Er selbst ist längst informiert, die Öffentlichkeit aber weiß noch nichts davon: Im Affärensumpf um Marcus Held ist es zu weiteren behördlichen Aktivitäten gekommen. Sowohl die Staatsanwaltschaft in Mainz als auch die Kreisverwaltung in Ingelheim prüfen seit einiger Zeit, ob sie in einem weiteren Fall gegen den Oppenheimer Stadtbürgermeister vorgehen müssen – strafrechtlich wie auch disziplinarrechtlich: Held soll Urheberrechte verletzt haben.
Er hat es sich selbst eingebrockt: Marcus Held hat wieder einmal rechtswidrig gehandelt – vorsätzlich, also im klaren Wissen um die mögliche Strafbarkeit seines Tuns. Es geht um die Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofes, diesmal aber nicht um ihren Inhalt, sondern um ihre unerlaubte Verbreitung. Deshalb droht dem SPD-Politiker weiterer Ärger, gleich zwei Behörden haben sich eingeschaltet.
Marcus Held hatte den Berichtsentwurf der Kontrollbehörde auszugsweise an ihm wohlgesonnene Journalisten der „Allgemeinen Zeitung Mainz“ weitergegeben, obwohl dies ausdrücklich untersagt worden war: Der Landesrechnungshof hatte seine Unterlagen nämlich mit einem Urheber-Vermerk versehen. Danach waren die Papiere nur für den behördeninternen Gebrauch bestimmt:
„Dieser Entwurf der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ist nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei dienstlicher Notwendigkeit gestattet.“
Diese drei Sätze standen auf dem Deckblatt des Berichtsentwurfs, unübersehbar. Und eigentlich waren sie auch unmissverständlich formuliert: „Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei dienstlicher Notwendigkeit gestattet.“ Wer mit „Dritte“ gemeint war? Dazu sagte der Landesrechnungshof auf Anfrage:
„Dritte im Sinne des Hinweises sind nur körperschaftsexterne Personen oder Organe. Bedienstete der Verwaltungen sowie die jeweiligen Räte sind jedoch körperschaftsinterne Personen und Organe, deren interne Befassung mit dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen durch den Hinweis nicht beschränkt wird.“
Alles klar also: Innerhalb der Verwaltung der Verbandsgemeinde und auch im Oppenheimer Rathaus musste man sich mit dem Papier befassen, keine Frage. Auch die Mitglieder des Oppenheimer Stadtrates hätten die Unterlagen bekommen dürfen; das aber lehnten VG-Bürgermeister Klaus Penzer wie auch Marcus Held strikt ab. Beide beharrten auf die angeblich offiziell übliche Vorgehensweise: Danach wollten zuerst die VG-Verwaltung und das Rathaus Oppenheim ihre Stellungnahmen an den Landesrechnungshof schicken, der diese in seine Prüfmitteilungen einarbeiten sollte – und erst dann hätte der Bericht, wie vorgeschrieben, veröffentlicht werden sollen.
Ein derart langer Weg durch die Instanzen passte Marcus Held irgendwann wohl nicht mehr. Er dachte aber nicht daran, die verantwortlichen Ratsmitglieder einzuweihen. Er suchte offensichtlich einen Weg, die Deutungshohheit über die Prüfmitteilungen behalten zu können.
Am 4. November berichtete die „Allgemeine Zeitung Landskrone“ noch über eine hitzige Diskussion im Oppenheimer Stadtrat: Danach beschloß die SPD, dass der Berichtsentwurf unter Verschluss bleiben solle: „CDU und AL scheitern im Stadtrat mit Antrag auf Einsicht in Rechnungshof-Papiere“.
Schon wenige Tage danach muss Marcus Held höchstpersönlich die AZ-Redaktion über Inhalte der Prüfmitteilungen informiert haben. In einem ersten Artikel vom 17. November („Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“) schwadronierte der Redakteur noch, man habe mit Personen „auch aus der Landespolitik“ sprechen können, „die Teile des Entwurfs gesehen haben“.
