LRH 23: Marcus Held droht teurer Ärger – als HGO-Geschäftsführer

Der ganze Gradinger-Deal war, von Anbeginn an, völlig krumm und schief, und es ist nie aufgeklärt geworden, warum das so sein musste. Aber vielleicht ist das auch egal: Marcus Held hat das Geschäft mit seiner präsidialen Machtfülle so gewollt, er hat es initiiert, er hat alles entschieden, und er hat alles so umgesetzt, wie es ihm gerade passte:

Als Stadtbürgermeister kaufte er dem alten Unternehmer Horst Gradinger sein heruntergekommenes Möbellager am Kautzbrunnenweg ab. Die Stadt zahlte 580.000 Euro zzgl. 34.500 Euro Maklercourtage (die sich Ex-Stadtbürgermeister Menger mit seiner Ehefrau unter der Firma „frb-Immobilien“ einsteckte) zzgl. weiteren Nebenkosten. Darüber hatten wir gestern berichtet.

Die Stadt, so lautete sein Plan, sollte das Möbelhaus abreißen und dann das Grundstück zum Preis aller bisher angefallenen Kosten weiterverkaufen, und zwar wieder an Marcus Held, diesmal allerdings in seiner Funktion als Chef der Immobilien-Unternehmen GWG und HGO. Diese Unternehmen führt er trotz seiner zahlreichen anderweitigen (und gut bezahlten) Verpflichtungen, was aus seiner Sicht sehr sinnig ist: Auf diese Weise kann er fortlaufend Informationen zum Grundstücksmarkt und zur Bauleitplanung sammeln, was einem ja durchaus Vorteil zu bringen vermag; obendrein sichert er sich die Einflussnahme auf die Vergabe von Wohnungen, was dem eigenen Beziehungsgeflecht nur zuträglich sein kann.

Warum das Gradinger-Objekt nicht direkt an die GWG oder HGO ging, sondern einen Umweg über die Stadt nehmen musste, das wurde bis heute nicht erklärt. Im Lichte neuester Erkenntnisse lässt sich aber vermuten, dass Held wieder tricksen wollte: Offenbar wollte er trotz wiederholter gegenteiliger Beteuerungen Kosten in sechsstelliger Höhe auf die Stadt abwälzen, um seine HGO zu schonen.

Dieser unschöne Verdacht wurde zuletzt von Ereignissen erhärtet, die Held eigentlich nie publik gemacht haben wollte. Doch wir waren ihm schon vor Monaten auf die Schliche gekommen: Uns zugespielte Vertragsdokumente bewiesen, dass Held seine Versprechungen, wonach die Stadt beim Gradinger-Deal mit keinem Cent belastet würde, niemals würde einhalten können – die Vertragslage, die außer ihm kaum jemand kannte, belegte das eindeutig.

Volltreffer! Vier Wochen nach unserem Bericht, es war am 23. Oktober, also heute vor genau zwei Monaten, eilte Marcus Held zum Notar. Und änderte den ursprünglichen Kaufvertrag ab. Er tat das wieder klammheimlich: Wieder hatte er seinen Stadtrat nicht informiert.

Diesen neuen Vertrag hat Oppenheims Stadtbürgermeister bis heute den Menschen in seiner Stadt vorenthalten. Heute werden auf dieser Webseite erstmals die Details veröffentlicht: Hier erfahren Sie exklusiv, wie Held sein (bislang) letztes Ding drehte.

Landeszuschuss niedriger als von Marcus Held behauptet

Zum umfassenden Verständnis müssen wir ein wenig ausholen:

Am 31. März 2016 hatte der Stadtrat dem Ankauf des Gradinger-Möbellagers zugestimmt. Die Stadt sollte kaufen, dann aber auch weiterverkaufen – wobei der neue Käufer alle Kosten der Stadt übernehmen sollte. Wörtlich heißt es im Sitzungs-Protokoll:

„Es wird eine komplette Refinanzierung der Erwerbskosten durch die Reprivatisierung nach Abbruch des Gebäudes angestrebt.“

Am 1. April 2016 unterschrieben Marcus Held und Horst Gradinger den Kaufvertrag, wie gestern berichtet. Damit gehörte das heruntergekommene Möbelhaus nunmehr der Stadt.

Am 6. Juni 2016 legte Held als Vorstandsvorsitzender der GWG dem Stadtbürgermeister– also sich selbst – ein notarielles Kaufangebot vor: Danach wollte die GWGd er Stadt das Grundstück am Kautzbrunnenweg  abkaufen, allerdings erst nach Abriss des Möbellagers. In dem Kaufangebot war eindeutig festgelegt, dass die GWG die gesamten städtischen Kosten als Kaufpreis würde bezahlen müssen – also auch die kompletten Kosten des bevorstehenden Abbruchs (minus etwaiger Zuschüsse vom Land an die Stadt).

Dieses Angebot der GWG kam nie zum tragen. In dem später geschlossenen Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt und der HGO erklärte Held, das (der Stadt günstige) Angebot der GWG werde nicht angenommen.

Am 2. März 2017 ging Held in den Stadtrat und erzählte, seine HGO wolle die Immobilie kaufen. Der Stadtrat stimmte zu. Im Protokoll der Sitzung heißt es erneut ausdrücklich:

„Voraussetzung für den Zwischenerwerb durch die Stadt war, dass in dem Kaufpreis, den die GWG/HGO an die Stadt zu zahlen hat, sämtliche der Stadt Oppenheim entstandenen Kosten für Erwerb und Ordnungsmaßnahme abgegolten werden.“

Am 20. März 2017 unterzeichnete Marcus Held als Stadtbürgermeister den Kaufvertrag mit seiner HGO. Der Preis, den die HGO danach zahlen musste, sollte sich aus verschiedenen Faktoren errechnen:

  • Betrag 1: der Kaufpreis, den die Stadt an Gradinger gezahlt hatte – 580.000 Euro.
  • Betrag 2: die Erwerbsnebenkosten (Grundbuchamt, Notar, Makler etc.) – 68.987 Euro.
  • Betrag 3: die städtischen Kosten der Zwischenfinanzierung – 1.060 Euro.
  • Betrag 4: die Hälfte der Abbruchkosten.

Warum sollte die HGO nur die Hälfte der Abbruchkosten bezahlen? Nun, ganz einfach: Held hatte immer gesagt, das Land werde eine Hälfte der Abbruchkosten als Zuschuss übernehmen. Die andere sollte nun laut Vertrag die HGO zahlen – und damit wäre die Stadt fein raus.

Letzteres klang zwar schön, war aber leider völlig falsch. Das Land hatte – anders als von Held immer wieder dargestellt – niemals zugesagt, die Hälfte der Abbruchkosten übernehmen zu wollen. Es hatte gesagt: 50 Prozent der zu Anfang auf 750.000 Euro geschätzten Abbruchkosten seien zuschussfähig. Von diesen 50 Prozent würden 80 Prozent vom Land übernommen. Das bedeutete: Das Land hatte sich zur Zahlung von maximal 300.000 Euro verpflichtet.

Held soll Kostenrisiko "bewusst" auf Stadt abgewälzt haben

Mit diesem Vertrag seiner HGO ging Held als Stadtbürgermeister an den Abbruch ran. Das Gutachten einer Wormser Firma hatte die Kosten inzwischen auf rund 523.000 Euro heruntergeschätzt. Die Ausschreibung gewann auf recht merkwürdige Weise die Firma Witera: Sie verlangte rund 590.000 Euro.

Noch einmal: Der Vertrag besagte ausdrücklich, dass die HGO lediglich „50% der insgesamt erhöhten Abbruch- und Entsorgungskosten“ würde übernehmen müssen. Für die restlichen 50%: Keine Abwälzung auf die HGO. Dafür lag aber auch kein bewilligter Landeszuschuss vor…

Keiner hat diese bedrohliche Fehlstellung im Vertragswerk bemerkt, es konnte sie aber auch keiner feststellen, denn: Marcus Held weigerte sich beharrlich, den notariellen Kaufvertrag im Stadtrat vorzulegen. Vielleicht dachte er, er käme mit seiner Trickserei durch. Und wenn irgendwann später die Belastung für die Stadtkasse bekannt geworden wären, hätte er sich – so mag sein Kalkül gewesen sein – im Stadtrat schon irgendwie herausreden können.

Anlieger: Können wir Marcus Held noch glauben?

Seit Wochen ruhen die Arbeiten auf der Gradinger-Baustelle – was ist da los? Marcus Held hat den Anliegern unlängst einen Brief geschrieben, und zwar in seiner Funktion als Stadtbürgermeister: „Die restlichen Abbrucharbeiten (Bodenplatte) sind eng mit den nachfolgenden Gründungsarbeiten für die neuen Gebäude verknüpft und können daher erst in deren Zuge – voraussichtlich im Januar 2018 – durchgeführt werden“, schreibt er. „Das vermeidet Doppelarbeit und auch Kosten.“

Das heißt ja wohl, die Abbrucharbeiten definitiv noch nicht abgeschlossen sind. Am 19. Oktober aber hatte die „Allgemeine Zeitung Landskrone“ ausdrücklich unter Berufung auf Marcus Held geschrieben, der Gradinger-Abriss gehe in die Endphase und solle in sechs Wochen abgeschlossen sein.

Dass die Arbeiten sich überhaupt so lange hingezogen hätten – immerhin sollten nach einer früheren Ansage Helds die ersten Oppenheimer bereits in 2017 einziehen können – sei „in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass wir z.B. aufgrund der Lage des Objekts innerhalb der Rheindeichschutzzone bestimmte behördliche Genehmigungen abwarten mussten, bevor wir den nächsten Schritt gehen konnten“.

