LRH 12: Alarm in Oppenheim – Die 244.000-Euro-Bombe des Rudi B.

Rudolf Baumgarten sitzt auf einer dicken Bombe, die, wenn sie eines Tages detonieren sollte, Oppenheim richtig weh tun wird:

Der Bürgermeister von Uelversheim, der bei seinem Amtskollegen, SPD-Parteifreund und zuverlässigen Auftraggeber Marcus Held ganz hoch im Kurs steht, kann von der Stadt Oppenheim 244.000 Euro einfordern. Und die Stadt muss zahlen, wenn „der Rudi“ nur will!

Baumgarten, von seinem Kumpel Held auch gerne als „der rote Hengst von Uelversheim“ vorgestellt, hatte zunächst für die Stadt die Planung für das Baugebiet Krämereck-Süd gemacht. Anschließend durfte er als Alleinmakler im Auftrag der Stadt die Bauplätze vermitteln. Dafür ließ er sich nicht nur von den meisten Käufern eine Provision bezahlen: Er hatte sich zuvor und zusätzlich von Marcus Held das Recht zusichern lassen, auch von der Stadt richtig fett abkassieren zu können. Die muss ihm laut Vertrag ebenfalls eine Maklercourtage zahlen – deshalb Baumgarten stehen heute, wie gesagt, noch 244.000 Euro zu.

Wir sind wieder in Krämereck-Süd, über die dubiosen Vorgänge rund um die Grundstücks-Ankäufe haben wir gestern berichtet, heute folgt Teil 2: Der Verkauf der Grundstücke – und wie die Prüfer des Landesrechnungshofes diese Geschäfte bewerten.

Schnell die allgemeinen Fakten, nachzulesen im Berichtsentwurf aus Speyer: In Krämereck-Süd wurden aus den angekauften Ackerflächen 22.067 Quadratmeter Wohnbauflächen und 29.200 Quadratmeter Gewerbeflächen geschaffen. Der Stadtrat beschloss im Februar 2015, die Grundstücke für Wohnhäuser für mindestens 280 Euro, die im Gewerbegebiet für mindestens 140 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen.

Als die Prüfer im „Rondo“ nach wochenlanger Arbeit im Sommer dieses Jahres die Akten zu den Oppenheimer Amtsgeschäften ausgewertet hatten, bilanzierten sie, dass die Stadt bis Ende Juni 35 (von 43) Wohnbauplätze und fünf (von 15) Gewerbegrundstücke verkauft hatte.

Baumgarten hatte die Grundstücke – so heißt es aus dem Rathaus – als Makler an die Käufer gebracht: Der umtriebige Parteigenosse, der in Oppenheim auch in diversen Vereinen und Organisationen mitmischt, betreibt hauptberuflich bekanntlich zu einer von Held gewährten Schnäppchen-Miete im Oppenheimer Rathaus ein Planungsbüro („plangUT“). Nebenbei hat er unter seiner Uelversheimer Wohnadresse noch ein Immobilienbüro („ImmobilienService Rudolf Baumgarten“) angemeldet.

Als Makler, so müssen sich die beiden Buddys Marcus und Rudi gedacht haben, ließe sich doch bestimmt noch zusätzlich ein schnelles, schönes Geschäft machen:

Held schrieb einen Vertrag, wonach Baumgarten zwei Prozent von den Grundstücks-Verkaufspreisen als Maklerprovision bekommen sollte – aus der Stadtkasse. Und wenn ihm das noch nicht genug sei und er noch mehr verdienen wolle, so ungefähr dürfte der Marcus zu dem Rudi gesagt haben, dann könne man ja in den einzelnen Verkaufsverträgen noch eine weitere Maklercourtage einbauen: Die Verträge würde er als Stadtbürgermeister namens der Stadt unterschreiben – und die Käufer müssten dann im Vertrag anerkennen, auf Vermittlung von Rudi zu kaufen, und sie müssten dann ihm, dem Rudi, nochmals eine Provision zahlen.

So geschah es, in den meisten Fällen wenigstens. Und genau an diesem Vorgehen haben die Experten des Rechnungshofes heute einiges auszusetzen:

Zuvorderst, so meinen sie, wäre der Einsatz von Makler Baumgarten total überflüssig gewesen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hätte die Grundstücke verkaufen können: Erstens obliege dieser Behörde die Abwicklung kommunaler Grundstücksgeschäfte, zweitens verfüge sie über die entsprechenden Fachleute. Und wenn es personelle Engpässe gegeben hätte, dann hätte man eine auf ein halbes Jahr befristete Stelle schaffen können: Die Kosten wären mit maximal 40.000 Euro deutlich geringer gewesen als der von der Stadt beauftragte Makler.