Drei Tage später, am 20. November, gab die Zeitung – versehentlich oder vorsätzlich, das lassen wir mal ungeklärt – ihren Informanten preis: Der Stadtbürgermeister selbst „hat dieser Zeitung auf Nachfrage einen ersten Teil des Prüfberichts vorgelegt – samt den Anmerkungen von Stadt und Verbandsgemeinde“. In dem Artikel erwies das Blatt dem SPD-Politiker denn auch umgehend seine unterwürfige Dankbarkeit: Zwar werfe der Rechnungshof der Stadt Oppenheim Verschwendung vor, schrieb der Redakteur, um sogleich umzuschwenken auf die Linie des Informanten: „Bürgermeister Marcus Held hält dagegen“.
Wieder gut eine Woche später schrieb ein offensichtlich schwer verärgerter Bürger aus der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Justizbehörde in Mainz an. Am 28. November sei bei der Staatsanwaltschaft eine E-Mail eingegangen, so teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit, „in der anhand von beigefügten Unterlagen (u.a. Medienberichte) die strafrechtliche Relevanz der Weitergabe der (vorläufigen) Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes vom 27.09.2017 an Medien thematisiert wurde“.
Aktenzeichen 3300 Js 36466/17: Die Strafverfolger halten den Vorgang offenbar für so schwerwiegend, dass sie die Mail des Bürgers nicht gleich in den Papierkorb beförderten. „Die Prüfung dieser Strafanzeige ist noch nicht abgeschlossen“, sagte Frau Keller. Helds rechtswidriges Handeln wird demnach sehr sorgfältig auf strafrechtliche Relevanz überprüft: Nach § 106 Abs. 1 UrhG macht sich strafbar, wer ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt. Der Strafrahmen liegt zwischen Geldstrafe oder drei Jahren Freiheitsstrafe.
Noch ist absolut offen, wie die Staatsanwaltschaft in Mainz den Fall am Ende beurteilen wird. Unabhängig davon muss sich jetzt auch die Verwaltung des Landkreises Mainz-Bingen mit der leidigen Angelegenheit befassen. Bis vor wenigen Monaten, unter dem Held-freundlichen SPD-Landrat Claus Schick, wäre der Vorgang, so steht zu vermuten, längst ad acta gelegt worden. Jetzt aber hat CDU-Landrätin Dorothea Schäfer die Zügel in der Hand, und da kann selbst der bekanntlich der SPD zugewandte Staatliche Beamte bei der Kommunalaufsicht das rechtswidrige Treiben eines Oppenheimer SPD-Bürgermeisters nicht länger ignorieren und einfach wegschauen, wie er – so wird nicht nur in seiner Behörde kolportiert – bislang immer wieder gerne unter Berufung auf sein Selbstverständnis („Ob und inwieweit die Kommunalaufsichtsbehörden gegen Gesetzesverletzungen mit den förmlichen Mitteln der Kommunalaufsicht einschreiten, unterliegt dem Opportunitätsprinzip und damit ihrem pflichtgemäßen Ermessen“) getan haben soll:
Derzeit werde in Ingelheim geprüft, ob ein Verstoß von Marcus Held Verstoß gegen die Urheberrechtsbestimmung disziplinarrechtliche Folgen habe, heißt es. Ein solches Verfahren folgt naturgemäß ganz streng vorgeschriebenen Regeln; in jedem Fall muss vor einer Entscheidung der Betroffene gehört werden.
Derzeit liegt der Ball bei Marcus Held, so ist einer Mitteilung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu entnehmen. Der Stadtbürgermeister sei informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. „Zur Weitergabe des Entwurfs des Landesrechnungshofs-Berichts und eventueller disziplinarischer Folgen wird der Betroffene derzeit angehört“, teilte Landrätin Schäfer auf Anfrage mit.
Davon hat Held öffentlich noch nie gesprochen. Aber natürlich ist dieser Fall auch nur ein kleiner Mosaikstein im inzwischen ziemlich großen Oppenheim-Skandal. Die Oppenheimer Akte, so sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp jüngst beim Neujahrsempfang der Oppenheimer Sozialdemokraten, wiege „schwer wie Blei“. Und da gab’s keinen, der ihr widersprechen konnte – und wollte.