Im Wochenrückblick: Betrug, Liebesentzug, Glaube & Hoffnung

Penzer droht Liebesentzug. Experte enttarnt Erfolgsmodell. SPD bietet Lachnummer. Opposition meldet sich… Sie sehen: In unserem Wochen-Rückblick gibt es jede Menge interessanter Nachrichten. Dazu kommt: Webseite schafft neuen Rekord. Und immer mehr Leser kommentieren unerschrocken den Oppenheim-Skandal.

Jetzt schon mehr als 400.000 Klicks auf dieser Webseite

Zunächst in eigener Sache: Diese Webseite hat einen weiteren signifikanten Schwellenwert durchbrochen. Die Analyse-Software auf unserer Homepage zeigte letzte Woche den 400.000. Seitenaufruf an! Am 15. Juni waren wir mit der Dokumentation des Oppenheim-Skandals erstmals online gegangen: Nach fünf Wochen waren die ersten 100.000 Seitenaufrufe gezählt, Mitte September waren es bereits 200.000, Ende Oktober mehr als 300.000…

…und bis zum heutigen Sonntag wurden bereits mehr als 400.000 Klicks registriert! In nur sechs Monaten! Das ist phantastisch – für uns als Macher dieser Webseite, vor allem aber für die Wiederbelebung demokratischer Kultur in Oppenheim!

Die Anzahl der Besucher unserer Webseite wird vom Analysetool am heutigen Sonntag, Stand 12 Uhr, exakt mit 43.027 angegeben. Diese Besucher kamen bisher insgesamt 135.866 Mal, und sie riefen bei jedem ihrer Besuche im Schnitt 3,17 Seiten auf (was 430.140 Klicks ergibt).

Und noch eine Zahl, die für die Bewertung einer Online-Nachrichtenseite von großer Bedeutung ist: Die durchschnittliche Zeit, die ein Besucher auf unserer Webseite verbrachte, liegt bei knapp vier Minuten. Das ist, für Internet-Verhältnisse, eine extrem lange Zeit.

Die aktuellen Top-Ten-Artikel sind (angegeben: Anzahl der Aufrufe / durchschn. Lesedauer)

1. Fake News made in Oppenheim: 8618 / 03:00

2. Bericht des Landesrechnungshofes liegt vor: 8228 / 02:44

3. Eine Stadt sieht rot: 7979 / 05:12

4. Der Deal des Ehrenbürgers: 5434 / 04:15

5. Ein Maklerbüro sahnt ab: 5288 / 04:00

6. Privatfirma beutet städtische Firma aus: 4900 / 03:59

7. Jetzt doch: Razzia im Rathaus Oppenheim: 4800 / 03.07

8. Ein Parteifreund macht Kasse: 4699 / 04:07

9. Frau S. trifft Spendierhose: 4607 / 04:04

10. Klaus Penzer: Warum tut er sich das an? Und uns?: 4422 / 03:11

Unterm Strich bleibt festzustellen: Die Arbeit der letzten Monate trifft auf fruchtbaren Boden! Wir wollten dokumentieren, was im Oppenheim-Skandal alles geschehen ist und was aktuell passiert. Wir haben, um das ganz deutlich zu sagen, zu keiner Zeit irgendwelche eigennützigen und/oder parteipolitischen Ziele verfolgt. Demokratie lebt von Kontrolle, so steht es auf unserer Facebook-Seite: Wir wollen einfach guten Journalismus machen, wollen Offenheit und Transparenz schaffen, wollen Hintergründe aufzeigen und Aufklärung bieten.

Von dem berühmten Reporter Egon Erwin Kisch stammt der Ausspruch: Nichts ist erregender als die Wahrheit.

Wir würden hinzufügen: …und darüber berichten zu können.

Die Zahlen lassen den Schluss zu: Die Menschen in und um Oppenheim sehen das genauso.

Leser: Dies ist Skandal Held, ein Skandal SPD

Wir bekommen täglich sehr viele Leserzuschriften. Mit Hinweisen. Mit Tipps. Manchmal mit Lob. Selten, wirklich ganz selten mit Schmähungen. Ein Leser schrieb jetzt:

Für Ihre Recherchen herzlichen Dank. Sie sind unersetzlich. (…) Es gibt und gab in Oppenheim immer auch Menschen, die sich gegen das System Held zur Wehr gesetzt haben. Nur: Wir hatten nie diese Informationen. Ahnungen, Vermutungen. Aber eben keine Beweise.
Und deshalb: Das ist hier kein Oppenheim-Skandal. Es ist ein Skandal Held und ein Skandal SPD. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das mal klarstellen könnten.