Marcus Held hat als Begründung für den Makler-Vertrag seiner Stadt mit seinem Freund Rudi wiederholt behauptet, die komplexe Situation in Krämereck-Süd habe einen lokal erfahrenen Mann wie Baumgarten verlangt. Der Rechnungshof sieht das völlig anders:

„Gründe, die eine – wie auch immer geartete – spezielle Expertise des ausgewählten Maklers aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls als für einen angemessenen Vermarktungserfolg unabdingbar erscheinen lassen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.“

Heißt in Kurzform: Es gab überhaupt keinen Grund, Baumgarten als Makler zu engagieren. Das klare Resümee der Prüfer: „Die Beauftragung des Maklers verstieß daher gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.“

Netter Rudi: Ausgewählte Käufer zahlten keine Provision

Nun kann der Rudi offenbar durchaus auch mal nett sein: Nicht immer kassierte er von den Käufern eine zusätzliche Provision. „Sieben vom Bürgermeister oder einem Beigeordneten unterzeichnete Verträge über den Verkauf städtischer Grundstücke enthielten keinerlei Regelungen betreffend Courtagezahlungspflichten der Käufer“, heißt es im Bericht der Kontrollbehörde aus Speyer. Marcus Held hat nie näher begründet, warum einige Käufer derart bevorzugt wurden: Er hat stets angegeben, entsprechende Entscheidungen – Provision ja oder nein – seien allein Sache des Maklers gewesen.

Mit dieser Antwort können die Rechnungsprüfer allerdings gar nichts anfangen, unterschwellig bezichtigen sie den Stadtbürgermeister sogar der Unwahrheit: Denn eine Maklerklausel fehle überwiegend ausgerechnet in den Verträgen, in denen der Stadtbürgermeister den Käufern Sonderkonditionen gewährt habe (indem er die vom Stadtrat festgesetzten Mindestverkaufspreise unterschritten hatte) – oder in denen er selbst als Käufer auftrat, nämlich in seiner Funktion als Geschäftsführer der Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft (HGO). Es liege auf der Hand, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht, dass es sich bei dem Weglassen der Maklerklausel in diesen ausgesuchten Verträgen „um Entscheidungen der Stadt (Held) als Vertragspartei und nicht um solche des Maklers handelte“. Schließlich war Baumgarten ja gar nicht Vertragspartei.

Rudolf Baumgarten hat die ihm zustehenden Maklerprovisionen bei der Stadt bisher noch nicht eingefordert – teilte Marcus Held dem Rechnungshof mit. Auch das ist richtig nett von dem Rudi, allein: Er kann seine Meinung natürlich jeden Tag ändern – und dann müsste die Stadt zahlen, sagt der Rechnungshof. Selbst in den Fällen, in denen Baumgarten eine Provision von den Käufern kassiert hat, kann er heute noch die Stadt zur Kasse bitten: „Eine Verpflichtung der Käufer, mit befreiender Wirkung für die Stadt die von dieser aufgrund des Erschließungsvertrags geschuldete Provision an den Makler zu zahlen, war damit nicht verbunden. Diesem blieb daher die gesonderte Geltendmachung der aus dem ,Erschließungsvertrag’ resultierenden Honoraransprüche gegen den Stadt unbenommen.“ Das hit anderen Worten: Die Zahlungsverpflichtung der Stadt und die Zahlungsverpflichtungen einzelner Grundstückskäufer stehen kumulativ nebeneinander. Die Zahlung von Provisionen durch die Käufer befreit(e) die Stadt nicht von ihrer separat eingegangenen vertraglichen Zahlungsverpflichtung.

Also: Rudi Baumgarten kann jeden Tag ins Rathaus Oppenheim gehen und seine Hand aufhalten – 244.000 Euro stehen ihm noch zu, dank Freund Marcus Held. Für eine durch und durch nicht erforderliche Leistung, die richtigerweise (wie andernorts auch) durch die Verbandsgemeindeverwaltung hätte erbracht werden können (und müssen), die dafür einschlägig geschultes Personal vorhält.

