenheim nicht. Alle, die jetzt nicht aufmucken haben einen Grund dafür und sollten bei der nächsten Wahl soviel Courage haben nicht mehr anzutreten. Mitläufer ohne Mumm haben wir in der großen Politik genug.

  12. An Herrn Krethe: Was sind Sie für ein schamloser Trittbrett-Fahrer der Held’schen Politik! Hätten Sie Rückrat wären Sie letztendlich der SPD beigetreten!

  13. Nun wenn man dem Kommentar des Herrn Krethe irgendetwas positives abgewinnen kann, dann dass er expilzit auf Map Consult GmbH hinweist. Auf deren Seite wiederum wird unter Team Michael Jahn vorgestellt. Den Angaben entsprechend hat er von 1982 bis 1989 ein ‚Studium der Geographie, Fachrichtung Wirtschafts- und Sozialgeographie, an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz‘ belegt. Der konkrete Abschluss wird nicht benannt, gleichwohl wird er als ‚Mitglied der Ingenieurkammer Hessen‘ benannt.

    Nun da die Hauptperson der GmbH Stefan mit folgender Qualifikation ‚Studium der Betriebswirtschaft – Schwerpunkte : Marketing, Organisation und Psychologie an der Universität Mannheim‘ aufwartet, kann wohl mit Fug und Recht gefragt werden welche Leistung außer Parteibuch die beiden Herren denn aufweisen.

    Bleibt noch „ib-PlangUT.de“ Die Planungsgemeinschaft die mit ihrer web Adresse etwas vorgibt was sie nicht ist.
    Rudolf Baumgarten: SPD Ortsbürgermeister
    Inhaber Immobilienservice Uelversheim
    Inhaber PlangUT Merianstr.2, Oppenheim
    stellv. Vorstand GWG
    etc.
    Multifunktionär und Unternehmer gefüttert vom Oppenheimer Helden.
    Allesamt Widerlinge, aber keine Ingenieure.

  14. Na, der eine ist wohl Diplom-Betriebswirt und Michael Jahn ist Diplom-Geograph;
    In der Ingenieurkammer wird er so geführt.

  15. geht nicht, der tut so viel Gutes für die Menschheit! Er ist ja auch Vorsitzender der Oppenheimer Tafel e.V. mit Dienstsitz in der Wormser Str., im Privathaus von Herrn Held. Dort ist das Büro der Tafel. Fragt sich nur, ob die „ehrenamtliche“ Tafel, durch Spenden am Leben erhalten, für das Büro ein Entgelt, sprich Miete an Herrn Held zahlt, nebst Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, usw. Wer soll all diese Pöstchen und Posten – dann ehrenamtlich natürlich vom MAGGUS übernehmen, wenn er vom Hof gejagt wurde. Mir scheint, dass in Oppenheim jedes SPD-Mitglied und jeder willfährige CDU-Mann ein bezahltes Ehrenamt hat, um sich die Taschen voll zu stopfen! Die Tafel sucht Fahrer, die ehrenamtlich, wirken, die ihr Fahrzeug einsetzen, das Benzin bezahlen und die gespendeten Waren zur Tafelausgabe karren. Ich habe das eine lange Zeit gemacht; viel Zeit und viel Benzin „verschwendet“, um nun zu erfahren, dass Lotsen und Beauftragte und wer und was auch immer, Kohle für Nichts bekommen. Der Kühlwagen war ja nicht immer verfügbar, weil im held’chen Einsatz! Ich weiß das, weil ich längere Zeit für das Fahrzeug und die Betankung zuständig war. Was glauben sie denn, warum es so wenige Leute gibt, die für die Tafel die Waren einsammeln? Meine Idee dazu war, dass man sich wirklich gerne für die Bedürftigen einsetzt, nicht aber für diesen pseudosozialen Held! Jetzt bettelt er um Braten, es wäre einfach, wenn er sein „Badesalär“ von über 800 € mtl. spenden würde, das wären, das wären dann schon mal 80 Braten, bei 10€ pro Braten. Oder der Herr Krethe, anstatt sich ablichten zu lassen bei der Übergabe der Braten, einfach mal einer dieser Nebeneinkünfte dafür spenden! Der Knaller wäre natürlich der Scheinheilige von Oppeheim; von den über 70.000 p.a. nur das behalten, was er auch wirklich verdient, da gingen dann bestimmt 60.000 p.a. an die Tafel!

    Frohe Weihnachten, Schöne Adventszeit! Allen Menschen ein Wohlgefallen!

