Rechtsanwalt: Lass die Finger davon, Marcus Held!

 „Wir kämpfen mit unerschrockener Recherche, präzisen Fakten und klugen Gedanken. Unter anderem dafür, dass Kunst und Medien frei sind. Denn da wo man Gedanken nur deshalb die Freiheit nimmt, weil sie einem nicht gefallen, tut man das früher oder später auch mit den Menschen.“

Das schrieb unlängst Dr. Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, in einem Artikel über Deniz Yücel, dem Journalisten, der in der Türkei in U-Haft sitzt, weil er nicht schrieb, wie die Herrschenden von ihm verlangten.

Und jetzt schauen wir nach Oppenheim: Auf dieser Webseite wird über den Fall Marcus Held berichtet. Der Oppenheim-Skandal: Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister – nachweislich! – hinter dem Rücken seines Stadtrates Geschäfte zu Lasten der Stadt Oppenheim machte. Wie er die Gemeindeordnung immer und immer wieder missachtet. Wie er gesetzliche Vorschriften nach seinem Gusto auslegt. Wie er die kleine Stadt mit einem dichten Netzwerk an Parteifreunden überzogen hat, wie er Andersdenkende ausgrenzt, kritische Gegenstimmen niedermacht…

Marcus Held hat erst versucht, den Autor dieser Webseite einzufangen und auf seine Seite zu ziehen. Als das nicht gelang, versuchte er, ihn auszugrenzen. Er verunglimpfte ihn öffentlich. Schloss ihn aus von Informationen. „Sie sind für uns kein Ansprechpartner mehr“, ließ er ihn schriftlich wissen.

Als auch das nichts nutzte, weil er weiterhin lesen muss, was er nicht lesen will, versuchte er, dem Autor dieser Webseite das Schreiben verbieten zu lassen. Per Rechtsanwalt, den er bat, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zu prüfen. Held wollte den Journalisten mundtot machen. Einsperren, wie in der Türkei, geht wohl nicht. Aber mit trickreichen Rechtsmitteln kleinkriegen: Geht das nicht irgendwie?

Er hat dazu seinen Berliner Presse- und Medienrechtler, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann, befragt. Hegemann war für Held zu Beginn des ganzen Schlamassels bereits einmal gegen das kleine Wormser Stadtmagazin WO! zu Felde gezogen. Der Anwalt hat Helds neuerliche Prüfungsanfrage unter dem 8. August 2017 in einem gut einseitigen Schreiben beschieden, dessen Essenz sich in sechs Worte zusammenfassen lässt: Lass die Finger davon, Marcus Held! Wörtlich schrieb der Anwalt:

„Gleichwohl habe ich erhebliche Bedenken.“

Es hat sich wohl, so dürfte auch der parteiische Held-Anwalt erkannt haben, allzu viel angehäuft in den letzten Wochen:

Am Anfang, so kam die ganze Wahrheit ja überhaupt erst heraus, hatten Unbekannte ein „Memorandum“ veröffentlicht.

Die Dokumente, die dem Dossier beilagen, alarmierten den Rechnungshof Rheinland-Pfalz: Der setzte umgehend eine Sonderprüfung an.

Dann meldete sich die Staatsanwaltschaft Mainz, viel früher als erwartet: Sie hat bereits ein erstes Ermittlungsverfahren gegen Held eingeleitet: wegen des Verdachts der wiederholten Untreue!

Heute wissen wir: Es gibt noch viele weitere Vorwürfe gegen Marcus Held. Die Führung der Verwaltungsgeschäfte in Oppenheim scheint sich von der üblichen Ordnung entfernt und jeder Kontrolle entzogen zu haben. Respekt vor Regeln? Achtung von Gesetzen? Vielfach nicht erkennbar. Das Parlament gewählter Bürgervertreter, der Stadtrat der Stadt Oppenheim: ausgehöhlt, oftmals kaltgestellt – unter Umgehung der ihm kommunalrechtlich zugewiesenen Kompetenzen.

Und was macht Marcus Held angesichts dieser Enthüllungen? Versucht er aufzuklären? Vielleicht sogar Fehler einzugestehen? Auf die Menschen, die er hinterging und enttäuschte, zuzugehen?