Konfrontiert mit den Feststellungen des Rechnungshofs schreibt Held in seiner Stellungnahme:

„In Bezug auf die Beauftragung des Maklers war sowohl für den Stadtbürgermeister als auch für die Beigeordneten zu jedem Zeitpunkt klar, dass der Makler gegen die Stadt zu keiner Zeit Ansprüche geltend machen wird. (…) Neben der auf dieser Grundlage gelebten Praxis kann zusätzlich klarstellend eine entsprechende schriftliche Erklärung des Maklers eingeholt und vorgelegt werden. Falls dies für erforderlich erachtet wird, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.“

Eine solche Verzichtserklärung von Baumgarten in der Hand zu bekommen sollte sich der Stadtbürgermeister sputen: Der Rudi wird, das sollte Held nicht vergessen, ansonsten eines Tages zu ihm ins Büro kommen und sagen: Her mit der Kohle, Maggus!

Die Verjährungsfrist, darauf weisen die Rechnungsprüfer ausdrücklich hin, ist schließlich noch lange nicht vorbei…

Das letzte Wort unter diesem Kapitel schreiben die Rechnungsprüfer:

„Die verbliebenen 18 Grundstücke der Stadt sind ohne Einschaltung des Maklers zu vermarkten. Ansonsten sind in die Kaufverträge Abwälzungsklauseln aufzunehmen, die die Stadt wirksam vor einer Inanspruchnahme durch den Makler schützen.“

Und wir fragen – einmal mehr: Was war der eigentliche Zweck der Heldschen Wohltaten für Baumgarten? Erwiesenermaßen (Bundestagdrucksache 18/4300) ist der ja schon früher als Großspender für seine SPD in Erscheinung getreten…

Landesrechnungshof: Held sagte nicht die Wahrheit

Wir gehen noch einmal in die Vergangenheit des Baugebiets Krämereck-Süd, wir müssen uns doch noch einmal etwas genauer die Grundlagen der Arbeit von Rudolf Baumgarten ansehen: Der Unternehmer mit bestem Draht zu Marcus Held hat das Baugebiet geplant und hinterher – wie hier berichtet – als Makler die Grundstücke an interessierte Käufer vermittelt.

Dazu schloss die Stadt einen so genannten Erschließungsvertrag mit ihm ab – unter Verstoß gegen das Vergaberecht, wie der Rechnungshof feststellt. Auch die Einbindung des Stadtrats und der städtischen Ausschüsse beim Abschluss des Vertrags hat der Rechnungshof unter die Lupe genommen – und kommt zu einer unfassbaren Feststellung:

Marcus Held habe Mitglieder des Stadtrates nicht nur nicht korrekt (im Sinne von: versehentlich falsch oder unvollständig) informiert. In einem Fall habe er sogar glatt die Unwahrheit gesagt!

Die Experten aus Speyer schreiben in ihre Prüfmitteilungen, dass ein Bürgermeister in Ausübung seines Amtes der Wahrheitspflicht unterliege. Wörtlich heißt es sodann weiter:

„Daraus folgt auch, dass er die zuständigen Gremien der Gemeinde wahrheitsgemäß und vollständig zu unterrichten hat. Gegen diese Pflichten hat der über die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst verfügende Bürgermeister in Hinblick auf rechtliche Fragen verstoßen.“

Das ist ein Satz, den man erst einmal verdauen muss: Die Prüfer der unabhängigen Kontrollbehörde sagen nicht nur, dass Marcus Held Ratsmitglieder falsch informiert habe. Ihr Hinweis auf die juristische Ausbildung Helds wirkt wie die Feststellung eines besonderen Verschuldensmoments: Bei einem Mann, der zum Richteramt befähigt sei, können sie offenbar kein Versehen vermuten. Sie halten vielmehr, anders sind die Formulierungen nicht zu deuten, Vorsatz bei Helds Handlungen für möglich.

Wie konnte es zu diesem ungeheuerlichen Vorwurf kommen?

Der Bericht des Landesrechnungshofes blendet zurück – in den Februar 2015: Damals berieten mehrere Ausschüsse über das geplante Vertragswerk mit Baumgarten. Stadtbürgermeister Held informierte sie darüber, dass die Stadt Nierstein einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen habe, „sodass in jedem Falle die Rechtssicherheit gewährleistet sei“.

