Im Wochenrückblick: Betrug, Liebesentzug, Glaube & Hoffnung

Penzer droht Liebesentzug. Experte enttarnt Erfolgsmodell. SPD bietet Lachnummer. Opposition meldet sich… Sie sehen: In unserem Wochen-Rückblick gibt es jede Menge interessanter Nachrichten. Dazu kommt: Webseite schafft neuen Rekord. Und immer mehr Leser kommentieren unerschrocken den Oppenheim-Skandal.

Jetzt schon mehr als 400.000 Klicks auf dieser Webseite

Zunächst in eigener Sache: Diese Webseite hat einen weiteren signifikanten Schwellenwert durchbrochen. Die Analyse-Software auf unserer Homepage zeigte letzte Woche den 400.000. Seitenaufruf an! Am 15. Juni waren wir mit der Dokumentation des Oppenheim-Skandals erstmals online gegangen: Nach fünf Wochen waren die ersten 100.000 Seitenaufrufe gezählt, Mitte September waren es bereits 200.000, Ende Oktober mehr als 300.000…

…und bis zum heutigen Sonntag wurden bereits mehr als 400.000 Klicks registriert! In nur sechs Monaten! Das ist phantastisch – für uns als Macher dieser Webseite, vor allem aber für die Wiederbelebung demokratischer Kultur in Oppenheim!

Die Anzahl der Besucher unserer Webseite wird vom Analysetool am heutigen Sonntag, Stand 12 Uhr, exakt mit 43.027 angegeben. Diese Besucher kamen bisher insgesamt 135.866 Mal, und sie riefen bei jedem ihrer Besuche im Schnitt 3,17 Seiten auf (was 430.140 Klicks ergibt).

Und noch eine Zahl, die für die Bewertung einer Online-Nachrichtenseite von großer Bedeutung ist: Die durchschnittliche Zeit, die ein Besucher auf unserer Webseite verbrachte, liegt bei knapp vier Minuten. Das ist, für Internet-Verhältnisse, eine extrem lange Zeit.

Die aktuellen Top-Ten-Artikel sind (angegeben: Anzahl der Aufrufe / durchschn. Lesedauer)

1. Fake News made in Oppenheim: 8618 / 03:00

2. Bericht des Landesrechnungshofes liegt vor: 8228 / 02:44

3. Eine Stadt sieht rot: 7979 / 05:12

4. Der Deal des Ehrenbürgers: 5434 / 04:15

5. Ein Maklerbüro sahnt ab: 5288 / 04:00

6. Privatfirma beutet städtische Firma aus: 4900 / 03:59

7. Jetzt doch: Razzia im Rathaus Oppenheim: 4800 / 03.07

8. Ein Parteifreund macht Kasse: 4699 / 04:07

9. Frau S. trifft Spendierhose: 4607 / 04:04

10. Klaus Penzer: Warum tut er sich das an? Und uns?: 4422 / 03:11

Unterm Strich bleibt festzustellen: Die Arbeit der letzten Monate trifft auf fruchtbaren Boden! Wir wollten dokumentieren, was im Oppenheim-Skandal alles geschehen ist und was aktuell passiert. Wir haben, um das ganz deutlich zu sagen, zu keiner Zeit irgendwelche eigennützigen und/oder parteipolitischen Ziele verfolgt. Demokratie lebt von Kontrolle, so steht es auf unserer Facebook-Seite: Wir wollen einfach guten Journalismus machen, wollen Offenheit und Transparenz schaffen, wollen Hintergründe aufzeigen und Aufklärung bieten.

Von dem berühmten Reporter Egon Erwin Kisch stammt der Ausspruch: Nichts ist erregender als die Wahrheit.

Wir würden hinzufügen: …und darüber berichten zu können.

Die Zahlen lassen den Schluss zu: Die Menschen in und um Oppenheim sehen das genauso.

Leser: Dies ist Skandal Held, ein Skandal SPD

Wir bekommen täglich sehr viele Leserzuschriften. Mit Hinweisen. Mit Tipps. Manchmal mit Lob. Selten, wirklich ganz selten mit Schmähungen. Ein Leser schrieb jetzt:

Für Ihre Recherchen herzlichen Dank. Sie sind unersetzlich. (…) Es gibt und gab in Oppenheim immer auch Menschen, die sich gegen das System Held zur Wehr gesetzt haben. Nur: Wir hatten nie diese Informationen. Ahnungen, Vermutungen. Aber eben keine Beweise.
Und deshalb: Das ist hier kein Oppenheim-Skandal. Es ist ein Skandal Held und ein Skandal SPD. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das mal klarstellen könnten.

Das machen wir gerne. Und wir teilen diese Ansicht.

Auffällig ist übrigens, dass immer mehr Leser die Berichte auf der Webseite kommentieren. Dass sie dort auch miteinander diskutieren. Schauen Sie ruhig mal rein: Die Kommentare finden Sie am Ende eines jeden Berichts.

Auch auffällig: Immer mehr Leser-Kommentarschreiber geben sich namentlich zu erkennen. Die anfänglich oftmals geäußerte Angst vor Repressalien, die drohten, wenn man Kritik am Stadtbürgermeister oder an der lokalen SPD äußere, scheint sich langsam aufzulösen.

