Krämereck-Süd

LRH 13: Held verteilte viel Geld – an ausgewählte Oppenheimer

Wir sind den dritten Tag in Krämereck-Süd, und dann soll’s auch erst einmal gut gewesen sein mit den Geschichten über die dubiosen Geschäfte des Marcus Held in diesem Baugebiet. Dafür kommt’s heute noch mal richtig dicke: Wie der Oppenheimer Stadtbürgermeister hier mit städtischem Geld um sich geworfen hat – das ist wirklich völlig abgefahren! Jenseits […]

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LRH 12: Alarm in Oppenheim – Die 244.000-Euro-Bombe des Rudi B.

Rudolf Baumgarten sitzt auf einer dicken Bombe, die, wenn sie eines Tages detonieren sollte, Oppenheim richtig weh tun wird: Der Bürgermeister von Uelversheim, der bei seinem Amtskollegen, SPD-Parteifreund und zuverlässigen Auftraggeber Marcus Held ganz hoch im Kurs steht, kann von der Stadt Oppenheim 244.000 Euro einfordern. Und die Stadt muss zahlen, wenn „der Rudi“ nur

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LRH 11: Krämereck-Süd – Muss Marcus Held alles zurückzahlen?

Hinter dem Türchen, das sich heute öffnet, liegt ein langer, ganz dunkler Gang: Das, was der Rechnungshof zu Krämereck-Süd ermittelt hat, ist viel zu umfangreich, als dass wir es an einem Tag darstellen könnten. Deshalb heute nur Teil 1: Wie alles anfing – der Ankauf der Grundstücke durch die Stadt.   Der dunkle Gang führt uns

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Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie

  Am heutigen Dienstag (15. August) tagt der Oppenheimer Stadtrat ab 19 Uhr im Rathaus an der Merianstraße. Es ist eine öffentliche Sitzung, und auf der Tagesordnung stehen Themen, die spannend zu werden versprechen: Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen – wie berichtet – mindestens

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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Marcus Held

Jetzt ist es passiert: Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held eingeleitet. Es ergeben sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Keller mit. Ermittelt werde wegen neun Fälle der Untreue gemäß §§ 266 Abs. 1, 53 Strafgesetzbuch. Damit droht Held eine Geldstrafe, mindestens. Schlimmstenfalls sogar eine

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