Der Oppenheimer Erschließungsvertrag sah vor, dass Baumgarten eine Makler-Provision in Höhe von zwei Prozent bekommen solle – von der Stadt. Marcus Held erklärte den Mandatsträgern, eine solche Vereinbarung sei „aufgrund einer entsprechenden Rechtsänderung im Maklergesetz“ neu aufgenommen worden. Sie sei absolut unkompliziert, da das von der Stadt zu zahlende Vermittlungshonorar „dem Grundstückskäufer neben den Erschließungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt“ werde. Vereinfacht ausgedrückt: Held sagte sinngemäß, die Verkäufer müssten für die Provisionszahlungen der Stadt aufkommen. Er sprach wörtlich von einem „Nullsummenspiel“.

Nach diesen Erklärungen des Stadtbürgermeisters stimmten erst die Ausschüsse für die Unterzeichnung des Vertragswerkes mit Baumgarten, dann fasste Mitte Februar der Stadtrat den entscheidenden Beschluss. Im März unterzeichneten der Stadtbürgermeister und Baumgarten den Vertrag.

Jetzt sagen die Rechnungsprüfer:

1. Helds Behauptung sei schon im Ausgangspunkt falsch – „das deutsche Recht kenne überhaupt kein ,Maklergesetz’. Und das BGB-Maklerrecht kennt für die Grundstücksvermittlung (anders als in Fällen der Wohnraumvermittlung) keine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.

2. Von einem „Nullsummenspiel“ könne ebenfalls keine Rede sein: Laut Vertrag war allein die Stadt zur Zahlung der Provision verpflichtet. Baumgarten ließ sich auch von den meisten Käufern eine Provision zahlen – zusätzlich. Eine „schuldbefreiende Abwälzung hätte zwar mit den Käufern vereinbart werden können, unterblieb jedoch. Im Übrigen wurden überhaupt nicht alle Käufer mit Maklerklauseln überzogen.

3. Und schließlich gleiche der Oppenheimer Erschließungsvertrag keinesfalls einem Vertragswerk der Stadt Nierstein. Der vielleicht wesentlichste Unterschied: Der Niersteiner Vertrag enthielt keine Provisionsverpflichtungen für die Stadt. Auch sei in Nierstein vertragsgemäß die Verwaltung der Verbandsgemeinde tätig geworden – Held hingegen habe wesentliche Entscheidungen in seinem Rathaus behalten.

Im Vergleich zur sachlich fundierten und präzisen Darstellung des Landesrechnungshofes wirkt die Stellungnahme von Bürgermeister Marcus Held, vielleicht sogar nachvollziehbar angesichts der Schwere des Vorwurfs, wie das verzweifelte Um-sich-schlagen eines Ertrinkenden:

Er verwahre sich gegen den Vorwurf der Verletzung der Wahrheitspflicht, tönte er, er habe „seiner Erinnerung nach“ nicht auf eine „entsprechende Rechtsänderung im Maklergesetz hingewiesen“.

Held verweist auch auf die „Unvollkommenheit der Protokollierungen“: Möglicherweise, so schreibt er, seien „in diesem Zusammengang vom Stadtbürgermeister gemachte Äußerungen (…) missverstanden worden“. Freilich: Ratsprotokolle tragen regelmäßig seine (Helds!) Unterschrift; er zeichnet für die Richtigkeit.

Held weiter: „Der Stadtbürgermeister besteht darauf, dass er die zuständigen Gremien der Stadt Oppenheim immer nach bestem Wissen und Gewissen informiert habe.“

Was für ein Gewissen?

23 Kommentare zu „LRH 12: Alarm in Oppenheim – Die 244.000-Euro-Bombe des Rudi B.“

  1. Das Kino wird immer größer:

    „Rudolf Baumgarten hat die ihm zustehenden Maklerprovisionen bei der Stadt bisher noch nicht eingefordert (… ) Selbst in den Fällen, in denen Baumgarten eine Provision von den Käufern kassiert hat, kann er heute noch die Stadt zur Kasse bitten.“

    Die einzigen rechtsgültigen und verbindlichen Verträge betreffen Herrn Baumgarten, wenn ich das alles richtig verstanden habe.

    Jetzt hat er zwei Möglichkeiten: einfordern oder nicht einfordern. Warum sollte er Zweites tun? Wenn er rechtmäßig einen Vertrag hat, der gegen nichts verstößt und gearbeitet hat, warum nicht?

    Bei Menger usw. ist das ja eine andere Kiste, oder? Die anderen waren in der Rechnungsstellung schneller.