Auch das freut uns. Wir machen gerne weiter.

Bei gewerbsmäßigem Betrug droht Haftstrafe

Kommen wir zu den „harten Sachen“ im Oppenheim-Skandal. Das, was die Mainzer Staatsanwaltschaft zur Wochenmitte bekannt gegeben hat, ist nicht im Bereich der Kavaliersdelikte anzusiedeln! Gegen Marcus Held wird bekanntlich seit Mitte des Jahres nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch ermittelt: Es besteht der Verdacht der Untreue in neun – wenn wir richtig zählen: inzwischen wohl zehn – Fällen.

Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen ist zunächst nur von theoretischem Wert: Strafmildernd wird in der Regel berücksichtigt, wenn ein Täter nicht vorbestraft ist; erschwerend kann sich hingegen auswirken, wenn die Straftat keine einmalige Gelegenheitstat war, sondern fortgesetzt und systematisch verübt wurde. Auch eine profunde Kenntnis der Rechtslage, wie man sie bei einem ausgebildeten Juristen erwarten dürfte, wird in die Bewertung einbezogen.

Das Ermittlungsverfahren gegen Held, das ist die neue Nachricht der letzten Woche, richtet sich jetzt auch gegen zwei weitere Personen: Den Immobilienmaklern wird gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen vorgeworfen. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf! Der Betrugs-Paragraf 263 Strafgesetzbuch lautet in seiner einfachen Version:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im speziellen Oppenheimer Fall legt die Staatsanwaltschaft noch eine Schippe drauf und spricht von „gewerbsmäßigem Betrug“. Das ist eine besonders schwerwiegende Form des Betruges, und wenn sich ein solcher Vorwurf vor Gericht bestätigen sollte, kommt man nicht mehr mit einer Geldstrafe davon: Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren vor.

Den Immobilienmaklern, die dank Marcus Held bei der Stadt Oppenheim dick abkassieren konnten – immerhin 205.000 Euro! – und die jetzt ebenfalls im Visier der Strafverfolger stehen, dürfte die Freude über den fetten Reibach längst vergangen sein.

Die strafrechtliche Konsequenz das eine – die zivilrechtliche das andere: Nach unserem (von der Lokalzeitung aber nicht transportierten) Kenntnisstand verlangt der Rechnungshof, die gezahlte Courtage bei der Immobiliengesellschaft zurückzufordern. Ansonsten (etwa wenn bei der kleinen GmbH nichts mehr zu holen ist) seien gegen den Stadtbürgermeister Schadensersatzansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Klaus Penzer: Liebesentzug von der eigenen Partei

Klaus Penzer ist Oppenheims “Ritter von der traurigen Gestalt“: Wir haben seine Leistung als Bürgermeister der größten Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz wiederholt kritisch beleuchtet, und vor einer Woche haben wir dann auch Helds neue Verteidigungsstrategie aufgedeckt: Penzer soll zum Sündenbock im Oppenheim-Skandal gemacht werden. Der primär verantwortliche Stadtbürgermeister könnte sich – so das Kalkül – hinter dem sekundär verantwortlichen Penzer verschanzen, der würde die Pfeile schon auf sich ziehen.

An diesem Freitag berichtete die Lokalzeitung in einem kleinen Artikel über eine Sitzung des Ältestenrates der Verbandsgemeinde: Dort habe Penzer wie bisher eine Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes abgelehnt – Michael Reitzel, SPD-Chef im VG-Rat und umtriebiger Strippenzieher, fand das aber plötzlich gar nicht mehr gut. Der Rechtsanwalt habe vehement für eine vorzeitige Veröffentlichung votiert (trotz des sicherlich auch ihm bekannten Urhebervermerks, der eine Weitergabe an Dritte derzeit ausdrücklich verbietet).

Reitzel gilt als der „Pate“ der rheinhessischen (vielleicht sogar: rheinland-pfälzischen) SPD; von ihm heißt es, er möge es gar nicht gerne, wenn man anderer Meinung sei als er. So hat sich Penzer jetzt mit seinem Beharren auf Geheimhaltung des Rechnungshofberichts selbst ins parteipolitische Abseits manövriert. Es heißt auch, er habe vor dem machtverliebten Reitzel stets geduckt. Für solches Opportunistentum gibt’s in der Politik keine Dankbarkeit. Sondern meistens nur einen Tritt.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Information vom Dissens im Ältestenrat gezielt gestreut wurde: Penzer steht jetzt im Abseits, lautet die Nachricht, der Mann hat ausgedient, ist politisch mausetot.

Liebesentzug der Partei: Da wendet sich auch die Lokalzeitung ganz schnell ab. Eilfertig schreibt der lokale Chefkommentator, natürlich ganz im Sinne Reitzels, in seinem Blatt (nur Print):

Nach Lektüre des Rechnungshofberichts muss man jetzt zu dem Schluss kommen: VG-Chef Klaus Penzer hat entweder seinen Laden nicht im Griff oder bei Mängeln bewusst weggeschaut. So ergibt sich schon jetzt ein politischer Flurschaden ungeahnten Ausmaßes.