Auch das hatte sich vor wenigen Wochen noch völlig anders angehört: „Die Abbrucharbeiten hatten sich nach Altlastenfunden verzögert“, ist in der AZ vom 19. Oktober nachzulesen.

Jetzt schreibt Held in seinem Brief: „Das auf der Baustelle noch lagernde Abbruchmaterial haben wir deshalb nicht abgefahren, da wir bei Ihnen als Anwohner im Wort stehen, möglichst wenig Baustellenverkehr zu verursachen. Das dort lagernde Material ist – entgegen anderslautenden Aussagen, die in Oppenheim kolportiert werden – unbelastet und wird mit Genehmigung der Behörden auf der Baustelle wieder eingebaut.“

Können wir ihm das wirklich  glauben? Können wir ihm überhaupt noch glauben? Das fragten Anlieger, als sie uns über das Schreiben Helds informierten. Sie machten damit auf ein Problem aufmerksam, dass diesem Stadtbürgermeister zunehmend zu schaffen macht:

Weil sich immer mehr verdichtet, dass Marcus Held wiederholt falsche Auskünfte gegeben und auch die Unwahrheit gesagt hat, fällt zunehmend schwer, seinen Aussagen zu Glauben und ihm Vertrauen schenken zu können.

Doch dann passierte etwas, was sich nicht mehr verheimlichen ließ: Die Abbruchkosten explodierten regelrecht. Nach Anleger-Protesten wegen Lärm, Staubentwicklung und mangelnder Baustellensicherung (vor allem im Bereich der Statik) mussten die Arbeiten neu organsiert werden, und dann wurden auch noch belastete Gebäudematerialien gefunden, die den Abtransport und die Entsorgung wesentlich aufwändiger gestalteten als geplant.

Held war von Anfang an darüber informiert, dass die Kosten völlig aus dem Ruder liefen. Aber er schwieg, monatelang, obwohl er genau wusste, dass diese Risiken nach dem seinerzeit von ihm geschlossenen Vertrag auf die Stadt durchschlagen würden.

Erst am 15. August ließ er im Stadtrat die Hosen runter – aber auch nur zur galoppierenden Kostenentwicklung, nicht zur haushaltschädlichen Vertragslage: Die Abbruchkosten waren (zu diesem Zeitpunkt) auf 1.011.279 Euro angestiegen – das ist übrigens heute noch Kenntnisstand, dabei sind die Arbeiten immer noch nicht beendet, die Endabrechnung liegt also bis heute nicht vor.

Mit dieser Kosten-Explosion war Helds HGO-Vertrag plötzlich zu einer riesigen Kostenfalle für die Stadt geworden! Im Landesrechnungshof liest sich das wie folgt:

„Eine Kostenneutralität wäre nur dann sichergestellt gewesen, wenn sich der Kaufpreis für die HGO mbH um die den Betrag von 600.000 € übersteigenden Abbruchkosten erhöht hätte. Da die Stadt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über keinerlei Zusagen des Landes für eine kostendeckende Förderung der nach der Anpassungsklausel auf sie entfallenden „erhöhten“ Abbruchkosten verfügte und deren Erhöhung absehbar war, handelte es sich bei der mit der Anpassungsklausel verbundenen Risikoteilung zwischen Stadt und HGO mbH um einen bewussten Verzicht auf die vom Rat verlangte Kostenneutralität.“

In diesem komplizierten Satz steckt ein ungeheuerlicher Vorwurf: Marcus Held soll demnach „bewusst“ auf die Kostenneutralität verzichtet haben, er soll also bewusst versucht haben, das Kostenrisiko auf die die Stadt abzuwälzen und seiner Stadt Schaden zuzufügen!

Die Prüfer begründen ihren Vorwurf so: Am 2. März 2017 beschloss der Stadtrat den Weiterverkauf der Gradinger-Immobilie an die HGO, und zwar mit dem ausdrücklichen Zusatz: Es dürften keine Kosten an der Stadt hängen bleiben. Zu diesem Zeitpunkt war Held bereits über die sich anbahnende Kosten-Explosion informiert, darüber aber schwieg er im Stadtrat. Vielmehr unterzeichnete er am 20. März den Vertrag mit der HGO, der für die Stadt eine erhebliche Kostenbelastung bedeutete.

Held habe in diesem Vertrag „bewusst“ auf die vom Stadtrat beschlossene Kostenneutralität verzichtet, schreiben die Prüfer aus Speyer: Hat man derlei Tricksereien eines Stadtbürgermeisters gegen seinen eigenen Stadtrat schon mal gehört?

Held versucht sich in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof damit herauszureden, dass alles nicht wahr sei, der Stadtrat sei vollumfänglich informiert gewesen: Der Beigeordnete Helmut Krethe habe den Vertrag schließlich  in der Sitzung des Stadtrats vorgelegt bzw. ihn dort ausgeteilt.

Die Rechnungsprüfer akzeptieren das nicht, im Gegenteil, sie bezichtigen Held sogar indirekt erneut der Lüge: „Weder den Vorlagen noch der Niederschrift mit Anlagen der Sitzung vom 2. März 2017 ist zu entnehmen, dass der Vertrag dem Ausschuss vorgelegen hat.“ Außerdem würden zwei Passagen in dem Protokoll auch das genaue Gegenteil beweisen: Danach hatte sich AL-Chef Raimund Darmstadt erkundigt, „ob damit garantiert ist, dass für die Stadt keinerlei Kosten entstehen“, in einem zweiten Satz heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufsetzen eines Notarvertrags zu veranlassen.“

Hinterm Rücken des Stadtrats änderte Held den Kaufvertrag

Die ganze Wahrheit über den kostenträchtigen HGO-Vertrag kam erst am 18. September heraus: An diesem Tag veröffentlichten wir auf dieser Webseite den Bericht „Gradinger-Abbruch kostet schon über eine Million“ und wiesen anhand uns zugespielter Vertragsdokumente nach, dass Held die Stadt Oppenheim mit dem HGO-Vertrag in eine teure Kostenfalle manövriert hatte.

Daraufhin reagierte Held umgehend: Er ließ beim Notar eine Zusatzvereinbarung aufsetzen, wonach nun doch alle bei der Stadt verbleibenden Abbruchkosten von der HGO übernommen werden sollten. Wörtlich heißt es in diesen Vertragsunterlagen, aus denen jetzt auch der Landesrechnungshof zitiert:

„Der Kaufpreis erhöht sich in dem Maße, in dem sich die tatsächlichen Refinanzierungskosten der Abbruchkosten der Verkäuferin verändern. Von den Refinanzierungskosten der Verkäuferin in Abzug zu bringen sind etwaige weitere Bezuschussungen durch das Land Rheinland-Pfalz (…) Mithin sollen unabhängig von jeder weiteren Bezuschussung der erhöhten Abbruchkosten durch das Land Rheinland-Pfalz die erhöhten, nicht gegenüber der Verkäuferin bezuschussten Abbruchkosten allein von der Käuferin getragen werden.“

Am 23. Oktober unterschrieb Marcus Held, wieder ohne Wissen des Stadtrates, diese Vertragsdokument zum Gradinger-Ankauf: Jetzt erst war die Stadt von allen Belastungen freigestellt. Oppenheimer Ratsmitglieder, die nach seinen bisherigen Ausführungen davon ausgehen mussten, alles sei längst in sauberen Tüchern, erfuhren von der notariellen Korrektur erst wesentlich später und rein zufällig:

Auf wiederholtes Drängen der Opposition im Stadtrat hatte sich Marcus Held im Stadtrat bereit erklärt, über die Inhalte der Gradinger-Unterlagen zu informieren. Aber nicht, wie es üblicherweise geschieht, indem er Kopien der Akten zur Verfügung stellte. Er legte einen Termin fest, an dem die Papiere im Rathaus eingesehen werden konnten.

Es wurde eine äußerst merkwürdige Veranstaltung. Im Sitzungszimmer des Oppenheimer Rathauses lagen, auf dem Tisch verteilt, sieben Dokumenten-Stapel. Einige umfassten mehrere Seiten, andere bestanden aus nur einem Blatt. Die Beigeordneten Krethe und Mohr sowie die SPD-Fraktionsvorsitzende Stephanie Kloos waren offensichtlich abgestellt, ihre „Kollegen“ im Stadtrat zu überwachen: Keiner sollte die Papiere fotografieren, geschweige mitnehmen dürfen.

„Das war eine echte Zumutung“, sagte ein Ratsmitglied hinterher. „Normalerweise muss man komplizierte Vertragsdokumente intensiv und in Ruhe lesen. Schließlich kommt’s auf jedes Wort an, sonst kann für die Stadt der Schaden ganz schön teuer werden. Aber wir sollten praktisch unter Aufsicht lesen – geht gar nicht!“

Unter solchen Bedingungen ein komplexes Vertragswerk nachhaltig zu bewerten: Das ist wirklich absolut unmöglich! „Marcus Held hat uns mit diesem Termin regelrecht verar…“, sagt ein anderer Ratsherr, „er wollte uns vorführen“.