  16. Sehr geehrter Herr Podesta,

    ja, das ging mir gestern auch durch den Kopf, als ich den Bratenaufruf des sozialsten Sozialdemokraten Deutschlands las. Aber das zeichnet ihn eben aus, Unverfrorenheit gepaart mit dem Fehlen von Demut. Mich erinnert sein Gehabe an Christoph Daum und Uwe Barschel. Die waren auf den Höhepunkten ihrer jeweiligen Affären auch so durchgepeitscht, dass sie selbst den Stuss geglaubt haben, den sie von sich gegeben haben. Wobei ich beim „Maggus“ davon ausgehe, dass er diesen Zustand durch jahrelange Allmacht und Autosuggestion erreicht hat. Der braucht kein Tavor und kein Kokain und kein Crystal Meth von Michael Hartmann. Der berauscht sich an sich selbst.

    Was war denn das gestern wieder in seinem Verkündigungsorgan (nein, ich zahle nicht dafür, ich lese es bei Freunden)? Nachfolgendes Zitat aus der AZ, übernommen mit den üblichen Rechtschreib- und Grammatikfehlern: „Kon­kret geht es um die in die­sem Jahr er­folg­te Sa­nie­rung der Worm­ser Stra­ße. Da­bei muss­ten nicht nur die Stra­ße selbst er­neut wer­den, son­dern durch das Ab­was­ser­werk Rhein-Selz auch zahl­rei­che Haus­an­schlüs­se. Bei­de Ar­bei­ten wur­den ge­trennt aus­ge­schrie­ben, für die Stra­ße be­kam die Main­zer He­bau den Zu­schlag, doch bei den An­schlüs­sen war ein an­de­rer Mit­be­wer­ber güns­ti­ger. Trotz­dem be­kam die He­bau laut Ei­lent­scheid vom 15. Ju­ni 2016, der am 12. Ju­li dem Ver­bands­ge­mein­de­rat zur Kennt­nis vor­ge­legt wur­de, den Zu­schlag. Auf­trags­vo­lu­men: 358 339,22 Eu­ro.
    Weil man bei den Haus­an­schlüs­sen al­so nicht wie üb­lich den güns­tigs­ten An­bie­ter aus­ge­wählt hat­te, ent­stan­den Mehr­kos­ten in Hö­he von 25 728,39 Eu­ro. In der Werks­aus­schuss­sit­zung vom 15. Ju­ni konn­te man sich nicht zu ei­ner Ent­schei­dung in die­ser kniff­li­gen Sa­che durch­rin­gen und be­auf­trag­te Werk­lei­ter Her­wig Le­pherc, den Fall mit Op­pen­heims Stadt­bürg­er­meis­ter Mar­cus Held (SPD) di­rekt zu klä­ren. Der schritt zur Tat und er­klär­te in dem Ei­lent­scheid: „Mit Schrei­ben vom 15.06.2016 hat die Stadt Op­pen­heim für die Stra­ßen­bau­last­trä­ger (Stadt und Kreis; Red.) die Zu­sa­ge für den In­te­res­sen­aus­gleich in Hö­he von 25.728,39 € (brut­to) er­teilt. Mög­li­che wirt­schaft­li­che Nach­tei­le für das Ab­was­ser­werk sind da­mit aus­ge­schlos­sen.“
    Das ist zwar schön für das Ab­was­ser­werk, be­la­stet das aber die oh­ne­hin mal­ade Op­pen­hei­mer Stadt­kas­se? Oder die Ge­büh­ren­zah­ler in der VG? „Ist der So­li­dar­ge­mein­schaft da­durch ein Scha­den ent­stan­den?“, fragt Darm­stadt in sei­nem Schrei­ben an den Lei­ten­den Staat­li­chen Be­am­ten bei der Kom­mu­na­lauf­sicht, Dr. Ste­fan Clu­di­us. Er meint: „Die­se Ent­schei­dung war un­se­rer Rechts­auf­fas­sung nach wahr­schein­lich rechts­wid­rig.“ Ge­gen­über der AZ spricht Darm­stadt von ei­ner „zu klä­ren­den Grund­satz­fra­ge“. Es ge­he nicht nur um das Pro­blem, dass nicht der güns­tigs­te An­bie­ter aus­ge­wählt wur­de. Durf­te Held die­se Ent­schei­dung oh­ne Stadt­rat und Aus­schüs­se tref­fen? Wa­rum ha­be er, fragt Darm­stadt, Helds Schrei­ben nicht be­kom­men, ob­wohl dies am 13. Ju­li zu­ge­sagt wur­de? „War die Zah­lung der Stadt Op­pen­heim, so­fern sie er­folgt ist, zu­läs­sig oder recht­grund­los?“ Hier­zu bit­tet Darm­stadt Clu­di­us um Prü­fung.
    „Jetzt er­scheint der Vor­gang un­ter ei­nem ganz neu­en Licht“, meint Darm­stadt. Held sieht die Auf­re­gung hin­ge­gen als un­be­grün­det an. Es wä­re „völ­li­ger Un­sinn“ ge­we­sen, die Ar­bei­ten an un­ter­schied­li­che Fir­men zu ver­ge­ben, sag­te er der AZ. „Das war so ab­so­lut in Ord­nung und wur­de in der VG auch nie an­ders ge­hand­habt.“ Der Stadt­rat sei kor­rekt in­for­miert wor­den, die fi­nanz­iel­len Aus­wir­kung oben­drein mi­ni­mal, weil die Worm­ser Stra­ße zu 80 Pro­zent vom Land be­zu­schusst wird. Mitt­ler­wei­le ha­be der Stadt ei­nen Grund­satz­be­schluss ge­fasst, in Zu­kunft die­se Fäl­le stets so zu hand­ha­ben. Zu­dem sei der Aus­gleich noch nicht be­zahlt, weil es bis­her kei­ne En­da­brech­nung ge­be.“ Ende Zitat AZ Landskrone vom 7. Dezember 2017.
    Sehe ich das richtig:
    1. Es wurde zwar zwei Aufträge zur Vergabe ausgeschrieben, aber es ist völlig egal, ob zwei verschiedene Firmen jeweils das Rennen bei der Leistung „Straße“ und der Leistung „Hausanschlüsse“ machen, man vergibt nur an eine Firma, denn alles andere wäre „völliger Unsinn“ (O-Ton „Maggus“). Warum wird dann getrennt ausgeschrieben?
    2. Wer ist Empfänger dieses „Interessensausgleichs“? Die nicht berücksichtigte Firma? Denn dessen Höhe kann doch nur zufällig so hoch sein wie der Gewinn, der dieser durch die Nichtberücksichtigung entgangen ist? Da kann man allen Firmen nur raten, ein niedriges Gebot abzugeben, wenn sie wissen, dass auch Hebau bietet. Denn dann gibt´s Geld fürs Nichtstun – aber das ist in Oppenheim und der VG ja keine Seltenheit, s. Adventskalender von heute.
    3. Laut „Maggus“ ist der Schaden für die Stadt minimal (es gibt also einen!), denn 80% zahlt ja das Land. Also sind nicht nur die treudoofen Oppenheimer die Leidtragenden, sondern der Landeshaushalt. Und das sagt der völlig ungeniert und offen!

