“Deutschlands gierigster Abgeordneter: Kassiert jede Menge Steuergelder, aber tut nix dafür.” So würde vermutlich die Bild-Zeitung über Oppenheims geschassten Stadtbürgermeister schreiben. Der SPD-Abgeordnete Marcus Held hat sich im März dieses Jahres im Bundestag abgemeldet: Er sei krank, teilte er mit. Seitdem wurde er wiederholt gesehen – putzmunter. Gleichzeitig kassiert er jede Menge Geld, ohne auch nur einen Handschlag dafür zu tun: Rund 100.000 Euro sackte er seitdem persönlich ein. Noch mehr dürfte er für ein paar Mitarbeiter – was immer die tun – von uns Steuerzahlern abkassiert haben.
Der Oppenheimer Schriftsteller Frieder Zimmermann hat jetzt einen offenen Brief an die SPD geschrieben, den wir im Wortlaut dokumentieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD nimmt für sich gerne in Anspruch, die Partei der sozialen Gerechtigkeit zu sein. Wer für die SPD oder eine andere Partei als Volksvertreter im Deutschen Bundestag sitzt, hat nach Grundgesetz Art. 48, Absatz 3 Anspruch auf eine angemessene, seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Aktuell beträgt diese 9.780,28 Euro im Monat.
Dazu werden ihm monatlich pauschal 4.339,97 Euro für allerlei Aufwand überwiesen, den die Wahrnehmung des Mandats mit sich bringt.
12.000 Euro für Büromittel kommen pro Jahr extra dazu.
Ebenso ein komplett ausgestattetes Büro in Berlin.
Und eine generelle Freikarte erster Klasse der Deutschen Bahn.
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern werden schließlich 20.870,00 Euro monatlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
Bei Kranken- und Pflegeversicherung kann er wählen zwischen Beihilfe nach Beamtenrecht oder Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Versicherung.
Der Anspruch auf Altersversorgung und Übergangsgeld entsteht ohne (!) eigene Beitragsleistung. Ob das gerecht ist, muss im Einzelfall und im Vergleich von Arbeitsleistung und Entgelt bei vergleichbar Erwerbstätigen beurteilt werden.
Wenn nun aber ein vergleichbar entlohnter Arbeitnehmer krank wird, entsteht eine völlig andere Situation. Anders als der Volksvertreter erhält der Arbeitnehmer nur sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld von in der Regel 70 Prozent des letzten Brutto-Gehalts, bzw. höchstens 90 Prozent vom letzten Netto. Da kein Aufwand entsteht, wird üblicherweise auch keiner entschädigt. Krankengeld ist beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung.
Wenn ein Abgeordneter seit acht Monaten krank geschrieben ist, also sein Mandat nicht ausüben kann, dafür aber die volle Entschädigung vereinnahmt, darf die Frage nach der Gerechtigkeit, vor allem nach der sozialen Gerechtigkeit schon gestellt werden. Man wüsste gerne, wie die SPD im konkreten Fall diese Frage beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen, Frieder Zimmermann
* * *
Wir haben unlängst im Berliner Büro von Marcus Held nachfragen wollen: Wie geht’s dem SPD-Politiker? Woran leidet er – und wann wird er wieder genesen sein? Und: Was machen die Angestellten in seinem Büro (die ja auch von unseren Steuergeldern bezahlt werden) eigentlich die ganze Zeit über, so ganz ohne Chef ?
Held sei krank geschrieben, sagte ein unwirsch klingender Mitarbeiter im Held-Büro am Telefon. Er sei deshalb nicht zu sprechen, und weitere Auskünfte gebe man nicht.
Auch die Frage, was im Büro eines SPD-Abgeordneten eigentlich gearbeitet wird, wenn der Chef seit sechs Monaten krank ist, wurde nicht beantwortet.
Man gebe keine Auskünfte sagte der mürrische Mitarbeiter des SPD-Politikers Marcus Held. Dann legte er auf.
* * *
Wie krank ist Marcus Held wirklich? Gelegentlich entrüsten sich Oppenheimer auf Facebook, wenn „ihr“ ehemaliger Stadtbürgermeister samt Entourage beim Pizza-Bäcker gegenüber dem Rathaus einläuft. Braun gebrannt sei Held, schrieb einer unlängst, kein bisschen krank habe er gewirkt.
Selbstverständlich sollte es einem kranken Mann vergönnt sein, sich mit Freunden zum Essen zu treffen: Soll ja der Gesundwerdung dienen! Aber…
* * *
Wir haben auch bei der SPD-Fraktion in Berlin nachgefragt: Wenn ein Abgeordneter plötzlich dauer-krank werde und sein Mandat faktisch nicht mehr ausübe – wie geht die Partei damit um? Im normalen Berufsleben ist das klar geregelt: Ein Arbeitgeber kann die Krankschreibung anzweifeln, als Gefälligkeitsbescheinigung zurückweisen und den medizinischen Dienst einschalten.
Recht kurz angebunden antwortete Ellen Stecher von der Pressestelle des SPD-Bundestagsfraktion:
„Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sind freigewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Sie stehen nicht in einem Anstellungsverhältnis, das einem regulären Arbeitsverhältnis vergleichbar wäre.“
Fragen zum Gesundheitszustand, schrieb sie auch, werde man selbstredend nicht beantworten.
* * *
Wir müssen es wohl so hinnehmen: Ein Abgeordneter wird gewählt. Und ist dann allein seinen Wählern gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Sonst niemandem.
Und wenn er nichts tut? Wenn er sich nach der Wahl nicht mehr um seine Wähler, nicht um seinen Wahlbezirk, nicht mehr um die Menschen in seiner Region kümmert – sondern nur noch um sich selbst?
Dann ist es eben so. Punktum.
Es bleibt dann den Wählern überlassen, darauf zu reagieren – spätestens bei der nächsten Wahl!