Das hat aber nicht ganz geklappt. Einige Ratsmitglieder fanden die notarielle Klarstellung vom 23. Oktober. Und der Landesrechnungshof entdeckte sie natürlich auch. Die Prüfer aus Speyer kommen zu einer sehr interessanten Bewertung, die Marcus Held gar nicht gefallen dürfte:

„Der Stadtbürgermeister hat als Geschäftsführer der HGO an einer Kaufvertragsänderung mitgewirkt, zu der die HGO rechtlich nicht verpflichtet war und die zumindest bei Ausbleiben einer erhöhten Landeszuwendung geeignet ist, das Gesellschaftsvermögen nachhaltig zu gefährden. Ein gesellschaftseigenes Interesse der HGO an freiwilliger Übernahme zuvor anderweitig angelasteter Kostenrisiken ist nicht ohne weiteres erkennbar. Vielmehr dürfte der Geschäftsführer die wegen der Personalunion von Bürgermeister und Geschäftsführer bestehende Interessenkollision zu Lasten der Gesellschaft gelöst haben. Damit könnte er – zumindest wenn sein Handeln nicht durch einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Unternehmensgremien gedeckt war – gegen seine Geschäftsführerpflichten mit den Rechtsfolgen des § 43 GmbHG verstoßen haben.“

Das heißt: Der Stadtbürgermeister Marcus Held hat nachträglich alle Kosten, für die sonst – entgegen seiner Zusagen – die Stadt hätte aufkommen müssen, unter dem Druck der aufgedeckten Vertragsschieflage auf die HGO abgewälzt. Die Stadt ist damit jetzt (genauer: erst jetzt!) aus dem Risiko. Und auch aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz ist das eine gute Nachricht: Durch die von der HGO erklärte privatwirtschaftliche Deckung der Abbruchmehrkosten entfällt die Notwendigkeit weiterer Bezuschussung. Nach dem Subsidiaritätsprinzip bedarf es nämlich keiner großzügigen Zuwendungen mehr aus des Steuerzahlers Schatulle.

Also gut gemacht, Marcus Held? Mitnichten. Die gebotene Korrektur des stadtschädlichen Vertrags zum Weiterverkauf an die HGO erfolgte erst, nachdem Held dabei ertappt worden war, dass seine vollmundigen Erklärungen zur Kostenneutralität des städtischen Zwischenerwerbs nicht der Wahrheit entsprachen.

Und: Jetzt ist die HGO – immerhin Tochtergesellschaft einer gemeinnützigen Genossenschaft – gelackmeiert. Durch das Verhalten ihres Geschäftsführers Marcus Held, dem Mann mit den vielen Hüten:

Der Geschäftsführer Marcus Held hätte die jetzt verabredete Vertragsänderung mit der vollständigen Kostenübernahme zu Lasten der HGO nicht akzeptieren dürfen, da die GmbH nun unnötig mehr bezahlen muss, als ursprünglich vertragsgemäß ausgemacht worden war. Das GmbH-Gesetz schreibt eindeutig vor, wie der Landesrechnungshof auch ausführt, dass der Geschäftsführer die Pflicht hat, Eigeninteresse hinten anzustellen und bei Interessenkollisionen immer den Vorteil der Gesellschaft wahren muss („Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“, § 43 Abs. 1 GmbHG).

Mit anderen Worten: Um als Stadtbürgermeister den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, also aus purem Eigeninteresse, hat Held die nicht mehr beherrschbaren Risiken aus dem Gradinger-Abriss der HGO zugeschoben. Und das in einem Maße, das höchstwahrscheinlich keine gesicherte Refinanzierung aus der Vermarktung des Wohnparks Gradinger erlaubt.

Sollte sich das Risiko realisieren, die HGO also einen – noch dazu: massiven – Schaden erleiden, ist Held nach § 43 Abs. 2 GmbHG mit Schadensersatzansprüchen der HGO konfrontiert. Sollten die Aufsichtsgremien der HGO – ggf. der Aufsichtsrat ihrer Alleingesellschafterin GWG – bei der Vertragsänderung eingeschaltet gewesen sein, ist nicht einmal ausgeschlossen, dass auch sie in den Strudel gezogen werden.

Schaden überall.

63 Kommentare zu „LRH 23: Marcus Held droht teurer Ärger – als HGO-Geschäftsführer“

  1. Guten morgen! Lesen Sie einmal die Auswahl der Leserbriefe zur Causa Held heute in der AZ! Schauerlich und genau das, was ich auch in Oppenheim so gehört habe! De Maggus wird verfolgt, das ist eine Großwildjagd auf den lieben und guten MAGGUS! Das gipfelt in der Aufforderung eines Oppenheimer Bürgers: Weiter so Maggus, Du hast nur gutes getan! Alter Falter! Und eine Leserin bittet um einen Engel für Maggus, der die bösen Feinde von ihm vertreibt und Oppenheim und ihn schützt, vor diesem Blogger und dem LRH!

    Ich wünsche ein gutes Fest! Vielleicht kommt ja auch die Erleuchtung doch noch nach Oppenheim!

  2. Diese Personalunion ist mit dafür verantwortlich, dass sowas passieren kann. Das kann man verhindern, wenn es eben nicht nur einen Zampano gibt, sondern unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Parteibüchern die Positionen besetzen. Und – auch wenn dies Aufwand bedeutet – es ein Aufsichtsgremium gibt, welches diesen Namen auch verdient und nicht blind alles abnickt.

  3. Wenn ich mir etwas wünsche Herr Ruhmöller, dann eine kleine Tabelle.

    Vorgang |Schadensumme | zum Vorteil von | vorsätzlich | fahrlässig
    Dazu eine Summenzeile

    Ich befürchte, dass nicht nur ich langsam den Überblick verliere angesichts der Vielzahl der Fälle.

    Herzlichen Dank0

  4. Jetzt weiss ich, warum wir vom Prüfungsausschuss die Unterlagen über die Zuschüsse an die Stadt und deren Verwendung, trotz mehrfacher Anforderung, nicht erhalten haben, nicht mehr erhalten werden.
    Die SPD-Prüfer haben die weitere Belegprüfung mit ihrer Mehrheit abgelehnt und für uns ist nicht mehr prüfbar die Zuschussprüfung dank SPD-Prüfer.
    Der Bürgermeister war bei diesem Antrag und Abstimmung im Prüfungsausscuss übrigens anwesend.
    Diese Sanierungszuschüsse verwaltet das Büro von Herrn Lösch mit Sitz m Rathaus als Sanierungsbeauftragter der Stadt.

    Zuschüsse, die zur Verteilung an die Bürger der Stadt zustehen. Für alle die Bürger, die sanieren wollen in der Altstadt.
    Nur diese erhalten nicht 50%, wie der Bürgermeister, sonden evtl. 20% oder gar nichts, weil vom zugesagten Zuschuss der Landesregierung nichts mehr übrig ist. Weil von Marcus Held für seine Firma die zugesagten Zuschüsse bereits verbraucht sind. Er hat ja das richtige Parteibuch und seine FREUNDE mit Büros im Rathaus !

    Warum erhalten die betoffenen Bürger, die sanieren wollen, nicht auch 50% Zuschüsse so wie er? Für die Stadt wäre das Museum wichtiger gewesen als Touristenwerbung in unserer verlassenen trostlosen Altstadt. Und es gibt noch viel Sanierungbsedarf.

    Ist dies nicht Betrug an den Oppenheimer Bürgern mit Wissen der Landesregierung?

    Für mich nicht nachvollziehbar ist, warum die Stadt eine Immobilie gekauft hat, die nicht der Stadt gehört sondern einem Bürger Held? Nur um Steuern zu sparen?
    Ist dies der neue Sozialismus der Oppenheimer SPD?

  5. Tja, der Maggus ist doch ein guter Mensch, tut er doch so viel Guuuutes… für sich, die Seinen, seine Genossen und (gekaufte?) Zuläufer. Die Stadt Oppenheim und ihre Bürger sind in seinem Sinne nur notwendige Übel, insbesondere bei den vielen Fototerminen. Da haben der Maggus und seine Oppenheimer Genossen einen Slogan der Bundes-SPD wohl gänzlich falsch verstanden: „Für eine offene, freie Gesellschaft. Gerechtigkeit und Respekt.“

    Aber für den Volljuristen Maggus sind das alles nur kleine Fehler, die wahrscheinlich durch seine Arbeitsbelastung infolge Ämterhäufung passieren. Jeder Anwaltsgehlfe könnte ihm, dem Volljuristen, den Unterschied zwischen Fehler, Fahrlässigkeit und VORSATZ erläutern. Aber was interessieren den Maggus und seine willfährigen Helfer Rechtsverordnungen und Gremien.

    Man kann Oppenheim und seine Bürger, sofern sie nicht dem Maggus huldigen nur bedauern. Der Typ ist nicht nur eine Schande für Oppenheim sondern auch für den Bundestag. Ich hätte die passende Bezeichnung für diesen Typen, leider verbietet mir die Nennung des Begriffes meine Erziehung und Bildung.

    In diesem Sinne wünsche ich allen eine frohes und besinnliches Weihnachtsfest, in der Hoffnung, das die entsprechenden Behörden nach den Feiertage endlich zuschlagen und dem Treiben des Maggus und seiner Truppe ein Ende bereiten.

  6. Die Zusammensetzung der GWG Aufsichtsräte lässt erahnen : Von dort droht Herrn Held kein Ungemach. Alles „seine „ Leute.