    Was für ein Türchen!

  2. Erl. Mit Maklergesetz wurde sicher die Makler- und gemeint.

    Die eigentliche Bombe sehe ich aber eher bei den Erwerbern. Der Anspruch auf Maklercourtage entsteht nämlich nur dann, wenn der Makler ursächlich für die Anbahnung des Geschäftes verantwortlich war. Soll heißen, dass die Käufer erst durch den Makler die Möglichkeit des Vertragsabschlusses vermittelt bekommen haben.
    Insofern könnten die Erwerber die Rückzahlung der Provision verlangen, wenn sie sich in Kenntnis der Kaufmöglichkeit an die Stadt gewandt haben und erst dann von der Einschaltung eines Maklers erfahren haben.

  3. ……das sind sie wieder…….die SPD- Seilschaften….

    In Seilschaften
    bildet oft das Hinterteil des einen
    den Horizont des anderen. (Zitat)

  4. Wer prüft eigentlich die Verträge, die der ehrenamtliche Bürgermeister schliesst, mit und ohne Genehmigung des Stadrats?

    Dafür gibt es doch sicherlich Juristen der VG, des Kreises, der Landesregierung Rheinland Pfalz. Zuständig könnten auch die jeweilige Kommunalaufsicht mit ihren Aufsichtsgremien sein. Haben alle weggesehen aus Parteiräson?
    Damit will ich die Schuld unseres ehrenamtlichen Bürgermeisters nicht schmälern.
    Aber es könnte und müsste anders gewirtschaftet werden.
    Alle Verträge und sogenannte Rahmenverträge müssten auf den Prüfstand und mit der zuständigen Satzung geprüft werden. Das schuldet uns die Landesregiwrung und unsere Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer.

    Die Firmen mit Sitz im Rathaus und die immer gleichen jahrelangen/ jahrzehntelang bestehenden Verträgen verdienen sich, weil ohne Konkurenz, eine goldene Nase. Sie gehören der gleichen Partei an.
    Deren Verträge gehören zuerst geprüft, und vor allem sind zu vergleichen mit anderen Anbietern. MEIN Eindruck hat sich bei den Prüfungen verfestigt, dass Submission vor Vertragsschluss ein Fremdwort im Oppenheimer Rathaus ist.

  5. Wenn der gute Herr Baumgarten die Einnahmen im Umsatzsteuerrecht nach den Grundsätzen der Soll-Versteuerung versteuert (die Umsatzsteuer wird fällig, wenn der Zahlungsanspruch entsteht), könnte noch eine veritable Steuerhinterziehung dazu kommen……

  6. Schwierig könnte es werden :

    Die Mehrheitsverhältnisse im Rat könnten sich, sofern der örtlichen SPD in der kommenden Zeit nicht etwas Großes und Überzeugendes gelingt, nach der Kommunalwahl zu deren Ungunsten ändern. Und ob Herr Held, sofern er überhaupt noch einmal kandidiert, wieder Stadtbürgermeister würde , ist zumindest derzeit fraglich.

    Bei veränderten politischen Voraussetzungen in den Gremien und dem Wissen, dass sich zwischenzeitlich die handelnden Personen, die Stadt Oppenheim und die VG der Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden, der Justiz und der Öffentlichkeit erfreuen, gehen Unterstützer verloren und es könnte für die Firma plangUT der bislang offenbar verlässliche Automatismus bei der Auftragsvergabe nicht mehr greifen. Im Ergebnis offenen und fairen Wettbewerb wird es u.U. schwieriger und Einnahmen könnten ausbleiben.

    Das bedeutet doch : ob Herr Baumgarten es sich überhaupt leisten kann vor dem Hintergrund einer möglicherweise angespannteren geschäftlichen Zukunft auf eine aus seiner Sicht offenbar berechtigte Forderung über nahezu eine viertel Million Euro zu verzichten , bleibt wohl eher abzuwarten. Wenn es einfach wäre, dann läge diese doch sicher schon vor. Da schlummert wirklich eine Tretmine und „klick“ hat es schon gemacht. Jetzt wer hebt zuerst den Fuß?

    Und wenn dann auch noch Käufer auf die Rückerstattung von Maklergebühren bestehen können- wehe, wehe , wehe, wenn ich auf das Ende sehe. Wilhelm Busch hat recht.