Das machen wir gerne. Und wir teilen diese Ansicht.

Auffällig ist übrigens, dass immer mehr Leser die Berichte auf der Webseite kommentieren. Dass sie dort auch miteinander diskutieren. Schauen Sie ruhig mal rein: Die Kommentare finden Sie am Ende eines jeden Berichts.

Auch auffällig: Immer mehr Leser-Kommentarschreiber geben sich namentlich zu erkennen. Die anfänglich oftmals geäußerte Angst vor Repressalien, die drohten, wenn man Kritik am Stadtbürgermeister oder an der lokalen SPD äußere, scheint sich langsam aufzulösen.

Auch das freut uns. Wir machen gerne weiter.

Bei gewerbsmäßigem Betrug droht Haftstrafe

Kommen wir zu den „harten Sachen“ im Oppenheim-Skandal. Das, was die Mainzer Staatsanwaltschaft zur Wochenmitte bekannt gegeben hat, ist nicht im Bereich der Kavaliersdelikte anzusiedeln! Gegen Marcus Held wird bekanntlich seit Mitte des Jahres nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch ermittelt: Es besteht der Verdacht der Untreue in neun – wenn wir richtig zählen: inzwischen wohl zehn – Fällen.

Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen ist zunächst nur von theoretischem Wert: Strafmildernd wird in der Regel berücksichtigt, wenn ein Täter nicht vorbestraft ist; erschwerend kann sich hingegen auswirken, wenn die Straftat keine einmalige Gelegenheitstat war, sondern fortgesetzt und systematisch verübt wurde. Auch eine profunde Kenntnis der Rechtslage, wie man sie bei einem ausgebildeten Juristen erwarten dürfte, wird in die Bewertung einbezogen.

Das Ermittlungsverfahren gegen Held, das ist die neue Nachricht der letzten Woche, richtet sich jetzt auch gegen zwei weitere Personen: Den Immobilienmaklern wird gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen vorgeworfen. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf! Der Betrugs-Paragraf 263 Strafgesetzbuch lautet in seiner einfachen Version:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im speziellen Oppenheimer Fall legt die Staatsanwaltschaft noch eine Schippe drauf und spricht von „gewerbsmäßigem Betrug“. Das ist eine besonders schwerwiegende Form des Betruges, und wenn sich ein solcher Vorwurf vor Gericht bestätigen sollte, kommt man nicht mehr mit einer Geldstrafe davon: Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren vor.

Den Immobilienmaklern, die dank Marcus Held bei der Stadt Oppenheim dick abkassieren konnten – immerhin 205.000 Euro! – und die jetzt ebenfalls im Visier der Strafverfolger stehen, dürfte die Freude über den fetten Reibach längst vergangen sein.

Die strafrechtliche Konsequenz das eine – die zivilrechtliche das andere: Nach unserem (von der Lokalzeitung aber nicht transportierten) Kenntnisstand verlangt der Rechnungshof, die gezahlte Courtage bei der Immobiliengesellschaft zurückzufordern. Ansonsten (etwa wenn bei der kleinen GmbH nichts mehr zu holen ist) seien gegen den Stadtbürgermeister Schadensersatzansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Klaus Penzer: Liebesentzug von der eigenen Partei

Klaus Penzer ist Oppenheims “Ritter von der traurigen Gestalt“: Wir haben seine Leistung als Bürgermeister der größten Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz wiederholt kritisch beleuchtet, und vor einer Woche haben wir dann auch Helds neue Verteidigungsstrategie aufgedeckt: Penzer soll zum Sündenbock im Oppenheim-Skandal gemacht werden. Der primär verantwortliche Stadtbürgermeister könnte sich – so das Kalkül – hinter dem sekundär verantwortlichen Penzer verschanzen, der würde die Pfeile schon auf sich ziehen.

