Bundestag genehmigt Durchsuchung bei Held

Der Deutsche Bundestag hat heute in Berlin genehmigt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz bei Oppenheims Stadtbürgermeister Marcus Held  Durchsuchungen machen darf. Wir hatten versprochen, unsere Berichterstattung zu diesem Thema zeitnah zu aktualisieren – hier das erste Update. 

Nein, es hat – anders als wir berichtet hatten – heute keine Razzia bei Marcus Held gegeben.

Und ja, der Bundestag hat sich noch einmal mit der Causa Held beschäftigen müssen: Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte eine Genehmigung für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen beantragt – und der Bundestag stimmte zu, einstimmig.

Das sind die wichtigsten lokalen News an diesem Tag, an dem sich das höchste deutsche Parlament erneut mit den Vorgängen im kleinen rheinhessischen Oppenheim beschäftigen musste. Es war 13.15 Uhr, es war nur ein recht kurzer Augenblick, der Fall war auch unstrittig:

Gegen Bundestagsabgeordnete darf, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft auch bei schwerwiegenden Rechtsverstößen nicht ohne weiteres tätig werden. Für die Ermittlungen gegen Marcus Held wurde seine Immunität  bereits vor einigen Monaten auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben; damals lautete die offizielle Mitteilung der Strafverfolgungsbehörde ganz lapidar:

„Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt Oppenheim“.

Heute lautet die Formulierung völlig anders, sie lässt den Schluss zu, dass die Mainzer Strafverfolgungsbehörde die Ermittlungen intensivieren will, eventuell sogar Durchsuchungen von Helds Wohn- und Arbeitsräumen plant. Aber auch dafür muss sich die Staatsanwaltschaft zuvor eine Genehmigung vom Deutschen Bundestag einholen. Der entsprechende Antrag findet sich in der  Bundestags-Drucksache mit der Nummer 19/90, diese stammt vom heutigen 22. November 2017 und trägt die  Überschrift:

Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse.

Mit dem Antrag beschäftigte sich heute morgen zunächst der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Unterzeichnet haben ihn die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) und Dr. Johann David Wadephul (CDU). Wir dokumentieren den Beschlussvorschlag im Wortlaut:

Die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Marcus Held gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. September 2017 – II B 1 zu 1044/1 E (202) – 21 817/2017 – sowie Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin in Mainz vom 7. November 2017 wird erteilt; es ist gemäß Nummer 5 des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT) zu verfahren.

Um 13.15 Uhr wurde der Antrag in der 3. Sitzung des Deutschen Bundestags angenommen.

Kurze Zeit später meldeten sich Leser bei uns, dass im Oppenheimer Privathaus Held eine Durchsuchung stattfinde. Diese Information war nicht richtig; die AZ stellte auf ihrer Internetseite umgehend richtig:

Verwirrung im Fall Held: Keine Spur von Razzia in Oppenheim

Die Staatsanwaltschaft in Mainz selbst will sich zu ihrem weiteren Vorgehen derzeit verständlicher Weise nicht näher äußern. Ausdrücklich heißt es, man wolle die weiteren Ermittlungen nicht gefährden.

Auf Anfrage teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am späten Nachmittag mit:

Zutreffend ist, dass sich der Deutsche Bundestag mit Immunitätsfragen in dem Verfahren befasst hat, auch vor dem Hintergrund, dass sich der Deutsche Bundestag neu konstituiert hat. Zu ggf. weiteren (geplanten) Maßnahmen in dem Verfahren erfolgt zu gegebener Zeit eine Presseerklärung. Weitere Ausführungen kann ich derzeit nicht machen, ohne Ermittlungen zu gefährden. Ich bitte insoweit um Verständnis.

Inzwischen berichten bundesweit weitere Medien, dass der Bundestag die Immunität des Oppenheimer SPD-Abgeordneten aufgehoben habe. Marcus Held selbst soll dazu gesagt haben, dieses Vorgehen sei nach der neuen Konstituierung des Bundestages nötig geworden, damit die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen ihn fortsetzen könne. Zu möglichen Durchsuchungen, die im Beschluss des Bundestages diesmal – im Unterschied zur Immunitätsaufhebung im Sommer – ausdrücklich genannt werden, finden sich in den Medienberichten bisher noch keine Held-Äußerungen.

Am Nachmittag wurde schließlich in Berlin ein weiteres Dokument vom Deutschen Bundestag veröffentlicht: Darin wird erklärend mitgeteilt, dass eine Razzia bei einem Parlamentarier nur dann stattfinden dürfe, wenn ein weiterer Bundestagsabgeordneter zugegen sei. Unter der Titelzeile „Vollzug gerichtlicher Beschlüsse genehmigt“  heißt es weiter:

Ist der Vollzug einer angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme gegen ein Mitglied des Bundestages genehmigt, ist der Präsident beauftragt, die Genehmigung mit der Auflage zu verbinden, dass beim Vollzug der Zwangsmaßnahme ein anderes Mitglied des Bundestages und – falls die Vollstreckung in Räumen des Bundestages erfolgen soll – ein zusätzlicher Vertreter des Präsidenten anwesend sind; das Mitglied des Bundestages benennt der Präsident im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Fraktion des Mitgliedes des Bundestages, gegen das der Vollzug von Zwangsmaßnahmen genehmigt ist.“ (vom/22.11.2017)

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Hinweis: In der ersten Fassung dieses Berichts lautete die Überschrift: „Staatsanwaltschaft: Razzia bei Marcus Held!“ Weil das missverständlich formuliert war, haben wir die Headline geändert.