In der Sache stimmt das ja, wir haben das bereits mehrmals geschrieben. An der Zeitung stört, dass sie erst jetzt darüber schreibt, weil’s einigen SPD-Altvorderen grad so gefällt.

Und es stört auch an der Zeitung, dass sie bei all den Schäden, die in erster Linie ein Marcus Held in ureigenster Verantwortung angerichtet hat, ganz andere Maßstäbe anlegt. So wird der Bericht über die dubiosen Immobiliengeschäfte in Krämereck-Süd, die die Staatsanwaltschaft zu einer Razzia im Oppenheimer Rathaus veranlasst hatten, zuckersüß-verharmlosend überschrieben mit: „Deal mit Geschmäckle“.

Ein Erfolgsmodell – aber nur für Herrn Bodderas

Eines der größten Themen im Rechnungshofbericht stellt, nach allem, was wir bisher wissen, die Tourismus GmbH dar: Das ganze Konstrukt ist demnach total rott. Held aber will von alledem nichts hören: Er soll an den Rechnungshof geschrieben haben, dass man der GmbH etwas mehr Zeit lassen müsse. Und Oppenheims Tourismus-Beigeordnete Helmut Krethe wird damit zitiert, dass man sich das „Erfolgsmodell“ nicht schlecht reden lasse und keinesfalls daran denke, die GmbH wieder aufzulösen.

Ein Fachmann in Steuerfragen hat uns dazu diesen Kommentar geschickt:

Es gibt ja immer noch keinen Nutzungsvertrag zwischen Stadt und Tourismus GmbH. So er denn noch kommen sollte, wird er eine Zahlung an die Stadt zur Folge haben (müssen). Per 31.12.2016 hatte die GmbH m. W. einen Gewinnvortrag von rd. 50.000 Euro. Wenn für jedes Jahr nur ein kleiner Betrag von 10.000 Euro (die Angemessenheit muss der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beurteilen) vereinbart wird, ist der Gewinnvortrag futsch. Erfolgsmodell? Wohl nur für Herrn Bodderas.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Spenden-Prüfaktion als SPD-Lachnummer

Die SPD hat via „Allgemeine Zeitung“ bekannt gegeben, dass sie die Spendeneingänge aus Oppenheim überprüft habe. Alle seien ordnungsgemäß verbucht, eingetragen, abgeheftet usw. gewesen. Also alles in Ordnung!

Wirklich wahr? Wir erinnern uns: Die Autoren des Dossiers hatten herausgefunden, dass Held an ausgewählte Unternehmer bevorzugt Aufträge vergeben und beim Immobiliengeschäften Verkäufer wie Ankäufer begünstigt habe – immer wieder zum Nachteil der Stadt. Was, so fragten sie, könnte eigentlich Helds Motiv gewesen sein? Altruismus ohne Gegenleistung? Sie äußerten die Mutmaßung, dass die Begünstigten ihre Dankbarkeit vielleicht mit Spenden an die Parteikasse zum Ausdruck bringen mussten.

Landes- und Bundes-SPD ordneten umgehend Überprüfungen an – das war im April dieses Jahres. Als wir letztens nachfragten, erklärte Landes-Pressesprecherin Sonja Bräuer, dass die „üblichen Schritte, die zu einem solchen Vorgang gehören“, noch nicht abgeschlossen seien.

Nach unserer Anfrage ging’s aber offenbar ganz schnell. „SPD: Parteikasse in Oppenheim sauber“, schreibt die „Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf die Landes-SPD. Ohne weitere journalistische Bewertung bleibt eine kleine, aber aufschlussreiche Einschränkung: Die Prüfer hätten „mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisinstrumenten keine Belege für strafbares Handeln im SPD-Ortsverein Oppenheim gefunden“. Heißt: Das „Prüfungsergebnis“ erhebt in diesem materiellen Punkt erkennbar keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anders als in Formalfragen: Die Kassenunterlagen seien insgesamt ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt worden…

Mit Verlaub: Niemand hat die Aufbewahrung der Kassenunterlagen kritisieren wollen – das interessiert herzlich wenig. Wenn allein die ordentliche Abheftung kontrolliert wurde: Dann wäre die ganze Spenden-Prüfaktion der SPD nichts als eine Lachnummer.

Die Frage lautete: Haben Held-Begünstigte Spenden an die Parteikasse überwiesen? Wenn ja: in großer Höhe, in kleiner Stückelung? Eine Antwort ist die SPD noch immer schuldig geblieben.

Opposition I: CDU glaubt an die Kommunalaufsicht

Es gibt noch eine gute Nachricht: Die Opposition lebt, auch in Oppenheim, und auch wenn man das dort nicht immer so richtig wahrnimmt.

Der CDU-Ortsvorsitzende Peter Pfau und sein Fraktionschef Marco Becker haben jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held verschickt, und zwar an die Kommunalaufsicht, die, wie der Name sagt, die Kommunen beaufsichtigen soll. Sie untersteht der Landesregierung, ist aber in der Kreisverwaltung anzutreffen, in Ingelheim in Person von Dr. Stefan Cludius, dem „Leitenden Staatlichen Beamten“.

