LRH 13: Held verteilte viel Geld – an ausgewählte Oppenheimer

Wir sind den dritten Tag in Krämereck-Süd, und dann soll’s auch erst einmal gut gewesen sein mit den Geschichten über die dubiosen Geschäfte des Marcus Held in diesem Baugebiet. Dafür kommt’s heute noch mal richtig dicke: Wie der Oppenheimer Stadtbürgermeister hier mit städtischem Geld um sich geworfen hat – das ist wirklich völlig abgefahren!

Jenseits aller finanziellen Verwerflichkeiten – Marcus Held, dem immer wieder die rücksichtslose Spaltung der Stadtgesellschaft nachgesagt wird, muss sich hier auch diesem Vorwurf stellen: Mit seiner Politik des Verteilens von finanziellen Vergünstigungen an bestimmte Bürger mag er sich persönlich Freunde und Wohlgefallen erkaufen können. Aber zugleich düngt er den Boden des kleinen Gemeinwesens für Neid und Missgunst unter benachbarten Menschen, die nie verstehen werden, warum nur die einen bekommen, sie selbst aber nicht.

Es geht um Preisnachlässe für Baugrundstücke in Krämereck-Süd, die Held von eigenen Gnaden gewährte, ohne den zuständigen Stadtrat einzuweihen, geschweige denn entscheiden zu lassen. Helds Eigenmächtigkeiten sind nur schwer erklärlich und in der Summe derart gravierend, dass der Landesrechnungshof (LRH) ihnen einen eigenen Abschnitt in seinem Entwurf der Prüfmitteilungen gewidmet hat.

Grundsätzlich galt, das war vom verantwortlichen Stadtparlament so festgelegt: In Krämereck-Süd sollte der Quadratmeter für Wohngrundstücke mindestens 280 Euro kosten, für Bauplätze im Gewerbegebiet mindestens 140 Euro. Mehr durfte jeder Bauherr natürlich gerne zahlen. Aber keinesfalls weniger.

Tatsächlich hat Stadtbürgermeister Marcus Held etlichen Grundstückskäufern mehr Geld abgeknöpft – einigen 300 Euro, anderen sogar 320 Euro. Das war sicherlich zum Nutzen der Stadt, doch nach welchen Kriterien er vorging, das hat er nirgendwo hinterlegt. Hat er Freunde begünstigt? Hat er Nicht-Parteimitglieder benachteiligt? Das wissen wir nicht, das müssen wir hier offen lassen.

Fest steht dafür, dass Held einigen Grundstückskäufern entgegen gekommen ist und ihnen Baugrundstücke teilweise deutlich unter dem vom Stadtrat festgesetzten Mindestpreis überließ. Die Prüfer des Landesrechnungshofes  benutzen in ihrem Bericht mehrmals das nicht sonderlich geläufige, aber sehr klangstarke Wort „Verschleuderungsverbot“. Sie beziehen sich dabei auf § 79 der Gemeindeordnung, in dem festgehalten ist, dass eine Stadt ihre Vermögensgegenstände in der Regel nur zum Verkaufswert veräußern darf.

Marcus Held hat sich nicht daran gehalten. Er hat eigenmächtig drei Grundstückskäufern bessere Konditionen geboten, als der Stadtrat vorgegeben hatte.

1. Fall: 1.200 Schaden für die Stadt

Den Bauplatz für ein Wohnhaus gab Held für 277 Euro pro Quadratmeter ab. Seine Begründung: Das Grundstück liege an einem Spielplatz, andere Interessenten habe es nicht gegeben.

Das klingt fast wie eine Petitesse angesichts des vom Stadtrat festgelegten Mindestkaufpreises von 280 Euro.

Die Rechnungsprüfer allerdings sagen: Dem unmittelbaren Grundstücksnachbarn hat Marcus Held 300 Euro pro Quadratmeter abgeknöpft. Es sei deshalb keineswegs nachvollziehbar, warum er die angrenzenden 415 Quadratmeter nicht für den gleichen Preis, mindestens aber für die vorgegebenen 280 Euro verkauft hat.