Nichts von alledem. Held versucht mit aller Kraft, die Wahrheit zu unterdrücken. Und da ihm das nicht gelingt, will er wenigstens den Verfasser kritischer Artikel als unglaubwürdig denunzieren:

Ein „sogenannter ,freier Journalist’“ fahre „in den sozialen Medien eine gezielte Hetzkampagne“ gegen ihn, schreibt er jetzt in einem Rundbrief an die „lieben Genossinnen und Genossen“. Der Journalist versuche „mit teilweise sehr aggressiver Recherche Leute in meinem Umfeld einzuschüchtern und dann, offenbar bewusst, falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen“.

Held geht in diesem aktuellen Rundschreiben mit keinem Satz auf seine eigenen Verfehlungen ein. Kein Wort zu den Vorwürfen, die auf seiner Stadt längst lasten wie eine Aschewolke nach einem Vulkanausbruch. Er wischt die Anschuldigungen weg – und greift lieber an: „Gezielte Hetzkampagne“ ist ein Schlagwort von ihm. „Aggressive Recherche“. „Offenbar bewusst falsche Tatsachenbehauptungen“. „Leute einschüchtern“.

Keine konkrete, faktenbasierte Darstellung. Wie auch? Held hinterlegt nicht ein einziges seiner dumpfen Schlagworte mit einem Beweis. Es ist sein ureigener Politikstil, es ist eine billige Masche: Einfach mal was behaupten, auch wenn es unwahr ist. Irgendwas wird schon hängen bleiben.

Das ist das beständige Handlungsmuster – im Grunde ein krankes Kalkül – dieses Sozialdemokraten.

„Journalismus ist, wenn man etwas druckt, was ein anderer lieber nicht gedruckt sehen will.“ 

Der Satz stammt von David Schraven, einem der bekannteren investigativen Journalisten Deutschlands. Mit seinen Ausfällen adelt Marcus Held, unbewusst, diese Webseite: Sie ist Journalismus pur. Im Sinne Döpfners und Schravens ist sie guter, im Sinne unserer Gesellschaft notwendiger Journalismus.

Nicht von ungefähr hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann „erhebliche Bedenken“, den Versuch zu unternehmen, die Dokumentation des Oppenheim-Skandals auf dieser Webseite juristisch zu unterbinden.

Was der Jurist dabei schreibt, um seine Absage an Held zu verpacken und weniger harsch klingen zu lassen, klingt beinahe, als führe Held ihm die Feder:

„Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ruhmöller für seine Rufmordkampagne von einer hinter ihm stehenden Person bezahlt wird. Es dürfte sich dabei um den Verfasser des anonymen Memorandums handeln, mit dem der angebliche ,Oppenheim Skandal’ vor einigen Monaten losgetreten worden ist. Ruhmöller wird sich durch Durchsetzung äußerungsrechtlicher Verbote nicht abschrecken lassen. Kosten, die ihm entstehen, werden ihm höchstwahrscheinlich erstattet. Er selbst und sein mutmaßlicher Auftraggeber warten vermutlich nur darauf, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird.“

Letztere Einschätzung allerdings ist interessant und dürfte den wahren Grund für die Skepsis des Berliner Presse- und Medienrechtlers liefern: In der Tat, in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung käme die Wahrheit ans Licht. Es wäre Beweis zu erheben über die Richtigkeit der auf dieser Webseite zusammengetragenen Fakten. Im Interesse von Marcus Held kann das nicht sein. Also lieber Finger weg.

Ob dieser Erkenntnislage steigert sich der Anwalt offensichtlich in Rage, er fabuliert von „Elaboraten“, von „wütenden und blinden Verfolgungseifer“, von „einseitigen und parteiischen Radaujournalismus“.

Diese Bewertungen, formuliert im Stile vorgestriger Boulevardjournalisten, wird der „bezahlte Jurist“, so dürfen wir angesichts des bestehenden Mandatsverhältnisses vermuten, im Auftrag seines Mandanten Marcus Held zu Papier gebracht haben. Der verschickte das Papier als Anlage seiner Mail, die die SPD-Mitglieder in Oppenheim „mit solidarischen Grüßen“ von ihrem „Marcus“ bekamen.

Eigentlich ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Außer vielleicht dieses: Der Anwalt äußert die Sorge (Hoffnung?), ob „irgendjemand überhaupt durch die Bleiwüsten (dieser Webseite) wandern“ wolle.

Wir können ihn beruhigen: Die Zahl der Besucher dieser Webseite wächst nach wie vor beeindruckend. Neueste Daten und Fakten dazu finden Sie hier.