Bislang hieß es immer wieder in den Oppenheimer Oppositionskreisen, die Kommunalaufsicht habe bei Marcus Held, was auch immer der als Stadtbürgermeister trieb, konsequent weggeschaut. Parteifreunde eben.

Seit einiger Zeit aber regiert im Kreishaus die CDU-Landrätin Dorothea Schäfer, und die Hoffnung auf sachgerechteres, konsequentes Zupacken der Kommunalaufsicht erlebt seither eine Art Wiederauferstehung.

Deshalb die Dienstaufsichtsbeschwerde. CDU contra Held. Es geht um zwei Punkte:

Der Bürgermeister weigere sich, den Mitgliedern des Stadtrates den Entwurf der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofes vorzulegen, obwohl diese es beantragt hätten.

Wir wollen der Kommunalaufsicht nicht vorgreifen, wagen gleichwohl die Prognose, dass in dieser Fragestellung – isoliert betrachtet – eine positive Auskunft nicht zu erwarten ist. Das Innenministerium hat unlängst nach intensiver juristischer Prüfung mitgeteilt, dass nur der Endbericht des Rechnungshofes dem Stadtrat vorgelegt werden muss.

Zum Verständnis: Derzeit gibt es nur einen Entwurf des Landesrechnungshofberichts. Dazu konnte die Stadt gegenüber dem Rechnungshof Stellung nehmen. Aus Entwurf und Stellungnahme wird der Endbericht erstellt, der bis Ende des Jahres vorliegen soll. Erst dieser Endbericht muss zwingend dem Stadtrat vorgelegt werden – innerhalb von drei Monaten. Das wäre spätestens im März. Danach darf ihn die interessierte Öffentlichkeit einsehen.

Noch einmal: Der Bürgermeister kann nicht verpflichtet werden, den jetzt vorliegenden Entwurf dem Stadtrat vorzulegen. Allerdings: Er könnte ihn vorlegen –  wenn er wollte. Das hatten wir auf dieser Webseite frühzeitig geklärt. Eine Vergatterung zum Schweigen gegenüber Ratsmitglieder gibt es – natürlich – nicht, halt nur keine Verpflichtung zum Reden.

So ist die Gemengelage aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Etwas anderes wird die Kommunalaufsicht der Oppenheimer CDU zur Frage der Einsicht und Weitergabe des Entwurfs der Prüfmitteilungen also kaum antworten können: Beschwerde abgewiesen. Allerdings: Wie nimmt sich das Vorgehen des Stadtbürgermeisters aus, wenn er gewählten Organen der Stadt (formalrechtlich legitimiert) in dieser Phase Einsicht verweigert, während er mit der Weitergabe des Berichtsentwurfs an Dritte (die Lokalzeitung) materiell rechtswidrig handelt? Das ist eine weitere Facette in der Beschwerde der CDU; und hier darf man auf die Bewertung der Kommunalaufsicht gespannt sein.

Der zweite Beschwerdegegenstand in dem Schreiben der CDU betrifft einen bereits vor Monaten ergangenen Beschluss des Stadtrates: Danach sollte ein Akteneinsichtsausschuss in Oppenheim eingesetzt werden, der alle Unterlagen zum Beispiel zu den dubiosen Grundstücksgeschäften in Krämereck-Süd auswerten sollte.

Das Problem: Held müsste den Ausschuss einrichten. Er tut es aber nicht. Ein Stadtbürgermeister, der Ratsbeschlüsse ignoriert: Das ist tatsächlich ein Fall für die Aufsichtsbehörde.

Wir wagen auch hier eine Prognose: Held wird, wenn er diesen Bericht gelesen hat, den Ausschuss recht kurzfristig ins Leben rufen. Er könnte dann zum Beispiel mitteilen, dass die Zusammenstellung der Unterlagen leider noch ein wenig dauert. Wie lange? Das kann keiner so genau sagen…

Mit der Einsetzung des Ausschusses hätte sich die Dienstaufsichtsbeschwerde der CDU, bevor sie richtig bearbeitet worden ist, bereits erledigt. Und die Kommunalaufsicht könnte sich wieder hinlegen… Hoffentlich nicht!

Opposition II: AL hofft auf Einsichtsfähigkeit

Die Alternative Liste in Oppenheim, kurz AL, geht Stadtbürgermeister Marcus Held immer ein wenig bissiger an als zum Beispiel die recht brav auftretenden Christdemokraten. Mit Dienstaufsichtsbeschwerden will sich die kleine Polit-Truppe nicht länger aufhalten, ihr neuestes Schreiben klingt eher wie ein Appell an letzte Reste politischen Anstands:

Die Feststellungen des Landesrechnungshofes wie auch die Erklärungen der Mainzer Staatsanwaltschaft „charakterisieren die Amtsführung von Stadtbürgermeister Marcus Held als eine Mischung aus maßloser Verschwendung, fortgesetztem Rechtsbruch und straftatverdächtigen Amtshandlungen in Serie“, heißt es in einer jetzt veröffentlichen Erklärung. Um dieses „fatale Verwaltungsmuster zu durchbrechen und weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden“, fordere man Marcus Held auf, das Amt des Stadtbürgermeisters mit sofortiger Wirkung ruhen zu lassen.

