Überraschung! Penzer-Behörde will Vorschriften beachten

Zwei Behörden wurden bereits tief in den Strudel um Marcus Held und seine Affären hineingezogen.  Die Staatsanwaltschaft in Mainz und die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Man könnte auch sagen: Die Strafverfolger sind „Opfer“ des Oppenheim-Skandals, die Penzer-Verwaltung dürfte sich die Rolle eines Mittäters zuschreiben. Neue Informationen aus beiden Behörden lesen Sie in der 3. Folge unseres Wochenrückblicks,

Drohbrief gegen Held: Staatsanwalt schließt die Akte

Der namenlose Schreiber fasste sich kurz und formulierte prägnant: „Trete von Deinen politischen Ämtern zurück, um Schlimmeres zu verhüten! Es wird eng für Dich“, las Marcus Held. Und auch: „Denke an Deine Familie und ändere Deinen Lebensstil.“

Das kann man so und auch so verstehen, für Marcus Held war sofort völlig klar: Das ist ein

Drohbrief. Folglich eilte er mit dem Schreiben zur Lokalredaktion der „Allgemeinen Zeitung Landskrone“, und die hatte endlich ihre große Geschichte: „Rheinhessischer SPD-Politiker Marcus Held stellt Anzeige wegen Erpressung“ lautete die Titelzeile.

Das war im April letzten Jahres. Das “Dossier“ war kurz zuvor von anonymen Autoren in Umlauf gebracht, ein kleiner Teil der Marcus-Held-Affären war damit aufgedeckt worden. Der SPD-Politiker tourte fortan durch die Redaktionen der Region und gab seine Sicht der Dinge zu Protokoll: Die Vorwürfe gegen ihn seien schwach, jemand wolle ihn zerstören – so erzählte er immerfort, was von den Lokaljournalisten brav aufgeschrieben und stets gedruckt wurde.

Dann zückte Held diesen „Drohbrief“, und fortan konnte er seine „Ich bin völlig unschuldig “-Geschichte um eine dramatische Episode ergänzen: Unbekannte bedrohten jetzt sogar seine Familie. Erpressung! Marcus Held, der sich mitunter nicht scheut, Höchstpersönliches assoziativ in den politischen Diskurs zu werfen, wenn er sich nur einen Vorteil davon verspricht, ließ unterschwellig anklingen, dass die Dossier-Autoren durchaus die Absender des Drohbriefes sein könnten. „Ich versuche mit aller Kraft dagegen vorzugehen.“ sagte er der „Allgemeinen Zeitung“. Ein Mann am Limit.

Drohbriefe sind infam. Absolut keine zulässiges Mittel politischer Auseienandersetzung. Wenn sie allerdings regelrecht geschäftlich eingesetzt werden, wenn sie instrumentalisiert werden, um politische Kritiker zu diffamieren oder zum Schweigen zu bringen, wirft das immer auch ein schlechtes Licht auf den Empfänger solch krimineller Post.

Die Staatsanwaltschaft in Mainz ermittelte, monatelang. Vergangene Woche wurde die Akte geschlossen: Verfahren eingestellt. Einfach so. Weitere Erklärungen dazu gab es nicht. Ob die Ermittler keine Chancen mehr sahen, des Täters jemals habhaft zu werden? Oder andere Gründe hatten? Dazu wurde nichts gesagt. Das ist auch egal: Verfahren eingestellt.

Penzer-Verwaltung plant Einhaltung rechtlicher Vorschriften

Lange nichts von Klaus Penzer gehört! Wie wir jetzt erfahren haben, hat das seinen Grund:

Der Bürgermeister der VG-Verwaltung hat offenbar damit begonnen, seinen Laden aufzuräumen. Ob er sich auf seine alten Tage noch ernsthaft durchsetzen will und kann, bleibt abzuwarten – die erste Weichenstellung jedenfalls ist anzuerkennen. Künftig sollten sich, so teilte er jetzt in einem internen Rundschreiben mit, alle seine Mitarbeiter an die rechtlichen Vorschriften halten. Auftragsvergaben seien deshalb ordnungsgemäß durchzuführen.

Was andernorts selbstverständlich ist und keiner besonderen Erwähnung oder gar Aufforderung bedarf (weil die entsprechenden Vorschriften das schlicht und einfach verlangen), soll jetzt auch im Hause Penzer Einzug halten. Drei Punkte nennt der VG-Chef:

Es sei künftig zu beachten, dass vor der Vergabe von Bau- und Planungsarbeiten oder auch vor Einkäufen je nach Höhe der zu erwartenden Kosten Ausschreibungen notwendig seien.

Sodann dürfen Rechnungen, die aus den Ortsgemeinden eingereicht werden, nur noch dann bezahlt werden, „wenn die zahlungsbegründenden Unterlagen der VG-Verwaltung vorliegen“. Die von Oppenheims Stadtbürgermeister Marcus Held bevorzugte Verfahrensweise, wonach Rechnungen auf seinen Zuruf („o.k.“) hin angewiesen werden mussten, soll ein Ende finden. Der Landesrechnungshof hatte in seinem Bericht zur Oppenheimer Amtsführung unmissverständlich darauf hingewiesen: VG-Mitarbeiter hätten Rechnungen vor ihrer Begleichung auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. „Die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde, die Anordnungen ,sachlich richtig’ unterschreiben, übernehmen damit die Verantwortung über alle in der Anordnung enthaltenen Angaben.“

Und schließlich soll noch in diesem Jahr eine zentrale Vergabestelle eingerichtet werden. Die wird dann künftig – auch das ist in anderen Verbandsgemeinden längst Usus – Angebote einsammeln und den Auftrag erteilen.

Vor allem dieser Punkt wird neben Held noch dem einen oder anderen Orts- (resp. Stadt-) Bürgermeister sauer aufstoßen! Die ersten hätten schon getobt, so heißt es in der Verwaltung der Verbandsgemeinde, weil sie sich durch diese Anordnung in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sähen.

Tatsächlich werden die Rathauschefs in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, wenn denn dort künftig alles rechtmäßig ablaufen sollte, ihren Einfluss bei Auftragsvergaben an wohlgesonnene Firmen und Unternehmer nicht mehr unmittelbar geltend machen können. Das allerdings ist auch Sinn der gesetzlichen Vorgaben. Oder, wie der Landesrechnungshof im Bericht an Marcus Held formulierte: „Vermeintlich günstige Verhandlungsergebnisse rechtfertigen keine Verstöße gegen das Vergaberecht.“

Und auch diesen Satz glaubten die Prüfer aus Speyer der Oppenheimer Verwaltung ganz unmissverständlich ins Stammbuch schreiben zu müssen:

„Vertragliche und rechtliche Vorschriften sind einzuhalten.“

Wir sind gespannt, ob Klaus Penzer diesen Satz versteht – und gegenüber allen Ortsbürgermeistern seiner Verbandsgemeinde auch umsetzen wird.

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