    Wenn das alles stimmt, ist das allein für sich schon ein Skandal, aber im Oppenheimer Sumpf geht´s einfach unter und fällt neben dem ganzen anderen Dreck nicht weiter auf.

    Die AZ lässt das alles mal wieder unhinterfragt stehen. Dort darf jeder, vor allem „Maggus“ seine Meinung äußern. Dass eine Zeitung sich die Aufgabe stellen sollte, Sachverhalte kritisch zu hinterfragen und nicht nur die Handelnden zu fragen, ist an Herrn Gerecke und Kollegen wohl völlig vorbeigegangen.
    Die haben irgendwann den Absprung verpasst; zwischenzeitlich hatte es den Eindruck, als dürften mal kompetentere und kritischere Geister (Frau Strasser!) ran, aber nun scheint man sich bei der AZ mit der Rolle angefreundet zu haben, die Sache halbneutral zu begleiten und ab und an mal einen semikritischen Kommentar zu schreiben.
    Damit schießt man sich selbst ins Bein. Die ganze Diskussion, den ganzen „Traffic“, den diese Website zieht, den könnte die AZ haben. Wenn sie kritisch berichten würde und Kommentare nicht nur unter Klarnamen zulassen würde. Seitdem Klarnamenzwang herrscht, sind die Leserkommentare fast verschwunden. Und als Randnotiz: Es mag gehässig sein, aber es erfüllt mich mit Genugtuung, dass bei etlichen Protagonisten des Skandals bei Eingabe des Namens bei google diese Website als erster oder zweiter Treffer angezeigt wird.
    Ruhe herrscht hingegen auf der Website der Oppenheimer SPD (Motto: Wer hat Oppenheim verraten? Sozialdemokraten!), der letzte Eintrag in gewohnter Prawda-Manier datiert vom 30. August, Titel: Die Skandal Seite – ein CDU-Produkt?
    Ich werde die nächsten Jahrzehnte keine meiner Stimmen der SPD geben. Aber ein Wähler mehr oder weniger macht´s dann wohl auch nicht mehr aus.