Das Schreiben unterzeichneten die AL-Stadträte Raimund Darmstadt, Christian Schenk, Rainer Ebling, Daniele Darmstadt und Dr. Heike Schiener sowie die AL-Vorstandsmitglieder Jürgen Schiffel, Dr. Birgit Böthin-Geis, Martin Frank, Günther Ebert und Gernot Geis.

Das Amt des Stadtbürgermeisters ruhen zu lassen, bis die ganzen Vorwürfe aufgeklärt sind: Das ist naheliegend. Das wäre auch normal.

Diesen Schritt zu tun, setzt die Fähigkeit zu konstruktiver Selbstreflexion voraus – bei Marcus Held. Es ist nicht bekannt, dass er dazu in der Lage ist.

27 Kommentare zu „Im Wochenrückblick: Betrug, Liebesentzug, Glaube & Hoffnung“

  1. Akteneinsichtsausschuss???
    Was soll der den jetzt noch prüfen?
    Ordner sind doch bei der Staatsanwaltschaft……….
    Ein Ausschuss zum Prüfen fehlender Akten?

  2. Auch wenn unser Auftreten zu brav anmutet, wir wollen auch künftig sachlich und konstruktiv auftreten. Großer Aktionismus ist nicht zielführend und führt zu Verweigerung. Wir werden auch künftig den Rechtsweg beschreiten und zwar so oft es erforderlich ist. Irgendwann wird Herr Held lernen, dass er sich mit jedem vermeintlich schlauen Schachzug in Erklärungsnot gegenüber übergeordneten Stellen bringt. Wie lange diese sein Verhalten dann tolerieren; mal schauen.
    Es grüßt Peter Pfau von der CDU Oppenheim

  3. Wie ist das überhaupt, kann man gegen die Absetzung eines Bürgermeisters protestieren bzw. Eine vorgezogene Wahl verlangen?

    Z.b. durch eine Unterschriftensammlung von 10, 20 % der Wähler oder so….

    Vergleichbaren einem Misstrauensvotum im Bundestag.

    Ich meine also, ob es eine Möglichkeit gibt, ihn vorzeitig ( im Sinne: „die Macht geht vom Volk aus“) abzuwählen.

    Ist es strafbar wenn man dafür die Bürger aufruft bzw in Einzelgespräche dazu in Stellung bring?

    Viele fragen sich was man tun kann, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden…

    Wenn mann nur hierzu die rechtliche Situation kennen würde…

  4. Herzlichen Dank für Ihre Klarstellung bzgl. Held-Skandal.
    Ich habe mal gesagt, niemand seit General Melac habe Oppenheim so stark verändert wie dieser Bürgermeister. Wenn das alles stimmt, was in dieser Woche ans Licht bekommen ist, muss man wohl feststellen: Niemand hat seither unserer Stadt größeren Schaden zugefügt.
    Die Kasse ruiniert, die Stimmung vergiftet.
    Die Konsequenz könnte dann nur lauten: Rücktritt. Sofort.

  5. Bei möglichen Neuwahlen im Bund wäre es spannend zu beobachten, auf welchen Listenplatz die SPD Marcus Held setzen würde …

  6. Was mich an diesem Skandal, in dem ein Bundestagsabgeordneter(!) seit Jahren die Fäden zieht, auch gewaltig enttäuscht ist die Rolle der Presse. Mit sauberem Journalismus hat das nichts mehr zu tun. Seit dem sich die Schlinge um Markus Held und Konsorten immer fester zuzieht, geht auch die AZ langsam und vorsichtig auf Distanz. Als Abonnent dieser Zeitung -seit über 50 Jahren- bin ich maßlos enttäuscht und stufe mittlerweile auch andere Berichterstattungen (Mainzer Rathaus, Bibelturm, Ludwigstraße u.a.) in die Rubrik „Auftragsberichterstattung“ ein. Leider auch die Folge eines „Pressemonopol“s.

    Wolfgang Becker, Harxheim

  7. Herr Haase, ich für meine Person habe für mein kleines Unternehmen grundsätzlich wesentliche Akten in
    a.) Papierform
    b.) lokal auf dem Rechner
    c.) auf einem NAS Server

    Also insgesamt 4-fach vorhanden (die NAS hat zwei gespiegelte Festplatten).

    Meinen Sie nicht, dass in VG und Stadt Akten auch mehrfach abgelegt sind?

  8. Aber nicht nur der Bürgermeister sollte weg, sondern auch der Stadtrat, der die ganzen Jahre alles immer nur abgenickt hat. Oppenheim sollte eine Bürgerversammlung unter der Leitung von den paar verbliebenen Aufrichtigen einberufen und wer weiß, vielleicht haben dann ja auch die kompetenten Leute, die sich das die ganzen Jahre unter der Regentschaft Held nicht antuen wollten, Lust sich wieder für und in Oppenheim einzusetzen.