  7. Schauen wir uns mal das Schreiben an die Anlieger der Gradinger Baustelle an.

    Da schreibt er, der Held: „Die restlichen Abbrucharbeiten (Bodenplatte) sind eng mit den nachfolgenden Gründungsarbeiten für die neuen Gebäude verknüpft und können daher erst in deren Zuge – voraussichtlich im Januar 2018 – durchgeführt werden. Das vermeidet Doppelarbeit und auch Kosten.“
    Aha, die alte Bodenplatte muss entfernt werden bevor die Gründungsarbeiten für den Neubau begonnen werden können. Soweit so schlüssig. Woraus sich in dem Zuge Doppelarbeiten und Mehrkosten ergeben könnten, erschließt sich wohl nur jemandem der krampfhaft Gründe für die „Bau-Pause“ sucht. Evtl. soll die Bodenplatte vor Ort zu Recycling Schotter verarbeitet und dieser wieder eingebaut werden. Machbar aber reichlich laut.
    Dann folgt diese wunderbare heldsche Formulierung: „in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass wir z.B. aufgrund der Lage des Objekts innerhalb der Rheindeichschutzzone bestimmte behördliche Genehmigungen abwarten mussten, bevor wir den nächsten Schritt gehen konnten“. Aus meiner Sicht mal wieder eine Verschleierung durch unpräzise, vage Formulierung. „in erster Linie“ und „z.B.“ schließen sich logisch aus. Dann noch vager „bestimmte behördliche Genehmigungen“ – konkret welche denn?

    Zusammengefasst, ein typischer Held Brief, gespickt mit Halbwahrheiten und Unverbindlichem „Gelaber“.

    Ach und „unser Sanierungsbüro“ mit der günstigen Miete im Rathaus ist auch mit dabei.

  8. Aufsichtsrat, Stadtrat, Kompetenzteam- fast überall die gleichen Namen -und schau an- der Rudi ist wieder dabei. (http://gw-oppenheim.de/der-aufsichtsrat/) .

    Auch die AZ berichtete :
    http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/nie-parteipolitik-ganz-basisdemokratisch_16634699.htm

    Die Gründungsidee der GWG :
    „Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim eG wurde am 25.05.1949 unter dem Überbegriff „Überwindung der gemeinsamen Not durch gemeinsames Handeln“ gründet.“ Guter Gedanke.

    Nur könnte jetzt die Bezeichnung, gemeinsame Not, in verschiedener Hinsicht eine spezielle Bedeutung erlangen.
    Als „Randfigur“ , aber durchaus mit rechtlicher Verantwortung versehen, immer weiter mit zu machen, das ja kommt Lemmingen gleich.
    Vielleicht langsam doch mal über Zivilcourage und Widerstand nachdenken und , neben dem öffentlichen Interesse, zu dem man verpflichtet ist, auch an die eigenen Haut denken.
    §43 GmbHG ? Das kann ganz empfindlich mies und fies werden.Und an Warnungen hat es nicht gemangelt.

    Und am Ende galoppiert vielleicht der rote Hengst mit seinem Maggus in die Abendsonne und die anderen kriegen das Fell über die Ohren gezogen.
    Des Menschen Wille- und auch an die Zukunft denken….

  9. Frohe Weihnachten wünsche ich allen hier!
    Der Schreiber des von Herrn Podesta genannten Leserbriefs hat wohl nie über das „Ende mit Schrecken“ in der Bibel gelesen?

    Psalm 73
    3
    Denn es verdroß mich auf die Ruhmredigen, da ich sah, daß es den Gottlosen so wohl ging.
    4
    Denn sie sind in keiner Fahr des Todes, sondern stehen fest wie ein Palast.
    5
    Sie sind nicht in Unglück wie andere Leute und werden nicht wie andere Menschen geplagt.
    7
    Ihre Person brüstet sich wie ein fetter Wanst; sie tun, was sie nur gedenken.
    8
    Sie vernichten alles und reden übel davon, und reden und lästern hoch her.
    9
    Was sie reden, das muß vom Himmel herab geredet sein; was sie sagen, das muß gelten auf Erden.
    10
    Darum fällt ihnen ihr Pöbel zu und laufen ihnen zu mit Haufen wie Wasser
    11
    und sprechen: Was sollte Gott nach jenen fragen? Was sollte der Höchste ihrer achten?
    12
    Siehe, das sind die Gottlosen; die sind glückselig in der Welt und werden reich.
    13
    Soll’s denn umsonst sein, daß mein Herz unsträflich lebt und ich meine Hände in Unschuld wasche
    16
    Ich gedacht ihm nach, daß ich’s begreifen möchte; aber es war mir zu schwer
    17
    bis daß ich ging in das Heiligtum Gottes und merkte auf ihr Ende.
    18
    Aber du setzest sie aufs Schlüpfrige und stürzest sie zu Boden.
    19
    Wie werden sie so plötzlich zunichte! Sie gehen unter und nehmen ein Ende mit Schrecken.

  10. Die genannten Leserbriefe in der AZ habe ich heute auch gelesen und mich dabei fast am Kaffee verschluckt. Bei der Engelsgeschichte habe ich allerdings überlegt, ob die Dame vielleicht vorher zu viel (südafrikanischen 🙂 Glühwein gekostet hatte? Dank Google habe ich dann herausgefunden, dass sie sowohl im SPD-Vorstand des Ortsvereins Oppenheim sitzt als auch zum GWG-Team gehört. Das erklärt dann ja wohl alles.

  11. Zur AZ fehlen mir inzwischen die Worte. Gibt es eigentlich die Rhein-Zeitung noch? Die war ja zumindest mal so was wie eine Alternative.

    Anstelle eines Engels wünsche ich Marcus Held den Besuch von drei Geister. Frei nach der Weihnachtsgeschichte von Charles Dickens, die ihm aufzeigen wie Oppenheim war (ein beschauliches und charmantes Städtchen), es aktuell ist (gespalten und von ihm heruntergewirtschaftet) und wie es zukünftig sein wird, wenn es so weitergeht (mag ich mir gar nicht vorstellen).

    Der Besuchte in der Geschichte zeigte Einsicht, bei Marcus Held wird es wahrscheinlich vergebene Liebesmühe sein…

  12. Die Mitglieder der GWG könnten aber dagegen angehen, immerhin ist die HGO 100% Tochter der GWG.
    Bedeutet die HGO gehört den Mitgliedern der GWG.
    Wenn das Geld der HGO verschwendet wird, muss das Geld der GWG herhalten, Mitglieder bekommen wenig bis keine Dividende. Geschäftsführer und Aufsichtsrat machen sich die Taschen voll.
    Da die meisten Mitglieder, wohl auch Mitglied in der SPD sind, wird das für Herren Held keine Konsequenzen haben.

    Ach ja, auch im zweiten Abschnitt, der Wormser Straße wurden, so wie die einzelnen Bitumenflecken erkennen lassen, zuerst die Hausanschlüsse hergestellt. Für mich ist die Vergabe an nur eine Firma (trotz getrennter Ausschreibung) nicht mehr nachvollziehbar, da kein Zusammenhang zwischen Straßenausbau und Hausanschlüssen mehr zu erkennen ist (zeitlicher Ablauf zwischen den arbeiten)
    Zahlende Anwohner und Steuerzahler werden hier zur Kasse gebeten, Herr Held läßt wieder einmal einem großen SPD Spender Geld verdienen.

  13. Irgendwie erinnert mich die Engelstory schwer an die Schreibe von Bodderas…aber gut, muss ja alles nichts heißen…

  14. Die von der SPD offenbarkonzertierte Leserbriefaktion ist für jeden halbwegs Interessierten in Oppenheim und drummerum leicht durchschaubar. Und, sorry, die Leserbriefe sind lächerlich.
    Aber mal ein Vorschlag: Wie wäre es eigentlich mit einem Bürgerbegehren in Oppenheim. Thema: Neuwahl eines Stadtbürgermeisters.
    Einfache Frage:
    ich bin kein Verwaltungfuzzi – aber wenn ich das Landesgesetz lese, dann erschließt sich mir nicht, warum das nicht möglich sein sollte.
    http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+RP+%C2%A7+17a&psml=bsrlpprod.psml

    Natürlich muss dem der Stadrat zustimmen – aber wenn genügend Stimmen zusammenkommen, gibt es auch für manche SPD-Leute eine Schamgrenze jenseits derer sie ein Bürgerbegehren nicht ablehnen können. – Aber selbst wenn: Die Aufmerksamkeit im Land und in den Medien wird immer mehr zunehmen, je mehr sich die Bürger gegen die Machenschaften in Oppenheim wehren. Denn immerhin MUSS sich der Startrat zw der VG-Rat damit befassen und: „Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenden Personen. “ Nach Anhörung!!! Das heißt: Öffentlicher Auftritt „der das Bürgerbegehren vertretenden Personen“.

    Das Bürgerbegehren „muss die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form einer mit ,Ja‘ oder ,Nein‘ zu beantwortenden Frage und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu vertreten. Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit
    bis zu 10 000 Einwohnern von mindestens 9 v. H….der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein.“.

    Frage an die Bürger: Wollen wir eine Neuwahl der Stadtbürgermeisters?
    Antwort kann nur heißen: Ja oder Nein.

    Über die Feiertage und bis zum neuen Jahr ist genug Zeit darüber nachzudenken.
    Wäre doch gelacht, wenn so etwas in Oppenheim nicht zu machen wäre….

  15. Ich denke, dass die Brisanz tatsächlich, wie Sie vermuten, in den anzuwendenden Förderrichtlinien und im eventuell ergangenen Zuwendungsbescheid liegt.
    Eigentlich macht es keinen Sinn, dass die Stadt eine Immobilie kauft, um sie gleich wieder weiter zu verkloppen.
    Abgesehen davon, dass man trefflich darüber streiten kann, ob der Immobilienhandel überhaupt eine kommunale Aufgabe ist, hat die Stadt immer noch ein Vorkaufsrecht, wenn sie aus Gründen der kommunalen Selbstverwaltung meint, eine bestimmte Immobilie oder ein Grundstück besitzen zu müssen.
    Das WÄRE auch so ein Geschäftsmodell: „Ich greife Immobilien mit dem kommunalen Vorkaufsrecht ab und verticke sie mit meinen Maklern an wirklichen Interessenten mit Gewinn weiter. Vorher ziehe ich noch Fördermittel vom Land und/oder Bund ab.“

    Vorliegend SCHEINT es so zu sein, dass man Fördermittel für die KOMMUNE abgreifen wollte um einer Gesellschaft ein Objekt günstiger anbieten zu können. Denn das Objekt wird für die GmbH unter dem Strich um die Fördermittel billiger.