An diesem Freitag berichtete die Lokalzeitung in einem kleinen Artikel über eine Sitzung des Ältestenrates der Verbandsgemeinde: Dort habe Penzer wie bisher eine Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes abgelehnt – Michael Reitzel, SPD-Chef im VG-Rat und umtriebiger Strippenzieher, fand das aber plötzlich gar nicht mehr gut. Der Rechtsanwalt habe vehement für eine vorzeitige Veröffentlichung votiert (trotz des sicherlich auch ihm bekannten Urhebervermerks, der eine Weitergabe an Dritte derzeit ausdrücklich verbietet).

Reitzel gilt als der „Pate“ der rheinhessischen (vielleicht sogar: rheinland-pfälzischen) SPD; von ihm heißt es, er möge es gar nicht gerne, wenn man anderer Meinung sei als er. So hat sich Penzer jetzt mit seinem Beharren auf Geheimhaltung des Rechnungshofberichts selbst ins parteipolitische Abseits manövriert. Es heißt auch, er habe vor dem machtverliebten Reitzel stets geduckt. Für solches Opportunistentum gibt’s in der Politik keine Dankbarkeit. Sondern meistens nur einen Tritt.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Information vom Dissens im Ältestenrat gezielt gestreut wurde: Penzer steht jetzt im Abseits, lautet die Nachricht, der Mann hat ausgedient, ist politisch mausetot.

Liebesentzug der Partei: Da wendet sich auch die Lokalzeitung ganz schnell ab. Eilfertig schreibt der lokale Chefkommentator, natürlich ganz im Sinne Reitzels, in seinem Blatt (nur Print):

Nach Lektüre des Rechnungshofberichts muss man jetzt zu dem Schluss kommen: VG-Chef Klaus Penzer hat entweder seinen Laden nicht im Griff oder bei Mängeln bewusst weggeschaut. So ergibt sich schon jetzt ein politischer Flurschaden ungeahnten Ausmaßes.

In der Sache stimmt das ja, wir haben das bereits mehrmals geschrieben. An der Zeitung stört, dass sie erst jetzt darüber schreibt, weil’s einigen SPD-Altvorderen grad so gefällt.

Und es stört auch an der Zeitung, dass sie bei all den Schäden, die in erster Linie ein Marcus Held in ureigenster Verantwortung angerichtet hat, ganz andere Maßstäbe anlegt. So wird der Bericht über die dubiosen Immobiliengeschäfte in Krämereck-Süd, die die Staatsanwaltschaft zu einer Razzia im Oppenheimer Rathaus veranlasst hatten, zuckersüß-verharmlosend überschrieben mit: „Deal mit Geschmäckle“.

Ein Erfolgsmodell – aber nur für Herrn Bodderas

Eines der größten Themen im Rechnungshofbericht stellt, nach allem, was wir bisher wissen, die Tourismus GmbH dar: Das ganze Konstrukt ist demnach total rott. Held aber will von alledem nichts hören: Er soll an den Rechnungshof geschrieben haben, dass man der GmbH etwas mehr Zeit lassen müsse. Und Oppenheims Tourismus-Beigeordnete Helmut Krethe wird damit zitiert, dass man sich das „Erfolgsmodell“ nicht schlecht reden lasse und keinesfalls daran denke, die GmbH wieder aufzulösen.

Ein Fachmann in Steuerfragen hat uns dazu diesen Kommentar geschickt:

Es gibt ja immer noch keinen Nutzungsvertrag zwischen Stadt und Tourismus GmbH. So er denn noch kommen sollte, wird er eine Zahlung an die Stadt zur Folge haben (müssen). Per 31.12.2016 hatte die GmbH m. W. einen Gewinnvortrag von rd. 50.000 Euro. Wenn für jedes Jahr nur ein kleiner Betrag von 10.000 Euro (die Angemessenheit muss der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beurteilen) vereinbart wird, ist der Gewinnvortrag futsch. Erfolgsmodell? Wohl nur für Herrn Bodderas.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Spenden-Prüfaktion als SPD-Lachnummer

Die SPD hat via „Allgemeine Zeitung“ bekannt gegeben, dass sie die Spendeneingänge aus Oppenheim überprüft habe. Alle seien ordnungsgemäß verbucht, eingetragen, abgeheftet usw. gewesen. Also alles in Ordnung!

