Falscher Ratsbeschluss kann Held teuer zu stehen kommen

So also geht das in Oppenheim: Der Landesrechnungshof hielt ein anonymes Dossier mit der Darstellung dubioser Transaktionen von SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held für – so wörtlich – „substantiiert“, und er ordnete daraufhin eine umfangreiche Sonderprüfung an: wegen Millionen-Deals ohne Ratsbeschlüsse, zum Beispiel, und wegen Grundstücksgeschäfte, die die Stadt viel Geld kosteten.

Jetzt, da die ganze Sache aufgeflogen ist, will Held plötzlich, dass die Stadt Oppenheim dafür blutet: Er will sich juristisch gegen den zu erwartenden Bericht des Landesrechnungshofes wehren – auf Kosten der Stadtkasse.

So ist das in Oppenheim. Lex Marcus Held. Und die Ratsmitglieder der SPD folgen ihrem Stadt- und Parteioberhaupt wie Schafe dem Hirten. Dumm nur, dass der sie wieder einmal in die Irre geführt hat:

Die Beschlussvorlage für den Stadtrat Oppenheim aus der Verwaltung der Verbandsgemeinde.

In der Stadtratssitzung am Dienstagabend (15.08.) legte Marcus Held für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung einen Antrag vor (als Tischvorlage, also ohne dies ordentlich mit der Tagesordnung anzukündigen) – Überschrift: „Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Beauftragung einer rechtlichen Überprüfung des anstehenden Berichtes des Landesrechnungshofes“.

Mit einfachen Worten: Im Herbst dieses Jahres will der Landesrechnungshof seinen Bericht über die Sonderprüfung vorlegen. Marcus Held fürchtet – zu Recht – Ungemach, und er verlangte deshalb vom Stadtrat schon jetzt einen Freibrief dafür, dass er einen Anwalt engagieren kann: Der soll eines Tages den Bericht des Landesrechnungshofs überprüfen. Honorarabsprachen? Stundensätze? Höchstbeträge? Fehlanzeige! Fragen danach wurden erst gar nicht gestellt. Bezahlen soll das alles nach dem Willen von Marcus Held und der lokalen SPD die klamme Stadt Oppenheim.

Es bleibt Helds Geheimnis, warum er darüber nicht in der Öffentlichkeit sprechen wollte. Er verlangte am Dienstag, dass das Thema nur im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt werden dürfe. Und die Herde ging folgsam mit: Nachdem die Öffentlichkeit aus dem Ratssaal verschwunden war, wurden die Anwaltskosten – der Höhe nach völlig unbekannt – für Marcus Held freigegeben. Mit der Stimmen-Mehrheit der SPD-Fraktion, gegen die AL und ein aufrechtes CDU-Ratsmitglied.

Jetzt allerdings gibt’s ein Problem:

Alle Themen einer Ratssitzung müssen – das ist in einer Demokratie nun mal so – öffentlich besprochen und beschlossen werden. Das ist der Grundsatz, ein eherner Grundsatz.

Die Öffentlichkeit darf nur bei ganz bestimmten Themen ausgeschlossen werden: wenn es um schutzwürdige Interessen von Einzelpersonen geht, etwa in Personal- oder Steuerangelegenheiten.

Davon kann natürlich nicht die Rede sein, wenn sich Oppenheims Stadtbürgermeister juristischen Beistand bezahlen lassen will, weil ihm der Landesrechnungshof Fehlverhalten nachweisen könnte. Insofern hätte das Thema zwingend im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden müssen.

Es geht an dieser Stelle nicht um die Frage, ob einem Marcus Held rechtlicher Beistand auf Kosten der Stadt zusteht oder nicht (wobei diese Frage sicherlich zu erörtern lohnt). Es geht zunächst – und einmal mehr – um die Frage, ob sich auch der Stadtbürgermeister von Oppenheim an die Vorschriften der Gemeindeordnung halten muss.

„Es war evident gesetz- und rechtswidrig, dass der Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst wurde“, sagt ein Verwaltungsfachmann. Deshalb sei der SPD-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Klaus Penzer (ebenso wie Held selbst), verpflichtet, den Ratsbeschluss auszusetzen und ultimativ der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Nach der Gemeindeordnung dürfe der Beschluss gar nicht vollzogen werden.

Wenn Penzer, der seinem robusten Parteifreund Held noch nie Paroli geboten haben soll, in dieser Sache nichts unternehmen sollte: Dann, so der juristische Fachmann, wäre Held im Begriff, wissentlich einen evident rechtswidrigen Ratsbeschluss zu Lasten der Stadtkasse zu vollziehen. Das wiederum könnte im Zweifelsfall ernsthafte Folgen für den Stadtbürgermeister haben:

Sollte Marcus Held auf Grundlage des gesetzeswidrigen Ratsbeschlusses einen Anwalt auf Kosten der Stadtkasse engagieren, könnte das erneut strafrechtlich relevant werden. Und Held wäre dann ein weiterer Fall für den Staatsanwalt…

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