    Wenn ich den Brief an die Anlieger lese kann ich für mich nur zum Schluss kommen, dass auch damit einmal mehr ganz schön Sand in die Augen gestreut werden soll. Denn für den Abbruch des Objektes solten ebenso Genehmigungen vorliegen wie für den geplanten Neubau. Und da werden im Vorfeld eventuell betroffene Behörden um ihren Beitrag und Zustimmung aufgefordert.

    Sollte mit dem Abbruch eine temporäre Recyclinganlage betrieben werden wollen, um (unbelasteten) Bauschutt wieder einbauen zu können, dann ist das im Vorfeld festgelegt. Aber was ist, wenn der Bauschutt NICHT unbelastet ist? Wird der dann beim Kumpel von nebenan auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne in Dexheim zwischengelagert???? Jedenfalls braucht es dann Genehmigungen.
    Und das SCHEINT mir hier auch der Fall zu sein. Denn wenn die Kosten einerseits wegen der Schadstoffe und Altlasten explodieren, muss ja auch auf der anderen Seite das belastete Material „da sein“ und etwas damit passieren. Abgesehen davon, dass die ordnungsgemäße Entsorgung nachgewiesen werden muss.

    Im Zweifel sollten das Bauamt, die Förderbehörde und die Kommnalaufsicht Auskunft geben können.

    Das müsste aus der Akte alles hervorgehen, Frau Dahlem, da haben Sie völlig Recht.
    Vielleicht stellt ja mal einer, der betroffen ist, z.B. ein Oppenheimer Bürger, nach dem Transparenzgesetz eine entsprechende Anfrage an die VG. Wenn die sich dann nicht bockbeinig stellt kann der Landesbeaufttragte für den Datenschutz (LfDI) sicherlich weiter helfen. Der wurde von der VG schon für deren Belange eingespannt und dürfte die Causa kennen. 🙂

  16. Aufsichtsrat und Gesellschafter könnten wohl noch, wenn ich das, was ich im Netz gelesen habe, richtig verstehe, zu seiner Rettung beschließen, dass alles einvernehmlich geschehen ist und mitgetragen wird.

    Aber sehenden Auges und mit Wissen und wollen, steht da bei einem gemeinnützigen Unternehmen und bei diesen Summen nicht eigene Untreue im Raum? Untreue ist immer ein Straftatbestand und ein Fall für die StA.

    Liest jemand mit, der sich auskennt und antworten möchte ?

  17. Vielleicht sollte man mal auf dem Neujahrsempfang am 14. Januar vorstellig werden und ein paar Fragen öffentlich stellen – Held hat ja nach eigener Aussage immer ein offenes Ohr und kann bestimmt alles erklären…

  18. Was soll oder muß noch alles aufgedeckt werden bis diese unerträgliche Situation beendet wird?
    Herrn Held und Genossen wird nichts passieren, da können wir uns hier die Finger wund schreiben, als gebe es kein morgen.
    Einzige Möglichkeit die ich sehe, wäre einfach zu demonstrieren. Damit kämen auch die übergeordneten Stellen, endlich mal in Zugzwang.
    Sollte das dann auch keine Früchte tragen, leben wir leider in keiner Demokratie mehr.

  19. Danke, M!
    Danke vor allem für den Hinweis auf den AZ-Landskrone-Artikel vom 12. Februar 2016.
    Online: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/nie-parteipolitik-ganz-basisdemokratisch_16634699.htm
    Die Seite habe ich damals ausgeschnitten und archiviert.
    Der Redaktion habe ich am selben Tag geschrieben (nota bene 12.02.2016, vor fast zwei Jahren!):

    „… bei der Lektüre der heutigen AZ ist mir dieses Spottlied eingefallen, das ich nicht für mich behalten kann.

    Gruß
    Frieder Zimmermann

    Melodie: Lied der Fahne (Rot,weiß und blau), Hair/Haare 1968

    Das Lied von der Basisdemokratie

    Herrlich diese Rot, Grau und Weiß!
    Herrlich, und wir lieben es heiß!
    Gelb und schwarz ist Mittelalter,
    Steht für Vergangenheitsverwalter.
    Rot, grau weiß wird uns’re Stadt,
    Zu lesen steht’s im Landskron-Blatt,
    Und rein basisisdemokratisch,
    Praktisch, gut und fast quadratisch,
    Das ist gewachsen so historisch
    Und steht so quasi metaphorisch
    Für den Wunsch der Bürgersleute
    Nach konformer Ordnung heute,
    Nach klarer Linie und geballt
    An der Spitze eine Lichtgestalt,
    Die uns kraftvoll und energisch führt,
    „Demokratisch“ definiert
    Und Oppenheim nach vorne bringt.
    Wenn das mal nicht so ähnlich klingt
    Wie in Koreas fernem Norden,
    Wo auch nicht viele Meinungssorten
    Alles durcheinander bringen,
    Wo alle eine Hymne singen,
    Wo keine Diskussionen schaden,
    Wo Ruh‘ und Ordnung ist im Laden.
    Historisch ist das dort gesprossen,
    Auf allen Posten nur Genossen.
    Widewidewitt wird uns’re Welt
    Rot, grau, weiß für Markus Held.“

    Leider war in der Landskrone damals kein Platrz für einen Abdruck ;o)

  20. Dr. Volkhart Rudert

    Die Abwahl eines Bürgermeisters ist grundsätzlich möglich, scheint aber bei einer entsprechenden Mehrheit im Stadtrat schwer zu sein, wie Beispiele zeigen, in denen sogar wegen Korruption und Untreue verurteilte Bürgermeister, nicht abgewählt wurden. Zur Abwägung empfiehlt sich die Lektüre der nachfolgenden Publikation:

    https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/1497/file/kwi_ah_14.pdf

    Es steht die Frage im Raum, ob es bei den Mitgliedern des Stadtrates ein hinreichend ausgeprägtes Gerechtigkeitsbewusstein gibt, denn die Berliner oberste Spitze der Mehrheitspartei in unserem Stadtrat bemüht sich ja darum vom Bürger als Partei der Gerechtigkeit wahrgenommen zu werden. In Oppenheim bekommt sie dafür einiges „auf die Fresse“, wie Frau Nahles es formulieren würde.

    Sollte es hierzulande tatsächlich keine Sozialdemokraten mit aufrechter Gesinnung geben? Wirklich keine oder keinen, der Schaden von unserem Gemeinwesen abwenden möchte und kraftvoll und mutig das Gemeinwohl über das Parteiinteresse zu stellen in der Lage ist?

    Wäre es so traurig um die innere Verfassung der Mehrheitspartei bestellt, so stünde dieses Zitat wie ein Mentekel an der Wand:

    Selbst der Gerechte wird ungerecht, wenn er selbstgerecht wird.

    Rudolf Hagelstange (dt. Schriftsteller)

  21. Ich überlege mir die ganze Zeit, wie ich Beauftragter der Stadt oder der VG werden kann, und für was? Heute kam mir die zündende Idee; ich werde Beauftragter für wohlklingende Leserbriefe an die Landskrone und an die AZ! Ich huldig jeden einmal wöchentlich, will er mehr, mache ich Überstunden und rechne Fahrtkosten ab, oder ich bekomme den nun freien Dienstwagen von Meister Penzer, indianisch: der den Dackel führt.
    Sollten dann mehrere der Protagonisten meine Dienste in Anspruch nehmen wollen, kann ich das gerne persönlich mit ihnen abrechnen. Bei Bodderas nehme ich etwas mehr, auch beim roten Hengst von Uelversheim wird das etwas teurer! Für die anderen Dumpfbacken schreibe ich kostenneutral, wenn ich denn meinen Geburtstag mit Wein der Stadt Oppenheim feiern kann! Doch das geht nicht, denn so einen Schleim wie heute morgen als Leserbrief in der AZ veröffentlicht wurde, den kann ich nicht produzieren, selbst dann nicht, wenn ich mein Hirn auf das eines Einzellers reduziere!
    Ich habe für 2017 für mich persönlich zwei Helden ausgemacht. 1. Maggus, 2. Rudi, der rote Hengst von Uelversheim, weil, beide haben gezeigt, wie man mit ganz wenig Anstand ganz viel Mist produzieren kann! Und, den beiden Leserbriefschreibern sei gesagt: Hirn einschalten, nachdenken, und dann erst schreiben! Helge Schneider sagte einmal in einer Talkshow: Affenscheiße! Dem ist, für diese beiden Schreiber, nichts mehr hinzuzufügen! Ach, und noch etwas: Die Prawda hat mich angerufen, ich schrieb einen Leserbrief und man erklärte mir, dass es einen Beschluss bei der AZ gäbe, dass man vierteljährlich nur einen Brief veröffentlichen dürfe! Das hindert die AZ, sprich Landskrone, aber nicht daran, emm Maggus ganz viel Zeilen zu widmen und von SPD/Held gesteuerten Schreibern eine ganz große Plattform zu geben! Es lebe die Demokratie!

  22. Bei der Bundetagswahl gab’s in Oppenheim 5.549 Wahlberechtigte. Bei 9% wäre das ziemlich genau 500 Unterschriften, die man bräuchte.