Wirklich wahr? Wir erinnern uns: Die Autoren des Dossiers hatten herausgefunden, dass Held an ausgewählte Unternehmer bevorzugt Aufträge vergeben und beim Immobiliengeschäften Verkäufer wie Ankäufer begünstigt habe – immer wieder zum Nachteil der Stadt. Was, so fragten sie, könnte eigentlich Helds Motiv gewesen sein? Altruismus ohne Gegenleistung? Sie äußerten die Mutmaßung, dass die Begünstigten ihre Dankbarkeit vielleicht mit Spenden an die Parteikasse zum Ausdruck bringen mussten.

Landes- und Bundes-SPD ordneten umgehend Überprüfungen an – das war im April dieses Jahres. Als wir letztens nachfragten, erklärte Landes-Pressesprecherin Sonja Bräuer, dass die „üblichen Schritte, die zu einem solchen Vorgang gehören“, noch nicht abgeschlossen seien.

Nach unserer Anfrage ging’s aber offenbar ganz schnell. „SPD: Parteikasse in Oppenheim sauber“, schreibt die „Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf die Landes-SPD. Ohne weitere journalistische Bewertung bleibt eine kleine, aber aufschlussreiche Einschränkung: Die Prüfer hätten „mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisinstrumenten keine Belege für strafbares Handeln im SPD-Ortsverein Oppenheim gefunden“. Heißt: Das „Prüfungsergebnis“ erhebt in diesem materiellen Punkt erkennbar keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anders als in Formalfragen: Die Kassenunterlagen seien insgesamt ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt worden…

Mit Verlaub: Niemand hat die Aufbewahrung der Kassenunterlagen kritisieren wollen – das interessiert herzlich wenig. Wenn allein die ordentliche Abheftung kontrolliert wurde: Dann wäre die ganze Spenden-Prüfaktion der SPD nichts als eine Lachnummer.

Die Frage lautete: Haben Held-Begünstigte Spenden an die Parteikasse überwiesen? Wenn ja: in großer Höhe, in kleiner Stückelung? Eine Antwort ist die SPD noch immer schuldig geblieben.

Opposition I: CDU glaubt an die Kommunalaufsicht

Es gibt noch eine gute Nachricht: Die Opposition lebt, auch in Oppenheim, und auch wenn man das dort nicht immer so richtig wahrnimmt.

Der CDU-Ortsvorsitzende Peter Pfau und sein Fraktionschef Marco Becker haben jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held verschickt, und zwar an die Kommunalaufsicht, die, wie der Name sagt, die Kommunen beaufsichtigen soll. Sie untersteht der Landesregierung, ist aber in der Kreisverwaltung anzutreffen, in Ingelheim in Person von Dr. Stefan Cludius, dem „Leitenden Staatlichen Beamten“.

Bislang hieß es immer wieder in den Oppenheimer Oppositionskreisen, die Kommunalaufsicht habe bei Marcus Held, was auch immer der als Stadtbürgermeister trieb, konsequent weggeschaut. Parteifreunde eben.

Seit einiger Zeit aber regiert im Kreishaus die CDU-Landrätin Dorothea Schäfer, und die Hoffnung auf sachgerechteres, konsequentes Zupacken der Kommunalaufsicht erlebt seither eine Art Wiederauferstehung.

Deshalb die Dienstaufsichtsbeschwerde. CDU contra Held. Es geht um zwei Punkte:

Der Bürgermeister weigere sich, den Mitgliedern des Stadtrates den Entwurf der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofes vorzulegen, obwohl diese es beantragt hätten.

Wir wollen der Kommunalaufsicht nicht vorgreifen, wagen gleichwohl die Prognose, dass in dieser Fragestellung – isoliert betrachtet – eine positive Auskunft nicht zu erwarten ist. Das Innenministerium hat unlängst nach intensiver juristischer Prüfung mitgeteilt, dass nur der Endbericht des Rechnungshofes dem Stadtrat vorgelegt werden muss.

Zum Verständnis: Derzeit gibt es nur einen Entwurf des Landesrechnungshofberichts. Dazu konnte die Stadt gegenüber dem Rechnungshof Stellung nehmen. Aus Entwurf und Stellungnahme wird der Endbericht erstellt, der bis Ende des Jahres vorliegen soll. Erst dieser Endbericht muss zwingend dem Stadtrat vorgelegt werden – innerhalb von drei Monaten. Das wäre spätestens im März. Danach darf ihn die interessierte Öffentlichkeit einsehen.