  7. Für die generierten (vom wem auch immer) Verträge und Abschlussgebühren, die Herrn Baumgarten zuzurechnen sind, muss er zwingend in dem Jahr die Umsatzsteuer zahlen/verrechnen, in denen die Verträge abgeschlossen sind, da führt kein Weg vorbei! Er hat also Leistungen?? – welche auch immer – erbracht und dafür sind die Steuern zu entrichten, in dem Jahr der „Entstehung“! Ein Fall für die Steuerrbehörde!

    Und, Frau Dahlem, was hat nun Frau Dreyer damit zu tun? Das ist ein originäres Problem hier in Oppenheim, sowohl bei der Stadt wie auch bei der Verbandsgemeinde; hinzu kommen noch Kommunalaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung! Aber einen solchen Bezug herzustellen ist schon etwa wirr! Was mir dabei auch immer wieder in den Sinn kommt: Was hat die CDU dagegen eigentlich gemacht? Oder die, die etwas wußten? Genau! NICHTS! Leistungen durch Spenden zu versüßen, das geht nicht! Und, was ist eigentlich mit den anderen Verflechtungen innerhalb der Stadt, HGO, GWG oder wie die allen genannt werden, da ist doch Planungs-Rudi auch immer der Spitze dabei! Da ist es wieder: Keine Leistung erbracht und Geld generiert, ob schon bezahlt oder nicht, das ist schäbig!

  8. Herr Pfau,
    genau diese Frage habe ich mir auch gestellt: Wurde hier nicht nur der Stadt Oppenheim sondern auch den Bürgern durch die überflüssige Einschaltung des Maklers ein direkter Schaden zuteil? Und inwiefern gibt es ein Rückforderungsrecht wenn die Maklerklausel im Notarvertrag – wie allgemein üblich – vereinbart wurde?
    Gerade aufgrund der angespannten Lage auf dem Immobilien- bzw. vielmehr noch dem Grundstücksmarkt bleibt dem Bauwilligen doch kaum eine andere Möglichkeit als den dargebotenen Vertrag zu unterzeichnen…

  9. Wenn ich hier und anderswo so den ganzen Müll lese, stelle ich mir doch die berechtigte Frage, weshalb jagt man die nicht wirklich aus ihren Sesseln und aus der Stadt?
    Wir leben doch in einem Rechtsstaat, klar mahlen da die Mühlen sehr langsam, dafür aber beständig.
    Man könnte z. B. eine genehmigte Demontration mit Zielpunkt Marktplatz organisieren.
    Das wäre Rechtens und würde mit Sicherheit unsere Stadt schneller säubern, als die jahrelangen Prozesse die da noch kommen. Eins ist doch wohl klar, desto länger so manche Personen auf ihren Stühlen kleben, umso mehr verschleiern können sie, sowie weitere Schäden produzieren.
    Was sollen die Oppenheimer Bürger sich noch alles gefallen lassen, für das sie als Steuerzahler auch noch gerade stehen dürfen?

  10. Ich möchte hier mal daran erinnern, dass in der Stadtratsitzung, in der man darüber entschied, dass der Rudi den Maklerauftrag zugeschustert bekommt, den Ratsmitgliedern klar war, welche Unsummen dies den Steuerzahler kosten wird. Stadtratsmitglied Dr.Marco Becker erhob die Stimme und bot an, die Vermittlung der Grundstücke ENTGELTLOS zu übernehmen, oder dies wenigstens der VG zu überlassen. Ihm schlug der Hass aus Richtung SPD entgegen, denn er käme ja aus reichem Hause und solle gefälligst anderen, die nicht gut situiert seien, ihr Einkommen lassen. Geschmäckle? Klarer Hinweis, wie Held und seine Schergen mit Steuergeldern wirtschaften!

  11. Ich fürchte, dass Sie die richtige Fragen stellen.

    Sollte, wie es aussieht, MH nicht mehr in die Stadtpolitik zurückkehren, wird auch Herr Baumgarten das Nachsehen haben (ob „unschuldig „ oder nicht. Als Auftaggeber und Vermieter wird im die Stadt Oppenheim höchstwahrscheinlich den Rücken zuwenden.
    In diesem Fall wäre eine Nichtinrechnungstellung sehr altruistisch.