Schaden für die Stadt in diesem Fall: jedenfalls 1.200 Euro.

2. Fall: 11.700 Euro Schaden für die Stadt

Im Gewerbegebiet verkaufte er zwei Grundstücke von jeweils rund 1.170 Quadratmeter an einen jungen Unternehmer für 135 (statt der vorgegebenen 140 Euro): Den Preisnachlass habe er unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung eingeräumt, sagte Held später.

Die Rechnungsprüfer sagen dazu: Natürlich kann eine Stadt aus Gründen der Wirtschaftsförderung einem Unternehmer günstiges Bauland überlassen. Aber dazu bedürfe es in jedem Fall einer Genehmigung des Stadtrates, der hier nicht einmal gefragt wurde.

Schaden für die Stadt in diesen beiden Fällen: 11.700 Euro.

3. Fall: 52.979 Euro Schaden für die Stadt

Diesen dritten Schadenfall haben wir ausführlich beschrieben in der Geschichte „Frau S. trifft Spendierhose“: Die Ehefrau eines Dienheimer Autohaus-Besitzers hatte ein 1.807 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück gekauft. Wenig später sollte angeblich – so erzählte Marcus Held später – in der Nähe eine neue Polizeistation gebaut werden, für die über das Firmengelände des Autohändlers eine Notausfahrt hätte gebaut werden sollen.

Die Frau musste 307 Quadratmeter wieder zurückgeben. Als Gegenleistung für angeblich bereits angefallene Planungskosten überließ ihr der Stadtbürgermeister die 1500 Quadratmeter für je 130 Euro.

Schaden für die Stadt: 15.000 Euro.

Dann – so erzählte Held später – seien die Polizei-Pläne geplatzt, die 307 Quadratmeter waren plötzlich wieder frei. Held überließ sie der Frau für einen runden Preis: 5000 Euro. Macht einen Quadratmeterpreis von 16,29 Euro.

Schaden für die Stadt: 37.979 Euro.

Die Rechnungsprüfer hatten wohl Zweifel an dieser Geschichte, sie verlangten Nachweise von den Umplanungskosten. Eine entsprechende Frage, heißt es in den Prüfmitteilungen, sei unbeantwortet geblieben. Nicht nur deshalb zeigen sie wenig Verständnis für den im ersten Schritt eingeräumten 15.000-Euro-Nachlass: „Ein Rechtsgrund für eine weitergehende städtische Beteiligung an Umplanungskosten bestand nicht. Planungen vor endgültigem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages fallen grundsätzlich in die Risikosphäre des Käufers und begründen keine Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss.“

Die Abgabe der 307 Quadrater für nur 5000 Euro nennen die Rechnungsprüfer unmissverständlich einen „Verstoß gegen das Verschleuderungsverbot“. Auch wenn’s ein Restgrundstück war: Eine Reduzierung des Kaufpreises auf zwölf Prozent vom Verkehrswert sei „wirtschaftlich nicht gerechtfertigt“ gewesen.

Mitte dieses Jahres gab Marcus Held im Stadtrat bekannt, dass Frau S. die 307 Quadratmeter an die Stadt zurück gegeben habe – und auch die Kosten der Rückübertragung übernehme – möglicherweise auch unter dem Eindruck, dass der Rechnungshof die Frage aufgeworfen hat, dass der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verschleuderungsverbot nichtig sein könnte. Offensichtlich war die Frau jedenfalls nur noch genervt vom öffentlichen Rummel um die angeblich uneigennützigen „Geschenke“ des Stadtbürgermeisters.

Was war mit den Wohltaten wirklich bezweckt?