7 Kommentare zu „Rechtsanwalt: Lass die Finger davon, Marcus Held!“

  1. Nun ja, viele dieser Zeilen kann man auch auf andere Orte übertragen. Diese Cliquen
    der SPD gibt es auch hier in Worms. Es hinterläßt den schalen Geschmack, dass es eben
    auch andere Möglichkeiten gibt um Menschne zum Gleichschritt zu zwingen. Muss ja
    nicht immer gleich der Kerker sein.
    Gleichzeitig weisen wir immer auf die Türkei. Guter Rat: erstmal hier die Augiasställe ausmisten, dann anderen den Weg zeigen.
    Das wäre fair.

  2. Marcus Held weiß in der Tat genau, dass er gegen die hier aufgedeckten Tatsachen schlicht keine Argumente hat. Ich hoffe, dass die SPD in Rheinland-Pfalz eine krachende Niederlage am 24. September einfährt. Das wäre dann die Quittung dafür, dass die Genossen an diesem unhaltbaren Mann festhalten. Sollte er es dennoch über den vermeintlichen sicheren Listenplatz schaffen (das Direktmanadat ist utopisch), hätte der Filz gewonnen. Viele Wähler werden sich abwenden.

  3. Tja, Marcus Held stößt an die Grenzen, die die Demokratie ihm setzt. Wird auch mal Zeit. Auch wenn es ihm und seinen hörigen Anhängern wie Frau Kloos nicht passt. Ein Hoch auf die Pressefreiheit und immer schön dran bleiben.

  4. er meinte sicherlich „Bleiweste“, weil da nichts durchdringt, man also immun bleiben kann! Den Begriff Bleiwüste in diesem Zusammenhang ist mir persönlich fremd. Genau diesen Rat konnte man ja vermuten, auch schon, als Herr Held und auch Herr Baumgarten vollmundig angekündigt hatten, den ihnen „bekannten“ Informanten anzuzeigen, weil, der war ja ihnen, nicht aber der Öffentlichkeit bekannt. Man hörte, dass es nur ein CDU-Mensch sein kann den man kenne! Nur, wo war die Umsetzung dieser mit Spannung erwartete Enthüllung? Vermutlich in der „Bleiwüste“!

    Zitat: Kronenkranich schrei nicht so, Du bist ja nicht allein im Zoo!

    „Planungs-Rudi“ erklärte, fast zeitgleich, dass es ihm nun reiche und er diesen „Verleumder“ anzeigen würde. Vermutlich war das aber auch nur geplant! Man hörte, es soll ein Winzer sein, natürlich von der CDU usw. , die alte Leier halt! Mit Substanz gefüttert war das aber nicht!

  5. Hallo,
    ich bin kein Jurist und es würde mich daher interessieren, wie die Ungleichbehandlung – manche Grundstückserwerber zahlen Maklerprovision, anderen wird sie von Marcus Held aus welchen Gründen auch immer erlassen – mit Artikel 3 unseres Grundgesetzes vereinbar ist. Ist es denn kein Verstoß gegen diesen Artikel, wenn bewusst manchen Grundstückskäufern die von anderen verlangte Provision erlassen wird. Und wenn dies als Verstoß gegen besagten Art. 3 verstanden werden muss, ist dies dann nicht auch strafrechtlich relevant?

  6. Die Verfassung („Grundgesetz“) regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Grundrechte sind durch Gesetze oder auf Grund von Gesetzen einschränkbar. So hat der Staat auf Grundlage der Verfassung beispielsweise die Wohnung zu schützen. Er kann aber auf Grundlage von Gesetzen wie die Strafprozessordnung oder Polizeigesetze dieses Grundrecht einschränken. Deswegen müssen im übrigen auch die durch diese Gesetze tangierten Grundrechte aus der Verfassung immer im Gesetzestext aufgeführt werden. Das geschieht in der Regel am Ende der Gesetze „Durch dieses Gesetz werden die Artikel XXX GG …“

    Vorliegend tritt aber nicht der „Staat“ mit seiner Staatsgewalt auf sondern als ganz normaler Marktteilnehmer, wie Du und Ich. Da gelten dann die üblichen Regeln zwischen Vertragspartnern.
    Das heißt, im Grunde kann die Behörde genau so Verträge abschließen, oder auch nicht, wie jeder Privatmensch.
    Und bei der Gelegenheit: es gibt nur eine Gleichheit im Recht. Das heißt, wenn jemand durch den Staat zu unrecht bevorteilt werden würde, könnte dies niemals Grundlage für eine gleiche Unrechtsbehandlung eines Dritten sein. Darauf kann sich niemand berufen.

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