  23. Außer mir noch 499 Unterschriften… das müsste zu schaffen sein! Wo und wann liegt die Liste aus?
    AL und CDU: nehmen Sie es in die Hand und kanalisieren Sie endlich den Widerstand! Nur die schriftliche Forderung in den Medien wird nichts nutzen. Ich kann es nicht mehr ertragen, was ich jeden Tag hier an Aufdeckungen lesen muss. Weg mit Held und Konsortien! Es lebe die Demokratie!

  24. So wie ich bisher die Diskussion hier, aber auch an anderer Stelle verfolgen konnte, ist eine Abwahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Rheinland-Pfalz in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen bzw. sie ist nicht möglich, also selbst dann, wenn ein Bürgerbehren dieses Inhaltes überhaupt zulässig wäre, was ich bezweifle, da ja der Gemeinderat bzw. Hier der Stadtrat ja gar keine Mittel hätte dieses Begehren umzusetzen, selbst wenn man jetzt einmal davon ausginge, dass sich hierfür überhaupt eine Mehrheit fände. Wie sehen es denn die Juristen hier? Mindestens ein Jurist ist ja hier dabei, ich bin leider keiner.

  25. Hallo Herr Rudert, das bezieht sich aber auf hauptamtliche Bürgermeister. Herr Held ist ehrenamtlicher Bürgrmeister. So wie ich es bisher in der hier und in der Allgemeinen Zeitung bereits an anderer Stelle geführten Diskussion verstanden habe muss man hier unterscheiden und in Rheinland-Pfalz könnten ehrenamtliche Bürgermeister nicht abgewählt werden.

  26. Das wäre das erste Mal, dass Alternative Liste und CDU in Oppenheim etwas anpacken, von gemeinsam ganz zu schweigen. Es brauch eine Grüne Alternative.

  27. Naja, im Falle von Anstand wäre das Stichwort „freiwilliger Rückzug“ das richtige. Wie passt eigentlich ehrenamtlich und über 2000 Euro/Monat zusammen.

  28. Vielen Dank für den erhellenden Link, Hr. Dr. Rudert. So wie ich das lese, würde in Rhld-Pfalz ein Abwahlverfahren nur durch Bürgerbegehren initiiert werden können bzw. durch Ratsbegehren, wovon hier aber nicht auszugehen ist. Um ein solches Bügerbegehren einzuleiten, wäre eine Ja-Stimme von 30% aller Wahlberechtigten vonnöten. In einem anderen Post habe ich schonmal geschrieben: Wir haben lt. letzter BT-Wahl in Oppenheim 5.549 Wahlberechtigte. 30% = 1.665 Stimmen.
    Nachdem was ich hier so lese, scheint mir das die einzige Möglichkeit zu sein, der wenigstens etwas Erfolg versprechen könnte, unsern Maggus des Postens zu entheben. Mit freiwilligem Rücktritt rechnet nicht wirklich einer, oder?
    Wie ich das in der gelinkten Abhandlung rauslese, ist der Aufwand und die Zeitdauer, ein Bürgerbegehren in Gang zu setzen schon erheblich. Stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen 2019 lohnt. Klar, wollen wir alle das unser Steuergeld nicht weiter verschwendet wird und Maggus aus dem Amt fliegt.
    Wie hier aber öfter gefordert, Demos abzuhalten, halte ich -außer um vielleicht mal Dampf abzulassen- für ziemlich wirkungslos.

  29. Ich glaube, das ist doch mehr. In dem Link von Dr. Rudert steht auf Seite 34 eine Tabelle für Rhld-Pfalz. Dementsprechend wäre 30% Stimmen notwendig.

  30. Als ich die heutigen Huldbriefe in der AZ gelesen habe, wollte ich sofort wieder einen Lesebrief schreiben. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass dieser dann nicht veröffentlicht wird. So habe ich vor Tagen einen Leserbrief geschrieben als Reaktion auf einen Brief eines Heldanhängers, in dem Kritiker als Draufschläger und Jäger bezeichnet wurden und man bei der Wormser Straße nicht in den Krümeln suchen sollte. Ich habe geschrieben, dass ich mich wundere, dass man Andersdenkende in der AZ einfach verunglimpfen darf. Weiter habe ich bemerkt, dass wer einen fünfstelligen Betrag einen Krümel nennt, braucht sich nicht zu wundern, später einen 23 Millionen Kuchen essen zu müssen. Ich bekam eine email von der Lokalredaktion, dass man den Leserbrief nicht veröffentlichen kann. Er ist nicht sachlich genug.

  31. Das stinkt doch auch wieder zum Himmel!
    Wie geht sowas? Da wurde einfach mal so das Gradingergebäude mit der Absicht zur Errichtung von Sozialwohnungen in Kombination mit Eigentumswohnungen angekauft, was ich damals schon, als ich das hörte, für eine riesen große Lüge hielt. Dann hat man das Gebäude abgerissen, wobei hier die Abrisskosten schon nichts mehr mit dem Angebotspreis zu tun hatten und total aus dem Ruder liefen, Fördergelder nicht so fliesen, wie das von diesem „Möchtegern Top-Manager“ vorgetragen wurde. Man hat schon mal geplant mit über 40 Wohneinheiten, dann mal mit ca. 30 Einheiten und nun muss man lesen, dass trotz der bereits angefallenen Kosten noch nicht mal alle Genehmigungen vorhanden waren. Hat man erst jetzt erfahren, dass man hier in einer Rheindeichschutzzone bauen möchte? Ordentlich arbeitende Unternehmen gehen da nicht solch hohe Risken ein, ohne sich vor einem Kauf intensivst damit beschäftigt zu haben. Zumal das Gradingergebäude doch schon jahrelang leer stand und man sich doch vorab schon hätte informieren können. Zum Glück hatte aber der Altbürgermeister und Ehrenbürger von Oppenheim, Herr Menger bzw. dessen Frau als Immobilienmakler/in genau das Gebäude für schlappe 34.500 Euro (Provision) in Auftrag und haben das geheime Objekt unserem Schwimmbadbeauftragten, der nebenberuflich unter anderem auch als Geschäftsführer der HGO, Vorstandsvorsitzender der GWG, Chef der Tafel und nebenbei noch ein bischen Bürgermeister und noch ein klein wenig Bundestagsabgeordneter (MdB) ist angeboten. Da musste er natürlich zuschlagen, denn die Möglichkeit, dass er seinem Parteifreund und Vorgänger aus Freude für diesen Geheimtip 34.500 Euro aus Steuergeldern geben konnte, erfüllte Ihn bestimmt mit Stolz. Unser Held, einfach ein toller Typ, was der alles Gutes für die Stadt tut!
    Nun könnte man ja denken, der Held kann nicht rechnen, stimmt aber so nicht, er kann ganz gut rechnen, eben nur dann, wenn es um seine Belange/Vorteile und die seiner Folgsleute geht, Frau Kloos kann das bestimmt bestätigen. Wenn es aber ums Geld der Stadt und somit der Bürger geht, ist er nicht so clever, wie er tut!
    Genauso scheint es mit dem Lesen zu sein, denn er unterschreibt die Protokolle des Stadtrats und sagt anschließend, natürlich nur wenn etwas schief geht, dass er das so nicht gesagt hätte! Ihr armen Stadträte werdet von eurem „Maggus“ so in die Pfanne gehauen, für dumm dar gestellt und merkt das nicht einmal. Werden sie endlich mal wach! Oder hängen Sie persönlich ebenfalls so tief in der Sch…. mit drinnen, dass sie nicht mehr zurück können? Was glauben sie, was Herr Held macht, wenn es für Ihn persönlich so richtig eng wird? Ich vermute mal, dass er alles versuchen wird die Schuld den Stadträten zuzuschieben, wie er es auch mit Herrn Penzer schon macht. Wie man hört, sind es über 20.000.000,00 € Schulden, die die Stadt haben soll genug und kommt unter der Führung von Herrn Held auch nicht davon weg.

    Weihnachten ist bestimmt eine gute Zeit, sich über so einige Dinge seine Gedanken zu machen und entsprechend zu handeln.

  32. Konsequenz: Abo kündigen. Habe ich auch gemacht, es lebt sich prima ohne das Käseblättchen und spart Geld! Da braucht es auch bald mangels Leser keine Lokalredaktionen mehr.

  33. Nochmal die Gemeindeordnung aus der Webseite des Justizministeriums zitiert:

    (3) Das Bürgerbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen;… Es muss die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form einer mit ,Ja‘ oder ,Nein‘ zu beantwortenden Frage und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu vertreten. Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit
    1.
    bis zu 10 000 Einwohnern von mindestens 9 v. H.,
    der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein.

    Also: 9 Prozent der Wahlberechtigten in Oppenheim müssen unterzeichnen, um das Bürgerbegehren dann durchführen zu können.
    5.549 Wahlberechtigte 9 Prozent: 500 Stimmen.

    Aber egal: Wichtig ist, dass überhaupt getrommelt wird. Natürlich ist das Aufwand. Aber dem Aufwand anderer sich durch die Stadt zu bereichern bzw Vetternwirtschaft bzw Korruption zu betreiben muss man eben den Aufwand entgegensetzen das zu beenden.
    Ich will es nicht zu hoch hängen – aber eine (friedliche) Revolution kann man nicht im Lehnsessel in der Wohnstube haben….

  34. Hm, Gott sei Dank habe ich nur 2 Huldbriefe, aber auch 2 eher kritische Leserbriefe gesehen.

    Kritischer sehe ich den Bericht von Frau Strasser gestern in der Landskrone. Bedauerlicherweise hat Frau Strasser abermals jede Nachfrage verpasst und dazu nur die Anmerkungen von Herrn Penzer veröffentlicht, nicht aber den 3. Schritt die Einschätzung des LRH zum jeweiligen Thema.