  9. In der VG bestimmt, wohl kaum in der kleinen Verwaltung des Oppenheimer Rathauses! Kopien gar, von exklusiven Notarverträgen, die noch nicht mal der Stadtrat sehen durfte? Dann hätte die Staatsanwaltschaft wohl die PCs gleich beschlagnahmt! Allerdings mag man kaum glauben, dass noch brisantes Material vorhanden war! Die Zustände im Vorzimmer sollen ja relativ chaotisch sein, dem Hörensagen nach! Vielleicht gibt es ja eine Chance auf dem Riesen-Speicher, wo es angeblich nur so spukt! 🤷🏻‍♂️

  10. Hallo Herr oder Frau J.
    So wie die Stadt geführt wird, nehme ich an, da es keinen (bezahlten) Aktensicherer bzw. Aktenkopierer Beauftragten gibt, wird die Sicherung nicht so gut sein wie bei Ihnen.
    Im übrigen finde ich es sehr schade, das hier, sehr viele sich immer noch nicht trauen, ihren Namen zu ihren Kommentaren dazu zu schreiben.
    Wer seine eigene Meinung vertritt sollte diese auch offen vertreten.

  11. Interessanter Gedanke, steht sicher irgendwo in der Gemeindeordnung nehme ich an.
    Eine Umfrage ob man gerne Neuwahlen hätte, darf man sicherlich ohne weiteres starten.

  12. Eine Abwahl sieht die Gemeindeordnung bei ehrenamtlichen Bürgermeistern in Rheinland-Pfalz nicht vor.
    Allerdings stehen alle Maßnahmen des Disziplinarrechts zur Verfügung. Das geht dann bis zur Amtsenthebung durch das Verwaltungsgericht. Dafür muss die Aufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren einleiten, was während der strafrechtlichen Ermittlungen ruht. In besonderen Fällen wäre eine sofortige Suspendierung mit dem Verbot die Dienstgeschäfte zu führen und eventuell einem Hausverbot erforderlich.
    Bei solchen strafrechtlichen Vorwürfen dürfte durch die Aufsichtsbehörde bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sein.
    Rechtsgrundlage sind das Landesbeamtengesetz (LBG) und Landesdisziplinargesetz (LDG). Warum LANDESGESETZE? Weil da zu Beginn vermerkt ist, dass das auch für kommunale Beamte gilt.

  13. Ein Abwahlverfahren für einen ehrenamtlichen Bürgermeister ist rechtlich nicht vorgesehen. Wie wäre es mit einer Einwohnerfragestunde (die ohnehin jährlich abzuhalten ist), einem Bürgerbegehren oder einem offiziellen Rücktrittsgesuch von AL und CDU gemeinsam, dem sich noch einige SPD-Stadträte anschließen könnten? Das wäre auch kein Aktionismus! Mehr Verweigerung geht doch gar nicht (Herr Peter Pfau, CDU)! Aber wenigstens verrät die Gemeindeordnung RP, weshalb die Stadt Oppenheim mit nur 49 Prozent an der Tourismus GmbH beteiligt ist! Vielleicht könnte Herr Pfau auch ausfindig machen, ob es sich bei den beiden Tourismus-Mitarbeitern um eine unzulässige Personalgestellung handelt und was eigentlich der städtische Personalrat dazu sagt? Das wäre ebenfalls kein Aktionismus!
    § 53 Gemeindeordnung RP
    4) Ehrenamtlicher Bürgermeister darf nicht sein, wer
    3.
    gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v.H. beteiligt ist…

  14. @ E. G. 2
    Sie haben sich im letzten Absatz eigentlich die Antwort selbst gegeben. Deshalb nur 49% Beteiligung. Sonst wäre es ein kommunales Unternehmen mit allen diesbezüglichen (Offenlegungs-)Pflichten.

    @ G.K.
    Das ist der Grund, warum wir künftig Verstöße bei der Kommunalaufsicht anzeigen werden. Nur diese kann dem Treiben Einhalt gebieten.

    Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen. Wir haben dazu jeden ersten Dienstag im Monat einen offenen Bürgerstammtisch. Nächster Termin 05.12.2017 um 20.00 Uhr in der Kutscherstube

  15. @ Peter Pfau, Hallo Herr Pfau, danke für den Hinweis. Dienstaufsichtsbeschwerde ist ok, dürfte aber nicht viel bringen, da leider im Kreis auch eine GroKo. Da wird bestimmt wieder hinter den Kulissen alles glatt gebogen. So so… der LRH hat die vorzeitige Veröffentlichung moniert – ohne Folgen!!! Sie wissen, der LHR ist eine Landesbehörde, die SPD geführte Landesregierung, bzw. das für den LHR zuständige Ministerium ist weisungsbefugt. Da mache ich mir so meine eigenen Gedanken. Ach ja, sorry die AZ habe ich abbestellt. Ein Verkündungsblatt der Regierung brauche ich nicht.

