Staatsanwaltschaft: Razzia bei Marcus Held!

Jetzt wird’s ganz eng für Oppenheims Stadtbürgermeister Marcus Held: Der Bundestag hat heute Mittag beschlossen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz bei ihm eine Durchsuchung machen darf.

Gegen Bundestagsabgeordnete – Held gehört der SPD-Fraktion in Berlin an – darf die Staatsanwaltschaft auch bei schwerwiegenden Rechtsverstößen nicht ohne Weiteres tätig werden. Für die Ermittlungen gegen den Stadtbürgermeister wurde die Immunität von Marcus Held auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits vor einigen Monaten aufgehoben. Jetzt wollte die Mainzer Strafverfolgungsbehörde Unterlagen bei ihm sicherstellen, also eine Razzia in seinen Wohn- und Arbeitsräumen machen: Dafür musste sie sich zuvor eine Genehmigung vom Deutschen Bundestag einholen.

Die Bundestags-Drucksache hat die Nummer 19/90, sie stammt vom heutigen 22. November 2017, und hat die Überschrift:

Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse.

Der Antrag wurde heute morgen zunächst im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung aufgesetzt. Unterzeichnet haben ihn die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) und Dr. Johann David Wadephul CDU). Wir dokumentieren den Beschlussvorschlag im Wortlaut:

Die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Marcus Held gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. September 2017 – II B 1 zu 1044/1 E (202) – 21 817/2017 – sowie Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin in Mainz vom 7. November 2017 wird erteilt; es ist gemäß Nummer 5 des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT) zu verfahren.

Um 13.15 Uhr wurde der Antrag in der 3. Sitzung des Deutschen Bundestags angenommen. Angeblich sollen zu diesem Zeitpunkt bereits Einsatzfahrzeuge der Polizei vor dem Wohnhaus von Marcus Held postiert gewesen sein: Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages sollte die Durchsuchung beginnen.

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