  35. Die Reaktion der Redaktion ist einfach nur lächerlich.

    Eine Redaktion des VRM hat beispielsweise einen Leserbrief abgedruckt, in welchem der Faustschlag mitten in das Gesicht einer Ordnungskraft damit gerechtfertigt worden ist, die Stadt sei selbst schuld: Schließlich habe man ja vor Jahren nicht ausreichend für Parkraum in der Innenstadt gesorgt.

    Ich nenne es: Unentschuldbar, so einen Sch…. abzudrucken. Die Auswahl der Leserbriefe im VRM ist also mithin über Oppenheim hinaus sehr gewöhnungsbedürftig.

  36. Nun, das ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufwandsentschädigung, gestaffelt nach Einwohnerzahl, die allen ehrenamtlichen Bürgermeistern zusteht, in allen Kommunen des Kandes Rheinland-Pfalz und die auch alle Bürgermeister nehmen, unabhängig ihrer Partei oder Wählergruppe. Nachlesbar im Internet, wenn man googled.

  37. Für die Genossenschaft darf kein Schaden entstehen. Andernfalls könnten die Mitglieder ja auf dumme Ideen kommen und Fragen stellen:

    Warum übernehmen GWG/HGO Risiken des Stadtbürgermeisters? Warum unterschreibt der Geschäftsführer einen fragwürdigen Vertrag? Wie hat sich der Aufsichtsrat positioniert bzw. wie gedenkt er zu handeln?

    Und aufgrund einer möglichen (eventuell sogar unbeschränkten!) Nachschusspflicht für die Mitglieder der Genossenschaft lohnen sich kritische Fragen definitv! Wer hat als Mitglied der Genossenschaft schon Lust, gemäß seiner Anteile an der eG für dort entstandene Verluste zu haften…?

    Sollte der Geschäftsführer (und/oder der Aufsichtsrat) entgegen den Interessen der Genossenschaft gehandelt haben, könnten sie womöglich in Regress genommen werden.

    Oder die Wohnungen können deutlich über dem bisherigen Preisniveau in Oppenheim sauteuer verkauft werden, um die entstandenen Mehrkosten aufzufangen. Günstiger Wohnraum wird schwierig – und wenn doch, werden die sie gegenfinanzierenden „normalen“ Wohnungen nochmals teurer als sauteuer… Also gegen all die ursprünglich hehren Ziele der eingetragenen Genossenschaft.

    Erfreulicherweise muss eine eG immer in einem Prüfungsverband Mitglied sein. Deshalb sollte sie mindestens alle zwei Jahre extern kontrolliert werden.

    Wer also Anteile hält, sollte sein Eigeninteresse über die Interessen des Geschäftsführers Marcus Held und dessen hörigen Aufsichtsrat mit zum Beispiel Wahlkreismitarbeiter Marco Meidinger stellen! Andernfalls selbst Schuld.

  38. Was kann getan werden?

    Bürgerhandbuch: Politisch aktiv werden – Öffentlichkeit herstellen – Rechte durchsetzen. (99 Tipps zum Tun)
    von Paul Ackermann

    Meinen Literaturtipp einfach bei der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (LpB RLP) kostengünstig bestellen. Oder ganz mutig und tapfer in der Stadtbibliothek Oppenheim nachfragen…

  39. Hallo Herr Podesta, wir kennen uns ja noch von der Tafel, zumindest waren wir hier immer mal zusammen. Ich erinnere mich auch noch an so manchen Vorgang. Dem sollte man mal auf den Grund gehen. Wissen Sie noch was ich meine? H.M.

  40. Warum sollte auch nur der „Geringste Oppenheimer Genosse“ sich gegen Held stellen ? würde „Er“ fallen, so versiegte nicht nur die Heldquelle sondern müssten auch die Beteiligten mit evtl. folgenden Forderungen und Verfahren rechnen. Die ausgegebene Parole dürfte eher lauten :“Anträge abschmettern, abschwächen, über die kommenden Monate retten und hoffen es am Ende über eine Bewährungsstrafe nicht hinausläuft“. Dies würde die entsprechenden Ehrensoldprozente bringen und läßt sich auch noch gut verkaufen. Leider werden solche Beikräuter wie Bodderas, Krete, Penzer, Kloos …….wie ist noch der Namen des kurz vor Torschluss ins Boot geholten Polizisten ? die Suppe auslöffeln dürfen. Der Kleine Provinzfürst wird den Hauptmüll auf seine Unterzeichner abwälzen und der Don – „Der Pate aus Selzen“ : seine letzten Bauern im Spiel verlieren. Da ist es doch schmerzlich, der Führer – so viele Jahre über Rheinhessen hinaus seine Tentakeln auswarf (zwei gescheiterte VG Bürgermeister Kandidaten.)…….sich herablassen muss – direkt in der Obersten Redaktion des Ortsanzeigers ….AZ ……für Ordnung zu sorgen. Ja sogar seine leicht Grenzwertigdebilangehauchten Positionen zu veröffentlichen. Mutterpartei ! bitte sorge für Ordnung………schreite nach über 10 Jahren ein. Mag sein du als Thorsten Kram seinen Artikel in der AZ veröffentlichte noch daran glaubtest die Oppenheimer könnten es selbst schaffen ! dem ist nicht so !!! sie brauchen Hilfe.

  41. Aus der Studie:

    Amtszeit in Jahren
    ehrenamtlich
    hauptamtlich

    Vielleicht habe ich das überlesen, aber zumindest am Anfang der Studie wird darauf eingegangen. Bei den geringen Fallzahlen ist eher davon auszugehen, dass hinterher nicht weiter getrennt wurde.

    Höchstwahrscheinlich aber ist, dass, (nach dem Lesen dieser Arbeit) mit der absoluten Mehrheit im Stadtrat eine Abwahl unwahrscheinlich ist.

  42. Das erlebe ich auch immer mal wieder, man darf gegen Held niemals kritische Zeilen schreiben, die werden nicht veröffentlicht, wenn man denn wirklich mal eine Antwort bekommt. Einmal schrieb ich, dass die Redaktion das Zentralorgan von Held sei, was diese veranlasste, mich anzurufen um zu erklären, dass dem nicht so sei, man sei absolut neutral und nur der Pressefreiheit verpflichtet! Nur die Definition von Pressefreiheit ist halt dort etwas anderes als in der Wirklichkeit! Viele Aufträge – viel Presse! Das ist Pressefreiheit a la Landskrone!

  43. Was Sie nicht sagen. Nochmal die Frage: Ehrenamtlich? Schauen Sie mal, wer so alles für nen Vollzeitjob unter 2000 Euro verdient. Kann man übrigens auch googlen…

  44. Ja, hab es jetzt auch gelesen… Aber es steht auch dort unter Ziffer 4:
    „Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung…“
    Ist das nicht schon der Todesstoß?

  45. Auch wenn schon einige Zeit seit dem letzten Posting hier vergangen ist, gewinnt der hier beschriebene Sachverhalt durch die Berufung des neuen Prokuristen wieder an Brisanz. Sofern ich die obigen Ausführung richtig verstanden habe, setzt sich der Kaufpreis des „Gradinger Grundstücks“ für die HGO überschlägig wie folgt zusammen:
    ursprüngl. Kaufpreis: 590.000
    Nebenkosten und Zinsen : 70.000
    zusätzlich sämtliche, den Landeszuschus übersteigenden Abbruchkosten: rd. 1.100.000 – 300.000 = 800.000
    Insgesamt somit: 1.460.000 € (zzg. der Kosten für Beurkundung und Eintragung im Grundbuch), der Einfachheit halber also insgesamt rd. 1,5 Mio €. Bei einer Grundstücksgröße von 3.185 qm errechnet sich somit ein Einstandswert je qm Grundstücksfläche von rd. 471 €. (Respekt)
    Ein Blick in die Bodenrichtwerkarte zeigt für den Bereich „Kautzbrunnenweg“ einen Bodenrichtwert von 200 € / qm, berücksichtigt man noch die Lage des „Gradingergrundstücks“ unmittelbar an der Bahnlinie, so wäre aus sachverständiger Sicht noch ein Abschlag von 10 – 20 % auf den Bodenrichtwert angemessen, da das Grundstück einen, im Vergleich zu den übrigen Grundstücken dieser Richtwertzone, lagebedingten Nachteil hat.
    Somit wäre ein Wert von rd. 160 – 180 €/qm Grundstücksfläche als angemessen anzusehen.
    Unter dieser Voraussetzung hätte kein wirtschaftlich handelnder Marktteilnehmer einer wie oben beschriebenen und vom LRH zu Recht bemängelten Vertragsänderung, die fast zu einer Verdreifachung des angemessenen Bodenwerts geführt hat, zugestimmt.
    Da das ursprünglich aufstehende Gebäude nach Räumung m.E. keiner wirtschaftlichen Nutzung mehr hätte zugeführt werden können, hätte sich der Wert des Grundstücks aus dem Bodenwert (abgeleitet aus dem aktuellen Bodenrichtwert) abzüglich der Freilegungskosten errechnet.
    Insofern hatte das Grundstück zum Zeitpunkt der Veräußerung keinen Marktwert, da die Abbruch- / und Freilegungskosten den Bodenwert überstiegen haben.
    Daher stellt die Vertragsänderung zu Lasten der HGO m.E. eine außergewöhnliche wirtschaftliche Benachteiligung der Gesellschaft dar, die der seinerzeit tätige Geschäftführerhätte erkennen müssen und zu verantworten hat.
    Diesen Umstand sollten sich der derzeitige Prokurist (Quasigeschäftsführer) und die Aufsichtsgremien der GWG vor Augen führen.