Marcus Held hat zum Thema „Preisermäßigungen“ eine Stellungnahme erarbeitet, der er eine Übersicht mit allen verkauften Grundstücken beifügte – mit Grundstücksgröße, Soll- und Ist-Preis sowie Differenzbetrag. Danach erwirtschaftete er durch teils erhöhte Verkaufspreise ein Plus von 458.630 Euro für die Stadtkasse. Er schreibt: „Im Sinne einer Gesamtbetrachtung der Preisabwicklung ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der beschlusskonformen summenmäßigen Unterschreitung der Mindestverkaufspreise in Höhe von insgesamt 65.909,00 € Mehrerlöse durch entsprechendes Überschreiten der Mindestverkaufspreises i.H.v. 458.000 € gegenüberstehen.“

Soll wohl heißen: Es macht doch gar nichts, wenn ich als Stadtbürgermeister ein paar Vergünstigungen zu Lasten der Stadtkasse gewähre und städtische Vermögensgegenstände unter Wert abgebe – wenn ich am Ende durch anderorts erzielte Gewinne für Ausgleich sorgen kann.

Ein solches Verständnis vom Vermögenswalter des Gemeinwesens? Noch dazu eines maroden Gemeinwesens mit (so der Rechnungshof) „desolater Haushaltslage“?

Als Stadtbürgermeister unterliegt Held einer Vermögensbetreuungspflicht für die Stadt Oppenheim, hat Verluste zu vermeiden und jedwede Gewinne bestmöglich für das Gemeinwesen zu realisieren. Von seiner Vorbildrolle als Bundestagsabgeordneter ganz zu schweigen. Von ihm, dem Volljuristen, soll die Öffentlichkeit (und ihr Sachwalter: der Rechnungshof) sich nun sagen lassen: Bewusst herbeigeführte Verluste der Stadt Oppenheim von (allein an dieser Stelle) mehr als 65.000 Euro sind Peanuts, nicht der Rede wert „im Sinne einer Gesamtbetrachtung“?

Mitnichten. Und auch hier fragen wir: Was war mit den Wohltaten für einige wenige denn wirklich bezweckt?

Prolog: 

Da erinnern wir uns wieder: Im zeitlichen Zusammenhang mit der Verschleuderung des 307 Quadratmeter großen Areals an die Ehefrau eines Autohändlers nahm Helds Ehefrau einen Fahrzeugwechsel vor. Das neue Fahrzeug verfügt über einen Kennzeichenträger jenes Autohändlers. Held selbst negiert eine Geschäftsbeziehung: Monate nach Bekanntwerden der Beobachtung ließ er sich ein, das Fahrzeug stamme von einem Autohändler in Brandenburg. Was denn sonst?

10 Kommentare zu „LRH 13: Held verteilte viel Geld – an ausgewählte Oppenheimer“

  1. Liebe Mitleser, nach so vielen kalten Duschen komme ich mir vor wie im Wechselbad.
    Heiß-Kalt-Heiß-Kalt.

    Jetzt steht im Bericht:

    „Tatsächlich hat Stadtbürgermeister Marcus Held etlichen Grundstückskäufern mehr Geld abgeknöpft – einigen 300 Euro, anderen sogar 320 Euro. Das war sicherlich zum Nutzen der Stadt“

    und dann:

    „Danach erwirtschaftete er durch teils erhöhte Verkaufspreise ein Plus von 458.630 Euro für die Stadtkasse.“

    Ja was denn jetzt. Gibt es eine Bilanz:

    Da weniger
    Da mehr
    Da viel
    Das kostet die Stadt
    Das bringt der Stadt

    Obwohl ich (als absolut unbeteiligter) Oppenheimer die Vorgänge mit Grusel betrachtet hatte, schleicht sich bei mir ein Gefühl ein:

    Das ist Gutsherrenart. o.k. das geht so nicht. Ortsbürgermeister (sorry, Stadtbürgermeister) haben sich an die Gesetze zu halten.

    Ich komme nochmals zurück auf die von mir monierten Scheibchen des Adventskalenders: Salamitaktik kann in der zu Bewertung legenden Fakten in der Rezipientenauffassung falsche Gesamtzusammenhänge entstehen lassen. (mehr Konjunktiv geht nicht).