  16. Es taucht ein interessanter Name in dem Wochenrückblick auf: Michael Reitzel. Der Mann war schon Landtagabgeordneter zu zeiten eines Wilhelm Dröscher, eines Karl Thorwith, eines Hugo Brandt, eines Landes- SPD-Spitzenkandidaten Klaus von Dohnanyi – Reitzel ist ein SPD-Urgestein. Und: Er ist Fraktionsvorsitzender der SPD im VG-Rat. Ich würde das Häuschen meiner Oma verwetten und behaupten: Der Reitzel ist doch ein Mitwisser. Dem ist doch nie etwas entgangen, der hat doch aus seiner SPD-Mitgliedschaft (ganz legal) unglaubliche Jobs und ein Vermögen herausgeholt. Er kennt jeden in der SPD, und kennt alle Schliche. Wenn er den Daumen über Herrn Penzer langsam senkt – warum haut eben dieser einflussreiche Herr Reitzel nicht in Sachen Held endlich mal auf den Tisch und macht Tabula rasa? Hat er eventuell auch noch etwas zu verbergen? Was hält ihn davon ab, in der SPD der VG und in Oppenheim mal kraft seiner privilegierten Stellung aufräumen zu lassen??

  17. Sehr geehrter Herr Pfau,
    danke für Ihre Antwort. Die Feststellung, dass die Stadt Oppenheim nur 49 Prozent Anteile an der Tourismus-GnbH hält, war schon öfters im Visier öffentlicher Fragestellungen, denn normalerweise hätte die Stadt finanzielles Interesse am Mehrheitsanteil gehabt! Hier geht es jedoch nicht um Offenlegungspflichten, sondern um dauerhafte
    Per­so­nal­ge­stel­lung im öf­fent­li­chen Dienst. Im An­wen­dungs­be­reich des Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­set­zes (AÜG) stehen die beiden verbliebenen Tourismusmitarbeiter des Rathauses, die seit Gründung der Tourismus GmbH 2012 eindeutig täglich für diese arbeiten, im Prinzip also als Leiharbeiter, städtisch bezahlt werden. Hier ist jedoch die Beschäftigungzeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt und eingeschränkt!
    Gestellt ein öffentlicher Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 3 TVöD seine bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer an einen Dritten zur dortigen dauerhaften Leistungserbringung, so betreibt er eine unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2013, Aktenzeichen 4 TaBV 7/12). Quelle: https://www.dbb.de/arbeitnehmer/rechtsprechung/tarifrecht/p/personalgestellung-dauerhafte-personalgestellung-unzulaessig.html
    Darauf zielten meine Fragen!
    1.) Nämlich, sind Ihnen diese Zustände und gesetzlichen Regelungen bekannt?
    2.) Was sagt der Personalrat der Stadt Oppenheim zu dieser ggf. unzulässigen dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung?
    3.) Wurde überhaupt eine Genehmigung laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeholt?
    4.) Falls Personalräte der Stadt Oppenheim selbst von der Arbeitnehmerüberlassung an die Tourismus-GmbH betroffen sind, dürften diese aufgrund ihrer Tätigkeit für die Tourismus-GmbH, nicht als Personalräte für die Stadt Oppenheim tätig sein.
    Dies genau deshalb, weil die Stadt keine Mehrheit an den Gesellschaftsanteilen der Tourismus-GmbH hält!

  18. Sehr geehrter Herr Pfau,
    danke für Ihre Antwort. Die Feststellung, dass die Stadt Oppenheim nur 49 Prozent Anteile an der Tourismus-GnbH hält, war schon öfters im Visier öffentlicher Fragestellungen, denn normalerweise hätte die Stadt finanzielles Interesse am Mehrheitsanteil gehabt! Hier geht es jedoch nicht um Offenlegungspflichten, sondern um dauerhafte
    Per­so­nal­ge­stel­lung im öf­fent­li­chen Dienst. Im An­wen­dungs­be­reich des Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­set­zes (AÜG) stehen die beiden verbliebenen Tourismusmitarbeiter des Rathauses, die seit Gründung der Tourismus GmbH 2012 eindeutig täglich für diese arbeiten, im Prinzip also als Leiharbeiter und städtisch bezahlt werden. Hier ist jedoch die Beschäftigungzeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt und eingeschränkt!
    Gestellt ein öffentlicher Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 3 TVöD seine bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer an einen Dritten zur dortigen dauerhaften Leistungserbringung, so betreibt er eine unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2013, Aktenzeichen 4 TaBV 7/12). Quelle: https://www.dbb.de/arbeitnehmer/rechtsprechung/tarifrecht/p/personalgestellung-dauerhafte-personalgestellung-unzulaessig.html
    Darauf zielten meine Fragen!
    1.) Nämlich, sind Ihnen diese Zustände und gesetzlichen Regelungen bekannt?
    2.) Was sagt der Personalrat der Stadt Oppenheim zu dieser ggf. unzulässigen dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung?
    3.) Wurde überhaupt eine Genehmigung laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeholt?
    4.) Falls Personalräte der Stadt Oppenheim selbst von der Arbeitnehmerüberlassung an die Tourismus-GmbH betroffen sind, dürften diese aufgrund ihrer Tätigkeit für die Tourismus-GmbH liegt, nicht als Personalräte für die Stadt Oppenheim tätig sein. Dies eben, weil die Stadt keine Mehrheit an Gesellschaftsanteilen hält!