  46. Zur Ergänzung:
    Interessant wäre, ob der Grundstückserwerb aus Eigenmitteln oder mit Krediten von Banken finanziert wurde und welches Wertgutachten vom Kreditnehmer vorgelegt wurde.

    Kreditinstitute haben bei der Wertermittlung von Sicherheiten die Bestimmungen der MaRisk und evtl. auch der Beleihungswertermittlungsverordnung – BelWertV § 3 Grundsatz der Beleihungswertermittlung – zu beachten.

    ImmoWertV § 16 Ermittlung des Bodenwerts
    „,,, (3) Ist alsbald mit einem Abriss von baulichen Anlagen zu rechnen, ist der Bodenwert um die üblichen Freilegungskosten zu mindern, soweit sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berücksichtigt werden. Von einer alsbaldigen Freilegung kann ausgegangen werden, wenn
    1. die baulichen Anlagen nicht mehr nutzbar sind oder
    2. der nicht abgezinste Bodenwert ohne Berücksichtigung der Freilegungskosten den im Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20) ermittelten Ertragswert erreicht oder übersteigt. …“

    Bei dem Ausweis in der Handels- und in der Steuerbilanz haben die für die Geschäftsleitung verantwortlichen Personen die Vorschriften über die bilanziellen Wertansätze und die Liquiditätslage / Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft – auch unterjährig in der jeweiligen Tagesbilanz – zu beachten.

    Darüber hinaus sind m.E. Darlehensgeber nach deren AGB bei etwaiiger Beeinträchtigung von Sicherheiten pflichtgemäß zu informieren.

  47. Ja, ich schließe mich an: Vielen Dank.
    Sie führen einem den ganzen Wahn- und Irrsinn deutlich und nachvollziehbar vor Augen.

  48. Treffend zusammen gefasst ! dazu kommt ja noch (soweit ich das noch so in Erinnerung habe), dass Gelder vom Land die zu Sanierungszwecken? in der Oppenheimer Altstadt von dort wohnenden Eigentümern hätten beantragt werden können, zum allergrößten Teil für die Abbrucharbeiten abgegriffen wurden. Ein wahrlich gutes Geschäft unter Genossen..

  49. „Da das ursprünglich aufstehende Gebäude nach Räumung m.E. keiner wirtschaftlichen Nutzung mehr hätte zugeführt werden können, hätte sich der Wert des Grundstücks aus dem Bodenwert (abgeleitet aus dem aktuellen Bodenrichtwert) abzüglich der Freilegungskosten errechnet.“

    Na gut, es gab ja einen, der sagte, das mache ich schick und tu‘ etwas fürs Publikum. Den wollten sie dann nicht und jetzt stehen wir da, bzw. er steht jetzt in Kastel da. Wir machen ja sozialen Wohnungsbau. Aber ZOAR war das Gradliniger-Gelände sicher zu teuer. Und jetzt? Nicht nur träumen, einfach klicken. Ich glaub‘ es nicht…

    http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/amoeneburg-kostheim-kastel/privatmann-will-seine-59-mercedes-klassiker-in-eigenem-museum-in-kastel-der-oeffentlichkeit-zeigen_17693410.htm

  50. Eine Nutzung zu einer wie in dem AZ- Artikel beschriebenen Unterstellung von historischen PKW mit zum Teil musealem Charakter, stellt für mich keine wirtschaftliche Nutzung dar, da ggf. generierte Einnahmen höchstwahrscheinlich lediglich die laufenden Kosten für Unterhalt von Gebäude, Personal und Pflege und Instandhaltung der Exponate gedeckt hätten. Insofern ist eine derartige Nutzung der Liebhaberei zuzuordnen.
    Auch für ZOAR war das Grundstück sicher nicht von Interesse, da das Gebäude wohnwirtschaftlichen Ansprüchen in keiner Weise genügt hätte und ZOAR auf der „grünen Wiese“ günstiger hätte bauen können.

  51. Vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Leider wird Ihre von uns geteilte Sichtweise innerhalb der GWG/HGO außer Acht gelassen – oder wie es der Vorsitzende des Aufsichtsrates gegenüber der Allgemeinen Zeitung formulierte: „Herr Held hat notariell genau das umgesetzt, was in Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen worden ist. Es gab immer die Zusage, dass an der Stadt keine Kosten hängen bleiben sollen. Insofern gibt es hier keine Gründe für rechtliche Schritte.“

    Allerdings ist es sehr interessant, wie Vorstand und Aufsichtsrat mit den Ihnen anvertrauten Finanzmitteln der Unternehmensgruppe umgegangen sind und aufgrund des Verzichts auf rechtliche Schritte wie Regressforderungen weiterhin umzugehen gedenken. Wer als Vorstand und Aufsichtsrat einen nachträglich zu Lasten ihrer Unternehmensgruppe geänderten Kaufvertrag akzeptiert, sollte dringendst zum Wohle der GWG/HGO abgesetzt werden.

  52. Sorry, Sie vermischen da Einiges:

    1. Ein Museum, das privat betrieben wird, kann Publikum in eine touristische Stadt ziehen.

    2. Bzgl. Gradinger-Gelände habe ich von Grundstück, nicht von Gebäude geschrieben. Da haben Sie selbst in Ihrem Beitrag 2 Dinge vermischt.

  53. Ich glaube nicht,
    zu (1): dadurch, dass das private Museum wohl kaum Aussicht auf Anerkennung als Gewerbebetrieb (steuerrechtliche „Gewinnerzielungssabsicht“) hat und damit als Hobby eingestuft werden dürfte, kann die Stadt auch nicht mit Steuereinnahmen aus diesem Vorhaben rechnen.
    Das Publikum, was Geld in der Stadt lassen würde,. ist bei der Gesamtbetrachtung nicht maßgeblich.

    zu (2): Das Grundstück, so hat er für mich nachvollziehbar dargestellt, ist durch die Abrissbebauung unter dem Strich wertlos, da die Abriss- und Entsorgungskosten den Bodenwert überschreiten. Also, so schreibt Herr Frisch ganz zu Beginn der Diskussion, ist das Vorhaben unwirtschaftlich.

    Aber wie schon mal gesagt. Bei Steuerrecht und Finanzrecht habe ich mich „weggeduckt“, das war nix für mich.
    WIe dem auch sei. Ich befürchte, dass ein „Privater“ schnell daran unter den gegebenen Voraussetzungen gescheitert wäre.

  54. Systembedingt kann ich auf den folgenden Kommentar nicht antworten, es liegt mir aber am Herzen, daher normalste der Kommentar von G.K.

    „G.K. 11. März 2018
    Ich glaube nicht,
    zu (1): dadurch, dass das private Museum wohl kaum Aussicht auf Anerkennung als Gewerbebetrieb (steuerrechtliche „Gewinnerzielungssabsicht“) hat und damit als Hobby eingestuft werden dürfte, kann die Stadt auch nicht mit Steuereinnahmen aus diesem Vorhaben rechnen.
    Das Publikum, was Geld in der Stadt lassen würde,. ist bei der Gesamtbetrachtung nicht maßgeblich.

    zu (2): Das Grundstück, so hat er für mich nachvollziehbar dargestellt, ist durch die Abrissbebauung unter dem Strich wertlos, da die Abriss- und Entsorgungskosten den Bodenwert überschreiten. Also, so schreibt Herr Frisch ganz zu Beginn der Diskussion, ist das Vorhaben unwirtschaftlich.

    Aber wie schon mal gesagt. Bei Steuerrecht und Finanzrecht habe ich mich „weggeduckt“, das war nix für mich.
    WIe dem auch sei. Ich befürchte, dass ein „Privater“ schnell daran unter den gegebenen Voraussetzungen gescheitert wäre“.

    Meine Antwort:

    Da wird wieder was verwechselt. Ob ich einer Ferienwohnung die Stellplatzablöse erlasse oder auf GEWERBESTEUERN verzichten, beschließt der Stadtrat, oder Stadtverondungsversammlung oder was weiß ich. . Eine FW Wohnung bringt 2 Gäste, ein Mercedes-Museum vieviel….

    Der hätte nix abgerissen, sondern schick gemacht, … was hat die Stadt jetzt? Abbruchgelände mit Kosten, die die Welt noch nicht gesehen hat. Held-Strategie war immer, Land, Bund, Kreis-Zuschüsse. Und dann schick dastehen. Taubenkot extra 6.000. Dem Abrissunternehmen hätte ich was erzählt. Die ganzen Details gibt’s ja bei Ruhmöller.

    Zu 2: Da geht es ja um ein ganz anderes Grundstück. Was da abging ist in der Immobilienwelt riskant/spekulativ, in der Kommunalpolitik perfide, in der Bankenwelt knastig = schlichtweg verboten und da er auch noch GF der anderen Wohnungsbaugesellschaften war, der Regresspflichtigkeit unterlegen.

  55. Es tut mir Leid, ich verstehe wohl Ihr Ansinnen oder Botschaft nicht.

    Das ist NICHT böse oder ironisch gemeint. Aber ich bekomme jetzt z.B. die „Kurve“ nicht zur STELLPLATZABLÖSE und FERIENWOHNUNG im Zusammenhang mit dem Museum…

    Soll der Vergleich mit den Gästen eine Frage sein? Die (2) Gäste der FeWo bringen Steuereinnahmen, die Besucher des Museums nicht, wenn, wie angenommen, das nicht als Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht und damit als Hobby angesehen wird.

    Ist aber nicht weiter tragisch. Die zuständigen Behörden werden es schon auseinander dividieren.

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