  17. Bei manchen Versuchen, die LRH-Feststellungen zum Verwaltungshandeln zu relativieren oder die Ruhmöller´schen Kommentierungen dieser Adventstürchen als schlechten Stil, ins Blaue hinein usw. zu diskreditieren, fiel mir zu den diversen lateinischen Zitaten, die hier schon erwähnt wurden, ein weiteres ein: si tacuisses, philosophus mansisses.
    Es ist nachvollziehbar, dass man angesichts der schieren Fülle der Verstöße versucht, wenigstens hier und da sein Gesicht zu wahren, aber irgendwie wirkt das durchschaubar und ungelenk und so verschlimmert jede Einlassung des Held-Lagers den ohnehin schon bestehenden negativen Gesamteindruck, den der LRH-Bericht bisher vermittelt.
    Waren eigentlich die GWG und die HGO auch Gegenstand der LRH-Untersuchengen ? Falls nicht, wie kann ausgeschlossen werden, dass dort nicht auch die gleichen handwerklichen Fehler begangen wurden ?

  18. Ich dachte auch, dass ich meinen Augen nicht traue, mit welcher Arroganz und Dreistigkeit einmal mehr ein bestimmtes Unternehmen offenbar vorsätzlich rechts- und wettbewerbswidrig zu Lasten der Allgemeinheit versorgt wird.
    Zunächst einmal wurde nicht ohne Grund die Maßnahme in verschiedene Lose ausgeteilt, nämlich einerseits die Straßenbaumaßnahme und darüber hinaus mindestens die Hausanschlüsse. Eine Losaufteilung ist vorgeschrieben, um Wettbewerb zu fördern.

    Wenn das Aufteilen vorliegend „völliger Unsinn“ gewesen sein soll fragt man sich, warum denn dann überhaupt (in Oppenheim)? Etwa nur dann, wenn man, wie häufiger, durch KÜNSTLICHE Lose die Gesamtsumme der Maßnahme so drücken will, damit man Aufträge „freiheldig“ an Recht und Gesetz vorbei zuschanzen kann?

    Unsinnig war es auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht, denn zumindest das Los für die Anschlüsse war billiger als andere Angebote. Da war scheinbar bei der Tatvorbereitung etwas schief gelaufen, was zu heilen war, oder?

    Unverschämt ist die Behauptung, dass die Auswirkungen in Höhe vomn 25.728,39 € nur „minimal“ seien, weil ja 80% der Maßnahme vom Land bezuschusst werden. Also strafrechtlich ist es völlig egal, wer ums Geld gebracht wird. Diese Argumentationskette kennen wir bereits aus dem Gardinger-Abrissfall.

    Frei nach dem Motto: „Oppenheimer, was muckt Ihr denn auf? Das Land hat das doch am Hacken und nicht die Stadt!“
    Da wird das Land sich aber freuen. Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass wettbewerbs- und vergaberechtswidrige (Straf)taten vom Land auch noch bezuschusst oder finanziert werden. Das ist so, als wenn der Berufsverbrecher mit seinem PKW zum Tatort fährt und vom Finanzamt Wegstreckenkosten zur Arbeit erstattet bekommen will. (und wenn er den PKW für diese Zwecke least ….. gibt es hier irgendwo vielleicht auch noch kommunale Ideen)

    Einschub: Scheinbar wurde im Gradinger-Sachverhalt noch kein positiver Bescheid über die Mehrkostenübernahme seitens des Innenministeriums erlassen. Wir hätten es sonst sicherlich als Schlagzeile irgendwo lesen können. Wobei bei der „freiheldigen“ Vergabe das billigste Angebot sowieso hätte wegen des enormen und sehr auffälligen preislichen Abstands, so wie es hier von einem Leser gezeigt wurde, zum nächsten Bieter auf seine Auskömmlichkeit hin überprüft werden müssen.
    Es wäre wahrscheinlich deswegen schon herausgefallen.