    Nachrichtenfreiheit ist ein großes Gut. Deshalb bin ich Ihnen, Herr Ruhmöller, auch sehr dankbar, dass Sie die Dinge ins „Rollen“ gebracht haben, da es der Fraktion, der Opposition, der VG usw. nicht möglich war. Also müssten sich eigentlich alle den „Schuh“ anziehen, die beteiligt waren.

    Und halt! Ich komme nicht aus dem Dunstkreis von irgendeiner Partei.

    Und jetzt: bitte Feuer frei!

  2. Ist Herr Held wirklich ein Volljurist? Ahnung als Volljurist scheint er wohl nicht viel haben, es sei denn es geht um seinen pers. Vorteil oder den seines Freundeskreises. Ich möchte nicht wissen, was so in der HGO-mbH alles gelaufen ist oder läuft. Man könnte schon fast vermuten, natürlich nur wenn man böses denkt, dass unter seiner Führung, für die er ja stattlich mit satten 450 € im Monat entlohnt wird, alles so läuft, wie es sein soll. Kann aber eigentlich nichts schief gehen, da „der rote Hengst von Uelversheim“ auch dort im Kompetenzteam vertreten ist und alles mit im Griff hat. Auch hier könnte man vermuten, dass es auch dort mit den Geldern nicht so eng gesehen wird, denn mit dem Geld der Stadt und der Bürger scheint es ja so zu sein. Nun sollte man sich einmal selbst hinterfragen ob man für den Posten als Geschäftsführer bei der HGO-mbH, der mit sehr viel Verantwortung und einem Arbeitszeitaufwand eigentlich jenseits der 50 Std. pro Woche gut ausgefüllt ist, für 450 Euro machen würde? (Es gibt Geschäftsführer, die nur von dieser Arbeit Ihr Leben bestreiten) Wo doch ein Schülerlotse bei der Stadt Oppenheim schon mit 450 Euro pro Monat, mit weniger Zeitaufwand und auch noch in den Ferien entlohnt wird. Hier könnte man, wenn man das wollte, stark vermuten, dass nicht alles mit rechten Dingen in der HGO-mbH zugeht. Von behördlicher Seite sollte desshalb eine Prüfung der HGO-mbH vorgenommen werden um Herrn Held zu entlasten. Es wäre schade, wenn er in ein falsches Licht geraten würde! Durch eine freiwillige Prüfung, wie z.B. durch das Finanzamt oder sonstigen Kontrollorgane könnte Herr Held beweisen, dass alles seine Richtigkeit hat.

  3. „Judex non calculat“. Damit wird einerseits der Grundsatz bezeichnet, dass ein Urteil nicht durch die Summe von Argumenten sondern durch Überzeugungskraft entsteht und andererseits Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen und jederzeit geändert werden können.

    Unter http://www.haufe.de findet sich folgende Definition, die z.B. auch auf das „Erfolgsmodell“ der Oppenheim Tourismus GmbH übertragbar ist:

    „Der Jurist rechnet nicht. Dieser schon im antiken Rom geläufige Rechtssatz lässt die Frage aufkommen: Warum rechnet er nicht? Will er nicht? Kann er nicht? Oder ist es etwa unter seiner Würde?

    Natürlich ist letzteres der Fall. Der Jurist kann (fast) alles – auch rechnen. Zumindest glaubt er das. Aber Rechnen ist eine rein mechanische, fast kreativfreie, geradezu unerotische Tätigkeit, die den Geist des Juristen einfach zu wenig fordert. Deshalb beschäftigt sich der gemeine Jurist lieber mit wertenden Betrachtungen, die die gesamte Klaviatur seiner kreativen Fähigkeiten in Anspruch nehmen. Vorteil: Deren Richtigkeit und Logik ist mathematisch nicht so leicht zu widerlegen. Diese Unangreifbarkeit setzt der Jurist nicht ohne Not aufs Spiel. Deshalb rechnet er nicht. Das wussten schon die Römer.“

    …und wird durch die LRH-Feststellungen bestätigt.