Noch einmal: Der Bürgermeister kann nicht verpflichtet werden, den jetzt vorliegenden Entwurf dem Stadtrat vorzulegen. Allerdings: Er könnte ihn vorlegen –  wenn er wollte. Das hatten wir auf dieser Webseite frühzeitig geklärt. Eine Vergatterung zum Schweigen gegenüber Ratsmitglieder gibt es – natürlich – nicht, halt nur keine Verpflichtung zum Reden.

So ist die Gemengelage aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Etwas anderes wird die Kommunalaufsicht der Oppenheimer CDU zur Frage der Einsicht und Weitergabe des Entwurfs der Prüfmitteilungen also kaum antworten können: Beschwerde abgewiesen. Allerdings: Wie nimmt sich das Vorgehen des Stadtbürgermeisters aus, wenn er gewählten Organen der Stadt (formalrechtlich legitimiert) in dieser Phase Einsicht verweigert, während er mit der Weitergabe des Berichtsentwurfs an Dritte (die Lokalzeitung) materiell rechtswidrig handelt? Das ist eine weitere Facette in der Beschwerde der CDU; und hier darf man auf die Bewertung der Kommunalaufsicht gespannt sein.

Der zweite Beschwerdegegenstand in dem Schreiben der CDU betrifft einen bereits vor Monaten ergangenen Beschluss des Stadtrates: Danach sollte ein Akteneinsichtsausschuss in Oppenheim eingesetzt werden, der alle Unterlagen zum Beispiel zu den dubiosen Grundstücksgeschäften in Krämereck-Süd auswerten sollte.

Das Problem: Held müsste den Ausschuss einrichten. Er tut es aber nicht. Ein Stadtbürgermeister, der Ratsbeschlüsse ignoriert: Das ist tatsächlich ein Fall für die Aufsichtsbehörde.

Wir wagen auch hier eine Prognose: Held wird, wenn er diesen Bericht gelesen hat, den Ausschuss recht kurzfristig ins Leben rufen. Er könnte dann zum Beispiel mitteilen, dass die Zusammenstellung der Unterlagen leider noch ein wenig dauert. Wie lange? Das kann keiner so genau sagen…

Mit der Einsetzung des Ausschusses hätte sich die Dienstaufsichtsbeschwerde der CDU, bevor sie richtig bearbeitet worden ist, bereits erledigt. Und die Kommunalaufsicht könnte sich wieder hinlegen… Hoffentlich nicht!

Opposition II: AL hofft auf Einsichtsfähigkeit

Die Alternative Liste in Oppenheim, kurz AL, geht Stadtbürgermeister Marcus Held immer ein wenig bissiger an als zum Beispiel die recht brav auftretenden Christdemokraten. Mit Dienstaufsichtsbeschwerden will sich die kleine Polit-Truppe nicht länger aufhalten, ihr neuestes Schreiben klingt eher wie ein Appell an letzte Reste politischen Anstands:

Die Feststellungen des Landesrechnungshofes wie auch die Erklärungen der Mainzer Staatsanwaltschaft „charakterisieren die Amtsführung von Stadtbürgermeister Marcus Held als eine Mischung aus maßloser Verschwendung, fortgesetztem Rechtsbruch und straftatverdächtigen Amtshandlungen in Serie“, heißt es in einer jetzt veröffentlichen Erklärung. Um dieses „fatale Verwaltungsmuster zu durchbrechen und weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden“, fordere man Marcus Held auf, das Amt des Stadtbürgermeisters mit sofortiger Wirkung ruhen zu lassen.

Das Schreiben unterzeichneten die AL-Stadträte Raimund Darmstadt, Christian Schenk, Rainer Ebling, Daniele Darmstadt und Dr. Heike Schiener sowie die AL-Vorstandsmitglieder Jürgen Schiffel, Dr. Birgit Böthin-Geis, Martin Frank, Günther Ebert und Gernot Geis.

Das Amt des Stadtbürgermeisters ruhen zu lassen, bis die ganzen Vorwürfe aufgeklärt sind: Das ist naheliegend. Das wäre auch normal.

Diesen Schritt zu tun, setzt die Fähigkeit zu konstruktiver Selbstreflexion voraus – bei Marcus Held. Es ist nicht bekannt, dass er dazu in der Lage ist.

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