  12. Das Ganze stinkt doch zum Himmel!
    Einerseits ist da ein Makler ohne Vertrag (GAJ) , der abkassiert, anscheinend unrechtmäßig
    Andererseits gibt es einen Makler mit Vertrag, in der Person des Herrn Rudi Baumgarten, der einen wohl rechtmäßigen Vertrag in der Tasche hat, und großzügiger Weise die üppige Courtage nicht will, die ihm zusteht. Einer der sich Stadtplaner nennt und gar keiner ist, einer der gerne Ingenieur wäre und keiner ist und jetzt auch Immobilienmakler, wahrscheinlich ohne entsprechende Ausbildung nur hoffentlich ausgestattet mit §34c, der nach allen Seiten kassiert hat – verzichtet ausgerechnet hier ? Warum ? Vielleicht ist das der Preis , den er zahlen muss, um Haus und Hof zu behalten ?? Ob sich die erkennbaren mafiösen Strukturen wohl auch in der HGO und GWG wiederfinden lassen ? Dies sollte recht bald geprüft werden, falls bisher noch nicht geschehen, sonst sind die verdächtigen Akten schon verschwunden oder manipuliert.

  13. Demonstration – klingt gut!!!! Wann und wo? Vielleicht würde sich ja auch die Eröffnung des Weihnachtsmarktes am nächsten Samstag, den Herr Held sich vielleicht noch traut zu eröffnen, eignen. Für Trillerpfeifen und Buh-Rufe braucht es m.E. keine Genehmigung, oder?

    Eigentlich hätte ich eine organisierte Demo längst erwartet von unserer sogenannten Opposition. Bestimmt würden viele Bürger und Leser dieser Webseite mitmachen.

    Herr Held, es reicht….wann treten Sie endlich zurück?

  14. Alles kommt zurück

    Eine Demonstration zu veranstalten ist leider nicht so einfach. Zunächst einmal müsst man die Demonstration beim Ordnungsamt an die Gemeinde anmelden. Man müsst das Thema, den gewünschten Weg, Datum und Uhrzeit, die geschätzte Teilnehmerzahl und die Kontaktdaten einer Verantwortlichen angeben. Den genauen Weg der Demonstration müsst man mit der Polizei absprechen, die für den ordnungsgemäßen Verlauf verantwortlich ist.

    Ich hätte aber schon mal einen Schriftzug : „Nicht mein Bürgermeister!“ weg mit dir #Held.

  15. Die Kommunalaufsicht hat die Instrumente des Disziplinarrechts aus dem Landesdisziplinargesetz (LDG) zur Verfügung.
    http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=DG+RP&psml=bsrlpprod.psml

    zB: § 22 ABs. 1LDG

    Einleitung von Amts wegen

    (1) Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der höhere Dienstvorgesetzte und die oberste Dienstbehörde können das Disziplinarverfahren an sich ziehen. Die Einleitung ist aktenkundig zu machen.

    Allerdings muss der Dienstvorgesetzte dafür beim MdB noch einmal separat die Immunität durch den Deutschen Bundestag aufheben lassen.
    Beim VG Bürgermeister ist das nicht erforderlich, wenn er auch vielleicht fälschlicher Weise daran glauben und/oder überzeugt sein sollte, eine gewisse Immunität zu besitzen.

    Nach § 39 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) können die Beamten „suspendiert“ werden:

    § 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
    Beamtinnen und Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist.
    https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__39.html

    So ein zwingender Grund ist vorhanden, wenn das Vertrauen der Bürger in das dienstliche Verhalten ernsthaft erschüttert ist und von gewichtigen Defiziten bei der pflichtgemäßen Amtsführung auszugehen ist. Da hat der Landesrechnungshof bereits ein paar Steilvorlagen geliefert…

  16. Eine spannende Frage. Ich habe von Jemandem gehört, der als Käufer eines Grundstücks im Neubaugebiet sehr überrascht war, als am Ende eine Maklercourtage im Kaufvertrag ausgewiesen war. Anscheinend hatte der Käufer bis dahin nur mit Herrn Held verhandelt. Der Vertrag wurde aus dem von Herrn / Frau YMOS genannten Grund natürlich unterschrieben.

    Wenn das den Tatsachen entsprechen sollte und ich der damalige Käufer wäre, würde ich prüfen, ob ich mit die Courtage nicht zurückholen kann und eventuell noch eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Held stelle.

    Oder war Herr Held aushilfsweise als Makler unterwegs in diesem Fall, damit dem begünstigten Makler nicht auch noch Arbeit entsteht?

    Aber keine Angst, ist ja alles nur Hörensagen und sicherlich so niemals passiert, denn das wäre ja ein Skandal…

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