  4. Ganz einfach: Man hält in beide Richtungen die Hand auf, erklärt beiden Seiten, was gut an der Sache ist und schafft den erwirtschafteten Gewinn ganz anderswo hin. Keine schlechte Geschäftsidee, solange keiner was merkt.

  5. Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
    (Zitat)

  6. Also Leute , schaut euch doch einfach mal die Lebensläufe der besagten Personen an. Was soll denn da anderes herauskommen.
    Ich bin fassungslos, dass ein einfacher Bauzeichner, der über keine höhere Schulbildung verfügt, den Auftrag erhält die Erschließung eines großen Neubaugebietes zu übernehmen. Die Qualifikationen der anderen Herren sehen doch auch nicht besser aus. Abgebrochenes Studium, mit 45 Jahren noch Lehrling etc…
    Ich frage mich auch bei dem Herrn Held warum er als Volljurist, der doch gutes Geld als Anwalt, Richter oder in einer Rechtsabteilung einer namhaften Firma, verdienen könnte, ausgerechnet ehrenamtlicher Bürgermeister einer Kleinstadt werden muss.
    Vielleicht sollten wir bei der nächsten Wahl genauer hinschauen, wen wir da wählen.
    Ich werde das Gefühl nicht los wir werden von der zweiten oder noch weiter hinten liegenden Reihe regiert.

    Mir wird übel bei dem Gedanken, dass dieser Mann unsere Interessen im Bundestag vertreten soll.
    Gute Nacht Deutschland.

  7. Danke Herr oder Frau A.L. für diesen Satz, der auch mich sehr beschäftigt.
    Mir wird übel bei dem Gedanken, dass dieser Mann unsere Interessen im Bundestag vertreten soll.
    Man kann nur hoffen, das er hier bei uns und natürlich in Berlin schnellst möglich verschwindet.

  8. Besagter Bauzeichner hat doch in Nierstein glatt vergessen eine ordnungsgemäße Entwässerung des neuen Parkplatz an der Realschule zu planen. Das ging dann per Nachtrag nebst sicherlich deutlich höheren Mehrkosten während der Bauphase. Jetzt darf er beim Pestalozziplatz in Nierstein erneut dran. Fragt man sich wieso ?

  9. Mit der Bildung von Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden wurde die Verwaltungskompetenz von den Bürgermeistern der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeindeverwaltungen verlagert. Nur die Weisungskompetenz verblieb bei den Gremien der Ortsgemeinden:

    㤠68 Gemeindeordnung
    Wahrnehmung gemeindlicher und staatlicher Aufgaben

    (1) Die Verbandsgemeindeverwaltung führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag; sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden. ….“

    Insofern konnten Aufträge an Dritte unter Beachtung § 19 GemHVO zur Wahrung des Vier-Augen-Prinzips m.E. nur von der Verbandsgemeindeverwaltung abgewickelt und die Kassenanordnung gem. § 25 GemHVO gegenüber der Verbandsgemeindekasse nur aufgrund rechtswirksamer Verträge erteilt werden.

    Vom Orts-/Stadtbürgermeister direkt ohne Einschaltung der Verbandsgemeindeverwaltung ohne Vertretungsmacht erteilte Aufträge sind an und für sich schwebend unwirksam und keine Grundlage für eine Kassenordnung durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

    Hier hat möglicherweise das interne Kontrollsystem zwischen Verbandsgemeindeverwaltung und Stadt bei der Verfügung über deren Haushaltsmittel nicht gewirkt.

    Die Gremien der Stadt haben die Ergebnisverantwortung, die Verbandsgemeindeverwaltung die Durchführungsverantwortung und -haftung gegenüber der Stadt/Ortsgemeinde.

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