  19. Sehr geehrter Herr Haase,

    ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, dass es besser ist eine Meinung unter vollem (idealer Weise sogar richtigen 😉 ) Namen zu posten.

    Weshalb es andere nicht tun, kann ich nicht beurteilen. Vermutlich liegen bei anderen „Buchstaben“-Verfassern wie bei mir Bedenken gegenüber der aktuell noch heldenhaften Führung vor. Bedenken, weil man/frau vielleicht in irgendeiner Abhängigkeit, oder in der VG geschäftlich ansässig ist.

    Ich schätze jeden der hier mit seinem Namen schreibt sehr.

  20. Michael Reitzel steht zu Marcus Held. Eventuell sind sie als „erfolgreiche Macher“ oder „echte Kerle“ seelenverwandt. Eventuell ist er immer noch von Marcus Held eingelullt. (Eingelullt dürfte zudem für den ehemaligen Landrat Claus Schick der richtige Begriff sein.)

    Gegen die Phalanx der Held-Reitzelschen-Eintracht wollte und/oder konnte sich Klaus Penzer nie durchsetzen. Jetzt hat er den Schaden – und wird von den beiden gemeinsam geopfert. Eine wahre Männerfreundschaft wie aus dem Bilderbuch. Tja, Penzer: Pech gehabt…

    Deshalb würde ich mich als angeschossener VG-Bürgermeister rechtlich beraten lassen. Wenn er es jetzt allerdings immer noch mit sich machen lässt, ist er wirklich selbst dran Schuld!

  21. Lieber Herr Mayer,

    versuchen Sie diesen Tip an Penzer persönlich zu adressieren.
    Persönlich bin ich mir nicht sicher ob ihm bewusst ist was die Reitzel-Held Kombo so abzieht. Vielleicht sollte er sich über quasi eine „Kronzeugen-Regelung“ Gedanken machen.

  22. @ Herr Haase,

    ich traue mich nicht mit meinem Namen zu schreiben.
    Ich hatte mich mal vor einiger Zeit vertrauensvoll an Marcus Held gewandt, und mich über seinen vertrauten Funktionär beschwert, da dieser seine Dienstliche Position missbraucht hatte.

    Anstatt das er als Bundestagsabgeordneter sich der Sache annahm, hat er diese Beschwerde seinem Parteigenossen weitergegeben mit der Info von wem diese Beschwerde kam.
    Dieser „Beschuldigte“ hatte dan Ross und Reiter gekannt, und hatte dann sine Unterdrückungsmaschinerie aufgefahren.
    Das war schon zum „Luft anhalten“.
    Als er vermutete das er mir auf die schliche kam, hatte er Marcus angerufen und mich telefonisch beschrieben, um sicher zu sein das ich es bin. Als er die Bestätigung bekam, das ich es bin, hat er seinen Unmut an mir abgelassen…

    Mur kam es vor als wäre ich in die 70er zurück gekehrt und die Stasi war mir auf der Spur….

  23. Da ich in keiner Abhängigkeit von einer dieser Personen stehe, auch in keiner Partei bin, habe ich kein Problem damit, meine Meinung mit meinem Namen zu verkünden.
    Herr Held gewinnt mit jedem, der sich nicht traut, offen seine Meinung zu vertreten. Wie will man seinen Anhängern deutlich machen, dass hier was nicht stimmt, wenn jeder vor dem MdB kuscht.
    Und bis jetzt habe ich noch keine Held-Genossen vor meiner Tür lauern sehen. Obwohl ich ein neues SPD-Stadtratsmitglied in direkter Nachbarschaft habe.
    Einfach mehr Mut und Selbstvertrauen.

  24. es ist leider nicht fair, anonym zu schreiben, aber gut. Ich habe keine Probleme meinen Namen zu nennen, obwohl Held, Penzer und Baumgarten schon ihre Vergrämungsmaßnahmen gegen mich haben anlaufen lassen. Wie heißt es doch: Was stört es eine Eiche, wenn ein Schwein sich an ihm reibt! Ich halte das aus, keine Frage!

    Nur, wer nichts sagt, der hilft Held, nicht sich selbst! Man muss Gemeinheiten, Betrug usw. an die Öffentlichkeit bringen. Ich ärgere mich, dass ich damals, als ich aus der SPD ausgetreten bin, nicht den Grund genannt zu haben, denn vermutlich hätte man doch nachgedacht, nicht dass ich mich für so wichtig halte, dass eine Partei auf mich hört, aber es hätte jetzt mein Gewissen beruhigt.

  25. Nach Art. 120 Abs. 4 der Landesverfassung ist der Rechnungshof unabhängig. Er unterliegt nicht dem Weisungsrecht einer SPD- oder wie auch immer geführten Landesregierung. Wäre das anders, gâbe es vielleicht die hier häufig behandelte Prüfung nicht.

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