    Dass es nicht auskömmlich zu sein scheint belegen, leider erst jetzt, die horrenden Nachforderungen bis zu einer Summe, die andere Anbieter von Anfang an wahrscheinlich seriös kalkuliert haben. Aber das ist eine andere „Baustelle“ 🙂

    Mir kann auch keiner erzählen, dass bei diesem planvollen und gemeinsamen Vorgehen eben das Wettbewerbsrecht nicht vorsätzlich bewußt und gewollt umgangen werden sollte.

    Zum Stadtrat: aus Gründen des Vergabe- und Schadensersatzrechts muss der Rat vor der Ausschreibung zustimmen und es müssen vorher die Haushaltsmittel bereit stehen. Sollte die Vergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, in die Hose gehen, macht der sich Bietern gegenüber schadensersatzpflichtig. So ein Grund wäre zum Beispiel, dass etwas ausgeschrieben wird, wofür letztendlich kein Geld da ist. D.h. die Bieter machen Angebote, aber es kann mangels Haushaltsmittel nichts abgerufen werden.

    Der Kämmerer schreibt in die Vorlage, dass und wo die Mittel im Haushalt ausgewiesen sind. Der RAT beschließt dann die Ausschreibung im Rahmen der verfügbaren Mittel bzw. legt die Obergrenze fest. Nach der Submission entscheidet der RAT, welches Angebot genommen wird. Ein Eilentscheid läßt sich nur schwer begründen.

    Aber dann müssten sich manche Entscheider in die Karten gucken lassen. Und das wird noch nicht einmal dem „RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS“ vollumfänglich zugestanden.

  19. Es ist nachzulesen, dass Herr Baumgarten immer wieder als Stadtplaner in Erscheinung tritt.

    Dazu sei anzumerken:

    Nachzulesen bei: http://www.kischuni.de/beruf/stadtplaner/

    „Die Berufsbezeichnung Stadtplaner ist gesetzlich geschützt nennen darf sich so nur, wer Mitglied der Architektenkammer ist. «Wir verlangen von den Mitgliedern, dass sie regelmäßige Fortbildung nachweisen und somit Qualitätsstandards erfüllen.“

    § 3 ArchG
    Architektengesetz Rheinland-Pfalz (ArchG)
    Landesrecht Rheinland-Pfalz
    Erster Abschnitt – Berufsaufgaben und Berufsbezeichnungen

    Titel: Architektengesetz Rheinland-Pfalz (ArchG)
    Normgeber: Rheinland-Pfalz
    Amtliche Abkürzung: ArchG
    Gliederungs-Nr.: 70-10
    Normtyp: Gesetz
    § 3 ArchG – Berufsbezeichnungen (1)
    (1) Die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist.
    (2) Die Berufsbezeichnung Freier Architekt, Freier Innenarchitekt,
    Freier Landschaftsarchitekt oder Freier Stadtplaner darf nur führen,
    wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist,
    die Berufsaufgaben nach § 1 selbstständig und eigenverantwortlich ausübt und nicht baugewerblich tätig ist.
    (3) Wortverbindungen mit den Berufsbezeichnungen nach den Absätzen 1 und 2 oder ähnliche Bezeichnungen dürfen nur Personen verwenden, die die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen berechtigt sind.

    § 5 ArchG
    Architektengesetz Rheinland-Pfalz (ArchG)
    Landesrecht Rheinland-Pfalz
    Zweiter Abschnitt – Eintragung in die Architektenliste? Erster Unterabschnitt – Eintragung natürlicher Personen

    Titel: Architektengesetz Rheinland-Pfalz (ArchG)
    Normgeber: Rheinland-Pfalz
    Amtliche Abkürzung: ArchG
    Gliederungs-Nr.: 70-10
    Normtyp: Gesetz
    § 5 ArchG – Voraussetzungen für die Eintragung (1)
    (1) In die Architektenliste ist ein Bewerber auf Antrag einzutragen,
    wenn er seine Niederlassung oder seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat
    und seine Berufsbefähigung nachweist. Die Berufsbefähigung setzt voraus:

    1.eine Abschlussprüfung für die in § 1 Abs. 1 bis 4 genannten Berufsaufgaben an
    einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule,
    an einer deutschen öffentlichen oder staatlich anerkannten Ingenieurschule (-akademie)
    oder einer gleichwertigen deutschen Lehranstalt und

    2.eine nachfolgende praktische Tätigkeit nach § 1 von mindestens zwei Jahren;
    diese gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst hat.
    ———————————————————————————-
    Hier kann man Mitglieder der Architektenkammer Rlp finden:
    https://www.diearchitekten.org/quicklinks/architektexperte-finden/

    Herr Baumgarten ist dort nicht gelistet.

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