8 Kommentare zu „Bundestag genehmigt Durchsuchung bei Held“

  1. Das also zum Thema Staatsanwaltschaft, – unglaublich, was die Truppe
    bisher vollbracht hat !
    Durchsuchung – Razzia ? Wie lange ist es bekannt dass die Vorwürfe gegen
    Held Substanz haben ?
    Und jetzt nach vielen Monaten wird durch hoch bezahlte Staatsdiener
    der Versuch unternommen zu tun, was vor Monaten schon fällig war,
    zu dieser Zeit vielleicht auch noch mit Aussicht auf Erfolg.
    Was denkt sich der einfache Bürger, der seit Jahrzehnten brav seine Steuern
    für solche Versager zahlt ?
    Mal sehen, wie die AFD bei den zu erwartenden Neuwahlen abschneidet.
    Schlimm ist, dass auch wieder der bave Steuerzahler, das dann beginnende
    Chaos ausbaden muß. – Einfach Scheiße, –

  2. Hier sollte wieder etwas skandalisiert werden, was kein Skandal ist. Nun musste Ruhmöller einen Rückzieher machen. Das Wort „Entschuldigung“ kennt er offensichtlich nicht.

  3. Wie kann es ein Volljurist soweit kommen lassen, dass ein Durchsuchung- und Beschlagnahmebeschluss gegen ihn erteilt wird?

    Das fragwürdige Handeln des Bundestagsabgeordneten kann also durchaus skandalös bezeichnet werden – mindestens sein Verhalten und seine Äußerungen sind es für mich definitiv!

  4. @Anonymus
    Die Staatsanwaltschaft hat sich die gesetzlich notwendige Genehmigung eingeholt, die Räume eines beschuldigten MdB durchsuchen zu dürfen und Beweismaterial zu beschlagnahmen. Sind Sie wirklich so naiv anzunehmen, dass sich ein Staatsanwalt um die Genehmigung bemüht, wenn er davon keinen Gebrauch machen wird ? Allerdings wird er den Termin nicht in der Presse ankündigen.

  5. Lesen Sie sich doch mal ganz genau und sehr gewissenhaft die ersten beiden Absätze der Meldung durch. Meinen Sie nicht auch, dass das mehr als eine Entschuldigung ist?

  6. Angesichts der bisher vom Zentralorgan des Bürgermeisters veröffentlichten Feststellungen des LRH zu behaupten, es handele sich hierbei nicht um einen Skandal, halte ich für eine sehr kühne Aussage, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bisher nur ein kleiner Teil der Öffentlichkeit zugängig gemacht wurde. Immerhin ist der LRH eine unabhängige Instanz und nicht der politische Gegner, der einem womöglich Schaden zufügen will. Dass die Stadtspitze das anders sieht ist ihr gutes Recht, allerdings sind die Reaktionen teilweise trotzig, uneinsichtig und ungeschickt. Ich bin überzeugt, dass sich niemand aufgeregt hätte, wenn es 15.000 Flaschen Wein gewesen wären und der Stadtrat nach jeder Sitzung laut singend durch Oppenheim gelaufen wäre, aber es stehen halt auch qualitativ andere Vorwürfe im Raum. Bei Lichte betrachtet müsste sich jeder Angestellte in der Wirtschaft (die ja auch gerne als Vergleichsmaßstab herangezogen wird), der von der Innenrevision oder von Vorgesetzten mit einem derartigen Katalog von Feststellungen konfrontiert würde, einen guten Arbeitsrechtler suchen. Umso mehr verwundert es mich, dass es bei den übergeordneten SPD-Bezirks- und/oder Landesverbänden niemanden gab, der sich Herrn Held und Herrn Penzer mal zur Seite nahm und fragte: „Was macht ihr da eigentlich ?“ Spätestens die skurrile Aktion mit der Abhöranlage wäre eine solche Gelegenheit gewesen.

  7. Ach Anonymus hättest Du doch geschwiegen es wäre weißer.

    Zu dem was Sie seit ein paar Tagen an Verharmlosung vom Stapel lassen, kann man angesichts der Ereignisse der letzten Monate mit einer immer rascheren Schlagzahl, nur rufen:“Aufwachen!“

  8. Was wird denn skandalisiert? Oder wird am Ende nur über das berichtet, was in O abgeht? Und wo genau ist das jetzt schon kein Skandal rund um Held & Co? So blind kann man doch nun auch mit der SPD-Brille auf der Nase nicht sein, Herr Anonymous. Es mag ihnen ja wehtun, dass es jetzt ein Gegengewicht zur Hof- und Klatschberichterstattung der AZ gibt, allerdings war das dringend notwendig im Sinne von ein wenig mehr demokratischen Abläufen in dieser Stadt.

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